Internationaler Austausch für Jugendarbeitende

Ein internationaler Austausch für Jugendarbeitende erlaubt es Organisationen und Institutionen der ausserschulischen Jugendarbeit internationale Seminare und Networking-Gelegenheiten für Jugendarbeitende zu organisieren. Die Aktivitäten können sowohl in der Schweiz als auch im Ausland stattfinden und sind für Gruppen oder Einzelpersonen möglich. 

Nächste Schritte

Für Organisationen und Institutionen der ausserschulischen Jugendarbeit

Für Organisationen und Institutionen der ausserschulischen Jugendarbeit

Übersicht

Für wen

  • Professionelle und freiwillige Jugendarbeitende aus der Schweiz und dem Ausland

Dauer des internationalen Austauschs für Jugendarbeitende

  • 2 Tage bis 2 Monate

Wo

  • In der Schweiz mit Jugendarbeitenden aus der Schweiz und einem oder mehreren Ländern weltweit
  • Weltweit im Ausland mit Jugendarbeitenden aus der Schweiz und aus dem Gastgeberland (nur bilateral möglich)

Unterstützung durch Movetia

  • Finanzielle Unterstützung für Organisieren, Reise und Aufenthalt
  • Für Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen werden effektive Kosten übernommen

Vorgehen

  • Schweizer Organisationen suchen eine oder mehrere Partnerorganisation(en), planen gemeinsam das Projekt und reichen einen Förderantrag ein

Fristen und Termine

  • Antragsfristen: 5. März,14. Mai und 8. Oktober 2024
  • Projektstart: 1. Juni,1. August und 1. Dezember 2024

Nächste Schritte

Für Organisationen und Institutionen der ausserschulischen Jugendarbeit

Im Detail

Ist Ihre Organisation oder Institution in der ausserschulischen Jugendarbeit tätig, unterstützen wir Sie bei der Durchführung internationaler Austauschprojekte mit anderen professionellen oder freiwilligen Jugendarbeitenden. Leisten Sie einen Teil zur qualitativen Entwicklung der Jugendarbeit: Die Jugendarbeitenden bilden sich persönlich und beruflich weiter, indem sie andere Organisationen besuchen, gemeinsame Weiterbildungen planen oder ein Job Shadowing machen. Ein internationaler Austausch für Jugendarbeitende richtet sich ausschliesslich an qualifizierte und/oder erfahrene Personen, die junge Menschen als Jugendarbeiter:innen begleiten. 

Diese Aktivität wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+.

Wissenstransfer zwischen Fachkräften aus verschiedenen Nationen

Ein internationales Austauschprojekt hat zum Ziel, dass sich Jugendarbeitende aus zwei oder mehreren Ländern treffen, um gemeinsam Aktivitäten durchzuführen. Sie erhalten Einblick in die Arbeitsweisen von anderen Organisationen, tauschen sich mit anderen Jugendarbeitenden aus und erweitern dadurch ihr fachliches und persönliches Know-how. Sie lernen neue Ideen und Methoden kennen, die sie in ihr Arbeitsumfeld zu Hause tragen können. Im Zentrum steht zudem die interkulturelle Erfahrung mit Gleichgesinnten aus der ganzen Welt und sie erhalten Gelegenheit,ihr internationales Netzwerk zu stärken.

Aktivitäten über die Landesgrenzen hinweg

Ein Treffen kann in der Schweiz oder im Land einer Partnerorganisationstattfinden. Wir finanzieren dabei die Teilnehmenden aus der Schweiz und dem Partnerland. Sind an Ihrem Projekt Partnerorganisationen aus mehreren Ländern beteiligt, muss die Begegnung jedoch in der Schweiz stattfinden. Sie können ein Austauschprojekt zudem allein oder mit einer Gruppe durchführen. Das Projekt kann einen thematischen Fokus haben oder sich auf den Austausch von Methoden konzentrieren. Projekte können beispielsweise sein:

  • Ein Jugendarbeiter aus Visp nimmt an einem vierwöchigen Job Shadowing in einem Jugendzentrum in Stockholm teil und begleitet das schwedische Team bei der täglichen Arbeit.
  • Jugendarbeitende aus Genf organisieren gemeinsam mit Jugendarbeitenden aus Frankreich und Belgien eine Trainingswoche mit diversen Workshops in Genf mit den Schwerpunktthemen Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und der Förderung von sozialer Inklusion.
  • Die Leiterin eines Jugendzentrums in Biel macht eine dreitägige Study Visit an einem Jugendzentrum in Madrid, während dessen sie an Proben eines inklusiven Kulturprojekts teilnimmt.
  • Jugendarbeitende aus einem Jugendzentrum in Lugano besuchen für drei Tage ein Jugendzentrum in Mailand, mit dem Ziel, einen Leitfaden für die Förderung der Jugendpartizipation in der Gemeinde mittels digitaler Tools auszuarbeiten.

Um einer möglichst diversen Gruppe die Teilnahme am Austauschprojekt zu ermöglichen, bieten wir verschiedene Hilfestellungen hinsichtlich Inklusion und Diversität. Zudem erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Chancengleichheit und Inklusion. [Link zu Beratungsartikeln]

Möchten Sie an einem Erasmus+-Projekt für Jugendarbeitende teilnehmen, beachten Sie unser Förderangebot Beteiligung an einem internationalen Austausch für Jugendarbeitende (Erasmus+).

Voraus­setzungen

Für Teilnehmende:

  • Sie sind eine qualifizierte und erfahrene Person, die junge Menschen als Jugendarbeiter:in begleiten. Es besteht keine Altersgrenze.
  • Falls Sie sich freiwillig engagieren in der Jugendarbeit, nehmen Sie ausserhalb Ihrer anderweitigen schulischen und beruflichen Verpflichtungen am Projekt teil.
  • Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz im Land einer der am Projekt beteiligten Organisationen haben.

Für die antragstellenden Organisationen und Institutionen:

  • Die einreichenden Organisationen oder Institutionen der Jugendarbeit haben ihren Sitz in der Schweiz
  • Sie arbeiten gemäss den Prinzipien der ausserschulischen Jugendarbeit: partizipativ, inklusiv und niederschwellig.

An das Projekt:

  • Der Austausch dauert mindestens 2 Tage und maximum 2 Monate. An- und Abreisetage gehören nicht dazu.
  • Am Projekt nehmen maximal 50 Teilnehmende teil. 
  • Zusätzlich zu den Programmtagen können jeweils ein An- und Abreisetag finanziert werden. Sollte bei umweltfreundlichen Reisen mehr als ein Reisetag nötig sein, bewilligen wir dies in Ausnahmefall.
  • Das Projekt umfasst ausserschulische Aktivitäten des non-formalen und informellen Lernens. Mehr dazu: Non-formales Lernen in der ausserschulischen Jugendarbeit.
  • Die antragstellende Organisation muss im Projektantrag mindestens eine ausländische Partnerorganisation vorweisen.
  • Projekte mit Partnerorganisationen aus mehreren Ländern können nur in der Schweiz stattfinden (multilateral). Projekte, die im Ausland stattfinden, dürfen nur für Schweizer Partnerorganisationen sowie Organisationen und Teilnehmende aus dem Durchführungsland finanziert werden (bilateral).

Förder­beiträge

  • Organisationspauschale für die Institution: 125 CHF pro Person
  • Für die Reise: international 400 CHF bis 1‘000 CHF pro Person (je nach Zielland), national 50 CHF pro Person
  • Für den Aufenthalt: 65 CHF bis 93 CHF pro Tag und Person (je nach Zielland)
  • Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)

Sie finden alle Beiträge und Berechnungen dazu im Detail in unserer Zuschusstabelle:

Evaluations­kriterien

Zu den detaillierten Evaluationskriterien der Jugendangebote:

Vorgehen

Für Jugendarbeitende:

Sie sind an einem internationalen Austausch für Jugendarbeitende interessiert und haben eine Projektidee? Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder an die Organisation der ausserschulischen Jugendarbeit, in der Sie Freiwilligenarbeit leisten. Diese/r reicht den Antrag ein.

Für Institutionen und Organisationen der ausserschulischen Jugendarbeit:

Ein internationaler Austausch für Jugendarbeitende wird gefördert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+

Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:

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    1. Projektidee entwickeln

    • Überlegen Sie sich eine Projektidee. Diese basiert auf unseren Voraussetzungen und Evaluationskriterien. 
    • Stellen Sie uns bei Bedarf die Projektidee vor. Wir beraten Sie zielgerichtet und geben Ihnen Vorschläge zum Antrag und zur Projektumsetzung.
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    2. Projektpartner:in finden

    • Finden Sie mindestens eine geeignete Partnerorganisation der ausserschulischen Jugendarbeit mit Sitz im Ausland.
    • Aktivieren Sie dazu Ihr persönliches oder berufliches Umfeld. Partnerorganisationen können Sie beispielsweise über Ihre Dachorganisationen, Ihnen über Mitarbeitende oder Freiwillige bekannte Organisationen, über die Plattform OTLAS oder das Informations- und Vernetzungsportal Eurodesk finden. 
    • Ein internationaler Austausch für Jugendarbeitende ist grundsätzlich weltweit möglich, mit wenigen Ausnahmen. Stellen Sie sicher, dass sich die gewünschte Partnerorganisation in einem förderfähigen Programmland befindet.
    • Erfahren Sie mehr zum Thema Partner:in finden.
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    3. optional Vorbereitenden Besuch vorsehen

    Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch

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    4. Projekt planen

    • Legen Sie gemeinsam mit dem/der Projektpartner:in einen thematischen Schwerpunkt fest. Oder sie konzentrieren sich auf den Austausch von Methoden und Arbeitspraktiken.
    • Sie planen die Begegnung und entscheiden sich für eine der Methoden des non-formalen und informellen Lernens Non-formales Lernen in der ausserschulischen Jugendarbeit.
    • Eine gute Zusammenarbeit und ein regelmässiger Austausch mit den Partnerorganisationen sind zentrale Voraussetzungen für das Gelingen Ihres Projekts. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, die Aufgaben und Rollen klar zu verteilen. Dies sollten Sie zu Beginn der Projektplanung besprechen und idealerweise auch schriftlich festhalten.
    • Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel. Erfahren Sie mehr zum Thema Grüne Mobilität. 
    • Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
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    5. Projektantrag einreichen

    • Reichen Sie online den Förderantrag ein. Halten Sie sich dabei an die Fristen im März, Mai und im Oktober.
    • Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember, Juni und August. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung. 
    • Der Projektantrag muss immer von einer Schweizer Organisation eingereicht werden, auch wenn das Projekt im Ausland stattfindet. Den Finanzierungsbeitrag zahlen wir vollumfänglich an die antragstellende Organisation aus.
    • Falls zu Beginn des Aktivitätszeitraums ein Planungstreffen vor der Durchführung der eigentlichen Jugendbegegnung notwendig ist, kann dies zusätzlich beantragt werden. An Planungstreffen darf in der Regel höchstens eine Person aus jedem beteiligten Land teilnehmen. Es gelten dieselben Förderbeiträge wie für die restlichen Aktivitäten des internationalen Austauschs für Jugendarbeitende. 
    • Dem Projektantrag müssen die statutarischen Dokumente ihrer Organisation/Institution, die ehrenwörtliche Erklärung einer zeichnungsberechtigen Person und ein provisorisches Programm des Austauschs beigefügt werden. 
    • Rechnen Sie für die Erarbeitung und die Absprachen mit Partnerorganisationen genügend Zeit ein. Nach gründlicher Vorbereitung brauchen Sie mindestens einen Arbeitstag zur Erstellung des Antrags, bei offenen Fragen kann das Ausfüllen des Formulars und das Zusammenstellen der Materialien länger dauern.  
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    6. Vertrag und Auszahlung

    • Wir prüfen den Förderantrag hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen und der Evaluationskriterien und entscheiden anhand davon, ob und mit welchem Förderbetrag das Projekt gefördert werden kann. 
    • Die Evaluation dauert ca. 60 Tage. Wir informieren Sie per Mail über den Entscheid und das weitere Vorgehen. 
    • Wenn der Bescheid positiv ist, senden wir einen Vertrag mit. 
    • Projektstart ist jeweils Anfangs Juni, August oder Dezember. 
    • 80% des gesprochenen Förderbetrags bezahlen wir nach Vertragsunterzeichnung aus. Die finale Abrechnung erfolgt mit dem Schlussbericht. In gewissen Fällen behalten wir uns das Recht vor, ein anderes Auszahlungsverfahren anzuwenden.
    • Die Fördergelder werden ausschliesslich an Institutionen oder Organisationen der ausserschulischen Jugendarbeit in der Schweiz ausbezahlt.
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    7. Austausch durchführen

    • Sie legen fest, welche Teilnehmenden am Austausch für Jugendarbeitende teilnehmen. Bewerben Sie das Projekt in Ihrem Netzwerk und über Ihre Kommunikationskanäle oder informieren sie Ihr Netzwerk über das geplante Projekt. Sie können Ihr Projekt zudem über Eurodesk Schweiz ausschreiben.
    • Bereiten Sie die Teilnehmenden auf den Austausch vor, damit diese möglichst viel von der Erfahrung profitieren können.
    • Setzen Sie das Projekt gemäss dem Antrag um. Beachten Sie dabei dieses Merkblatt
    • Mit der Bedarfsmeldung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, physischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben. 
    • Bitte achten Sie darauf, eine korrekte und vollständige Teilnahmeliste zu führen. 
    • Stellen Sie sicher, dass die non-formalen und informalen Lernergebnisse der Jugendarbeitenden anerkennt werden. 
      Erfahren Sie mehr zur Anerkennung von Kompetenzen.
    • Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:innen) melden Sie uns mit einem speziellen Antrag. 
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    8. Schlussbericht einreichen

    • Reichen Sie 60 Tage nach Ende der Projektlaufzeit den Schlussbericht inklusive Teilnahmeliste und ehrenwörtlicher Erklärung bei uns ein. 
    • Reservieren Sie einen ganzen Arbeitstag für eine angemessene Berichterstattung. 

    Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.

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    9. Über das Projekt berichten

    Andere Organisationen und Institutionen können von Ihren Austauscherfahrungen profitieren. Berichten Sie deshalb über Ihre Kanäle wie z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. über das Austauschprojekt. Achten Sie darauf, Movetia als Finanzierungspartnerin zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit. 

    Weitere Informationen:

Fragen & Antworten

Nein, das ist nicht möglich. Ein Projekt im Ausland kann nur für Teilnehmende aus der Schweiz und Teilnehmende aus dem Gastland finanziert werden. Wenn Sie mit Partnern aus mehreren Ländern zusammenarbeiten wollen, muss das Projekt in der Schweiz durchgeführt werden.

Nein, wir überarbeiten keine Anträge. Gerne stehen wir aber für konkrete Fragen und Unterstützung zur Verfügung.

Ein Vorbereitender Besuch muss vor der Antragsstellung stattfinden. Dieser Besuch dient dazu, dass die Partner zusammen über ein mögliches Projekt beraten und allenfalls bereits erste Schritte der Projektentwicklung/Antragsstellung machen. Ein Planungstreffen kann mit dem Projektantrag beantragt werden. Dieses dient im Rahmen der Projektumsetzung dazu, dass die Aktivität gemeinsam besser vorbereitet werden kann. Z.B. Besichtigung der Location (in welcher der Austausch stattfindet), Absprache bezüglich der Vorbereitung der Teilnehmenden, Erstellung des Informationspakets für die Teilnehmenden usw. 

Es dürfen nur Jugendarbeitende am Projekt teilnehmen, in deren Land eine Organisation oder Institution ein Projektpartner am Projekt beteiligt ist, damit es gewährleistet ist, dass mehr als nur die teilnehmende Person vom Projekt profitieren. Fragen Sie doch die bekannten Jugendarbeitenden, ob sich die Organisation, für die sie sich engagieren, am Projekt beteiligt sein möchte und inkludieren Sie diese Personen so ins Projekt. Partnerorganisationen können Sie des Weiteren beispielsweise über Ihre Dachorganisationen, Ihnen über Mitarbeitende oder Freiwillige bekannte Organisationen oder über OTLAS finden.

Ja, auch freiwillig in der Jugendarbeit aktive Personen sind als Teilnehmende qualifiziert. Es muss keine professionelle Tätigkeit oder Ausbildung vorhanden sein, aber es muss im Antrag beschrieben werden, inwiefern die gewünschten Teilnehmenden längerfristig in der Jugendarbeit aktiv und in dieser vernetzt sind. 

Weitere Möglichkeiten

  • Beteiligung an einem internationalen Austausch für Jugendarbeitende (Erasmus+)

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