Weiterbildung in der Erwachsenenbildung
Konferenzen, Kurse, Seminare, Kongresse: Wir unterstützen Sie finanziell, wenn Sie für eine Weiterbildung ins Ausland möchten oder Fachpersonen der Erwachsenenbildung für eine Schulung in die Schweiz einladen.
Übersicht
Für wen
- Mitarbeitende im Bereich Erwachsenenbildung
Dauer
- 2 bis 60 Tage
Wo
- Weltweit für Personen aus der Schweiz (Outgoing)
- In der Schweiz für Fachpersonen aus dem Ausland (Invited Experts)
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Unterstützung für Organisation, Reise, Aufenthalt und Kurskosten
Was tun
- Teilnehmende wenden sich an ihre Institution
- Institutionen suchen eine passende Weiterbildung oder geeignete Expert:innen. planen gemeinsam den Kurs und reichen einen Förderantrag ein
Fristen und Termine
- Antragsfrist: 5. März und 1. Oktober
- Projektstart: 1. Juni bzw. 1. Dezember
Im Detail
Um Ihre fachlichen, didaktischen und persönlichen Kompetenzen im Bereich Erwachsenenbildung zu stärken, können Sie an einer Weiterbildung im Ausland teilnehmen. Wir beteiligen uns finanziell an Kursen, Seminaren, Konferenzen und Kongressen. Alternativ können Sie eine Fachperson aus dem Ausland einladen, um Personen der Erwachsenenbildung in der Schweiz weiterzubilden (Invited Experts).
Diese Aktivität wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+.
Voraussetzungen
Für Teilnehmende:
- Sie sind in der Erwachsenenbildung tätig, z.B. als Lehrperson, Ausbilder:in, Berater:in, Betreuer:in, Leiter:in einer Institution oder Sie gehören zum technischen / administrativen Personal einer Institution für Erwachsenenbildung.
Für Institutionen:
- Ihre Insitution hat mit Erwachsenenbildung zu tun. Beispiele dafür sind Erwachsenenbildungszentren, Volkshochschulen, Kantone, Gemeinden oder Ämter, Vereine, Verbände, Berufsberatungsstellen, NGOs, Museen, Bibliotheken.
- Die antragstellende Institution hat ihren Sitz in der Schweiz.
An die Weiterbildung, die Sie planen:
- Die Weiterbildung dauert zwischen 2 und 60 aufeinanderfolgende Tage.
- Sie hat einen klaren Bezug zur Erwachsenenbildung.
- Sie bietet einen Mehrwert für das Schweizer Bildungssystem.
- Sie entspricht den Anforderungen Ihres beruflichen Umfelds.
- Webinare oder Online-Veranstaltungen werden nicht unterstützt.
Förderbeiträge
- Organisationspauschale für die Institution: 240 CHF bis 420 CHF pro Person
- Für die Reise: 400 CHF bis 1'000 CHF (pro Person, je nach Zielland)
- Für den Aufenthalt: 144 CHF bis 192 CHF (pro Tag, pro Person, je nach Zielland)
- Für Kurskosten: 84 CHF (pro Tag, pro Person, bis max. 840 CHF)
- Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)
In unserer Zuschusstabelle finden Sie alle Beträge und die Berechnung dazu im Detail:
Vorgehen
Für Teilnehmende
Wenden Sie sich an die Schweizer Institution. Diese reicht den Förderantrag bei uns ein, egal ob Sie ins Ausland gehen oder in die Schweiz kommen.
Für Institutionen
Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden ein Projekt initiieren. Der Förderantrag wird im Namen der Schweizer Institution eingereicht.
Eine Lehrtätigkeit in der Erwachsenenbildung wird gefördert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Neben Weiterbildungen umfasst dieses im Bereich Erwachsenenbildung auch Lehrtätigkeiten und Job Shadowing im Ausland. Wir empfehlen Ihnen, mehrere Aktivitäten in einem Förderantrag zu bündeln.
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:
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1. Weiterbildung finden
- Überlegen Sie sich im Vorfeld, in welchen Bereichen Sie und Ihre Arbeitskolleg:innen sich weiterbilden möchten. Die Auswahl der Weiterbildung oder der Fachperson treffen Sie selbst oder Ihre Arbeitgeberin.
- Suchen Sie in Ihrem beruflichen Netzwerk, bei Verbänden, auf der EPALE-Website nach einem Kurs oder einer Konferenz, der/die Ihren Bedürfnissen entspricht.
- Eine Weiterbildung in der Erwachsenenbildung ist grundsätzlich weltweit möglich, mit wenigen Ausnahmen. Stellen Sie sicher, dass sich die gewünschte Weiterbildung in einem förderfähigen Programmland stattfindet.
- Bei Fragen beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen mit Tipps und unserer Erfahrung weiter.
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2. Projekt planen
- Klären Sie den Weiterbildungsbildungsbedarf in Ihrer Institution ab und legen Sie fest, was durch die Weiterbildung erreicht werden soll.
- Planen Sie die Teilnahme an der Weiterbildung und den Aufenthalt.
- Im Projektantrag beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten und geben Auskunft Punkten wie:
- Angaben zu allen Partnerinstitutionen
- Kurzer Projektbeschrieb mit Zielen und Massnahmen
- Übersicht der geplanten Mobilitätsaktivitäten
- Angaben zur Vorbereitung, Begleitung vor Ort und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten
- Plan zur internen und externen Kommunikation der Projektergebnisse.
- Orientieren Sie sich dabei an den Vergabekriterien:
- Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
- Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel. Erfahren Sie mehr zum Thema grüne Mobilität.
- Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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3. Förderantrag einreichen
- Reichen Sie online den Förderantrag ein. Halten Sie sich dabei an die Fristen im März und im Oktober.
- Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember und Juni. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung.
- Es braucht nur einen Antrag für alle an der Weiterbildung beteiligten Personen. Im selben Förderantrag können Sie auch Gelder für Lehrtätigkeiten und Job Shadowing im Ausland im Bereich Erwachsenenbildung beantragen.
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4. Vertrag und Auszahlung
- Nach Ablauf der Frist prüfen wir Ihren Antrag.
- Ende Mai bzw. Ende November erhalten Sie den Bescheid.
- Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
- Projektstart ist jeweils der 1. Juni bzw. der 1. Dezember. Sie wählen zwischen 12 oder 24 Monaten Projektlaufzeit.
- Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags zahlen wir den ersten Teil der Fördergelder aus: bei Projekten mit einer Laufzeit von 12 Monaten 80% der bewilligten Gesamtsumme, bei einer Laufzeit von 24 Monaten 40%. Sobald Sie 70% dieses Betrages genutzt haben, können Sie die nächsten 40% einfordern. Den Restbetrag berechnen wir nach der Einreichung des Schlussberichts.
- Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Institutionen der Erwachsenenbildung mit Sitz in der Schweiz.
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5. Projekt umsetzen
- Nach dem Projektstart führen wir eine Informationsveranstaltung durch. Sie erhalten alle Informationen, um Ihr Projekt erfolgreich durchzuführen und zum Abschluss zu bringen. Zudem bietet sie Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kontaktpersonen bei uns sowie andere Projektverantwortliche kennenzulernen.
- Mit der Bedarfsmeldung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, physischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben.
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6. Schlussbericht einreichen
- Nach Ablauf der Projektlaufzeit reichen Sie innerhalb von 60 Tagen einen kurzen Schlussbericht ein. Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.
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7. Über das Projekt berichten
- Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, die Finanzierung durch Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
- Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution so als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website.
Fragen & Antworten
Wer organisiert meine Stellvertretung während meiner Abwesenheit?
Dafür gibt es keine Regelung von Movetia. Sie organisieren die Stellvertretung oder den Zeitpunkt der Aktivität in Absprache mit Ihrer Institution.
Was passiert, wenn die Aktivität nicht stattfindet?
Falls Sie das Projekt nicht wie geplant durchführen können, können Sie versuchen, eine Alternative zu finden. Wichtig ist, dass der genehmigte Budgetrahmen nicht überschritten wird und Sie uns allfällige Änderungen mitteilen.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, eine Lösung zu finden.
Darf eine Fachperson aus dem Ausland an mehreren Institutionen in der Schweiz eine Weiterbildung geben?
Solange die Ziele und Kriterien aus dem Förderantrag eingehalten werden, kann eine Fachperson aus dem Ausland an verschiedenen Konferenzen teilnehmen respektive verschiedene Workshops durchführen.