Nationales Praktikum für angehende Lehrpersonen
Angehende Lehrpersonen haben die Möglichkeit, ein Praktikum an einer Schule in einer anderen Sprachregion der Schweiz zu absolvieren. Sie unterrichten in einer anderen Umgebung, erhalten einen erweiterten Einblick in den Lehrberuf und verbessern ihre Fremdsprachenkenntnisse.
Übersicht
Für wen
- Studierende oder Absolvent:innen einer Institution der Lehrerinnen- und Lehrerbildung in der Schweiz
Dauer des Praktikums
- Zwei Wochen bis ein Jahr
Wo
- An einer Schule in einer anderen Sprachregion der Schweiz
- An einer Schweizerschule im Ausland
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Unterstützung für die Teilnehmenden und die entsendende Institution
Vorgehen
- Teilnehmende kontaktieren die Mobilitätsstelle Ihrer Institution
- Institutionen reichen bei uns einen Förderantrag ein und koordinieren die Mobilitäten
Fristen und Termine
- Antragsfrist: 1. März
- Projektstart: Während des Schuljahrs, in Absprache mit der entsendenden Institution
Im Detail
Studierende oder Absolvent:innen einer Institution der Lehrerinnen- und Lehrerbildung absolvieren während zwei Wochen bis zu einem Jahr ein Praktikum an einer Gastschule in einer anderen Sprachregion der Schweiz. Alternativ ist das Praktikum an einer Schweizerschule im Ausland möglich. Dabei unterrichten Sie in der jeweiligen Sprache der Region und/oder auf Ihrer Muttersprache, sollte die Sprache im Wochenplan Ihrer Praktikumsklasse vorgesehen sein.
Voraussetzungen
Für Teilnehmende:
- Sie sind an einer an einer pädagogischen Hochschule, einer Universität oder einer anderen von der EDK anerkannten Institution der Lehrerinnen- und Lehrerbildung in der Schweiz immatrikuliert. Studierende der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (Schwerpunkt: schulische Heilpädagogik) sind ebenfalls zugelassen.
- Oder Sie sind Absolvent:in und haben Ihr Diplom vor weniger als 12 Monate erhalten.
- Oder Sie sind bereits immatrikuliert, haben jedoch noch nicht mit dem Studium angefangen.
- Sie studieren Stufe Primar, Sek I oder Sek II (alle Fächerprofile sind zugelassen) oder schulische Heilpädagogik.
- Beachten Sie zusätzlich die jeweiligen Kriterien Ihres Studienplans und Ihrer Hochschule.
Für Institutionen:
- Ihre Institution ist eine von der EDK anerkannte Institution der Lehrerinnen- und Lehrerbildung in der Schweiz oder die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik.
- Sie bieten ein Bildungsangebot für die Stufen Primar, Sek I und Sek II und/oder schulische Heilpädagogik.
Förderbeiträge
- Organisationspauschale für die Institution:
- 300 CHF pro Praktikum (bei bis zu 100 Praktika pro Jahr)
- 100 CHF pro Praktikum (ab 101 Praktika pro Jahr)
- Für die Teilnehmenden:
- 200 CHF pro Woche für kurze Praktika (2 bis 4 Wochen)
- 440 CHF pro Monat für lange Praktika (ab 5 Wochen bis 12 Monate)
- Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)
In unserem Leitfaden finden Sie alle Beträge und die Berechnung dazu im Detail:
Vorgehen
Für Studierende:
Wenden Sie sich an die Mobilitätsstelle Ihrer Institution. Diese berät Sie zu Terminen und Abläufen und vermittelt Sie an eine Gastschule in einer anderen Sprachregion der Schweiz oder an eine Schweizerschule im Ausland.
Für Institutionen, die Studierende vermitteln:
Institutionen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung reichen den Förderantrag ein.
Austauschsemester und Praktika für angehende Lehrpersonen werden gemeinsam in einem Förderantrag beantragt.
Folgen Sie diesen Schritten:
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1. optional Vereinbarungen mit Partnerinstitutionen
- Um Ihren Studierenden ein Praktikum an einer Gastschule zu ermöglichen, können Sie eine Vereinbarung mit der jeweiligen Partnerinstitution abschliessen. In dieser Vereinbarung halten Sie Rahmenbedingungen fest, welche die Organisation der zukünftigen gemeinsamen Projekte reguliert und vereinfacht.
- Sollten Sie noch kein solches Abkommen haben und möchten eins abschliessen, beraten und unterstützen wir Sie gerne dabei.
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2. Projekt planen
- Stellen Sie den Kontakt mit Ihrer Partnerinstitution/Ihren Partnerinstitutionen ungefähr ein Jahr vor Eingabefrist her.
- Besprechen Sie die wichtigsten Aspekte der Zusammenarbeit mit der Partnerinstitution. Das kann beispielsweise die Art, Dauer und Anzahl der geplanten Aktivitäten sein.
- Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
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3. Förderantrag einreichen
- Reichen Sie einmal jährlich einen Antrag auf Fördermittel über unsere Antragsplattform ein. Bitte beachten Sie die Antragsfrist Anfangs März.
- Sie beantragen alle Aktivitäten für ein Praktikum und Austauschsemester für angehende Lehrpersonen im gleichen Förderantrag.
- Geben Sie im Antrag die Partnerinstitutionen an sowie die Art, Dauer und Anzahl der geplanten Aktivitäten.
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4. Vertrag und Auszahlung Förderbeiträge
- Nach Ablauf der Frist prüfen wir Ihren Antrag.
- Sie erhalten von uns den Entscheid über die Förderung mitsamt dem Vertrag über die Anzahl der bewilligten Aktivitäten. In der Regel erfolgt der Förderentscheid innert 60 Tagen nach Einreichung des Antrags.
- Projektstart ist jeweils der 1. Juni des entsprechenden Antragsjahres. Geförderte Aktivitäten können zwischen dem 1. Juni des Antragsjahres und dem 30. September des folgenden Folgejahres stattfinden.
- Die Auszahlung erfolgt gemäss Einzelheiten im Vertrag. Die erste Tranche (80% der zugesprochenen Fördermittel) überweisen wir Ihnen spätestens 60 Tage nach Gegenzeichnung des Vertrags durch die Institution.
- Sie koordinieren die Auszahlung der Förderbeiträge an die Teilnehmenden.
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5. Planung und Durchführung der Aktivitäten
- Planen Sie gemeinsam mit den beteiligten Institutionen die Umsetzung der bewilligten Aktivitäten: Zeitpunkt, aufnehmende Lehrpersonen, Betreuung der Studierenden und Praktikumsverlauf sind zu bestimmen.
- Als entsendende Institution Ihrer Studierenden vermittelt Sie in Zusammenarbeit mit den Partnerinstitutionen die Praktikumsplätze. Sie sind ebenfalls für die Promotion der Mobilität und die Vorbereitung der Studierenden zuständig.
- Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:innen) melden Sie uns mit einem speziellen Antrag (im Login-Bereich).
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6. Zwischenbericht einreichen
- Mit dem Zwischenbericht ermitteln wir, ob die Aktivitäten wie geplant stattgefunden haben bzw. stattfinden werden , und ob es ein Mehrbedarf an Mitteln gibt. Je nach dem wird die vertragliche Fördersumme angepasst.
- Reichen Sie den Zwischenbericht bis Anfang März des Folgejahres ein.
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7. Schlussbericht einreichen
- Reichen Sie bis Ende November des Folgejahres den Schlussbericht ein.
- Zusätzlich zur Bestätigung der effektiv durchgeführten Aktivitäten, benötigen wir Angaben zu den Aufenthalten der Studierenden.
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8. Über das Projekt berichten
- Inspirieren Sie Ihr Umfeld und berichten Sie möglichst breit über Ihre Mobilitätserfahrung. Achten Sie darauf, die Zusammenarbeit mit Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
- Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution so als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website.
In unserem Leitfaden finden Sie alle detaillierten Infos zur nationalen Semestermobilität für angehenden Lehrpersonen.
Fragen & Antworten
Wie stehen meine Chancen auf Vermittlung eines Praktikums, wenn ich mit dem Studium noch nicht angefangen habe?
Wenn Sie das Studium noch nicht angefangen haben, so haben Sie die Möglichkeit im Rahmen des sogenannten „Stage pré-études“ eine Finanzierung zu erhalten. Informieren Sie sich bei der Mobilitätsstelle Ihrer Institution.
Gibt es eine Altersgrenze für die Teilnahme an einem Praktikum?
Nein, es können alle teilnehmen, die immatrikuliert sind oder das Diplom nicht länger als 12 Monate vorher absolviert haben.
Gibt es spezielle Voraussetzungen für ein Praktikum an einer Schweizerschule im Ausland?
Am besten klären Sie dies mit der Mobilitätsstelle Ihrer Institution ab.