Internationale Jugendbegegnung

Bei einer internationalen Jugendbegegnung planen und gestalten Jugendgruppen aus zwei oder mehreren Ländern ein gemeinsames Projekt und treffen sich vor Ort. Die Aktivitäten finden in der Freizeit statt und werden durch die ausserschulische Jugendarbeit organisiert. Dabei werden non-formale Lernmethoden verwendet. 

Nächste Schritte

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar 

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar 

Übersicht

Für wen

  • Jugendliche und junge Erwachsene (13-30 Jahre) aus der Schweiz und dem Ausland

Dauer der internationalen Jugendbegegnung

  • 3 Tage bis 3 Wochen

Wo

  • In der Schweiz mit Jugendgruppen aus der Schweiz und einem oder mehreren Ländern weltweit
  • Weltweit im Ausland mit Jugendgruppen aus der Schweiz und aus dem Gastgeberland (nur bilateral möglich)

Unterstützung durch Movetia

  • Finanzielle Unterstützung für Organisation, Reise und Aufenthalt
  • Für Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen werden effektive Kosten übernommen

Was tun

  • Schweizer Organisationen suchen eine oder mehrere Partnerorganisation(en), planen gemeinsam das Projekt und reichen einen Förderantrag ein

Fristen und Termine

  • Antragsfristen: 5. März, 14. Mai und 1. Oktober 2025
  • Projektstart: 1. Juni,1. August und 1. Dezember 2025

Nächste Schritte

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar 

Im Detail

Während einer internationalen Jugendbegegnung realisieren Jugendgruppen im Rahmen der ausserschulischen Jugendarbeit ein gemeinsames Projekt. Dabei lernen Jugendliche, wie Jugendliche in anderen Ländern leben und erhalten neue Perspektiven.

Diese Aktivität wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+.

Vielfältige Aktivitäten und länderübergreifender Austausch

Jugendgruppen aus zwei oder mehr Ländern treffen sich für mindestens 3 Tage bis maximal 3 Wochen, um gemeinsam Aktivitäten durchzuführen. Eine Vielzahl von Themen und Tätigkeiten sind dabei möglich: Nachhaltigkeit, Friedensbildung, Gesundheit, persönliche Entwicklung, kreative Projekte oder Outdoor-Aktivitäten. Jugendbegegnungen haben zum Ziel, Partizipation von Jugendlichen an Gesellschaft und Politik zu fördern und länderübergreifende jugendpolitische Themen zu behandeln. Für alle Aktivitäten ist die Anwendung non-formaler Lernmethoden zentral. Das heisst, die Jugendlichen werden auf freiwilliger Basis in den Lernprozess einbezogen und reflektieren das Gelernte. Zudem übernehmen die Jugendlichen stets eine aktive Rolle in der Planung, Gestaltung und Umsetzung des Projekts. Dadurch entwickeln sie Verantwortungsgefühl und Selbstvertrauen.

Projekte können beispielsweise sein:

  • Eine Jugendgruppe aus Bern reist für eine Woche nach Barcelona, um gemeinsam mit spanischen Jugendlichen ein Theaterprojekt zu entwickeln. Die Teilnehmer setzen sich dabei kreativ mit dem Thema «Europäische Identität und kulturelle Vielfalt» auseinander und führen am Ende der Woche eine gemeinsame Aufführung vor lokalen Zuschauern auf.
     
  • Jugendliche aus Moldawien, der Türkei und der Schweiz verbringen zwei Wochen in einem Umweltcamp im Tessin. Sie arbeiten gemeinsam an Projekten zur Renaturierung von Flussufern und lernen dabei nachhaltige Praktiken kennen. Neben der Arbeit gibt es Workshops zu Themen wie Klimawandel und Umweltschutz.
     
  • Jugendliche aus Schlieren und Lecce verbringen eine Woche zusammen in Lecce und arbeiten an Projekten zur sozialen Inklusion. Sie organisieren Workshops und Aktivitäten, die das Verständnis und die Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund fördern. Ein Höhepunkt der Woche ist ein gemeinsames Kunstprojekt, bei dem eine Wandmalerei in einem öffentlichen Raum gestaltet wird.

Sind an Ihrer Aktivität Partnerorganisationen aus mehreren Ländern beteiligt, muss die Mobilitätsaktivität in der Schweiz stattfinden (multilateral). Aktivitäten, die im Ausland stattfinden, dürfen nur für Schweizer Partnerorganisationen und Teilnehmende sowie Organisationen und Teilnehmende aus dem Durchführungsland finanziert werden (bilateral).

Starten Sie Ihre Projektidee – wir unterstützen Sie dabei

Haben Sie oder die Jugendlichen, die Sie betreuen, eine Idee für ein Projekt mit einer anderen Jugendgruppe aus dem Ausland? Dann suchen Sie eine oder mehrere Partnerorganisationen und planen Sie gemeinsam das Projekt. Sie beziehen die Jugendlichen so gut es geht in die Planung ein. Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur Umsetzung. 

Um einer möglichst diversen Gruppe von Jugendlichen die Teilnahme am Austauschprojekt zu ermöglichen, bieten wir verschiedene Hilfestellungen hinsichtlich Inklusion und Diversität. Zudem erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Chancengleichheit und Inklusion.

Möchten die Jugendlichen an einem Erasmus+-Projekt für Jugendliche teilnehmen, beachten Sie unser Förderangebot Beteiligung an einer internationalen Jugendbegegnung (Erasmus+).

Erfahrungsberichte

Jugendliche mit Behinderungen im internationalen Austausch

Die Stiftung Ton sur Ton organisierte Anfang Dezember ihren ersten inklusiven Jugendaustausch. Eine Woche lang trafen sich 13 maltesische und 18 Schweizer Jugendliche in La Chaux-de-Fonds. Ein Austausch, der nun langfristig etabliert werden soll. 

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Wie non-formales Lernen richtig gestaltet wird

Beim non-formalen Lernen werden Jugendliche auf freiwilliger Basis in den Lernprozess einbezogen und steuern ihr Lernen selbst. Dabei werden sie von Begleitpersonen unterstützt. Ein Projekt der Compagnie Digestif zeigt auf, wie non-formales Lernen umgesetzt werden kann.

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Vom kreativen Mandala zum statistischen Fragebogen

Die Evaluation und Anerkennung von Lernergebnissen sind zentrale Elemente eines Jugendaustausches. Die Mobilitätsprojekte des jurassischen Vereins Les Coccinelles sind in diesen Aspekten vorbildlich. Ihr Projekt «SustainaBal» zeigt auf, wie sie dabei vorgehen.

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Ein Projekt zur Überwindung von Mauern

Junge Erwachsene bauen gemeinsam Mauern – und überwinden dabei Grenzen: Der Jugendaustausch «Building Walls, Breaking Walls» ermöglicht es Jugendlichen aus verschiedenen Ländern über Kulturen, Grenzen, Religion und Politik hinweg Gemeinsamkeiten zu finden. Zwei Medienberichte geben Einblicke in das Projekt.

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Inklusiver Austausch zwischen Armenien und der Schweiz

Internationale Mobilitäten sollen allen Jugendlichen offenstehen, unabhängig von ihrer persönlichen Lebenssituation. Der Jugendaustausch «lmagine Rhythm» zeigt die Wichtigkeit von Chancengleichheit und Inklusion auf. Das Projekt brachte 34 gehörlose und hörende Jugendliche aus Armenien und der Schweiz zusammen.

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Voraus­setzungen

Für Teilnehmende:

  • Die Teilnehmenden sind Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 13 und 30 Jahren.
  • Pro 4 Jugendliche darf höchstens eine Begleitperson (ohne Altersbegrenzung) am Projekt teilnehmen. Aus jedem Land muss mindestens eine volljährige Begleitperson am Projekt teilnehmen.
  • Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz im Land einer der beteiligten Organisationen haben. 
  • Teilnehmende können sowohl Jugendliche sein, die bereits an Ihren Aktivitäten teilnehmen oder sie können auch über Ihre üblichen Kanäle neue Jugendliche in Ihr Programm einbinden.
  • Die jungen Teilnehmenden nehmen freiwillig ausserhalb ihrer schulischen oder beruflichen Verpflichtungen am Projekt teil. 

Für die antragstellenden Organisationen und Institutionen:

  • Organisationen oder Institutionen der Jugendarbeit mit Sitz in der Schweiz sind antragsberechtigt.
  • Sie arbeiten gemäss den Prinzipien der ausserschulischen Jugendarbeit: partizipativ, inklusiv und niederschwellig.

An das Projekt:

  • An einer Jugendbegegnung müssen mindestens 16 Jugendliche teilnehmen (Gruppenleitende nicht eingerechnet).
  • Der Austausch muss mindestens 3 Tage und maximum 3 Wochen Programm anbieten, An- und Abreisetage gehören nicht dazu.
  • Zusätzlich zu den Programmtagen können jeweils ein An- und Abreisetag finanziert werden. Sollte bei umweltfreundlichen Reisen mehr als ein Reisetag nötig sein, kann dies begründet im Ausnahmefall bewilligt werden.
  • Die teilnehmenden Jugendlichen müssen in allen Projektphasen einbezogen werden: Planung, Durchführung, Aufarbeitung.
  • Das Projekt umfasst ausserschulische Aktivitäten des non-formalen und informellen Lernens.
  • Die antragstellende Organisation muss im Projektantrag mindestens eine ausländische Partnerorganisation vorweisen.
  • Aktivitäten mit der Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus mehreren Ländern können nur in der Schweiz stattfinden (multilateral). Aktivitäten, die im Ausland stattfinden, dürfen nur für Schweizer Partnerorganisationen und Teilnehmende sowie Organisationen und Teilnehmende aus dem Durchführungsland finanziert werden (bilateral).

Förder­beiträge

  • Organisationspauschale für die Institution: 125 CHF pro Person
  • Für die Reise: international 400 CHF bis 1‘000 CHF pro Person (je nach Zielland), national 50 CHF pro Person für nationale Reisen
  • Für den Aufenthalt: 41 CHF bis 59 CHF pro Tag und Person (inklusive Begleitpersonen, je nach Zielland)
  • Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)

Pro Aktivität innerhalb eines Projekts können maximal 65‘000 CHF Fördergelder ausbezahlt werden. In unserer Zuschusstabelle finden Sie alle Beiträge und Berechnungen dazu im Detail:

Evaluations­kriterien

Zu den detaillierten Evaluationskriterien der Jugendangebote:

Vorgehen

Für Jugendliche und junge Erwachsene:

Jugendliche und junge Erwachsene, die an einer internationalen Jugendbegegnung interessiert sind und eine Projektidee haben, wenden sich an die Jugendorganisation, deren Aktivitäten sie bereits regelmässig besuchen. Diese kann bei uns einen Antrag auf Fördergelder stellen.

Für Institutionen und Organisationen der ausserschulischen Jugendarbeit:

Eine internationale Jugendbegegnung wird gefördert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+.

Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:

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    1. Projektidee entwickeln

    • Überlegen Sie sich eine Projektidee. Diese basiert auf unseren Voraussetzungen und Evaluationskriterien.
    • Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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    2. Projektpartner:in finden

    • Finden Sie mindestens einen geeigneten Projektpartner oder eine geeignete Projektpartnerin der ausserschulischen Jugendarbeit mit Sitz im Ausland.
    • Aktivieren Sie dazu Ihr persönliches oder berufliches Umfeld. Partnerorganisationen können Sie beispielsweise über Ihre Dachorganisationen, Ihnen über Mitarbeitende oder Freiwillige bekannte Organisationen, über die Plattform OTLAS oder das Informations- und Vernetzungsportal Eurodesk finden. 
    • Erfahren Sie mehr zum Thema Austauschpartner:in finden.
    • Eine internationale Jugendbegegnung ist grundsätzlich weltweit möglich, mit wenigen Ausnahmen. Stellen Sie sicher, dass sich die gewünschte(n) Partnerorganisation(en) in förderfähigen Programmländern befinden.
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    3. optional Vorbereitenden Besuch vorsehen

    Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Der vorbereitende Besuch findet vor Antragsstellung statt. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch.

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    4. Projekt planen

    • Legen Sie gemeinsam mit dem/der Projektpartner:in einen thematischen Schwerpunkt fest, beispielsweise Natur und Nachhaltigkeit, Jugendpartizipation, Inklusion, Kunst oder Friedensbildung. 
    • Sie planen die Begegnung und entscheiden sich für eine der Methoden des non-formalen und informellen Lernens.
    • Eine gute Zusammenarbeit und ein regelmässiger Austausch mit den Partnerorganisationen sind zentrale Voraussetzungen für das Gelingen Ihres Projekts. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, die Aufgaben und Rollen klar zu verteilen. Dies sollten Sie zu Beginn der Projektplanung besprechen und idealerweise auch schriftlich festhalten.
    • Binden Sie die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktiv in die Organisation ein und überlegen Sie sich, welche Teilaufgaben diese übernehmen können. Dazu gehört beispielsweise, die Jugendlichen inhaltliche und methodische Entscheidungen fällen zu lassen und ihnen die (Teil-)Verantwortung für verschiedene Aufgaben zu übertragen. 
    • Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel, indem Sie z.B. mit dem Zug reisen. Erfahren Sie mehr zum Thema grüne Mobilität
    • Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
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    5. Projektantrag einreichen

    • Reichen Sie online den Förderantrag ein. Halten Sie sich dabei an die Fristen im März, Mai und im Oktober.
    • Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember, Juni und August. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung. Der Projektantrag muss immer von einer Schweizer Organisation eingereicht werden, auch wenn das Projekt im Ausland stattfindet. Der Finanzierungsbeitrag zahlen wir vollumfänglich an die antragstellende Organisation aus.
    • Falls zu Beginn des Aktivitätszeitraums ein Planungstreffen vor der Durchführung der eigentlichen Jugendbegegnung notwendig ist, kann dies zusätzlich beantragt werden. An Planungstreffen darf in der Regel höchstens eine Person aus jedem beteiligten Land teilnehmen, in Ausnahmefällen – falls am Projekt teilnehmende Jugendliche an das Planungstreffen mitreisen – können diese Treffen für 2 Personen pro Land finanziert werden Es gelten dieselben Förderbeiträge wie für die restlichen Aktivitäten der Jugendbegegnung.
    • Dem Projektantrag müssen die statutarischen Dokumente ihrer Organisation/Institution, die ehrenwörtliche Erklärung einer zeichnungsberechtigen Person und ein provisorisches Programm des Austauschs beigefügt werden. 
    • Rechnen Sie für die Erarbeitung und die Absprachen mit Partnern genügend Zeit ein. Nach gründlicher Vorbereitung brauchen Sie mindestens einen Arbeitstag zur Erstellung des Antrags, bei offenen Fragen kann das Ausfüllen des Formulars und das Zusammenstellen der Materialien länger dauern. 
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    6. Vertrag und Auszahlung

    • Wir prüfen den Förderantrag hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen und der Evaluationskriterien und entscheiden anhand davon, ob und mit welchem Förderbetrag das Projekt gefördert werden kann. 
    • Die Evaluation dauert ca. 60 Tage. Wir informieren Sie per Mail über den Entscheid und das weitere Vorgehen. 
    • Wenn der Bescheid positiv ist, wird ein Vertrag mitgesendet. 
    • Projektstart ist jeweils Anfangs Juni, August oder Dezember. 
    • 80 % des gesprochenen Förderbetrags werden nach Vertragsunterzeichnung bezahlt, die finale Abrechnung erfolgt mit dem Schlussbericht. In gewissen Fällen behält sich Movetia das Recht vor, ein anderes Auszahlungsverfahren anzuwenden.
    • Die Fördergelder werden ausschliesslich an Institutionen oder Organisationen der ausserschulischen Jugendarbeit in der Schweiz ausbezahlt.
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    7. Austausch durchführen

    • Sie legen fest, welche Teilnehmende an der Jugendbegegnung teilnehmen. Das können Jugendliche sein, die bereits an Ihren Aktivitäten teilnehmen oder Sie binden neue Jugendliche in Ihr Austauschprojekt. Bewerben Sie das Projekt in Ihrem Netzwerk und über Ihre Kommunikationskanäle oder informieren sie Ihr Netzwerk über das geplante Projekt. Sie können Ihr Projekt zudem über Eurodesk Schweiz ausschreiben.
    • Bereiten Sie die Teilnehmenden auf den Austausch vor, damit diese möglichst viel von der Erfahrung profitieren können.
    • Setzen Sie das Projekt gemäss dem Antrag um. Beachten Sie dabei dieses Merkblatt
    • Mit der Bedarfsmeldung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, physischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben. 
    • Bitte achten Sie darauf, eine korrekte und vollständige Teilnahmeliste zu führen. 
    • Stellen Sie sicher, dass die non-formalen und informalen Lernergebnisse der Jugendlichen anerkennt werden. Erfahren Sie mehr zur Anerkennung von Kompetenzen.
    • Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:innen) melden Sie uns mit einem speziellen Antrag (im Login-Bereich). 
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    8. Schlussbericht einreichen

    • Reichen Sie 60 Tage nach Ende der Projektlaufzeit den Schlussbericht inklusive Teilnahmeliste und ehrenwörtlicher Erklärung bei uns ein.
    • Reservieren Sie rund einen Arbeitstag für eine angemessene Berichterstattung. 
    • Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung. 
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    9. Über das Projekt berichten

    • Andere Organisationen und Institutionen können von Ihren Austauscherfahrungen profitieren. Berichten Sie deshalb über Ihre Kanäle wie z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. über das Austauschprojekt. Achten Sie darauf, Movetia als Finanzierungspartnerin zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit. 

Fragen & Antworten

Nein, das ist nicht möglich. Eine Aktivität im Ausland kann nur für Teilnehmende aus der Schweiz und Teilnehmende aus dem Gastland finanziert werden. Wenn Sie mit Partnern aus mehreren anderen Ländern zusammenarbeiten wollen, muss die Aktivität in der Schweiz durchgeführt werden.

Nein, es dürfen nur Jugendliche am Projekt teilnehmen, in deren Land eine Organisation oder Institution als Projektpartner am Projekt beteiligt ist. Eine Jugendbegegnung soll nicht nur die teilnehmenden Jugendlichen fördern, sondern auch die beteiligten Organisationen stärken und Ihnen neue Partnerschaften ermöglichen. Darum muss immer mit Partnerorganisationen zusammengearbeitet werden. Partnerorganisationen können Sie beispielsweise über Ihre Dachorganisationen, Ihnen über Mitarbeitende oder Freiwillige bekannte Organisationen oder über OTLAS finden. 

Begleitpersonen sind Personen, die die Jugendlichen bei ihrer Begegnung begleiten – dies umfasst alle Personen, die nicht als reguläre Teilnehmende am Projekt teilnehmen: Trainer:innen, Gruppenleitende, Köch:innen, inhaltliche Expert:innen, Fachpersonen etc. Begleitpersonen sind in der Regel über 18 Jahre alt und für sie gilt die Obergrenze von 30 Jahren nicht. 

Für jede Ländergruppe muss eine Begleitperson am Projekt teilnehmen. Es darf höchstens eine Begleitperson pro 4 Jugendliche finanziert werden.

Nein, wir überarbeiten keine Anträge. Gerne stehen wir aber für konkrete Fragen und Unterstützung zur Verfügung. 

Ein Vorbereitender Besuch muss vor der Antragsstellung stattfinden. Dieser Besuch dient dazu, dass die Partner zusammen über ein mögliches Projekt beraten und allenfalls bereits erste Schritte der Projektentwicklung/Antragsstellung machen. Ein Planungstreffen kann mit dem Projektantrag beantragt werden. Dieses dient im Rahmen der Projektumsetzung dazu, dass die Aktivität gemeinsam besser vorbereitet werden kann. Z.B. Besichtigung der Location (in welcher der Austausch stattfindet), Absprache bezüglich der Vorbereitung der Teilnehmenden, Erstellung des Informationspakets für die Teilnehmenden usw. 

Weitere Möglichkeiten

  • Beteiligung an einer internationalen Jugendbegegnung (Erasmus+)

Ähnliche Förderangebote

  • Ferienaustausch

    Jugendliche besuchen sich während den Ferien gegenseitig und verbringen ein bis zwei Wochen bei den jeweiligen Familien in einer anderen Sprachregion der Schweiz.

  • Freiwilligeneinsatz leisten

    Junge Erwachsene können in der Schweiz oder in Europa ein gemeinnütziges Projekt in einem Bereich Ihrer Wahl aktiv unterstützen.

  • Internationale Kooperationen für Zusammenarbeit und Innovation

    Internationale Kooperationen für die strategische Zusammenarbeit von Bildungsinstitutionen.