Erasmus+ Mobilitäten in der Schulbildung
Erasmus+ ermöglicht Schüler:innen, Lehrpersonen, Schulleitungen und weiterem Schulpersonal Lernaufenthalte und Austausche im europäischen Bildungsraum. Nachfolgend erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten und Bedingungen bei einer Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ für allgemeinbildende Schulen gelten würden.
Mit einer Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ – wie sie der Bundesrat ab 2027 anstrebt – könnten allgemeinbildende Schulen der Primarstufe oder Sekundarstufe I und II Fördermittel aus dem Erasmus+ Programm erhalten, um Mobilitätsprojekte mit Partnerschulen in den europäischen Programmländern umzusetzen.
Die Förderangebote von Erasmus+ entsprechen in vielen Bereichen den heutigen Programmen von Movetia, wobei sich einzelne Förderkriterien leicht verändern würden. Darüber hinaus bietet Erasmus+ zusätzliche Förderinstrumente und Unterstützungsangebote. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick. Detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen und Teilnahmevoraussetzungen finden Sie im Erasmus+ Programmleitfaden.
Was verändert sich mit der geplanten Teilnahme an Erasmus+?
- Schweizer Institutionen der Schulbildung hätten im Rahmen von Erasmus+ Zugang zu allen relevanten Erasmus+ Förderangeboten, Tools und Plattformen.
- Schweizer Institutionen könnten nur Förderung für Teilnehmende aus Schulen mit Sitz in der Schweiz beantragen und nicht für solche aus Schulen im Ausland. Letztere beantragen eine Förderung bei der Nationalagentur für Erasmus + in ihrem Land.
- Die Schweiz würde aus Erasmus+ Sicht neu als Partnerland gelten. Bildungsinstitutionen aus Programmländern können unbeschränkt Projekte mit der Schweiz durchführen und Mobilitätsteilnehmer:innen in an eine Bildungsinstitution in die Schweiz entsenden.
- Die Antragstellung würde über die Erasmus+ Antrags-Plattform der EU erfolgen.
- Die Programmerwaltung und -abwicklung würde weiterhin durch Movetia in der Schweiz erfolgen. Die gesprochenen Fördergelder würden direkt aus dem Förderbudget von Erasmus+ finanziert.
- Es würden die Regeln und bildungspolitischen Prioritäten des Erasmus+ Programms gelten.
Unterstützte Aktivitätsarten
Ein Mobilitätsprojekt kann eine oder mehrere Aktivitätsarten umfassen. So kann eine Schule beispielsweise zunächst ein Job Shadowing für Spanischlehrpersonen an einer Partnerschule organisieren. Sie kann dieses auch mit einem später stattfindenden Schülergruppenaustausch an derselben Schule kombinieren.
Im Rahmen von Mobilitätsprojekten werden folgende Aktivitätsarten unterstützt:
Für Schüler:innen
Gruppenmobilität von Schüler:innen Treffen zur Projektarbeit zwischen Schüler:innengruppen aus verschiedenen Schulen und Ländern in Begleitung von Lehrpersonen | Dauer: 2 bis 30 Tage |
Kurzzeitmobilität von Schüler:innen Besuch von Unterricht an einer Partnerschule oder ein Praktikum im Ausland | Dauer: 10 bis 29 Tage |
Langzeitmobilität von Schüler:innen Besuch von Unterricht an einer Partnerschule oder ein Praktikum im Ausland | Dauer: 30 bis 365 Tage |
Für Schulpersonal
Job Shadowing (Hospitationen) Unterrichtshospitationen und Beobachtung des Arbeitsalltags von Kolleg:innen an Schulen im Ausland | Zielgruppe: Lehrpersonen, Schulleitungen und weiteres Schulpersonal Dauer: 2 bis 60 Tage. |
Lehrtätigkeiten Eine zeitlich begrenzte Unterrichtstätigkeit an einer Schule im Ausland | Zielgruppe: Lehrpersonen und weiteres Schulpersonal Dauer: 2 bis 365 Tage. |
Kurse und Weiterbildung Teilnahme an strukturierten Kursen und Weiterbildungen im Ausland Besondere Bedingungen: - maximal 40% des Projektbudgets darf für Kurse verwendet werden, Ausnahme: Projekte mit Budgets unter 40'000 EUR dürfen max. 20'000 EUR für Kurse verwenden - max. 3 Teilnehmende pro Schule und Kurs, max. 10 Teilnehmende pro Konsortium und Kurs | Zielgruppe: Lehrpersonen, Schulleitungen und sonstiges Schulpersonal Dauer: 2 bis 10 Tage. |
Weitere unterstützte Formate
Eingeladene Expert:innen (Invited experts) Einladung von Fachpersonen aus dem Ausland für schulinterne Weiterbildungen | Zielgruppe: Bildungsfachpersonen Dauer: 2 bis 60 Tage |
Aufnahme von angehenden Lehrpersonen Aufnahme von angehenden Lehrpersonen für Unterrichtspraktika
| Zielgruppe: Angehende Lehrpersonen aus dem Ausland Dauer: 10 bis 365 Tage |
Vorbereitende Besuche Treffen mit potentiellen Partnerschulen zur Planung gemeinsamer Austauschprojekte | Zielgruppe: Personal von Schulen oder weiteren Institutionen der Schulbildung Umfang: Maximal 3 Teilnehmende pro Besuch. |
Förderfähige Länder
Unter Erasmus+ werden Lernaufenthalte in folgenden Ländern unterstützt:
EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Mit Erasmus+ assoziierte Drittländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich (ab 2027)
Voraussetzungen
Für Teilnehmende:
Schüler:innen, Lehrpersonen, Schulleitungen und weiteres Personal allgemeinbildender Schulen der Primarstufe oder Sekundarstufe I und II mit Sitz in der Schweiz
Für Institutionen:
Antragsberechtigt sind:
- Öffentliche und private Schulen mit Sitz in der Schweiz
- Bildungsinstitution mit Sitz in der Schweiz (z.B. Schule, Kantonale Behörde, Pädagogische Hochschule usw.), die ein Projekt für Schulen koordinieren
Für Projekte:
- 1 Antrag pro Jahr und Institution
- Mögliche Projektdauer: 6-24 Monate
- Alle Projekte müssen die horizontalen Prioritäten von Erasmus + und ausgewählte Prioritäten der Schulbildung (siehe Erasmus+ Schulbildung) einbeziehen.
- Die Aktivitäten müssen zwingend in einem Programmland von Erasmus + stattfinden
- Alle Projekte müssen den Qualitätsstandards von Erasmus+ entsprechen.
- Alle geltenden Förderkriterien, nach denen Projekte bewertet und gefördert werden, sind im Programmleitfaden zu Erasmus+ im Kapitel «Mobilität für Schüler und Personal in der Schulbildung» aufgeführt. Für jedes Antragsjahr wird im Oktober des vorangehenden Jahres ein Programmleitfaden publiziert.
Förderbeiträge
Die finanzielle Unterstützung pro Lernaufenthalt (Mobilität) erfolgt in Form von Pauschalen für festgelegte Budgetkategorien.
Die genauen Zuschüsse fürs neue Jahr werden voraussichtlich im Oktober mit der Publikation des Programmleitfadens zu Erasmus + bekannt gegeben. Die hier aufgeführten Ansätze gelten für 2026 und dienen nur der Orientierung:
- Organisationspauschale für die Institution: 100-500 EUR pro Mobilität (z.B. 100 EUR bei Gruppenmobilitäten von Schüler:innen und Kursen, 350 EUR bei Job Shadowings, 500 EUR bei Langzeitmobilitäten von Schüler:innen)
- Für die Reise: 28-1735 EUR pro Mobilität je nach Distanz (z.B. 28 EUR bis 99km für nicht umweltfreundliches Reisen, 1735 EUR für mehr als 8’000km)
- Für den Aufenthalt: 36-85 EUR für Schüler:innen und 84-191 EUR für Personal (pro Tag, je nach Land)
- Für Kurskosten bei Weiterbildungen: 80 EUR pro Teilnehmer:in und Tag
Zudem könnten Zuschüsse für Sprachvorbereitung, ausserordentliche Kosten und besondere Bedürfnisse beantragt werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Programmleitfaden.
Wege zur Antragstellung
Im Jahr 2027 können Schweizer Institutionen nur Mittel für Kurzzeitprojekte beantragen. Diese eignen sich für Institutionen, die erste Erfahrungen mit Erasmus+ sammeln und zeitlich überschaubare Vorhaben umsetzen möchten.
Akkreditierungen sind voraussichtlich erst in den Folgejahren möglich. Eine Akkreditierung ermöglicht es Institutionen, Austausch langfristig zu verankern und bis zum Ende der aktuellen Erasmus+ Programmgeneration regelmässig Fördermittel für Lernmobilitäten zu erhalten. Eine der Voraussetzungen dafür ist ein bereits erfolgreich umgesetztes Mobilitätsprojekt im Rahmen von Erasmus+.
Nächste Schritte für Ihre Projektplanung
Förderbedingungen kennen
Machen Sie sich frühzeitig mit den unterstützten Aktivitäten und geltenden Förderbedingungen vertraut. Einen Überblick finden Sie auf dieser Seite. Detaillierte Informationen enthält das Kapitel «Mobilität für Schüler und Personal in der Schulbildung» im Erasmus+ Programmleitfaden.
Projektidee entwickeln
Welche Ziele möchte Ihre Schule mit einem Austauschprojekt verfolgen und welche unterstützten Aktivitätsarten eignen sich dafür? Planen Sie Ihr Vorhaben so, dass es sowohl den Bedingungen von Erasmus+ als auch denen der aktuellen Förderangebote von Movetia entspricht. Projekte, die die Erasmus+ Kriterien erfüllen, können in vielen Fällen auch durch die aktuellen Förderangebote von Movetia gefördert werden.
Aktuelle Förderangebote:
Partnerschulen finden
Nutzen Sie bestehende Kontakte oder suchen Sie neue Partner:innen über die European School Education Platform (ESEP). Für vorbereitende Besuche bei einer Partnerorganisation können Sie bereits heute eine Förderung beantragen. Informationen zu internationalen Kontaktseminaren (TCA) erhalten Sie über unseren Newsletter.
Antrag vorbereiten
Weitere Informationen zur Antragstellung folgen Ende 2026. Voraussichtliche Antragsfristen: Februar und Oktober 2027.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bei der Planung eines Projekts unterstützt Sie das Team der Schulbildung gerne.