Erasmus + Mobilitäten in der Berufsbildung

Mit Erasmus+ könnten Lernende, Lehrabsolvent:innen, Schüler:innen der Fachmittelschule und Berufsbildungspersonal durch Austauschprojekte an Auslandserfahrungen im europäischen Bildungsraum teilhaben. In den folgenden Abschnitten zeigen wir Ihnen auf, was sich im Vergleich zum Schweizer Programm zu Erasmus+ im Bereich der Mobilitäten für Sie als antragsstellende Institution ändern und welche Fördermöglichkeiten Ihnen bei Erasmus+ zur Verfügung stehen würden.

Lernende, Lehrabsolvent:innen, Schüler:innen der Fachmittelschule und Berufsbildungspersonal können bereits jetzt im Rahmen der Schweizer Lösung an Mobilitätsaktivitäten teilnehmen. Mit einer Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ - wie sie der Bundesrat für 2027 beabsichtigt - würden sie jedoch direkt und gleichberechtigt mit allen anderen Teilnehmenden aus Erasmus+ Mitgliedsstaaten am Erasmus+ Programm teilnehmen. Die Förder- und Teilnahmemöglichkeiten unter Erasmus+ im Bereich der Mobilitäten sind ähnlich wie unter dem Schweizer Programm zu Erasmus+. Die folgenden Abschnitte geben Ihnen einen Einblick in die unter Erasmus+ geltenden Fördermöglichkeiten.

Folgende Regeln würden unter Erasmus+ gelten

Sollte die Schweiz 2027 an Erasmus+ assoziiert sein, heisst dies konkret:

  • Schweizer Institutionen der Berufsbildung hätten grundsätzlich Zugang zu allen relevanten Erasmus+ Aktionen, d.h. gleichberechtigt wie Institutionen aus den EU Mitgliedstaaten und anderen Erasmus+ Ländern. Diese Angebote weichen teilweise von der aktuellen Schweizer Lösung ab.
  • Bisher finanziert die Schweiz Mobilitäten aus der Schweiz ins Ausland (outgoing) und vom Ausland in die Schweiz (incoming). Unter Erasmus+ finanziert jede Nationalagentur ihre outgoing Mobilitäten. Bisher durch die Schweiz finanzierte incoming Aktivitäten müssten von der Partnerinstitution in ihrem Land beantragt werden (Ausnahme Invited Experts).
  • Pro Projekt dürften maximal 20% der outgoing Mobilitäten ausserhalb Europas stattfinden.
  • Die Schweiz würde aus Erasmus+ Sicht nicht mehr als Drittstaat gelten, d.h. europäische Partnerländer könnten unbeschränkt Projekte mit der Schweiz durchführen.
  • Anträge würden über die EU Tools eingegeben.
  • Als Projektträger:in würden Sie Fördermittel direkt aus dem Erasmus+ Programm erhalten.
  • Es würden die Regeln und politischen Prioritäten des Erasmus+ Programms gelten.

Trotz einiger Unterschiede zur aktuellen Schweizer Lösung wären grundsätzlich ähnliche Aktivitäten unter Erasmus+ förderfähig. Deshalb können Sie bereits jetzt Ihr Projekt initiieren. Wir empfehlen, in zwei Szenarien zu denken. Überlegen Sie sich, wie ihr Projekt sowohl unter Erasmus+, als auch der aktuellen Schweizer Lösung durchgeführt werden könnte mit den jeweiligen Budgetrahmen, Partneranforderungen und Risiken.

Relevanz von Erasmus+ Mobilitäten für die Berufsbildung

Erasmus+ fördert Lernmobilität von Einzelpersonen in diversen Bildungsbereichen, auch in der beruflichen Grundbildung. Diese Mobilitäten sollen bewirken, dass Institutionen der Berufsbildung ihre internationale Zusammenarbeit vertiefen, ihre Lernenden, Lehrabsolvent:innen, Schüler:innen der Fachmittelschule und ihr Berufsbildungspersonal international vernetzen, innovative Ansätze entwickeln und den europäischen Bildungsraum aktiv mitgestalten. Die Teilnehmenden erweitern ihre persönlichen, fachlichen und sprachlichen Kompetenzen und stärken damit ihre Qualifikation sowie ihre Arbeitsmarktfähigkeit. Mobilitäten leisten einen Beitrag zu den Erasmus+ Programmzielen, indem sie Qualität in der Berufsbildung fördern, Innovation und Digitalisierung vorantreiben, soziale Inklusion stärken und zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen. Durch ihren transnationalen Charakter schaffen die Mobilitäten einen klaren europäischen Mehrwert für die beteiligten Personen und ermöglichen nachhaltige Wirkung auf institutioneller Ebene auch über einzelne Projekte hinaus. Lernmobilität von Einzelpersonen sind bei Erasmus+ bei der Leitaktion 1 (KA1) angesiedelt.

Förderfähige Länder

Teilnehmende aus der Schweiz können Auslandsaufenthalte in folgenden Ländern absolvieren:

EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

Mit Erasmus+ assoziierte Drittländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich (ab 2027)

Sonstige Länder: Das Erasmus+ Programm hat in der Berufsbildung eine erweiterte internationale Dimension, in der man mit zahlreichen Drittländern Auslandsaufenthalte organisieren kann. Das Budget für die sogenannten internationalen Staaten ist pro Projekt auf 20% der bewilligten Vertragssumme limitiert.

Zusammensetzung der Fördersumme

Ein Projekt besteht in der Regel aus verschiedenen Mobilitätsaktivitäten. Die Fördersumme einer Aktivität errechnet sich wie bereits bei der aktuellen Schweizer Lösung aus verschiedenen Kostenkategorien. Jede Aktivität beinhaltet je eine Pauschale für:

  • organisatorische Unterstützung,
  • individuelle Unterstützung,
  • Reisekosten.

Darüber hinaus kann in begründeten Fällen eine Förderung für Kursgebühren, Inklusionsunterstützung und sprachliche Unterstützung, vorbereitende Besuche und aussergewöhnliche Kosten beantragt werden. Die Konditionen dieser zusätzlichen Gebühren weichen in einigen Fällen von der aktuellen Schweizer Lösung ab. Die genauen Pauschalen für 2027 werden im Erasmus+ Programmleitfaden Ende 2026 publiziert, Sie können sich in der Zwischenzeit an den Pauschalen für 2026 orientieren.

Diese Mobilitätsaktivitäten können Sie durchführen

Unter Erasmus+ werden in der Berufsbildung, ähnlich wie unter der Schweizer Lösung, folgende Aktivitäten gefördert:

  • Vorbereitende Besuche zur Vorbereitung von Lernenden- oder Personalmobilitäten. Bei Langzeitmobilitäten darf auch für Lernende ein vorbereitender Besuch beantragt werden. Es gilt ein Maximum von einer Person pro Aufnahmeorganisation.
  • Kurze Lernmobilität (Berufspraktikum) für Lernende, Lehrabsolvent:innen und Schüler:innen der Fachmittelschule mit einer Dauer von 10 bis 89 Tagen.
  • Lange Lernmobilität (Berufspraktikum) für Lernende, Lehrabsolvent:innen und Schüler:innen der Fachmittelschule, mit einer Dauer von 90 bis 365 Tagen.
  • Gruppenmobilität für Gruppen von Berufsbildungslernenden, mit einer Dauer von 2 bis 30 Tagen.
  • Personalmobilität als Job Shadowing, für Lehrpersonen, Ausbildner:innen sowie weiteres Berufsbildungspersonal, mit einer Dauer von 2 bis 60 Tagen.
  • Personalmobilität für Lehraufträge oder Ausbildungsaufträge für Lehrpersonen, Ausbildner:innen sowie weiteres Berufsbildungspersonal, mit einer Dauer von 2 bis 365 Tagen.
  • Personalmobilität für Kurse und Schulungen für Lehrpersonen, Ausbildner:innen sowie weiteres Berufsbildungspersonal, mit einer Dauer von 2 bis 10 Tagen (i.d.R. maximal 50% des Gesamtbudgets).
  • Eingeladene Expertinnen und Experten (Invited experts): Expertinnen und Experten aus Unternehmen oder anderen Organisationen kommen für 2 bis 60 Tage an eine Berufsbildungsinstitution, um Lehre, Ausbildung oder Organisationsentwicklung zu unterstützen. Zielgruppe sind die aufnehmenden Organisationen und deren Lernende bzw. Personal.
  • Teilnahme an Kompetenzwettbewerben im Berufsbildungsbereich: Lernende und Begleitpersonen können an internationalen Berufsmeisterschaften teilnehmen; die Mobilität dauert 1 bis 10 Tage.

Speziell zu beachten gilt:

  • Die Aktivität Netzwerkarbeit, die es unter der Schweizer Lösung gibt, existiert in Erasmus+ nicht als eigenständige Mobilitätsaktivität, sondern wird durch andere Kooperations- und Vernetzungsinstrumente sowie durch Mobilitäten des Personals abgedeckt.
  • Im Rahmen eines Projekts können maximal 20% des Budgets für aussereuropäische Mobilitäten verwendet werden, also Mobilitäten in nicht mit dem Programm assoziierten Ländern der Regionen 1-14
  • Bei Mobilitätsprojekten unter Erasmus+ fördert jede Institution ausschliesslich ihre eigenen Lernenden, Lehrabsolvent:innen, Schüler:innen der Fachmittelschule und Berufsbildungspersonal (nur Outgoing-Mobilität). Eine Ausnahme besteht für Invited Expert.

Zwei Arten der Antragsstellung

Erasmus+ ist entlang drei Leitaktionen, den «Key Actions» (KA), gegliedert, jede Leitaktion hat einen anderen Fokus. Mobilitäten fallen unter die Leitaktion 1. Im Programm Erasmus+ gibt es für Mobilitätsprojekte in der Berufsbildung grundsätzlich zwei Zugangsmöglichkeiten, um Fördermittel für Auslandsaufenthalte zu erhalten, Kurzzeitprojekte und Projekte von akkreditierten Einrichtungen. Während der Übergangsphase 2027 ist die Akkreditierung jedoch für Schweizer Institutionen nicht verfügbar. 

Die Kurzzeitprojekte bieten einen niederschwelligen Zugang zu Fördermitteln, um Lernenden, Lehrabsolvent:innen, Schüler:innen der Fachmittelschule und Berufsbildungspersonal Auslandsaufenthalte in Europa zu ermöglichen. Die Kurzzeitprojekte entsprechen weitgehend dem aktuellen Förderangebot unter dem aktuellen Schweizer Programm zu Erasmus+, das bei einem negativen Entscheid zu Erasmus+ weitergeführt würde. Informationen finden Sie hier.

Sobald die definitiven Konditionen für die Übergangsphase 2027 bekannt sind, werden sie hier bekannt gegeben. Zur Info: Das Template 2026 für die Projekteinreichung finden Sie hier. Für die Erasmus+ Projekte gelten aktuell folgende Regeln:

  • keine Vorerfahrung mit Erasmus+ notwendig
  • maximal 3 Anträge innerhalb von 5 Jahren möglich 
  • Projektlaufzeit von 6 bis maximal 18 Monaten

Achtung: Die Akkreditierung steht den Schweizer Institutionen in der Übergangsphase zu Erasmus+ noch nicht zur Verfügung. Ein vollendetes Kurzzeitprojekt wird Voraussetzung für einen Antrag auf Akkreditierung sein.

Die Erasmus+ Akkreditierung wird einmalig beantragt und ist für die gesamte Dauer der aktuellen Erasmus+ Programmgeneration (2021-27, 2028-34) gültig. Sie sichert einen vereinfachten Zugang zu jährlichen Fördermitteln für Auslandsaufenthalte von Lernenden, Lehrabsolvent:innen, Schüler:innen der Fachmittelschule und Berufsbildungspersonal. Mit der Erasmus+ Akkreditierung unterstützen Einrichtungen langfristig die Internationalisierung und Organisationsentwicklung:

  • mindestens zweijährige Aktivität im relevanten Bildungsbereich
  • einmalige inhaltliche Antragstellung
  • anschliessend jährliche Mittelbeantragung möglich
  • feste Projektlaufzeit (15 Monate) für eine Mittelbeantragung
  • Anzahl der Mobilitätsaktivitäten nicht limitiert
  • als Einzelakkreditierung oder als Konsortium möglich

Nächste Schritte für Sie in der Projektplanung

So können Sie sich bereits jetzt für Erasmus+ vorbereiten:

Programmatische Grundlagen kennenlernen

Machen Sie sich frühzeitig mit dem Erasmus+ Programmleitfaden vertraut, er ist das massgebliche Referenzdokument unter Erasmus+. Ergänzend empfehlen sich Hilfsmittel anderer Nationaler Agenturen (NA), etwa die praxisnahen Materialien der NA BIBB (Deutschland). Je nach Förderangebot gibt er weitere relevante Dokumente. Movetia hilft Ihnen gerne bei der Orientierung.

Von bestehenden Projekten lernen

Auf der Erasmus+ Projektergebnis-Plattform finden Sie geförderte Projekte aus allen Programmbereichen. Nutzen Sie diese zur inhaltlichen Orientierung und um ein Gefühl für die Sprache und Logik von Erasmus+ Anträgen zu entwickeln. Beispielanträge und Vorlagen erhalten Sie auch bei Movetia.

Netzwerke aufbauen und Partner:innen aktivieren

Sprechen Sie bestehende Kontakte, zum Beispiel aktuelle Projektpartner:innen, frühzeitig auf eine mögliche Erasmus+ Zusammenarbeit an. Der Aufbau internationaler Partnerschaften braucht Zeit. Nehmen Sie an (internationalen) Veranstaltungen teil - vor Ort oder online - um neue Kontakte zu knüpfen und sich in europäischen Netzwerken zu positionieren. Movetia informiert Sie über relevante Veranstaltungen und unterstützt Sie bei der Partner:innensuche über das Netzwerk der nationalen Agenturen. Für neue Projektplanungen können Sie ein Gesuch für einen Vorbereitenden Besuch bei uns einreichen.

Beide Szenarien durchdenken

Überlegen Sie, wie Ihre Projektidee sowohl unter Erasmus+ als auch unter der Schweizer Lösung aussehen würde; mit den jeweiligen Budgetrahmen, Partneranforderungen und Risiken. Diese Risikoeinschätzung hilft Ihnen, die Idee frühzeitig realistisch zu dimensionieren.
Projekte mit mehr Ambitionen andenken: Unter Erasmus+ stehen deutlich grössere Fördervolumen zur Verfügung. Nutzen Sie die Zeit jetzt, um Projektideen breiter zu denken, mit mehr Partner:innen, grösserer Wirkung und längerer Laufzeit.

Für eine individuelle Projektberatung oder Fragen zu Erasmus+ können Sie sich gerne beim Team Berufsbildung (berufsbildung@movetia.ch) melden.

Contact

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  • Erhöhte Bildungsqualität durch internationale Kooperation

    Erhöhte Bildungsqualität durch internationale Kooperation

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