Erasmus+ Kooperationen in der Berufsbildung
Bei Kooperationsprojekten können Institutionen die Berufsbildung gemeinsam weiterentwickeln und den europäischen Bildungsraum mitgestalten. Mit Erasmus+ erhalten Schweizer Institutionen gleichberechtigten Zugang zu allen europäischen Förderangeboten.
Schweizer Institutionen der Berufsbildung können sich bereits jetzt an vielen Erasmus+ Aktionen beteiligen. Mit einer Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ würden sie jedoch direkt und gleichberechtigt mit allen anderen Erasmus+ Institutionen am Erasmus+ Programm teilnehmen. Unter Erasmus+ stehen Ihnen im Bereich der Kooperationen mehr zusätzliche Förder- und Teilnahmemöglichkeiten offen als unter dem Schweizer Programm zu Erasmus+.
Neuerungen im Vergleich zum Schweizer Programm bei Erasmus+
Sollte die Schweiz 2027 an Erasmus+ assoziiert sein, heisst dies:
- Sie hätten grundsätzlich Zugang zu allen Erasmus+ Aktionen, an denen Ihr Institutionstyp mitmachen darf, d.h. gleichberechtigt wie Institutionen aus den EU-Mitgliedstaaten und anderen Erasmus+ Ländern.
- Sie könnten als Schweizer Institution der Berufsbildung (Berufsfachschule, Verband, Kanton, spezialisierte Hochschule etc.) Kooperationsprojekte koordinieren, einreichen und verwalten.
- Als Projektpartner:in (Koordinator:in oder vollwertige Partner:in) würden Sie Fördermittel direkt aus dem Erasmus+ Programm erhalten. Finanziert wird grundsätzlich nicht mehr basierend auf effektiven Kosten, sondern nach dem Lump-Sum-Modell, bei dem die Projektumsetzung im Vordergrund steht.
- Als Projektpartner:in würden Sie zur nötigen Mindestbeteiligung bei den Konsortien beitragen. Bei Kooperationspartnerschaften beispielsweise würde es nur noch zwei weitere Partnerinstitutionen aus Erasmus+ Ländern brauchen (anstatt wie bisher drei).
- Sie könnten weiterhin selbstfinanziert als «assoziierte Partner:in» teilnehmen. Es könnten jedoch keine Schweizer Fördermittel mehr beantragt werden.
- Für Schweizer Institutionen würden die doppelte Antragstellung und Berichterstattung entfallen, wie das unter dem Schweizer Programm zu Erasmus+ üblich ist. Alles läuft über das Erasmus+ Programm.
- Es würden nur noch die Regeln und politischen Prioritäten des Erasmus+ Programms gelten. Bei den Kooperationspartnerschaften könnten spezifische Schweizer Förderprioritäten hinzukommen.
In den folgenden Abschnitten finden Sie kurze Beschreibungen der Erasmus+ Fördermöglichkeiten für Institutionen der Berufsbildung.
Erasmus+ Kooperationen bieten der Berufsbildung Entwicklungsmöglichkeiten
Erasmus+ fördert nebst Lernmobilität von Einzelpersonen auch unterschiedliche Formen von interinstitutioneller Kooperation. Diese Kooperationen sollen bewirken, dass Institutionen der Berufsbildung internationale Zusammenarbeit vertiefen, innovative Ansätze entwickeln und den europäischen Bildungsraum aktiv mitgestalten. Sie leisten einen Beitrag zu den Erasmus+ Programmzielen, indem sie Qualität in der Berufsbildung fördern, Innovation und Digitalisierung vorantreiben, soziale Inklusion stärken und zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen. Durch ihren transnationalen Charakter schaffen die Kooperationen einen klaren Mehrwert und ermöglichen nachhaltige Wirkung über einzelne Projekte hinaus.
Erasmus+ unterscheidet folgende zwei Kategorien der institutionellen Zusammenarbeit:
- Leitaktion 2 (KA2) fördert Berufsbildungskooperationen in Form von Partnerschaften und Projekten;
- Leitaktion 3 (KA3) unterstützt hochschulpolitische Zusammenarbeit und Reformprozesse auf europäischer Ebene.
Ergänzend dazu unterstützen die Jean Monnet-Aktivitäten Lehre, Forschung und Debatte in der allgemeinen und beruflichen Bildung.
Erasmus+ unterstützt eine Vielzahl an Kooperationsformaten
Erasmus+ umfasst Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Bedürfnisse und Ambitionen:
Auch unter der aktuellen Schweizer Lösung ist es möglich, bei den meisten dieser Kooperationsprojekte mitzuwirken, jedoch nur als assoziierte:r, nicht gleichberechtigte:r Partner:in. Diese Option würde auch im Fall eines negativen Entscheides zu Erasmus+ weiter bestehen.
Diese Aktionen umfasst Erasmus+ bei den Kooperationen
Bei Erasmus+ wird zwischen dezentralen Aktionen, die von den nationalen Agenturen verwaltet werden, und zentralen Aktionen, die direkt von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) in Brüssel gesteuert werden, unterschieden.
Dezentrale Aktionen werden von den nationalen Agenturen (in der Schweiz voraussichtlich Movetia) verwaltet und begleitet. Anträge werden über die Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps Plattform eingereicht. Das betrifft die Kooperationspartnerschaften und Kleineren Partnerschaften.
Zentrale Aktionen werden von der Europäischen Exekutivagentur (EACEA) in Brüssel verwaltet. Anträge werden über das EU Funding & Tenders Portal eingereicht und dort bewertet. Das betrifft die Zentren der beruflichen Exzellenz (CoVE), Allianzen für Innovation, Kapazitätsaufbau sowie Europäische experimentelle Massnahmen und Erasmus Mundus.
Erasmus+ vergibt Fördermittel über meist jährliche Ausschreibungen («Calls for Proposals»), die grösstenteils im Oktober/November zusammen mit einem Programmleitfaden veröffentlicht werden. In der Ausschreibung und dem Programmleitfaden werden die Regeln inkl. Antragsfristen des aktuellen Calls kommuniziert. Die nationale Agentur kann entscheiden, ob es für Kooperationspartnerschaften auch noch eine zweite Frist im Herbst gibt. Dies wird jeweils bei der Call-Lancierung kommuniziert. Zusätzlich zum generellen Projektaufruf werden teils weitere, separate Projektaufrufe lanciert, z.B. unter der Leitaktion 3 (KA3).
Institutionen der Berufsbildung reichen ihre Projektideen zu den jeweiligen Fristen ein. Die Auswahl der Projekte unter KA2 und KA3 erfolgt in einem Wettbewerb, entweder auf nationaler Ebene (Kooperationspartnerschaften, Kleinere Partnerschaften) oder auf europäischer Ebene (andere Aktionen). Die frühesten Projekte starten ab dem Sommer, einige erst im Folgejahr.
Für alle Kooperationsformate finden Sie hier erste Informationen und erhalten Beratung bei Movetia.
Leitaktion 2: Kleinere Partnerschaften für die Berufsbildung (KA210-VET, Small-scale partnerships)
Erasmus+ Kleinere Partnerschaften sind transnationale Kooperationen, bei denen mindestens zwei Institutionen aus zwei verschiedenen Erasmus+ Ländern gemeinsam ein Projekt starten. Die Projekte laufen zwischen 6 und 24 Monaten und werden mit 30'000 EUR oder 60'000 EUR pro Projekt unterstützt. Dieses Kooperationsformat eignet sich besonders für neue oder unerfahrene Projektträger:innen. Es dient der Erprobung neuer Ansätze, dem Austausch von bewährten Praktiken und der internationalen Vernetzung.
Leitaktion 2: Kooperationspartnerschaften für die Berufsbildung (KA220-VET, Cooperation partnerships)
Erasmus+ Kooperationspartnerschaften sind transnationale Kooperationen, bei denen mindestens drei Institutionen aus drei verschiedenen Erasmus+ Ländern gemeinsam innovative Projekte starten. Die Projekte laufen zwischen 12 und 36 Monaten und werden mit bis zu 400’000 EUR pro Projekt unterstützt. Dieses Förderformat eignet sich besonders zum Wissens- und Erfahrungsaustausch in der Berufsbildung, zur Entwicklung neuer Ansätze und zur internationalen Vernetzung. Das Schweizer Programm fördert bereits jetzt eine assoziierte Beteiligung an diesem Projektformat.
Leitaktion 2: Allianzen für Innovation (KA234, Alliances for innovation)
Erasmus+ Allianzen für Innovation ermöglichen es der Berufsbildung, gemeinsam mit Unternehmen und weiteren Partner:innen aus Europa Innovation und Wissensaustausch voranzutreiben. Sie tragen dazu bei, Berufsbildungsgänge besser auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes auszurichten, neue Kompetenzen für Lernende zu entwickeln und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft zu vertiefen. Es gibt mehrere Förderlinien: Allianzen für Bildung und Unternehmen (Los 1) sowie Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (Los 2). Die Projekte umfassen 8-12 Partnerinstitutionen aus 4-8 unterschiedlichen Erasmus+ Ländern und werden in Los 1 mit bis zu 1 Mio. EUR (2 Jahre) resp. bis zu 1.5 Mio. EUR (3 Jahre) gefördert; in Los 2 mit bis zu 4 Mio. EUR (4 Jahre). Das Schweizer Programm fördert bereits jetzt eine assoziierte Beteiligung an diesem Projektformat.
Leitaktion 2: Kapazitätenaufbau in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (KA233, Capacity building)
Erasmus+ Projekte zum Kapazitätsaufbau in der Berufsbildung unterstützen den Aufbau, die Modernisierung und die Reform von Berufsbildungssystemen in Partnerländern ausserhalb der EU. Sie fördern die Entwicklung innovativer Ausbildungsangebote, stärken Institutionen und tragen dazu bei, die Qualität, Arbeitsmarktorientierung und Nachhaltigkeit von VET weltweit zu verbessern.
Die Projekte werden von internationalen Konsortien getragen, die typischerweise Berufsbildungsinstitutionen, Behörden, Sozialpartner und Organisationen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft verbinden. Sie umfassen mindestens 4 Organisationen aus 3 Ländern – darunter mindestens 2 Erasmus+‑Programmländer und mindestens 1 förderfähiges Partnerland.
Projekte laufen zwischen 24 und 36 Monaten und haben ein Budget von 100'000 bis 400’000 EUR, abhängig von Umfang und regionalem Fokus. Ziel ist eine nachhaltige Wirkung auf System‑ und Institutionsebene, zum Beispiel durch neue Curricula, Qualifikationsrahmen, Partnerschaftsmodelle mit der Wirtschaft oder Reformpiloten.
Leitaktion 2: Zentren der beruflichen Exzellenz (KA238, Centres of Vocational Excellence)
Erasmus+ Zentren der beruflichen Exzellenz sind gross angelegte Projekte, welche Kompetenz-Ökosysteme lokal verankern, sowie international vernetzen. Sie bringen Berufsbildungsanbieter:innen, Unternehmen, Sozialpartner:innen, Forschung und weitere Akteure zusammen, um innovative Lösungen für gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen zu entwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit sowie die soziale Inklusion in Europa zu stärken. Die Konsortien umfassen mindestens 8 Institutionen aus vier Partnerländern und die Projekte dauern 4 Jahre. Sie werden mit bis zu 4 Mio. EUR zentral von der EACEA in Brüssel gefördert. Das Schweizer Programm fördert bereits jetzt eine assoziierte Beteiligung an diesem Projektformat.
Leitaktion 3: Europäische experimentelle Massnahmen (European policy experimentations)
Leitaktion 3 (Unterstützung politischer Reformen) begleitet bildungspolitische Entwicklungen auf europäischer Ebene. Im Unterschied zu den eher praxis- und systemnahen «Zukunftsorientierten Projekten» (siehe oben), die auf Innovation und Methodenerprobung abzielen, fokussieren diese Massnahmen auf die Erprobung und Skalierung konkreter bildungspolitischer Instrumente. Solche ambitionierten Projekte bündeln Forschung, Praxis und Leitungsperspektiven, häufig unter Einbindung hoher öffentlicher Stellen wie Bildungsministerien oder auch Dachverbänden und erzeugen gezielt evidenzbasierte Impulse für die EU-Bildungspolitik. Sie tragen damit massgeblich zu einer Verzahnung zwischen der Berufsbildung und politischen Akteuren bei. Es werden immer neue Schwerpunkte und Themen definiert. Das Schweizer Programm fördert bereits jetzt eine assoziierte Beteiligung an diesem Projektformat.
Förderfähige Länder
EU Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Mit Erasmus+ assoziierte Drittländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich (ab 2027)
Sonstige Länder: Organisationen aus nicht assoziierten Drittländern können als zusätzliche Partner:innen teilnehmen. Organisationen aus nicht assoziierten Drittländern können jedoch nicht die Rolle des Antragstellers oder Koordinators übernehmen und zählen nicht zur Mindestanzahl bei Konsortien. Sie sind von der Finanzierung von Erasmus+ ausgenommen.
Gänzlich ausgeschlossen vom Programm sind Russland und Belarus.
Nächste Schritte für Sie in der Projektplanung
So können Sie sich bereits jetzt für Erasmus+ Kooperationen vorbereiten:
Programmatische Grundlagen kennenlernen
Machen Sie sich frühzeitig mit dem Erasmus+ Programmleitfaden vertraut, insbesondere mit den Abschnitten zu KA2. Ergänzend empfehlen sich Materialien anderer Nationaler Agenturen, etwa der NA BIBB (Deutschland) oder der Agence Erasmus+ (Frankreich). Movetia hilft Ihnen gerne bei der Orientierung.
Von bestehenden Projekten lernen
Auf der Erasmus+ Projektergebnis-Plattform finden Sie geförderte Kooperationsprojekte aus allen Programmbereichen. Nutzen Sie diese, um ein Gefühl für die Sprache und Logik von E+ Anträgen zu entwickeln. Beispielanträge erhalten Sie auch bei Movetia oder online.
Partner:innen aktivieren
Internationale Kooperationen brauchen Zeit; sprechen Sie bestehende Kontakte frühzeitig an. Für neue Partnerschaften unterstützt Movetia Sie über verschiedene Netzwerke. Für einen ersten gemeinsamen Planungsschritt können Sie ein Gesuch für einen Vorbereitenden Besuch einreichen.
Beide Szenarien durchdenken
Überlegen Sie, wie Ihre Projektidee sowohl unter Erasmus+ als auch unter der Schweizer Lösung aussehen würde, mit den jeweiligen Budgetrahmen, Partneranforderungen und Risiken.
Kooperationen leiten
Unter Erasmus+ stehen deutlich grössere Fördervolumen zur Verfügung; nutzen Sie die Zeit jetzt, um Ideen entsprechend breiter zu denken und eine mögliche Leitung durch Ihre Institution zu prüfen.
Contact
Für eine individuelle Projektberatung wenden Sie sich an das Team Berufsbildung