Erasmus+ Mobilitäten in der Jugendarbeit
Mit Erasmus+ könnten Jugendlichen, junge Erwachsene und Jugendarbeitenden durch Austauschprojekte an Auslandserfahrungen im europäischen Bildungsraum teilhaben. In den folgenden Abschnitten zeigen wir Ihnen auf, welche Fördermöglichkeiten im Bereich Mobilitäten Ihnen bei Erasmus+ zur Verfügung stehen würden.
Jugendlichen, Junge Erwachsene und Jugendarbeitenden können bereits heute im Rahmen der Schweizer Lösung an Mobilitätsaktivitäten teilnehmen. Mit einer Assoziierung der Schweiz an Erasmus+, wie sie der Bundesrat für 2027 beabsichtigt, würden sie jedoch direkt und gleichberechtigt mit allen anderen Teilnehmenden aus Erasmus+ Mitgliedsstaaten am Erasmus+ Programm teilnehmen. Die Förder- und Teilnahmemöglichkeiten unter Erasmus+ im Bereich der Mobilitäten sind vielfältiger als unter dem Schweizer Programm zu Erasmus+. Die folgenden Abschnitte geben Ihnen einen Einblick in die unter Erasmus+ geltenden Fördermöglichkeiten in der Jugendarbeit.
Folgende Regeln würden unter Erasmus+ gelten
Sollte die Schweiz 2027 an Erasmus+ assoziiert sein, würde dies konkret bedeuten:
- Schweizer Institutionen der Jugendarbeit hätten grundsätzlich Zugang zu allen relevanten Erasmus+ Aktionen, d.h. gleichberechtigt wie Organisationen aus den EU Mitgliedstaaten und anderen Erasmus+ Ländern. Diese Angebote weichen teilweise von der aktuellen Schweizer Lösung ab.
- Erasmus+ Mobilitäten im Jugendbereich sind auf die Programmländer sowie auf die nicht mit dem Programm assoziierten Nachbarländer der EU (u. a. Westbalkan, Östliche Partnerschaft, südlicher Mittelmeerraum) beschränkt. Für Aktivitäten mit diesen Nachbarländern dürfen zudem höchstens 20 % der Fördermittel eingesetzt werden. Anders als die heutige Schweizer Lösung, die Projekte mit Ländern weltweit ermöglicht, würde diese weltweite Dimension bei den Mobilitäten wegfallen.
- Jugendbegegnungen und Mobilitäten für Jugendarbeitende können bilateral oder multilateral durchgeführt werden, unabhängig davon, in welchem beteiligten Land sie stattfinden. Die unter der Schweizer Lösung geltende Einschränkung (multilateral nur in der Schweiz, im Ausland nur bilateral) würde damit entfallen.
- Die Schweiz gilt aus Erasmus+ Sicht nicht mehr als Drittstaat, d.h. europäische Partnerländer können unbeschränkt Projekte mit der Schweiz durchführen.
- Anträge werden über die EU-Tools eingereicht.
- Als Projektträger:in erhielten Sie die Fördermittel direkt aus dem Erasmus+ Programm
- Es gelten die Regeln und politischen Prioritäten des Erasmus+ Programms.
Trotz einiger Unterschiede zur aktuellen Schweizer Lösung wären unter Erasmus+ grundsätzlich ähnliche Aktivitäten förderfähig. Sie können Ihr Projekt deshalb bereits jetzt initiieren. Wir empfehlen, in zwei Szenarien zu denken. Überlegen Sie sich, wie ihr Projekt sowohl unter Erasmus+, als auch der aktuellen Schweizer Lösung durchgeführt werden könnte mit den jeweiligen Budgetrahmen, Partneranforderungen und Risiken.
Relevanz von Erasmus+ Mobilitäten in der Jugendarbeit
Erasmus+ fördert die Lernmobilität von Einzelpersonen in verschiedenen Bildungsbereichen, auch in der Jugendarbeit. Diese Mobilitäten eröffnen jungen Menschen und Jugendarbeitenden non-formale und informelle Lerngelegenheiten. Jugendliche und junge Erwachsene erwerben dabei zentrale Kompetenzen, die zu ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung beitragen, ihre aktive Teilhabe an der Gesellschaft stärken und ihre beruflichen Perspektiven verbessern. Jugendarbeitende entwickeln Kompetenzen für ihre berufliche Weiterentwicklung, fördern neue Arbeitsweisen in ihren Organisationen und tragen zur Qualität der Jugendarbeit insgesamt bei.
Mobilitäten leisten einen Beitrag zu den Programmzielen von Erasmus+: Sie fördern die Qualität in der Jugendarbeit, treiben Innovation und Digitalisierung voran, stärken die soziale Inklusion und tragen zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen bei. Durch ihren transnationalen Charakter schaffen sie einen klaren europäischen Mehrwert für die beteiligten Personen und ermöglichen eine nachhaltige Wirkung auf institutioneller Ebene auch über einzelne Projekte hinaus. Die Lernmobilität von Einzelpersonen ist bei Erasmus+ in der Leitaktion 1 (KA1) angesiedelt.
Förderfähige Länder
Teilnehmende aus der Schweiz können Auslandsaufenthalte in folgenden Ländern absolvieren:
EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
Mit Erasmus+ assoziierte Drittländer: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich (ab 2027)
Sonstige Länder: Das Erasmus+ Programm hat in der Berufsbildung eine erweiterte internationale Dimension, in der man mit zahlreichen Drittländern Auslandsaufenthalte organisieren kann. Das Budget für die sogenannten internationalen Staaten ist pro Projekt auf 20% der bewilligten Vertragssumme limitiert.
Zusammensetzung der Fördersumme
Bei den Formaten Jugendbegegnungen und Mobilitäten für Jugendarbeitende setzt sich die Förderung, wie bereits unter der aktuellen Schweizer Lösung, aus mehreren Pauschalen zusammen. Jede Aktivität beinhaltet je eine Pauschale für:
- individuelle Unterstützung,
- organisatorische Unterstützung,
- Reisekosten.
In begründeten Fällen kann zusätzlich eine Förderung beantragt werden, etwa für Inklusionsunterstützung, vorbereitende Besuche oder aussergewöhnliche Kosten.
Die Jugendpartizipationsprojekte und die DiscoverEU-Inklusion folgen einer eigenen Förderlogik mit teilweise anderen Kostenkategorien.
Die genauen Pauschalen stehen noch nicht fest; sie orientieren sich an den Vorgaben des Erasmus+ Programmleitfadens. Massgebend wird der Programmleitfaden 2027 sein, der voraussichtlich Ende 2026 veröffentlicht wird.
Diese Aktionen umfasst Erasmus+ bei den Mobilitäten
Unter Erasmus+ werden im Jugendbereich folgende Mobilitätsformate gefördert. Sie tragen teilweise andere Bezeichnungen als unter der Schweizer Lösung, und einige davon gibt es nur unter Erasmus+.
Jugendbegegnungen (KA152-YOU)
Jugendbegegnungen bringen Gruppen von jungen Leuten aus mindestens zwei Ländern zusammen, um sich gemeinsam mit einem gesellschaftlich relevanten Thema auseinanderzusetzen. Sie richten sich an Jugendliche im Alter von 13 bis 30 Jahren, die aktiv in der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Projektes eingebunden sind. Ohne An- und Abreise dauert eine Jugendbegegnung zwischen 5 und 21 Tagen. Dieses Format entspricht weitgehend den heutigen internationalen Jugendbegegnungen der Schweizer Lösung, mit einem wichtigen Unterschied bei der Mindestdauer: Unter Erasmus+ muss eine Jugendbegegnung mindestens 5 Tage dauern, während unter der Schweizer Lösung bereits Projekte ab 3 Tagen möglich sind.
Mobilitäten für Jugendarbeitende (KA153-YOU)
Mobilitäten für Jugendarbeitende fördern deren berufliche Weiterentwicklung. Sie nehmen an Aktivitäten wie Job Shadowing, Weiterbildungskursen, Seminaren, Trainings oder Studienbesuchen teil und bringen die gewonnenen Kompetenzen und Arbeitsweisen in ihre Organisationen ein. Die Aktivitäten dauern in der Regel zwischen 2 Tagen und 2 Monaten (ohne An- und Abreise). Dieses Format entspricht weitgehend der heutigen Mobilität Internationaler Austausch für Jugendarbeitende unter der Schweizer Lösung.
Jugendpartizipationsprojekte (KA154-YOU)
Jugendpartizipationsprojekte fördern die Teilhabe junger Menschen am demokratischen und gesellschaftlichen Leben. Sie ermöglichen es jungen Leute, Beteiligungsmöglichkeiten zu erkennen und zu nutzen, ihre Interessen und Anliegen sichtbar zu machen und sich für die Zivilgesellschaft zu engagieren; ebenso lassen sich damit Strukturen der Jugendbeteiligung aufbauen und weiterentwickeln. Getragen werden die Projekte von informellen Gruppen junger Menschen, von Organisationen oder von beiden gemeinsam. Sie umfassen Aktivitäten des non-formalen Lernens wie Workshops, Debatten oder Begegnungen mit Entscheidungsträger:innen und dauern zwischen 3 und 24 Monaten. Anders als die übrigen Mobilitätsformate können Jugendpartizipationsprojekte auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene durchgeführt werden, ebenso aber auch transnational. Auch rein nationale Projekte sollen dabei einen Bezug zu europäischen Themen und Werten aufweisen. Dieses Format gibt es unter der Schweizer Lösung nicht.
DiscoverEU und DiscoverEU-Inklusion (KA155-YOU)
DiscoverEU ermöglicht es jungen Menschen, Europa mit dem Zug zu entdecken und dabei interkulturelle Erfahrungen zu sammeln. Das Angebot richtet sich an 18-Jährige, die sich in regelmässigen Bewerbungsrunden direkt und selbstständig über das Europäische Jugendportal bewerben. DiscoverEU wird zentral verwaltet und ist kein Projektformat. Mit einer Assoziierung könnten sich neu auch Schweizer 18-Jährige an DiscoverEU beteiligen.
Die DiscoverEU-Inklusionsaktion ergänzt dieses Angebot: Sie ermöglicht es Organisationen und informellen Gruppen junger Menschen, jungen Menschen mit geringeren Chancen (im Alter von 18 bis 21 Jahren) die Teilnahme an DiscoverEU zu eröffnen, mit zusätzlicher Begleitung in der Vorbereitung, der Durchführung und der Nachbereitung. Anders als DiscoverEU selbst ist die Inklusionsaktion ein dezentrales Projektformat: Organisationen reichen ihren Antrag bei der nationalen Agentur ein. Dieses Format gibt es unter der Schweizer Lösung nicht.
Wege zur Antragstellung
Im Bereich der Mobilitäten im Jugendbereich gibt es unter Erasmus+ grundsätzlich zwei Wege, um Fördermittel für Aktivitäten zu erhalten: Einzelanträge (Standardprojekte) und Projekte akkreditierter Organisationen. Während der Übergangsphase 2027 steht die Akkreditierung Schweizer Organisationen noch nicht zur Verfügung.
Einzelanträge (Standardprojekte)
Über einen Einzelantrag beantragen Sie die Förderung für ein einzelnes Mobilitätsprojekt. Dieser Weg bietet einen niederschwelligen Zugang: Es ist weder eine Vorerfahrung mit Erasmus+ noch eine Akkreditierung nötig. Einzelanträge stehen für alle vier Mobilitätsformate offen: Jugendbegegnungen, Mobilitäten für Jugendarbeitende, Jugendpartizipationsprojekte und DiscoverEU-Inklusion. Dies entspricht dem heutigen Vorgehen unter der Schweizer Lösung.
Sobald die definitiven Konditionen für die Übergangsphase 2027 feststehen, werden sie hier bekannt gegeben; massgebend wird der Programmleitfaden 2027. Für die aktuellen Erasmus+ Standardprojekte gelten derzeit folgende Eckwerte:
- keine Vorerfahrung notwendig
- Projektlaufzeit von 3 bis 24 Monaten
- zwei Antragsfristen pro Jahr
- pro Antragsfrist höchstens 5 Anträge pro Format (als Antragsteller:in oder Partner:in)
Akkreditierung (KA150-YOU)
Die Erasmus+ Akkreditierung im Jugendbereich sichert Organisationen, die regelmässig Aktivitäten durchführen, einen vereinfachten und langfristig planbaren Zugang zu jährlichen Fördermitteln für Jugendbegegnungen und Mobilitäten für Jugendarbeitende. Sie wird einmalig beantragt und gilt für die gesamte Dauer der laufenden Erasmus+ Programmgeneration. Für Organisationen mit einer erfolgreichen Akkreditierung steht das Einzelantragsverfahren für Jugendbegegnungen und Mobilitäten für Jugendarbeitende nicht mehr offen; als akkreditierte Organisation können Sie an solchen Projekten jedoch weiterhin als Partner:in teilnehmen.
Akkreditierte Organisationen profitieren von mehreren Vorteilen:
- Sie erhalten eine garantierte Mindestförderung (Höhe noch offen).
- Sie haben mehr Planungssicherheit.
- Sie sind flexibler bei der Umsetzung ihrer Projekte.
- Sie können europäische Partnerschaften langfristig aufbauen.
- Sie können sich auf ihre strategische Entwicklung konzentrieren statt auf einzelne Projektdetails.
Das Akkreditierungsverfahren richtet sich an alle förderfähigen Organisationen der Leitaktion 1. Ausgenommen sind informelle Gruppen junger Menschen – sie können ausschliesslich Einzelanträge einreichen. Antragstellende Organisationen müssen mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Antragsfrist gegründet worden sein und über einschlägige Erfahrung bei der Durchführung von Aktivitäten im Jugendbereich verfügen. Informationen von Erasmus+ zu der Akkreditierung im Jugendbereich finden Sie hier.
Sollte die Schweiz in 2027 an Erasmus+ assoziiert werden, stände die Akkreditierung Schweizer Organisationen in der Übergangsphase 2027 noch nicht zur Verfügung. Weitere Informationen folgen.
Nächste Schritte für Sie in der Projektplanung
Programmatische Grundlagen kennenlernen
Machen Sie sich frühzeitig mit dem Erasmus+ Programmleitfaden vertraut, er ist das massgebliche Referenzdokument unter Erasmus+. Ergänzend empfehlen sich Hilfsmittel anderer Nationaler Agenturen (NA). Je nach Förderangebot gibt es weitere relevante Dokumente. Movetia hilft Ihnen gerne bei der Orientierung.
Passendes Format wählen
Prüfen Sie, welches der Mobilitätsformate – Jugendbegegnungen, Mobilitäten für Jugendarbeitende, Jugendpartizipationsprojekte oder DiscoverEU-Inklusion – am besten zu Ihrer Projektidee und Ihrer Zielgruppe passt.
Netzwerke aufbauen und Partner:innen aktivieren
Sprechen Sie bestehende Kontakte, zum Beispiel aktuelle Projektpartner:innen, frühzeitig auf eine mögliche Zusammenarbeit im Rahmen von Erasmus+ an. Internationale Zusammenarbeit braucht Zeit.
Nehmen Sie an europäischen Weiterbildungen (TCA, = Training and Cooperation Activities) und anderen internationalen Veranstaltungen teil – vor Ort oder online. Dort knüpfen Sie neue Kontakte, tauschen sich mit Fachpersonen aus ganz Europa aus und positionieren sich in europäischen Netzwerken.
Movetia informiert Sie über relevante Veranstaltungen und unterstützt Sie bei der Partner:innensuche über das NA-Netzwerk. Für neue Projektplanungen können Sie ein Gesuch für einen Vorbereitenden Besuch bei uns einreichen.
Fristen und Szenarien einplanen
Überlegen Sie, wie Ihre Projektidee sowohl unter Erasmus+ als auch unter der Schweizer Lösung aussehen würde, mit den jeweiligen Budgetrahmen, Partneranforderungen und Risiken. Movetia hilft Ihnen gerne bei der Einschätzung. Für die erste Antragsfrist 2027 (voraussichtlich Februar) eignen sich am besten Formate, die sich unter beiden Programmen finanzieren lassen (Jugendbegegnungen, Mobilitäten für Jugendarbeitende).
Als antragstellende Organisation planen
Solange der Assoziierungsentscheid noch aussteht, sollte Ihre Organisation die Rolle der Antragsteller:in einplanen. Nur so lässt sich Ihr Projekt in beiden Szenarien einreichen – der Antrag geht in beiden Fällen an Movetia (unter der Schweizer Lösung wie auch im Fall einer Assoziierung). Klären Sie zudem frühzeitig, welche Partnerorganisationen im Ausland beteiligt sind.
Junge Menschen von Anfang an einbeziehen
Insbesondere bei Jugendbegegnungen und Jugendpartizipationsprojekten sollen junge Menschen aktiv in Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eingebunden sein. Planen Sie diese Beteiligung von Beginn an mit ein.
Von bestehenden Projekten lernen
Auf der Erasmus+ Projektergebnis-Plattform finden Sie geförderte Projekte aus allen Programmbereichen. Nutzen Sie diese zur inhaltlichen Orientierung und um ein Gefühl für die Sprache und Logik von Erasmus+ Anträgen zu entwickeln.
Projekte mit mehr Ambitionen andenken
Unter Erasmus+ stehen deutlich grössere Fördervolumen zur Verfügung. Nutzen Sie die Zeit jetzt, um Projektideen breiter zu denken, mit mehr Partnern, grösserer Wirkung und längerer Laufzeit.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Für eine individuelle Projektberatung oder Fragen zu Erasmus+ können Sie sich gerne beim Team Jugend melden.