Nationales Austauschsemester für angehende Lehrpersonen
Angehende Lehrpersonen haben die Möglichkeit, ein oder zwei Semester in einer anderen Sprachregion der Schweiz zu studieren. Sie lernen dabei eine neue kulturelle Seite der Schweiz kennen, erweitern ihr fachdidaktisches Wissen und üben eine Fremdsprache. Erbrachte Studienleistungen werden angerechnet.
Übersicht
Für wen
- Studierende einer Institution der Lehrerinnen- und Lehrerbildung in der Schweiz
Dauer des Aufenthalts
- Ein bis zwei Semester
Wo
- An einer Institution der Lehrerinnen- und Lehrerbildung in einer anderen Sprachregion der Schweiz
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Unterstützung für die Teilnehmenden und die entsendende Institution
Vorgehen
- Teilnehmende wenden sich an die Mobilitätsstelle Ihrer Institution
- Institutionen reichen bei uns einen Förderantrag ein und koordinieren die Mobilitäten
Fristen und Termine
- Antragsfrist: 5. März
- Projektstart: Zu Beginn des Semesters, in Absprache mit der entsendenden Institution
Im Detail
Angehende Lehrpersonen können während des Studiums ein Austauschsemester in einer anderen Sprachregion der Schweiz absolvieren. Während einem bis zwei Semestern erhalten sie Einblick in andere Unterrichtsmethoden, erweitern ihr pädagogisches Wissen und verbessern gleichzeitig ihre Sprachkenntnisse. Die erbrachten Leistungen an der Gasthochschule werden in der Regel an das Studium angerechnet.
Voraussetzungen
Für Teilnehmende:
- Sie sind an einer pädagogischen Hochschule, einer Universität oder einer anderen von der EDK anerkannten Institution der Lehrerinnen- und Lehrerbildung in der Schweiz immatrikuliert. Studierende der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik (Schwerpunkt: schulische Heilpädagogik) sind ebenfalls zugelassen.
- Sie studieren Stufe Primar, Sek I oder Sek II (alle Fächerprofile sind zugelassen).
- Beachten Sie zusätzlich die jeweiligen Kriterien Ihrer Institution.
Für Institutionen:
- Ihre Institution ist eine von der EDK anerkannte Institution der Lehrerinnen- und Lehrerbildung in der Schweiz oder eine interkantonale Hochschule für schulische Heilpädagogik.
- Sie bieten ein Bildungsangebot für die Stufen Primar, Sek I und Sek II und/oder schulische Heilpädagogik.
Förderbeiträge
- Organisationspauschale für die Institution:
- 300 CHF pro Austausch (bei bis zu 100 Aktivitäten pro Jahr)
- 100 CHF pro Austausch (ab 101 Aktivitäten pro Jahr)
- Für die Teilnehmenden:
- 200 CHF pro Woche bis 4 Wochen
- ab der 5. Woche gilt eine Monatspauschale von 440 CHF pro Monat für Reise und Aufenthalt
- Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)
In unserem Leitfaden finden Sie alle Beträge und die Berechnung dazu im Detail:
Vorgehen
Für Studierende
Wenden Sie sich an die Mobilitätsstelle Ihrer Institutionen. Diese berät Sie zu Terminen und Abläufen und vermittelt Sie an eine Institution in einer anderen Sprachregion der Schweiz.
Für Institutionen
Institutionen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung reichen den Förderantrag ein.
Studiensemester und Praktika für angehende Lehrpersonen werden gemeinsam in einem Förderantrag beantragt.
Folgen Sie diesen Schritten:
-
1
1. optional Vereinbarungen mit Partnerinstitutionen
- Um Ihren Studierenden ein Austauschsemester an einer Institution einer anderen Sprachregion zu ermöglichen, können Sie eine Vereinbarung mit der jeweiligen Partnerinstitution abschliessen. In dieser Vereinbarung halten Sie Rahmenbedingungen fest, welche die Zusammenarbeit reguliert und vereinfacht.
- Sollten Sie noch kein solches Abkommen haben und möchten eins abschliessen, beraten und unterstützen wir Sie gerne dabei. Melden Sie sich dazu per Mail.
-
2
2. Projekt planen
- Stellen Sie den Kontakt mit Ihrer Partnerinstitution/Ihren Partnerinstitutionen ungefähr ein Jahr vor Eingabefrist her.
- Besprechen Sie die wichtigsten Aspekte der Zusammenarbeit. Das kann beispielsweise die Art, Dauer und Anzahl der geplanten Aktivitäten sein.
- Stellen Sie sicher, dass Sie die zukünftig erbrachten Leistungen der Studierenden an der Partnerinstitution anerkennen.
-
3
3. Förderantrag einreichen
- Reichen Sie einmal jährlich einen Antrag auf Fördermittel über unsere Antragsplattform ein. Bitte beachten Sie die Antragsfrist Anfang März.
- Beantragen Sie alle Aktivitäten für die Semestermobilität und das Praktikum für angehende Lehrpersonen im gleichen Förderantrag.
- Geben Sie im Antrag die Partnerinstitutionen an sowie die Art, Dauer und Anzahl der geplanten Aktivitäten.
- Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
-
4
4. Vertrag und Auszahlung Förderbeiträge
- Nach Ablauf der Frist prüfen wir Ihren Antrag.
- Sie erhalten von uns den Entscheid über die Förderung mitsamt dem Vertrag über die Anzahl der bewilligten Aktivitäten. In der Regel erfolgt der Förderentscheid innert 60 Tagen nach Einreichung des Antrags.
- Projektstart ist jeweils der 1. Juni des entsprechenden Antragsjahres. Geförderte Aktivitäten können zwischen dem 1. Juni des Antragsjahres und dem 30. September des folgenden Folgejahres stattfinden.
- Die Auszahlung erfolgt gemäss Einzelheiten im Vertrag. Die erste Tranche (80% der zugesprochenen Fördermittel) überweisen wir Ihnen spätestens 60 Tage nach Gegenzeichnung des Vertrags durch die Institution.
- Sie koordinieren die Auszahlung der Förderbeiträge an die Teilnehmenden.
-
5
5. Planung und Durchführung der Aktivitäten
- Planen Sie gemeinsam mit den beteiligten Institutionen die Umsetzung der bewilligten Aktivitäten: Zeitpunkt, Anzahl der Studierenden und Semesterablauf.
- Als entsendende Institution Ihrer Studierenden vermitteln Sie in Zusammenarbeit mit den Partnerinstitutionen die Studienplätze. Sie sind ebenfalls für die Promotion der Mobilität und die Vorbereitung der Studierenden zuständig.
- Sie regeln gemeinsam mit den Studierenden die Anerkennung der zu erbringenden Leistungen.
- Mit der Bedarfsmeldung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, physischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben.
-
6
6. Zwischenbericht einreichen
- Mit dem Zwischenbericht ermitteln wir, ob die Aktivitäten wie geplant stattgefunden haben bzw. noch stattfinden werden und ob es ein Mehrbedarf an Mitteln gibt Je nach dem wird die vertragliche Fördersumme angepasst.
- Reichen Sie den Zwischenbericht bis Anfang März des Folgejahres ein.
-
7
7. Schlussbericht einreichen
- Reichen Sie bis Ende November des Folgejahres den Schlussbericht ein.
- Zusätzlich zur Bestätigung der effektiv durchgeführten Aktivitäten, benötigen wir Angaben zu den Aufenthalten der Studierenden.
-
8
8. Über das Projekt berichten
- Inspirieren Sie Ihr Umfeld und berichten Sie möglichst breit über Ihre Mobilitätserfahrung. Achten Sie darauf, die Zusammenarbeit mit Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
- Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website.
In unserem Leitfaden finden Sie alle detaillierten Infos zur nationalen Semestermobilität für angehenden Lehrpersonen.
Fragen & Antworten
Wo kann ich mein Austauschsemester in der Schweiz absolvieren?
Ihre Institution hat verschiedene Abkommen mit anderen Institutionen der Lehrer:innenbildung, an denen Sie ein Semester besuchen können. Kontaktieren Sie Ihre Mobilitätsstelle für mehr Informationen dazu.