Lehrtätigkeit im Ausland in der Erwachsenenbildung
Bei einem Lehrauftrag in einer Institution der Erwachsenenbildung im Ausland unterrichten Sie, tauschen sich mit Ihren neuen Kolleginnen und Kollegen aus und lernen andere Bildungspraktiken kennen. Wenn Sie haupt- oder nebenberuflich Erwachsene unterrichten, unterstützen wir sie finanziell dabei.
Übersicht
Für wen
- Für Erwachsenenbildner:innen mit einer Lehrtätigkeit
Dauer der Lehrtätigkeit
- 2 bis 60 Tage
Wo
- Weltweit für Personen aus der Schweiz (Outgoing)
- In der Schweiz für Personen aus dem Ausland (Incoming)
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Unterstützung für Organisation, Reise und Aufenthalt
Was tun
- Teilnehmende wenden sich an ihre Institution
- Institutionen suchen eine Partnerinstitution, planen gemeinsam die Lehrtätigkeit und reichen einen Förderantrag ein
Fristen und Termine
- Antragsfrist: 5. März und 1. Oktober
- Projektstart: 1. Juni bzw. 1. Dezember
Im Detail
Im Rahmen einer Lehrtätigkeit im Ausland unterrichten Sie an einer Institution der Erwachsenenbildung in Europa oder der ganzen Welt. Sie beteiligen sich an der Vorbereitung von Unterrichtseinheiten und der Beurteilung von erwachsenen Lernenden. Durch die Zusammenarbeit mit anderen Ausbildner:innen und das Kennenlernen anderer Bildungspraktiken erhalten Sie Inspiration und Ideen für Ihre Arbeit in der Schweiz. Sie können auch Ausbildner:innen der Gastinstitution für Lehrtätigkeit in Ihre Institution in die Schweiz einladen – so profitieren auch Personen vom Austausch, die selber nicht reisen.
Diese Aktivität wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+, bei dem die Schweiz aktuell assoziiertes Drittland ist.
Voraussetzungen
Für Teilnehmende:
- Sie sind in der Erwachsenenbildung tätig und haben eine Unterrichtstätigkeit.
Für Institutionen:
- Ihre und die Partnerinstitution im Ausland haben mit Erwachsenenbildung zu tun. Beispiele dafür sind Erwachsenenbildungszentren, Volkshochschulen, Kantone, Gemeinden oder Ämter, Vereine, Verbände, Berufsberatungsstellen, NGOs, Museen, Bibliotheken.
- Die beantragende Institution hat ihren Sitz in der Schweiz.
An die Lehrtätigkeit, die Sie mit der Partnerorganisation planen:
- Die Lehrtätigkeit dauert zwischen 2 und 60 aufeinanderfolgenden Tagen.
- Sie hat einen klaren Bezug zur Erwachsenenbildung.
- Sie entspricht den Anforderungen im beruflichen Umfeld.
Förderbeiträge
- Organisationspauschale für die Institution: 120 CHF bis 420 CHF (pro Person)
- Für die Reise: 400 CHF bis 1'000 CHF (pro Person, je nach Zielland)
- Für den Aufenthalt: 144 CHF bis 192 CHF (pro Tag, pro Person, je nach Zielland)
- Für besondere Bedürfnisse von Personen mit physischer oder psychischer Beeinträchtigung: Max. 12'000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)
In unserer Zuschusstabelle finden Sie alle Beträge und die Berechnung dazu im Detail:
Vorgehen
Für Teilnehmende (Outgoing und Incoming)
Wenden Sie sich an die Schweizer Institution. Diese reicht den Förderantrag bei uns ein, egal ob Sie ins Ausland gehen oder in die Schweiz kommen.
Für Institutionen
Grundsätzlich können alle Mitarbeitende eine Lehrtätigkeit initiieren. Der Förderantrag wird im Namen der Schweizer Institution eingereicht.
Eine Lehrtätigkeit in der Erwachsenenbildung wird gefördert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Neben Lehrtätigkeiten umfasst dieses im Bereich Erwachsenenbildung auch Weiterbildungen und Job Shadowing im Ausland. Wir empfehlen Ihnen, mehrere Aktivitäten in einem Förderantrag zu bündeln.
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:
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1. Partnerinstitution finden
Um eine Lehrtätigkeit durchzuführen, benötigen Sie eine Partnerinstitution.
- Aktivieren Sie dazu Ihr persönliches oder berufliches Umfeld.
- Alternativ besuchen Sie die europäische Plattform für Fachpersonen in der Erwachsenenbildung EPALE. Auf EPALE können Sie entweder eine Anzeige aufgeben oder mit Institutionen Kontakt aufnehmen, die bereits eine Anzeige aufgegeben haben.
- Eine Lehrtätigkeit in der Erwachsenenbildung ist grundsätzlich weltweit möglich, mit wenigen Ausnahmen. Stellen Sie sicher, dass sich die gewünschte Partnerinstitution in einem förderfähigen Programmland befindet.
- Erfahren Sie mehr zum Thema Partner finden.
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2. optional Konsortium bilden
Verfolgen mehrere Schweizer Institutionen das gleiche Ziel, können sie als Konsortium gemeinsam Fördergelder für Mobilitäten beantragen. Informieren Sie sich, ob diese Möglichkeit Ihrem Projekt einen Mehrwert bietet: Konsortium bilden.
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3. optional Vorbereitenden Besuch vorsehen
Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Sie erhalten dafür finanzielle Unterstützung mit dem Förderangebot vorbereitende Besuche.
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4. Projekt planen
- Klären Sie den Bedarf für Lehrtätigkeiten in Ihrer Institution ab und legen Sie fest, was damit erreicht werden soll.
- Planen Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerinstitution das Projekt und den Aufenthalt.
- Im Projektantrag beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten und geben Auskunft Punkten wie:
- Angaben zu allen Partnerinstitutionen
- Kurzer Projektbeschrieb mit Zielen und Massnahmen
- Übersicht der geplanten Mobilitätsaktivitäten
- Angaben zur Vorbereitung, Begleitung vor Ort und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten
- Plan zur internen und externen Kommunikation der Projektergebnisse.
- Orientieren Sie sich dabei an den Vergabekriterien:
Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
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5. Förderantrag einreichen
- Reichen Sie online den Förderantrag ein. Halten Sie sich dabei an die Fristen im März und im Oktober.
- Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember und Juni. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung.
- Es braucht nur einen Antrag für alle an der Lehrtätigkeit beteiligten Personen. Im selben Förderantrag können Sie auch Gelder für Weiterbildungen und Job Shadowing im Ausland im Bereich Erwachsenenbildung beantragen.
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6. Vertrag und Auszahlung
- Nach Ablauf der Frist prüfen wir Ihren Antrag.
- Ende Mai bzw. Ende November erhalten Sie den Bescheid.
- Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
- Projektstart ist jeweils der 1. Juni bzw. der 1. Dezember. Sie wählen zwischen 12 oder 24 Monaten Projektlaufzeit.
- Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags zahlen wir den ersten Teil der Fördergelder aus: bei Projekten mit einer Laufzeit von 12 Monaten 80% der bewilligten Gesamtsumme, bei einer Laufzeit von 24 Monaten 40%. Sobald Sie 70% dieses Betrages genutzt haben, können Sie die nächsten 40% einfordern. Den Restbetrag berechnen wir nach der Einreichung des Schlussberichts.
- Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Institutionen der Erwachsenenbildung mit Sitz in der Schweiz.
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7. Projekt umsetzen
- Bereiten Sie die Teilnehmenden auf den Austausch vor, damit sie möglichst viel von der Erfahrung profitieren können.
- Nach dem Projektstart führen wir eine Informationsveranstaltung durch. Sie erhalten alle Informationen, um Ihr Projekt erfolgreich durchzuführen und zum Abschluss zu bringen. Zudem bietet sie Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kontaktpersonen bei uns sowie andere Projektverantwortliche kennenzulernen.
- Mit der Bedarfsmeldung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, physischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben.
- Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:innen, Budget) melden Sie uns mit einem speziellen Antrag.
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8. Schlussbericht einreichen
- Nach Ablauf der Projektlaufzeit reichen Sie innerhalb von 60 Tagen einen kurzen Schlussbericht ein. Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.
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9. Über das Projekt berichten
- Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, die Finanzierung durch Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
- Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution so als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website.
Fragen & Antworten
Wer organisiert meine Stellvertretung während meiner Abwesenheit?
Dafür gibt es keine Regelung von Movetia. Sie organisieren die Stellvertretung oder den Zeitpunkt der Aktivität in Absprache mit Ihrer Institution.
Was passiert, wenn die Aktivität nicht stattfindet?
Falls Sie das Projekt nicht wie geplant durchführen können, können Sie versuchen, eine Alternative zu finden. Wichtig ist, dass der genehmigte Budgetrahmen nicht überschritten wird und Sie uns allfällige Änderungen mitteilen.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, eine Lösung zu finden.
Wer bezahlt mein Lohn während meinem Aufenthalt?
Ihr Arbeitgeber in der Schweiz zahlt auch während Ihrem Aufenthalt im Ausland den Lohn weiter. Da es sich um eine Weiterbildung und nicht um eine Anstellung handelt, hat eine Lehrtätigkeit im Ausland keinen Einfluss auf das Anstellungsverhältnis respektive die Lohnzahlung mit Ihrem Arbeitgeber.