Beteiligung an einem internationalen Austausch für Jugendarbeitende (Erasmus+)
Mit einer Beteiligung an einem internationalen Austausch für Jugendarbeitende ermöglichen Jugendorganisationen Jugendarbeitenden aus der Schweiz, an einem Erasmus+-Projekt teilzunehmen.
Übersicht
Für wen
- Professionelle und freiwillige Jugendarbeitende aus der Schweiz
Dauer des internationalen Austausches für Jugendarbeitende
- 2 Tage bis 2 Monate
- Die Dauer des Aufenthaltes der Schweizer Teilnehmenden muss der Dauer der Aktivität im Erasmus+-Antrag entsprechen
Wo
- In Europa und angrenzenden Ländern
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Unterstützung für Reise und Aufenthalt
- Für Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen werden effektive Kosten übernommen
Vorgehen
- Organisationen und Institutionen der ausserschulischen Jugendarbeit mit Sitz in der Schweiz beantragen die Förderung von Schweizer Teilnehmenden
- Der Antrag muss sich auf ein geplantes Erasmus+-Projekt beziehen.
Fristen und Termine
- Antragsfristen:
- 5. März 2025: für die Beteiligung an Projekten der Erasmus+-Frist vom 12. Februar 2025
- 14. Mai 2025, für die Beteiligung an Projekten der Erasmus+-Frist vom 7. Mai 2025
- 8. Oktober 2025, für die Beteiligung an Projekten der Erasmus+-Frist vom 1. Oktober 2025
Im Detail
Erasmus+ bietet in seinen Programm- und Partnerländern zahlreiche Austauschmöglichkeiten für Jugendarbeitende an. Um Jugendarbeitenden aus der Schweiz eine Teilnahme zu ermöglichen, bieten wir finanzielle Unterstützung. Die Schweizer Organisation oder Institution beantragt nur Geld für die Schweizer Teilnehmenden bei Movetia, der Hauptantrag wird in der EU von den Projektkoordinator:innen eingereicht.
Diese Aktivität wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+.
Voraussetzungen
Für Teilnehmende:
- Sie sind professionell oder freiwillig in der Jugendarbeit in der Schweiz tätig. Das Alter spielt keine Rolle.
- Für Beteiligungen an Erasmus+-Projekten finanziert Movetia ausschliesslich die Teilnehmenden mit Wohnsitz in der Schweiz.
- Falls Sie freiwillig engagiert sind in der Jugendarbeit, nehmen Sie ausserhalb Ihrer anderweitigen schulischen und beruflichen Verpflichtungen am Projekt teil.
Für die antragstellenden Organisationen und Institutionen:
- Organisationen oder Institutionen der Jugendarbeit mit Sitz in der Schweiz sind antragsberechtigt.
- Die Organisationen oder Institutionen arbeiten gemäss den Prinzipien der ausserschulischen Jugendarbeit: Partizipativ, inklusiv, niederschwellig.
An das Projekt:
- Der Austausch dauert zwischen 2 Tagen und 2 Monaten – exklusive An- und Abreisetage.
- Die Schweizer Projektbeteiligung muss auf das Erasmus+-Projekt zugeschnitten sein, das bedeutet, dass es sich auf die gleiche Aktivitätsdauer und die gleiche Projektdauer bezieht. Es muss eine Kopie des Erasmusantrags, dessen Aktivitätsprogramm sowie ein Einladungsbrief der koordinierenden Organisation vorliegen.
Förderbeiträge
- Für die Reise: 400 bis 500 CHF pro Person (je nach Zielland)
- Für den Aufenthalt: 65 CHF bis 93 CHF pro Tag und Person (je nach Zielland)
- Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)
Im Leitfaden finden Sie alle Beträge und die Berechnung dazu im Detail:
Evaluationskriterien
Die Relevanz des Projekts für die Schweizer Jugendarbeit wird aufgrund folgender Evaluationskriterien überprüft:
1. Relevanz des Projekts
- Das Projekt ist im Hinblick auf die Ziele und Prioritäten der Schweizer Organisation oder Institution relevant.
- Das Projekt verspricht qualitativ hochstehende Lernerfahrungen für die Schweizer Teilnehmenden.
- Das Projekt ermöglicht die Teilnahme von Schweizer Teilnehmenden mit geringeren Chancen.
2. Qualität der Projektplanung
- Das Auswahlverfahren eignet sich zur Auswahl von Schweizer Teilnehmenden des passenden Profils.
- Die Qualität der Vorbereitung und Begleitung der Schweizer Teilnehmenden ist nachvollziehbar.
3. Wirkung des Projekts und Verbreitung der Ergebnisse
- Das Projekt hat eine positive Auswirkung auf die Schweizer Teilnehmenden sowie die involvierte Schweizer Organisation oder Institution.
- Es sind sinnvolle Kommunikationsmassnahmen in der Schweiz geplant.
Die Entscheidung, ob das Erasmus+-Projekt, für welches es eine Schweizer Beteiligung gibt, den Kriterien von Erasmus+ entspricht, ist Sache der zuständigen Nationalagentur und wird von Movetia nicht geprüft.
Vorgehen
Für Jugendarbeitende:
Sie sind an der Teilnahme an einem Erasmus+-Projekt interessiert? Dann wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder an die Organisation der ausserschulischen Jugendarbeit, in der Sie Freiwilligenarbeit leisten. Diese/r reicht den Antrag ein.
Für Institutionen und Organisationen der ausserschulischen Jugendarbeit mit Sitz in der Schweiz:
Im Leitfaden finden Sie alle Informationen zur Antragsstellung und Projektumsetzung. Das sind beispielsweise die Zuschusstabelle, die förderfähigen Programmländer sowie die Vergabekriterien:
Folgen Sie diesen Schritten, um eine Teilnahme zu organisieren:
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1. Vernetzen mit Partnern in den Erasmus+ Programmländern
- Falls Sie von einem interessanten Projekt hören oder direkt von einer Organisation kontaktiert werden, die ein Projekt mit Erasmus+ durchführt, besprechen Sie mit den Projektkoordinator:innen die Möglichkeit einer Schweizer Teilnahme.
- Mögliche Partnerorganisationen können Sie auch über Ihre Dachorganisationen oder über Organisationen, die Ihren Mitarbeitenden oder Freiwilligen bekannt sind, finden. OTLAS kann Ihnen helfen, Ihr Netzwerk zu erweitern.
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2. optional Vorbereitenden Besuch vorsehen
Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch.
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3. Relevante Materialien aus dem Erasmus+ Antrag sammeln
- Bitten Sie die Projektkoordinator:innen um den Originalantrag, wie er für das Erasmus+-Projekt eingereicht wurde, sowie das Aktivitätsprogramm. Diese reichen Sie dann mit dem Schweizer Antrag ein. Dazu legen Sie auch eine Bestätigung der Projektkoordinator:innen bei, die bezeugt, dass eine Schweizer Beteiligung erwünscht ist.
Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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4. Projektantrag einreichen
- Reichen Sie den Projektantrag in der gleichen Antragsrunde wie der Erasmus+ Antrag online ein.
Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember und Juni. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung.
- Legen Sie die relevanten Unterlagen aus dem Erasmus+ Antrag dem Förderantrag bei. Die statutarischen Dokumente ihrer Organisation und die ehrenwörtliche Erklärung einer zeichnungsberechtigen Person legen Sie im Antrag ebenfalls bei.
- Falls zu Beginn des Aktivitätszeitraums ein Planungstreffen vor der Durchführung des eigentlichen Austausches für Jugendarbeitende notwendig ist, kann dies zusätzlich beantragt werden. An Planungstreffen darf in der Regel höchstens eine Person aus jedem beteiligten Land teilnehmen. Es gelten dieselben Förderbeiträge wie für die restlichen Aktivitäten der Beteiligung an einem internationalen Austausch für Jugendarbeitende.
Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie während der Projektlaufzeit im Login-Bereich beantragen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
- Nach gründlicher Vorbereitung brauchen Sie ca. 3h zur Erstellung des Antrags, bei offenen Fragen kann das Ausfüllen des Formulars und das Zusammenstellen der Unterlagen länger dauern.
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5. Movetia evaluiert den Förderantrag
- Wir prüfen den Förderantrag hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen und der Evaluationskriterien und entscheiden anhand davon, ob und mit welchem Förderbetrag das Projekt gefördert werden kann.
- Die Evaluation dauert circa 60 Tage.
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6. Abwarten und Einsenden des Europäischen Förderentscheids
- Nachdem wir die Beteiligung evaluiert haben, erhalten Sie einen Förderentscheid. Falls das Projekt seitens Movetia unterstützt wird, muss dennoch der Bescheid aus dem Erasmus+-Programmland abgewartet werden, da eine Beteiligung nur an einem tatsächlich durchgeführten Projekt möglich ist.
- Falls ein positiver Bescheid von Erasmus+ eintrifft, leiten Sie diesen umgehend an Movetia weiter, damit der Förderentscheid in Kraft tritt. Wir schicken Ihnen anschliessend einen Vertrag zu.
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7. Auszahlung der Förderbeiträge
- 80% des gesprochenen Förderbetrags werden nach Vertragsunterzeichnung bezahlt, die finale Abrechnung erfolgt mit dem Schlussbericht. In gewissen Fällen behält sich Movetia das Recht vor, ein anderes Auszahlungsverfahren anzuwenden.
- Die Förderbeiträge werden ausschliesslich an die Schweizer Institution und Organisationen ausbezahlt.
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8. Austausch durchführen
- Sie legen fest, wer am Austausch für Jugendarbeitende teilnimmt. Bewerben Sie das Projekt in Ihrem Netzwerk und über Ihre Kommunikationskanäle oder informieren sie Ihr Netzwerk über das geplante Projekt. Sie können Ihr Projekt zudem über Eurodesk Schweiz ausschreiben.
- Bereiten Sie die Teilnehmenden auf den Austausch vor, damit diese möglichst viel von der Erfahrung profitieren können.
- Setzen Sie das Projekt gemäss dem Antrag um. Beachten Sie dabei dieses Merkblatt.
Mit der Bedarfsmeldung für Personen mit besonderen Bedürfnissen können Sie während der Projektlaufzeit zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit physischer oder psychischer Beeinträchtigung beantragen.
- Bitte achten Sie darauf, eine korrekte und vollständige Teilnahmeliste zu führen.
Allfällige Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:in, Budget) können Sie uns mit einem separaten Formular mitteilen. Ab der Förderperiode 2025 können Anpassungen während der Projektlaufzeit direkt im Login-Bereich gemacht werden.
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9. Schlussbericht einreichen
- Reichen Sie 60 Tage nach Ende der Projektlaufzeit den Schlussbericht bei uns ein.
- Dieser Schlussbericht muss zwingend von einer ehrenwörtlichen Erklärung, der Teilnahmeliste und dem Schlussbericht des Erasmus+-Projektes ergänzt werden.
- Reservieren 2-3 Stunden für eine angemessene Berichterstattung.
- Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.
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10. Über das Projekt berichten
- Andere Organisationen und Institutionen können von Ihren Austauscherfahrungen profitieren. Berichten Sie deshalb über Ihre Kanäle wie z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. über das Austauschprojekt. Achten Sie darauf, Movetia als Finanzierungspartnerin zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
Fragen & Antworten
Dürfen Schweizer Teilnehmende an Austauschen für Jugendarbeitende von Erasmus+ teilnehmen?
Movetia kann die Teilnahme von Schweizer Jugendarbeitenden an Erasmus+Projekten finanzieren. Dafür muss eine Schweizer Organisation oder Institution von den Projektkoordinatoren aus Europa eingeladen werden, Jugendarbeitende zu entsenden. Movetia bezahlt die Teilnahme der Schweizer Jugendarbeitenden, falls die Umsetzung des Europäischen Projekts und somit die Finanzierung der Teilnahme der Jugendarbeitenden aus Europa zustande kommt.
Was passiert, wenn ich mich an einem internationalen Austausch für Jugendarbeitende Erasmus+ beteiligen will, aber der europäische Antrag abgelehnt wird?
Mit der Ablehnung in Europa ist das Projekt und jegliche Beteiligung daran abgesagt. Es ist nicht möglich, dass die geplanten Schweizer Teilnehmenden ohne Anbindung an das geplante europäische Projekt dennoch Fördergelder für eine Auslandsreise erhalten.
Warum wird für ein Beteiligungsprojekt keine Organisationspauschale ausbezahlt?
Die Organisationsaufgaben liegen hauptsächlich bei der koordinierenden Organisation in Europa, während der Schweizerischen Organisation die Aufgabe der Teilnehmendenentsendung zufällt. Sollte aber im Rahmen des Erasmus+Projekts ein Planungstreffen stattfinden, kann ein:e Schweizer Teilnehmende:r finanziert werden.