Austauschprojekte als Schweizerschule im Ausland
Sie möchten als Lehrperson oder Schulleitung einer Schweizerschule im Ausland einen Austausch mit Schulen in der Schweiz realisieren? Hier erhalten Sie alle Informationen zu den Förderangeboten von Movetia für solche Austausche.
Movetia unterstützt verschiedene Austauschaktivitäten für die vom Bund anerkannten Schweizerschulen im Ausland. Der Austausch schafft Verbindungen zwischen Schweizerschulen im Ausland und Schulen, Studierenden sowie Bildungsfachpersonen in der Schweiz, stärkt die Qualitäts- und Kompetenzentwicklung und trägt zur Förderung interkultureller sowie sprachlicher Kompetenzen bei.
Austausch schafft Mehrwert
Ein Besuch an einer Schule in der Schweiz bietet spannende Einblicke in den Unterricht nach Schweizer Lehrplänen Dabei lassen sich neue Methoden und innovative Unterrichtskonzepte in der Praxis kennenlernen. Gleichzeitig eröffnet der Kontakt zu einer Partnerschule in der Schweiz die Möglichkeit, gemeinsame Austauschprojekte mit Schüler:innen zu initiieren. Solche Partnerschaften fördern das Lernen von Fremdsprachen und ermöglichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, wertvolle interkulturelle Erfahrungen zu machen.
Die Plattform matchnmove.ch unterstützt die Schulen bei der Suche nach Partnerschulen für Schüleraustauschprojekte.
Förderangebote für Schweizerschulen im Ausland
Movetia verfügt über nationale sowie internationale Förderangebote für Schulen.
- Die nationalen Förderangebote unterstützen Projekte zwischen Schulen aus unterschiedlichen Sprachregionen der Schweiz und stehen auch den Schweizerschulen im Ausland offen. Für Schweizerschulen im Ausland gelten dabei die gleichen Bedingungen wie für Schulen in der Schweiz. Da die nationalen Förderangebote primär auf Projekte innerhalb der Schweiz ausgerichtet sind, decken die Förderbeiträge die Reisekosten aus dem Ausland jedoch nur teilweise. *
- Von den internationalen Förderangeboten können Schweizerschulen im Ausland nur eingeschränkt profitieren, da ausschliesslich Institutionen mit Sitz in der Schweiz antragsberechtigt sind. Sie können sich jedoch als Partnerschule an Projekten mit Schweizer Schulen beteiligen. Die Fördermittel für alle beteiligten Schulen eines Austauschprojekts – sei es für Projekte mit Schüler:innen oder für Schulpersonal – müssen entweder von educationsuisse oder von einer Partnerschule mit Sitz in der Schweiz beantragt werden.
| Förderangebote | Was wir unterstützen | Finanzielle Unterstützung | Antragstellung |
|---|---|---|---|
| Klassenaustausch in der Schweiz | Schüler:innen-Gruppen aus Schweizerschulen im Ausland und Schulen in der Schweiz treffen sich. | Beiträge in Form von Pauschalen für Reise, Aufenthalt, Übernachtung und Organisation*
| Muss vor Projektstart durch die Schweizerschule im Ausland oder einer Schule in der Schweiz erfolgen
Ist laufend möglich
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| Klassenaustausch im Ausland | Schüler:innen-Gruppen aus Schweizerschulen im Ausland und allgemeinbildenden Schulen (Primar-Sek II) in der Schweiz treffen sich und arbeiten an einem gemeinsamen, themenbasierten Projekt. | Beiträge in Form von Pauschalen für Reise, Aufenthalt und Organisation für die Schüler:innen und die Begleitpersonen.
Förderbeiträge können sowohl für Mobilitäten von der Schweiz ins Ausland wie auch für Mobilitäten vom Ausland in die Schweiz beantragt werden
| Die Antragstellung muss vor Projektstart durch educationsuisse oder eine Schule oder andere Bildungsinstitution mit Sitz in der Schweiz erfolgen. Es gibt jährlich zwei Antragsfristen, jeweils Anfang März und Anfang Oktober
Zur Antragsplattform (Formular wird ca. 3 Monate vor der Frist geöffnet)
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| Einzelaustausch in der Schweiz | Schüler:innen besuchen während einer gewissen Zeit eine allgemeinbildende Schule (Primar-Sek II) in der Schweiz oder eine Schweizerschule im Ausland. | Beitäge in Form von Pauschalen für Reise, Aufenthalt und Organisation* | Muss vor Projektstart durch die Schweizerschule im Ausland oder einer Schule in der Schweiz erfolgen
Ist laufend möglich
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| Einzelaustausch im Ausland | Schüler:innen besuchen während einer gewissen Zeit eine allgemeinbildende Schule (Primar-Sek II) in der Schweiz oder eine Schweizerschule im Ausland. | Beiträge in Form von Pauschalen für Reise, Aufenthalt und Organisation
Förderbeiträge können sowohl für Mobilitäten von der Schweiz ins Ausland wie auch für Mobilitäten vom Ausland in die Schweiz beantragt werden
| Die Antragstellung muss vor Projektstart durcheine Schule oder andere Bildungsinstitution in der Schweiz erfolgen.
Antragsfristen: Anfang März und Anfang Oktober Zur Antragsplattform (Formular wird ca. 3 Monate vor der Frist geöffnet)
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| Hospitieren und unterrichten in der Schweiz | Unterrichtsbesuche oder Lehrtätigkeiten von Lehrpersonen, Schulleiter:innen und weiterem Schulpersonal an allgemeinbildenden Schulen (Primar-Sek II) in der Schweiz oder an einer Schweizerschule im Ausland | Beiträge in Form von Pauschalen für Reise, Aufenthalt, Übernachtung und Organisation* | Muss vor Projektstart durch die Schweizerschule im Ausland oder einer Schule in der Schweiz erfolgen
Ist laufend möglich
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| Hospitieren und unterrichten im Ausland | Unterrichtsbesuche oder Lehrtätigkeiten von Lehrpersonen, Schulleiter:innen und weiterem Schulpersonal an allgemeinbildenden Schulen (Primar-Sek II) in der Schweiz oder einer Schweizerschule im Ausland | Beiträge in Form von Pauschalen für Reise, Aufenthalt und Organisation
Förderbeiträge können sowohl für Mobilitäten von der Schweiz ins Ausland wie auch für Mobilitäten vom Ausland in die Schweiz beantragt werden
| Muss vor Projektstart durch educationsuisse oder eine Schule oder andere Bildungsinstitution mit Sitz in der Schweiz erfolgen
Antragsfristen zweimal jährlich, jeweils Anfang März und Anfang Oktober
Zur Antragsplattform (Formular wird ca. 3 Monate vor der Frist geöffnet)
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| Weiterbildung für Schulpersonal (Invited Experts) | Einladung von Ausbildner:innen, Lehrpersonen oder anderen Bildungsfachpersonen aus der Schweiz an eine Schweizerschule im Ausland für Schulungen, Weiterbildungen oder Coachings für das Schulpersonal
| Beiträge in Form von Pauschalen für Reise und Aufenthalt der eingeladenen Fachpersonen sowie für den Organisationsaufwand
| Muss vor Projektstart durch educationsuisse erfolgen
Antragsfristen zweimal jährlich, jeweils Anfang März und Anfang Oktober
Zur Antragsplattform (Formular wird ca. 3 Monate vor der Frist geöffnet)
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| Sprachassistenz einstellen | Anstellung von Studierenden oder Absolvent:innen von Schweizer Hochschulen mit Muttersprache Deutsch oder Französisch als Assistent:innen im Sprachunterricht | Beitrag an die Lohnkosten in Form einer Pauschale pro Sprachassistenz | Stellenangebot Movetia mitteilen und Vermittlung einer Sprachassistenz beantragen.
Frist: 31.01. |
Beratung
Für eine Beratung stehen Ihnen die Kontaktpersonen der betreffenden Förderangebote gerne zur Verfügung. Die Kontaktangaben finden Sie auf den jeweils verlinkten Angebotsseiten.