Internationale Jugendbegegnung
Bei einer internationalen Jugendbegegnung planen und gestalten Jugendgruppen aus zwei oder mehreren Ländern ein gemeinsames Projekt und treffen sich vor Ort. Die Aktivitäten finden in der Freizeit statt und werden durch die ausserschulische Jugendarbeit organisiert. Dabei werden non-formale Lernmethoden verwendet.
Übersicht
Für wen
- Jugendliche und junge Erwachsene (13-30 Jahre) aus der Schweiz und dem Ausland
Dauer der internationalen Jugendbegegnung
- 3 Tage bis 3 Wochen
Wo
- In der Schweiz mit Jugendgruppen aus der Schweiz und einem oder mehreren Ländern weltweit
- Weltweit im Ausland mit Jugendgruppen aus der Schweiz und aus dem Gastgeberland (nur bilateral möglich)
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Unterstützung für Organisation, Reise und Aufenthalt
- Für Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen werden effektive Kosten übernommen
Was tun
- Schweizer Organisationen suchen eine oder mehrere Partnerorganisation(en), planen gemeinsam das Projekt und reichen einen Förderantrag ein
Fristen und Termine
- Antragsfristen: 5. März, 14. Mai und 1. Oktober 2025
- Projektstart: 1. Juni,1. August und 1. Dezember 2025
Im Detail
Während einer internationalen Jugendbegegnung realisieren Jugendgruppen im Rahmen der ausserschulischen Jugendarbeit ein gemeinsames Projekt. Dabei lernen Jugendliche, wie Jugendliche in anderen Ländern leben und erhalten neue Perspektiven.
Diese Aktivität wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+.
Voraussetzungen
Für Teilnehmende:
- Die Teilnehmenden sind Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 13 und 30 Jahren.
- Pro 4 Jugendliche darf höchstens eine Begleitperson (ohne Altersbegrenzung) am Projekt teilnehmen. Aus jedem Land muss mindestens eine volljährige Begleitperson am Projekt teilnehmen.
- Die Teilnehmenden müssen ihren Wohnsitz im Land einer der beteiligten Organisationen haben.
- Teilnehmende können sowohl Jugendliche sein, die bereits an Ihren Aktivitäten teilnehmen oder sie können auch über Ihre üblichen Kanäle neue Jugendliche in Ihr Programm einbinden.
- Die jungen Teilnehmenden nehmen freiwillig ausserhalb ihrer schulischen oder beruflichen Verpflichtungen am Projekt teil.
Für die antragstellenden Organisationen und Institutionen:
- Organisationen oder Institutionen der Jugendarbeit mit Sitz in der Schweiz sind antragsberechtigt.
- Sie arbeiten gemäss den Prinzipien der ausserschulischen Jugendarbeit: partizipativ, inklusiv und niederschwellig.
An das Projekt:
- An einer Jugendbegegnung müssen mindestens 16 Jugendliche teilnehmen (Gruppenleitende nicht eingerechnet).
- Der Austausch muss mindestens 3 Tage und maximum 3 Wochen Programm anbieten, An- und Abreisetage gehören nicht dazu.
- Zusätzlich zu den Programmtagen können jeweils ein An- und Abreisetag finanziert werden. Sollte bei umweltfreundlichen Reisen mehr als ein Reisetag nötig sein, kann dies begründet im Ausnahmefall bewilligt werden.
- Die teilnehmenden Jugendlichen müssen in allen Projektphasen einbezogen werden: Planung, Durchführung, Aufarbeitung.
- Das Projekt umfasst ausserschulische Aktivitäten des non-formalen und informellen Lernens.
- Die antragstellende Organisation muss im Projektantrag mindestens eine ausländische Partnerorganisation vorweisen.
- Aktivitäten mit der Beteiligung von Organisationen und Teilnehmenden aus mehreren Ländern können nur in der Schweiz stattfinden (multilateral). Aktivitäten, die im Ausland stattfinden, dürfen nur für Schweizer Partnerorganisationen und Teilnehmende sowie Organisationen und Teilnehmende aus dem Durchführungsland finanziert werden (bilateral).
Förderbeiträge
- Organisationspauschale für die Institution: 125 CHF pro Person
- Für die Reise: international 400 CHF bis 1‘000 CHF pro Person (je nach Zielland), national 50 CHF pro Person für nationale Reisen
- Für den Aufenthalt: 41 CHF bis 59 CHF pro Tag und Person (inklusive Begleitpersonen, je nach Zielland)
- Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)
Pro Aktivität innerhalb eines Projekts können maximal 65‘000 CHF Fördergelder ausbezahlt werden. In unserer Zuschusstabelle finden Sie alle Beiträge und Berechnungen dazu im Detail:
Evaluationskriterien
Zu den detaillierten Evaluationskriterien der Jugendangebote:
Vorgehen
Für Jugendliche und junge Erwachsene:
Jugendliche und junge Erwachsene, die an einer internationalen Jugendbegegnung interessiert sind und eine Projektidee haben, wenden sich an die Jugendorganisation, deren Aktivitäten sie bereits regelmässig besuchen. Diese kann bei uns einen Antrag auf Fördergelder stellen.
Für Institutionen und Organisationen der ausserschulischen Jugendarbeit:
Eine internationale Jugendbegegnung wird gefördert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+.
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:
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1. Projektidee entwickeln
- Überlegen Sie sich eine Projektidee. Diese basiert auf unseren Voraussetzungen und Evaluationskriterien.
- Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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2. Projektpartner:in finden
- Finden Sie mindestens einen geeigneten Projektpartner oder eine geeignete Projektpartnerin der ausserschulischen Jugendarbeit mit Sitz im Ausland.
- Aktivieren Sie dazu Ihr persönliches oder berufliches Umfeld. Partnerorganisationen können Sie beispielsweise über Ihre Dachorganisationen, Ihnen über Mitarbeitende oder Freiwillige bekannte Organisationen, über die Plattform OTLAS oder das Informations- und Vernetzungsportal Eurodesk finden.
- Erfahren Sie mehr zum Thema Austauschpartner:in finden.
- Eine internationale Jugendbegegnung ist grundsätzlich weltweit möglich, mit wenigen Ausnahmen. Stellen Sie sicher, dass sich die gewünschte(n) Partnerorganisation(en) in förderfähigen Programmländern befinden.
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3. optional Vorbereitenden Besuch vorsehen
Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Der vorbereitende Besuch findet vor Antragsstellung statt. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch.
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4. Projekt planen
- Legen Sie gemeinsam mit dem/der Projektpartner:in einen thematischen Schwerpunkt fest, beispielsweise Natur und Nachhaltigkeit, Jugendpartizipation, Inklusion, Kunst oder Friedensbildung.
- Sie planen die Begegnung und entscheiden sich für eine der Methoden des non-formalen und informellen Lernens.
- Eine gute Zusammenarbeit und ein regelmässiger Austausch mit den Partnerorganisationen sind zentrale Voraussetzungen für das Gelingen Ihres Projekts. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, die Aufgaben und Rollen klar zu verteilen. Dies sollten Sie zu Beginn der Projektplanung besprechen und idealerweise auch schriftlich festhalten.
- Binden Sie die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktiv in die Organisation ein und überlegen Sie sich, welche Teilaufgaben diese übernehmen können. Dazu gehört beispielsweise, die Jugendlichen inhaltliche und methodische Entscheidungen fällen zu lassen und ihnen die (Teil-)Verantwortung für verschiedene Aufgaben zu übertragen.
- Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel, indem Sie z.B. mit dem Zug reisen. Erfahren Sie mehr zum Thema grüne Mobilität.
- Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
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5. Projektantrag einreichen
- Reichen Sie online den Förderantrag ein. Halten Sie sich dabei an die Fristen im März, Mai und im Oktober.
- Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember, Juni und August. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung. Der Projektantrag muss immer von einer Schweizer Organisation eingereicht werden, auch wenn das Projekt im Ausland stattfindet. Der Finanzierungsbeitrag zahlen wir vollumfänglich an die antragstellende Organisation aus.
- Falls zu Beginn des Aktivitätszeitraums ein Planungstreffen vor der Durchführung der eigentlichen Jugendbegegnung notwendig ist, kann dies zusätzlich beantragt werden. An Planungstreffen darf in der Regel höchstens eine Person aus jedem beteiligten Land teilnehmen, in Ausnahmefällen – falls am Projekt teilnehmende Jugendliche an das Planungstreffen mitreisen – können diese Treffen für 2 Personen pro Land finanziert werden Es gelten dieselben Förderbeiträge wie für die restlichen Aktivitäten der Jugendbegegnung.
- Dem Projektantrag müssen die statutarischen Dokumente ihrer Organisation/Institution, die ehrenwörtliche Erklärung einer zeichnungsberechtigen Person und ein provisorisches Programm des Austauschs beigefügt werden.
- Rechnen Sie für die Erarbeitung und die Absprachen mit Partnern genügend Zeit ein. Nach gründlicher Vorbereitung brauchen Sie mindestens einen Arbeitstag zur Erstellung des Antrags, bei offenen Fragen kann das Ausfüllen des Formulars und das Zusammenstellen der Materialien länger dauern.
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6. Vertrag und Auszahlung
- Wir prüfen den Förderantrag hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen und der Evaluationskriterien und entscheiden anhand davon, ob und mit welchem Förderbetrag das Projekt gefördert werden kann.
- Die Evaluation dauert ca. 60 Tage. Wir informieren Sie per Mail über den Entscheid und das weitere Vorgehen.
- Wenn der Bescheid positiv ist, wird ein Vertrag mitgesendet.
- Projektstart ist jeweils Anfangs Juni, August oder Dezember.
- 80 % des gesprochenen Förderbetrags werden nach Vertragsunterzeichnung bezahlt, die finale Abrechnung erfolgt mit dem Schlussbericht. In gewissen Fällen behält sich Movetia das Recht vor, ein anderes Auszahlungsverfahren anzuwenden.
- Die Fördergelder werden ausschliesslich an Institutionen oder Organisationen der ausserschulischen Jugendarbeit in der Schweiz ausbezahlt.
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7. Austausch durchführen
- Sie legen fest, welche Teilnehmende an der Jugendbegegnung teilnehmen. Das können Jugendliche sein, die bereits an Ihren Aktivitäten teilnehmen oder Sie binden neue Jugendliche in Ihr Austauschprojekt. Bewerben Sie das Projekt in Ihrem Netzwerk und über Ihre Kommunikationskanäle oder informieren sie Ihr Netzwerk über das geplante Projekt. Sie können Ihr Projekt zudem über Eurodesk Schweiz ausschreiben.
- Bereiten Sie die Teilnehmenden auf den Austausch vor, damit diese möglichst viel von der Erfahrung profitieren können.
- Setzen Sie das Projekt gemäss dem Antrag um. Beachten Sie dabei dieses Merkblatt.
- Mit der Bedarfsmeldung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, physischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben.
- Bitte achten Sie darauf, eine korrekte und vollständige Teilnahmeliste zu führen.
- Stellen Sie sicher, dass die non-formalen und informalen Lernergebnisse der Jugendlichen anerkennt werden. Erfahren Sie mehr zur Anerkennung von Kompetenzen.
- Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:innen) melden Sie uns mit einem speziellen Antrag (im Login-Bereich).
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8. Schlussbericht einreichen
- Reichen Sie 60 Tage nach Ende der Projektlaufzeit den Schlussbericht inklusive Teilnahmeliste und ehrenwörtlicher Erklärung bei uns ein.
- Reservieren Sie rund einen Arbeitstag für eine angemessene Berichterstattung.
- Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.
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9. Über das Projekt berichten
- Andere Organisationen und Institutionen können von Ihren Austauscherfahrungen profitieren. Berichten Sie deshalb über Ihre Kanäle wie z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. über das Austauschprojekt. Achten Sie darauf, Movetia als Finanzierungspartnerin zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
Fragen & Antworten
Darf ich mit Partnern aus Brasilien eine Aktivität in Deutschland durchführen?
Nein, das ist nicht möglich. Eine Aktivität im Ausland kann nur für Teilnehmende aus der Schweiz und Teilnehmende aus dem Gastland finanziert werden. Wenn Sie mit Partnern aus mehreren anderen Ländern zusammenarbeiten wollen, muss die Aktivität in der Schweiz durchgeführt werden.
Ich habe keine Partnerorganisation im Ausland, aber möchte dennoch ein Angebot für Jugendliche aus der Schweiz und dem Ausland anbieten. Darf ich das?
Nein, es dürfen nur Jugendliche am Projekt teilnehmen, in deren Land eine Organisation oder Institution als Projektpartner am Projekt beteiligt ist. Eine Jugendbegegnung soll nicht nur die teilnehmenden Jugendlichen fördern, sondern auch die beteiligten Organisationen stärken und Ihnen neue Partnerschaften ermöglichen. Darum muss immer mit Partnerorganisationen zusammengearbeitet werden. Partnerorganisationen können Sie beispielsweise über Ihre Dachorganisationen, Ihnen über Mitarbeitende oder Freiwillige bekannte Organisationen oder über OTLAS finden.
Wer gilt als Begleitperson?
Begleitpersonen sind Personen, die die Jugendlichen bei ihrer Begegnung begleiten – dies umfasst alle Personen, die nicht als reguläre Teilnehmende am Projekt teilnehmen: Trainer:innen, Gruppenleitende, Köch:innen, inhaltliche Expert:innen, Fachpersonen etc. Begleitpersonen sind in der Regel über 18 Jahre alt und für sie gilt die Obergrenze von 30 Jahren nicht.
Für jede Ländergruppe muss eine Begleitperson am Projekt teilnehmen. Es darf höchstens eine Begleitperson pro 4 Jugendliche finanziert werden.
Darf ich meinen Antrag vor der offiziellen Evaluation an Movetia senden zur Korrektur?
Nein, wir überarbeiten keine Anträge. Gerne stehen wir aber für konkrete Fragen und Unterstützung zur Verfügung.
Was ist der Unterschied zwischen einem Planungstreffen und einem vorbereitenden Besuch?
Ein Vorbereitender Besuch muss vor der Antragsstellung stattfinden. Dieser Besuch dient dazu, dass die Partner zusammen über ein mögliches Projekt beraten und allenfalls bereits erste Schritte der Projektentwicklung/Antragsstellung machen. Ein Planungstreffen kann mit dem Projektantrag beantragt werden. Dieses dient im Rahmen der Projektumsetzung dazu, dass die Aktivität gemeinsam besser vorbereitet werden kann. Z.B. Besichtigung der Location (in welcher der Austausch stattfindet), Absprache bezüglich der Vorbereitung der Teilnehmenden, Erstellung des Informationspakets für die Teilnehmenden usw.