Beteiligung an einer internationalen Jugendbegegnung (Erasmus+)
Mit einer Beteiligung an einer internationalen Jugendbegegnung (Erasmus+) ermöglichen Jugendorganisationen Jugendlichen aus der Schweiz, an einem Erasmus+-Projekt teilzunehmen.
Übersicht
Für wen
- Jugendliche und junge Erwachsene (13-30 Jahre) aus der Schweiz
Dauer der internationalen Jugendbegegnung
- 5 Tage bis 3 Wochen
- Die Dauer des Aufenthaltes der Schweizer Teilnehmenden muss der Dauer der Aktivität im Erasmus+-Antrag entsprechen
Wo
- In Europa und angrenzenden Ländern
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Unterstützung für Reise und Aufenthalt
- Für Teilnehmende mit besonderen Bedürfnissen werden effektive Kosten übernommen
Was tun
- Organisationen und Institutionen der ausserschulischen Jugendarbeit mit Sitz in der Schweiz beantragen die Förderung von Schweizer Teilnehmenden
- Der Antrag muss sich auf ein geplantes Erasmus+-Projekt beziehen
Fristen und Termine
- Antragsfristen:
- 5. März 2024: für die Beteiligung an Projekten der Erasmus+-Frist vom 20. Februar 2024
- 14. Mai 2024: für die Beteiligung an Projekten der Erasmus+-Frist vom 07. Mai 2024
- 8. Oktober 2024: für die Beteiligung an Projekten der Erasmus+-Frist vom 01. Oktober 2024
Im Detail
Erasmus+ fördert in seinen Programm- und Partnerländern zahlreiche Jugendbegegnungen. Um Jugendlichen aus der Schweiz zu ermöglichen, im Rahmen der ausserschulischen Jugendarbeit an diesen Projekten teilzunehmen, bieten wir finanzielle Unterstützung. Die Schweizer Organisation oder Institution beantragt nur Geld für die Schweizer Jugendlichen bei Movetia, der Hauptantrag wird in der EU von den Projektkoordinatoren eingereicht.
Diese Aktivität wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+.
Voraussetzungen
Für Teilnehmende:
- Die Teilnehmenden sind Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 13 und 30 Jahren aus der Schweiz.
- Pro 4 Jugendliche wird höchstens eine Begleitperson ohne Altersbegrenzung am Projekt finanziert.
- Falls Minderjährige an das Projekt entsandt werden, muss mindestens eine volljährige Begleitperson mitreisen.
- Für Beteiligungen an Erasmus+-Projekten finanziert Movetia ausschliesslich die Teilnehmenden mit Wohnsitz in der Schweiz.
- Die jungen Teilnehmenden nehmen freiwillig ausserhalb ihrer schulischen oder beruflichen Verpflichtungen am Projekt teil.
Für die antragstellenden Organisationen und Institutionen:
- Organisationen oder Institutionen der Jugendarbeit mit Sitz in der Schweiz sind antragsberechtigt.
- Die Organisationen oder Institutionen arbeiten gemäss den Prinzipien der ausserschulischen Jugendarbeit: Partizipativ, inklusiv, niederschwellig.
An das Projekt:
- Die teilnehmenden Jugendlichen müssen in allen Projektphasen einbezogen werden: Planung, Durchführung, Aufarbeitung.
- Die Jugendbegegnung dauert zwischen 5 Tagen und 3 Wochen – exklusive An- und Abreisetage.
- Die Schweizer Projektbeteiligung muss auf das Erasmus+-Projekt zugeschnitten sein, das bedeutet, dass es sich auf die gleiche Aktivitätsdauer und die gleiche Projektdauer bezieht. Es muss eine Kopie des Erasmusantrags, dessen Aktivitätsprogramm sowie ein Einladungsbrief der koordinierenden Organisation vorliegen.
Förderbeiträge
- Reisepauschale: 400 bis 500 CHF pro Schweizer Teilnehmende für internationale Reisen, je nach Zielort
- Aufenthaltspauschale: 41 bis 59 CHF pro Tag und Person, je nach Zielort
- Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)
In unserer Zuschusstabelle finden Sie alle Beiträge und Berechnungen dazu im Detail:
Evaluationskriterien
Die Relevanz des Projekts für die Schweizer Jugendarbeit wird aufgrund folgender Evaluationskriterien überprüft:
1. Relevanz des Projekts
- Das Projekt ist im Hinblick auf die Ziele und Prioritäten der Schweizer Organisation oder Institution relevant
- Das Projekt verspricht qualitativ hochstehende Lernerfahrungen für die Schweizer Teilnehmenden.
- Das Projekt ermöglicht die Teilnahme von Schweizer Teilnehmenden mit geringeren Chancen.
2. Qualität der Projektplanung
- Das Auswahlverfahren eignet sich zur Auswahl von Schweizer Teilnehmenden des passenden Profils.
- Die Qualität der Vorbereitung und Begleitung der Schweizer Teilnehmenden ist nachvollziehbar.
3. Wirkung des Projekts und Verbreitung der Ergebnisse
- Das Projekt hat eine positive Auswirkung auf die Schweizer Teilnehmenden sowie die involvierte Schweizer Organisation oder Institution.
- Es sind sinnvolle Kommunikationsmassnahmen in der Schweiz geplant.
Die Entscheidung, ob das Erasmus+-Projekt, für welches es eine Schweizer Beteiligung gibt, den Kriterien von Erasmus+ entspricht, ist Sache der zuständigen Nationalagentur und wird von Movetia nicht geprüft.
Vorgehen
Für Jugendliche und junge Erwachsene:
Jugendliche und junge Erwachsene, die an einer Beteiligung an einer internationalen Jugendbegegnung (Erasmus+) interessiert sind, wenden sich an die Jugendorganisation, deren Aktivitäten sie bereits regelmässig besuchen. Diese kann bei uns einen Antrag auf Fördergelder stellen.
Für Institutionen und Organisationen der ausserschulischen Jugendarbeit mit Sitz in der Schweiz:
Folgen Sie diesen Schritten, um eine Beteiligung an einer internationalen Jugendbegegnung (Erasmus+) zu organisieren:
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1. Vernetzen mit Partnern in den Erasmus+ Programmländern
- Falls Sie von einem interessanten Projekt hören oder direkt von der Organisation oder Institution kontaktiert werden, die eine für Sie relevante Jugendbegegnung mit Erasmus+ durchführt, besprechen Sie mit den gewünschten Projektkoordinator:innen die Möglichkeit, Schweizer Teilnehmenden dank der Finanzierung durch Movetia eine Teilnahme zu ermöglichen.
- Mögliche Partnerorganisationen können Sie auch über Ihre Dachorganisationen, Ihnen über Mitarbeitende oder Freiwillige bekannte Organisationen oder über die Plattform OTLAS finden.
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2. optional Vorbereitender Besuch
Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Der vorbereitende Besuch findet vor Antragsstellung statt. Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch.
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3. Sammeln der relevanten Materialien aus dem Erasmus+ Antrag
- Bitten Sie die Projektkoordinator:innen um den Originalantrag, wie er für das Erasmus+-Projekt eingereicht wurde sowie das Aktivitätsprogramm. Diese reichen Sie dann mit dem Schweizer Antrag ein. Dazu legen Sie auch eine Bestätigung der Projektkoordinator:innen bei, die bezeugt, dass eine Schweizer Beteiligung erwünscht ist.
- Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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4. Projektantrag einreichen
- Reichen Sie den Projektantrag in der gleichen Antragsrunde wie der Erasmus+ Antrag online ein.
- Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember, Juni und August. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung.
- Legen Sie die relevanten Unterlagen aus dem Erasmus+ Antrag dem Förderantrag bei. Die statutarischen Dokumente ihrer Organisation und die ehrenwörtliche Erklärung einer zeichnungsberechtigen Person legen Sie im Antrag ebenfalls bei.
- Falls zu Beginn des Aktivitätszeitraums ein Planungstreffen vor der Durchführung der eigentlichen Jugendbegegnung notwendig ist, kann dies zusätzlich beantragt werden. An Planungstreffen darf in der Regel höchstens eine Person aus jedem beteiligten Land teilnehmen, in Ausnahmefällen - falls am Projekt teilnehmende Jugendliche an das Planungstreffen mitreisen - können diese Treffen für 2 Personen pro Land finanziert werden. Es gelten dieselben Förderbeiträge wie für die restlichen Aktivitäten der Beteiligung an einer internationalen Jugendbegegnung.
- Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
- Nach gründlicher Vorbereitung brauchen Sie ca. 3h zur Erstellung des Antrags. Bei offenen Fragen kann das Ausfüllen des Formulars und das Zusammenstellen der Unterlagen länger dauern.
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5. Movetia evaluiert den Förderantrag
- Wir prüfen den Förderantrag hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen und der Evaluationskriterien und entscheiden, ob und mit welchem Förderbetrag das Projekt gefördert werden kann.
- Die Evaluation dauert ca. 60 Tage.
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6. Abwarten und Einsenden des Europäischen Förderentscheids
- Nachdem wir die Beteiligung evaluiert haben, erhalten Sie einen Förderentscheid. Falls das Projekt seitens Movetia unterstützt wird, muss dennoch der Bescheid aus dem Erasmus+-Programmland abgewartet werden, da eine Beteiligung nur an einem tatsächlich durchgeführten Projekt möglich ist.
- Falls ein positiver Bescheid von Erasmus+ eintrifft, leiten Sie diesen umgehend an Movetia weiter, damit der Förderentscheid in Kraft tritt. Wir schicken Ihnen anschliessend einen Vertrag zu.
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7. Auszahlung der Förderbeiträge
- 80 % des gesprochenen Förderbetrags werden nach Vertragsunterzeichnung ausbezahlt, die finale Abrechnung erfolgt mit dem Schlussbericht. In gewissen Fällen behält sich Movetia das Recht vor, ein anderes Auszahlungsverfahren anzuwenden.
- Die Förderbeiträge werden ausschliesslich an die Schweizer Institution und Organisationen ausbezahlt.
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8. Austausch durchführen
- Sie legen fest, wer an der Jugendbegegnung teilnimmt. Das können Jugendliche sein, die bereits an Ihren Aktivitäten teilnehmen oder sie binden neue Jugendliche in Ihr Austauschprojekt ein.
- Bereiten Sie die Teilnehmenden auf den Austausch vor, damit diese möglichst viel von der Erfahrung profitieren können.
- Setzen Sie das Projekt gemäss dem Antrag um. Beachten Sie dabei dieses Merkblatt.
- Mit der Bedarfsmeldung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, physischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben.
- Bitte achten Sie darauf, eine korrekte und vollständige Teilnahmeliste zu führen.
- Stellen Sie sicher, dass die non-formalen und informalen Lernergebnisse der Jugendlichen anerkennt werden. Erfahren Sie mehr zur Anerkennung von Kompetenzen.
- Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:innen) melden Sie uns mit einem speziellen Antrag (im Login-Bereich).
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9. Schlussbericht einreichen
- Nach dem Ende der Projektlaufzeit plus 60 Kalendertagen reichen Sie über die Onlineplattform einen Schlussbericht ein.
- Dieser Schlussbericht muss zwingend von einer ehrenwörtlichen Erklärung, der Teilnahmeliste und dem Schlussbericht des Erasmus+-Projektes ergänzt werden.
- Reservieren 2-3 Stunden für eine angemessene Berichterstattung.
- Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.
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10. Über Austausch berichten
Andere Organisationen und Institutionen können von Ihren Austauscherfahrungen profitieren. Berichten Sie deshalb über Ihre Kanäle wie z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. über das Austauschprojekt. Achten Sie darauf, Movetia als Finanzierungspartnerin zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
Fragen & Antworten
Dürfen Schweizer Teilnehmende an Jugendbegegnungen von Erasmus+ teilnehmen?
Movetia kann die Teilnahme von Schweizer Jugendlichen an Erasmus+-Jugendbegegnungen finanzieren. Dafür muss eine Schweizer Organisation oder Institution von den Projektkoordinatoren aus Europa eingeladen werden, Jugendliche zu entsenden. Movetia bezahlt die Teilnahme der Schweizer Jugendlichen, falls die Umsetzung des Europäischen Projekts und somit die Finanzierung der Teilnahme der Jugendlichen aus Europa Zustande kommt.
Was passiert, wenn ich mich an einer Erasmus+ Jugendbegegnung beteiligen will, aber der europäische Antrag abgelehnt wird?
Mit der Ablehnung in Europa ist das Projekt und jegliche Beteiligung daran abgesagt. Es ist nicht möglich, dass die geplanten Schweizer Teilnehmenden ohne Anbindung an das geplante europäische Projekt dennoch Fördergelder für eine Auslandsreise erhalten.
Können Schweizer Jugendliche an «Europäische Jugend vereint» oder «Aktivitäten zur Förderung der Jugendbeteiligung» teilnehmen?
Diese Möglichkeiten existieren nur im Erasmus+-Programm und haben in der Schweiz keine Entsprechung. Grundsätzlich ist aber eine Beteiligung von Jugendlichen aus der Schweiz nicht ausgeschlossen. Da aber ihr Format stark von jenen der Jugendbegegnungen abweicht, kontaktieren Sie uns bitte vor der Antragsstellung für ein Beratungsgespräch, damit eine passende Lösung gefunden werden kann, um Ihre Teilnehmenden in einem einerseits angemessenen und andererseits den Voraussetzungen und Förderkriterien von Movetia entsprechenden Rahmen gefördert werden können.
Warum wird für ein Beteiligungsprojekt keine Organisationspauschale ausbezahlt?
Die Organisationsaufgaben liegen hauptsächlich bei der koordinierenden Organisation in Europa, während der Schweizerischen Organisation die Aufgabe der Teilnehmendenentsendung zufällt. Sollte aber im Rahmen des Erasmus+Projekts ein Planungstreffen stattfinden, kann eine Schweizer Teilnahme finanziert werden.
Kontakt
Programmassistentin Jugend