Erasmus+ Mobilitäten in der Erwachsenenbildung

Mit Erasmus+ könnten Lernende (Teilnehmende an Bildungsangeboten) und Erwachsenenbildungspersonal durch Austauschprojekte an Auslandserfahrungen im europäischen Bildungsraum teilhaben. In den folgenden Abschnitten zeigen wir Ihnen auf, was sich im Vergleich zum Schweizer Programm zu Erasmus+ im Bereich der Mobilitäten für Sie als antragsstellende Institution ändern und welche Fördermöglichkeiten Ihnen bei Erasmus+ zur Verfügung stehen würden.

Lernende und Erwachsenenbildungspersonal können bereits jetzt an verschiedenen Mobilitätsaktivitäten teilnehmen. Mit einer Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ - wie sie der Bundesrat für 2027 beabsichtigt - würden sie jedoch direkt und gleichberechtigt mit allen anderen Teilnehmenden aus Erasmus+ Mitgliedsstaaten am Erasmus+ Programm teilnehmen. Die Förder- und Teilnahmemöglichkeiten unter Erasmus+ im Bereich der Mobilitäten sind ähnlich wie unter dem Schweizer Programm zu Erasmus+. Die folgenden Abschnitte geben Ihnen einen Einblick in Ähnlichkeiten und Unterschiede und beschreiben die Fördermöglichkeiten.

Folgende Punkte würden sich im Vergleich zum Schweizer Programm zu Erasmus+ ändern

Sollte die Schweiz 2027 an Erasmus+ assoziiert sein, heisst dies:

  • Schweizer Institutionen der Erwachsenenbildung hätten grundsätzlich Zugang zu allen relevanten Erasmus+ Aktionen, d.h. gleichberechtigt wie Institutionen aus den EU Mitgliedstaaten und anderen Erasmus+ Ländern. Diese Angebote weichen teilweise von der aktuellen Schweizer Lösung ab.
  • Bisher finanziert die Schweiz Mobilitäten aus der Schweiz ins Ausland (outgoing) und vom Ausland in die Schweiz (incoming). Unter Erasmus+ finanziert jede Nationalagentur ihre outgoing Mobilitäten. Bisher durch die Schweiz finanzierte incoming Aktivitäten müssten von der Partnerinstitution in ihrem Land beantragt werden (Ausnahme Invited Experts).
  • Es könnten keine Mobilitäten ausserhalb Europas stattfinden.
  • Erwachsene Lernende, also Teilnehmende an Weiterbildungen, können finanzielle Unterstützung für einen Auslandsaufenthalt erhalten.
  • Die Schweiz gilt aus Erasmus+ Sicht nicht mehr als Drittstaat, d.h. europäische Partnerländer könnten unbeschränkt Projekte mit der Schweiz durchführen.
  • Anträge würden über die EU Tools eingegeben.
  • Als Projektverantwortliche würden Sie Fördermittel direkt aus dem Erasmus+ Programm erhalten.
  • Es würden nur noch die Regeln und politischen Prioritäten des Erasmus+ Programms gelten. 

Trotz einiger Unterschiede zur aktuellen Schweizer Lösung wären grundsätzlich ähnliche Aktivitäten unter Erasmus+ förderfähig. Deshalb können Sie bereits jetzt Ihr Projekt initiieren. Wir empfehlen, in zwei Szenarien zu denken. Überlegen Sie sich, wie Ihr Projekt sowohl unter Erasmus+ als auch der aktuellen Schweizer Lösung durchgeführt werden könnte mit den jeweiligen Budgetrahmen, Partneranforderungen und Risiken.

Relevanz von Erasmus+ Mobilitäten für die Erwachsenenbildung

Erasmus+ fördert Lernmobilität von Einzelpersonen in diversen Bildungsbereichen, auch in der Erwachsenenbildung. Diese Mobilitäten sollen bewirken, dass Institutionen der Erwachsenenbildung ihre internationale Zusammenarbeit vertiefen, ihre Lernenden sowie das Personal international vernetzen, innovative Ansätze entwickeln und den europäischen Bildungsraum aktiv mitgestalten. Die Teilnehmenden erweitern ihre persönlichen, fachlichen und sprachlichen Kompetenzen und stärken damit ihre Qualifikation sowie ihre Arbeitsmarktfähigkeit. Mobilitäten leisten einen Beitrag zu den Erasmus+ Programmzielen, indem sie Qualität in der Erwachsenenbildung fördern, Innovation und Digitalisierung vorantreiben, soziale Inklusion stärken und zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen beitragen. Durch ihren transnationalen Charakter schaffen die Mobilitäten einen klaren europäischen Mehrwert für die beteiligten Personen und ermöglichen nachhaltige Wirkung auf institutioneller Ebene auch über einzelne Projekte hinaus.

Lernmobilität von Einzelpersonen sind bei Erasmus+ bei der Leitaktion 1 (KA1) angesiedelt.

Förderfähige Länder

Teilnehmende aus der Schweiz können Auslandsaufenthalte in folgenden Ländern absolvieren:

EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

Mit Erasmus+ assoziierte Drittländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich (ab 2027)

Sonstige Länder: Im Erasmus+ Programm der Erwachsenenbildung sind Mobilitäten in sogenannte internationale Staaten (nicht mit Erasmus+ assoziierte Drittländer) NICHT möglich. Förderfähig sind ausschliesslich Aufenthalte in Programmländern bzw. assoziierten Drittländern.

Zusammensetzung der Fördersumme

Ein Projekt besteht in der Regel aus verschiedenen Mobilitätsaktivitäten. Die Fördersumme einer Aktivität errechnet sich wie bereits bei der aktuellen Schweizer Lösung aus verschiedenen Kostenkategorien. Jede Aktivität beinhaltet je eine Pauschale für:

  • organisatorische Unterstützung
  • individuelle Unterstützung
  • Reisekosten

Darüber hinaus kann in begründeten Fällen eine Förderung für Kursgebühren, Inklusionsunterstützung und sprachliche Unterstützung, vorbereitende Besuche und aussergewöhnliche Kosten beantragt werden. Die Konditionen dieser zusätzlichen Gebühren weichen in einigen Fällen von der aktuellen Schweizer Lösung ab.

Diese Mobilitätsaktivitäten können Sie durchführen

Unter Erasmus+ werden in der Erwachsenenbildung, ähnlich wie unter der Schweizer Lösung, folgende Aktivitäten gefördert:

  • Kurze individuelle Lernmobilität für Lernende: 2–29 Tage
  • Lange individuelle Lernmobilität für Lernende: 30–365 Tage
  • Gruppenmobilität für Lernende: 2–30 Tage
  • Job-Shadowing für Personal: 2–60 Tage
  • Lehr- oder Schulungstätigkeit für Personal: 2–365 Tage 
  • Kurse und Schulungen für Personal: 2–10 Tage
  • Eingeladene Expertinnen und Experten aus dem Ausland (incoming): 2–60 Tage
  • Aufnahme von Lehrpersonen in Ausbildung aus dem Ausland (incoming): 10–365 Tage

Bei Mobilitätsprojekten unter Eramus+ fördert jede Institution ausschliesslich ihre eigenen Lernenden und Bildungspersonal (nur outgoing Mobilität). Eine Ausnahme besteht für Invited Expert.

Zwei Arten der Antragsstellung

Im Programm Erasmus+ gibt es grundsätzlich zwei Zugangsmöglichkeiten, um Fördermittel für Auslandsaufenthalte zu erhalten, Kurzzeitprojekte und Projekte von akkreditierten Einrichtungen (2027 für Schweizer Institutionen nicht verfügbar).

Leitaktion 1: Mobilität Kurzzeitprojekte in der Erwachsenenbildung für Lernende und Bildungspersonal (KA122-ADU)

Die Kurzzeitprojekte bieten einen niederschwelligen Zugang zu Fördermitteln, um Lernende oder Erwachsenenbildungspersonal Auslandsaufenthalte in Europa zu ermöglichen. Die Kurzzeitprojekte entsprechen weitgehend dem aktuellen Förderangebot unter dem aktuellen Schweizer Programm zu Erasmus+, das bei einem negativen Entscheid zu Erasmus+ weitergeführt würde. Informationen finden Sie hier.

Sobald die definitiven Konditionen für die Übergangsphase 2027 bekannt sind, werden sie hier bekannt gegeben. Zur Info: Das Template 2026 für die Projekteinreichung finden Sie hier. Für die Erasmus+ Projekte gelten aktuell folgende Regeln:

  • keine Vorerfahrung mit Erasmus+ notwendig
  • maximal 3 Anträge innerhalb von 5 Jahren möglich
  • Projektlaufzeit von 6 bis maximal 18 Monaten

Leitaktion 1: Mobilität in der Erwachsenenbildung für Lernende und Bildungspersonal für akkreditierte Einrichtungen (KA120/121-ADU)

Achtung: Die Akkreditierung steht den Schweizer Institutionen in der Übergangsphase zu Erasmus+ noch nicht zur Verfügung. 

Die Erasmus+ Akkreditierung wird einmalig beantragt und ist für die gesamte Dauer der aktuellen Erasmus+ Programmgeneration(2021-27, 2028-34) gültig. Sie sichert einen vereinfachten Zugang zu jährlichen Fördermitteln für Auslandsaufenthalte von Personal und Lernenden. Mit der Erasmus+ Akkreditierung unterstützen Einrichtungen langfristig die Internationalisierung und Organisationsentwicklung:

  • keine Vorerfahrung mit Erasmus+ notwendig
  • mindestens zweijährige Aktivität im relevanten Bildungsbereich
  • einmalige inhaltliche Antragstellung
  • anschliessend jährliche Mittelbeantragung möglich
  • feste Projektlaufzeit (15 Monate) für eine Mittelbeantragung
  • Anzahl der Mobilitätsaktivitäten nicht limitiert
  • als Einzelakkreditierung oder als Konsortium möglich

Nächste Schritte für Sie in der Projektplanung

So können Sie sich bereits jetzt für Erasmus+ vorbereiten:

Programmatische Grundlagen kennenlernen

Machen Sie sich frühzeitig mit dem Erasmus+ Programmleitfaden vertraut, er ist das massgebliche Referenzdokument unter Erasmus+. Ergänzend empfehlen sich Hilfsmittel anderer Nationaler Agenturen (NA), etwa die praxisnahen Materialien der NA BIBB (Deutschland). Je nach Förderangebot gibt er weitere relevante Dokumente. Movetia hilft Ihnen gerne bei der Orientierung.

Von bestehenden Projekten lernen

Auf der Erasmus+ Projektergebnis-Plattform finden Sie geförderte Projekte aus allen Programmbereichen. Nutzen Sie diese zur inhaltlichen Orientierung und um ein Gefühl für die Sprache und Logik von Erasmus+ Anträgen zu entwickeln. Beispielanträge und Vorlagen erhalten Sie auch bei Movetia.

Netzwerke aufbauen und Partner:innen aktivieren

Sprechen Sie bestehende Kontakte, zum Beispiel aktuelle Projektpartner:innen, frühzeitig auf eine mögliche Erasmus+ Zusammenarbeit an. Der Aufbau internationaler Partnerschaften braucht Zeit. Nehmen Sie an (internationalen) Veranstaltungen teil - vor Ort oder online - um neue Kontakte zu knüpfen und sich in europäischen Netzwerken zu positionieren. Movetia informiert Sie über relevante Veranstaltungen und unterstützt Sie bei der Partner:innensuche über das Netzwerk der nationalen Agenturen. Für neue Projektplanungen können Sie ein Gesuch für einen Vorbereitenden Besuch bei uns einreichen.

Beide Szenarien durchdenken

Überlegen Sie, wie Ihre Projektidee sowohl unter Erasmus+ als auch unter der Schweizer Lösung aussehen würde; mit den jeweiligen Budgetrahmen, Partneranforderungen und Risiken. Diese Risikoeinschätzung hilft Ihnen, die Idee frühzeitig realistisch zu dimensionieren.

Projekte mit mehr Ambitionen andenken

Unter Erasmus+ stehen deutlich grössere Fördervolumen zur Verfügung. Nutzen Sie die Zeit jetzt, um Projektideen breiter zu denken, mit mehr Partner:innen, grösserer Wirkung und längerer Laufzeit. 

Weiterführende Informationen

  • Erasmus+ für die Erwachsenenbildung

    Der Bundesrat strebt eine Schweizer Assoziierung an Erasmus+ ab 2027 an – eine grosse Chance auch für die Erwachsenenbildung. Wir unterstützen Sie bei diesem angestrebten Übergang, damit Sie Ihre Mobilitäts- und Kooperationsprojekte weiterhin durchführen und von den neuen Möglichkeiten frühestmöglich profitieren können. 

  • Erasmus+ Kooperationen in der Erwachsenenbildung

    Bei Kooperationsprojekten könnten Erwachsenenbildungsinstitutionen gemeinsam an geteilten Herausforderungen arbeiten und den europäischen Bildungsraum mitgestalten. Mit Erasmus+ würden Schweizer Institutionen gleichberechtigten Zugang zu allen europäischen Förderangeboten erhalten. 

Kontakt

Für eine individuelle Projektberatung oder Fragen zu Erasmus+ können Sie sich gerne beim Team Erwachsenenbildung melden.

Aus dem Magazin

  • Erhöhte Bildungsqualität durch internationale Kooperation

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