Job Shadowing im Ausland in der Erwachsenenbildung
Bei einem Job Shadowing begleiten Sie Arbeitskolleg:innen im Bereich Erwachsenenbildung im Ausland und tauschen sich über Ihr Fachgebiet aus. Dadurch erhalten Sie Einblicke in andere Arbeitsweisen, kommen auf neue Ideen und knüpfen internationale Kontakte.
Übersicht
Für wen
- Mitarbeitende im Bereich Erwachsenenbildung
Dauer des Job Shadowings
- 2 bis 60 Tage
Wo
- Weltweit für Personen aus der Schweiz (Outgoing)
- In der Schweiz für Personen aus dem Ausland (Incoming)
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Unterstützung für Organisation, Reise, Aufenthalt und Kurse
Was tun
- Teilnehmende wenden sich an ihre Institution
- Institutionen suchen eine Partnerinstitution, planen gemeinsam das Projekt und reichen einen Förderantrag ein
Fristen und Termine
- Antragsfrist: 5. März und 1. Oktober
- Projektstart: 1. Juni bzw. 1. Dezember
Im Detail
Ein Job Shadowing (Hospitation) im Ausland ermöglicht Mitarbeitenden im Bereich Erwachsenenbildung in einen anderen Arbeitsalltag einzutauchen und neues Wissen zu erwerben. Egal ob Sie unterrichten, beraten, administrativ tätig sind oder im technischen Hausdienst arbeiten, Sie begleiten Arbeitskolleg:innen bei ihrer Tätigkeit in einer Institution für Erwachsenenbildung im Ausland während mindestens zwei Tagen.
Diese Aktivität wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+.
Voraussetzungen
Für Teilnehmende:
- Sie sind in der Erwachsenenbildung tätig, z.B. als Lehrperson, Ausbilder:in, Berater:in, Betreuer:in, Leiter:in einer Institution oder Sie gehören zum technischen / administrativen Personal einer Institution für Erwachsenenbildung.
Für Institutionen:
- Ihre und die Partnerinstitution im Ausland haben mit Erwachsenenbildung zu tun. Beispiele dafür sind Erwachsenenbildungszentren, Volkshochschulen, Kantone, Gemeinden oder Ämter, Vereine, Verbände, Berufsberatungsstellen, NGOs, Museen, Bibliotheken.
- Die beantragende Institution hat ihren Sitz in der Schweiz.
An das Projekt, das Sie mit Ihrer Partnerinstitution planen:
- Es beinhaltet mindestens ein persönliches Treffen zwischen 2 und 60 Tagen.
- Es hat einen klaren Bezug zur Erwachsenenbildung.
- Es bietet einen Mehrwert für das Schweizer Bildungssystem.
- Es entspricht den Bedürfnissen im beruflichen Umfeld.
Förderbeiträge
- Organisationspauschale für die Institution: 120 CHF bis 420 CHF (pro Person, je nachdem ob Incoming oder Outgoing)
- Für die Reise: 400 CHF bis 1'000 CHF (pro Person, je nach Zielland)
- Für den Aufenthalt: 144 CHF bis 192 CHF (pro Tag, pro Person, je nach Zielland)
- Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)
In unserer Zuschusstabelle finden Sie alle Beträge und die Berechnung dazu im Detail:
Vorgehen
Für Teilnehmende (Outgoing und Incoming):
Wenden Sie sich an Ihre:n Arbeitgeber:in. Diese:r reicht bei uns den Förderantrag ein.
Für Institutionen:
Grundsätzlich können alle Mitarbeitende ein Projekt initiieren. Der Förderantrag wird im Namen der Schweizer Institution eingereicht.
Ein Job Shadowing im Ausland wird gefördert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Neben Job Shadowing umfasst dieses im Bereich Erwachsenenbildung auch Lehrtätigkeiten und Weiterbildungen im Ausland. Wir empfehlen Ihnen, mehrere Aktivitäten in einem Förderantrag zu bündeln.
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:
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1. Partnerinstitution finden
Um ein Job Shadowing durchzuführen, benötigen Sie eine Partnerinstitution.
- Aktivieren Sie dazu Ihr persönliches oder berufliches Umfeld.
- Alternativ besuchen Sie die europäische Plattform für Fachleute in der Erwachsenenbildung EPALE. Auf EPALE können Sie entweder eine Anzeige aufgeben oder mit Institutionen Kontakt aufnehmen, die bereits eine Anzeige aufgegeben haben. Zudem finden Sie dort Veranstaltungstipps und Ressourcen für die Organisation.
- Ein Job Shadowing in der Erwachsenenbildung ist grundsätzlich weltweit möglich, mit wenigen Ausnahmen. Stellen Sie sicher, dass sich die gewünschte Partnerinstitution in einem förderfähigen Programmland befindet.
- Erfahren Sie mehr zum Thema Austauschpartner:in finden.
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2. optional Konsortium bilden
Verfolgen mehrere Schweizer Institutionen das gleiche Ziel, können sie als Konsortium gemeinsam Fördergelder für Mobilitäten beantragen. Informieren Sie sich, ob diese Möglichkeit Ihrem Projekt einen Mehrwert bietet: Konsortium bilden.
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3. optional Vorbereitender Besuch vorsehen
Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch.
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4. Projekt planen
- Klären Sie den Weiterbildungsbildungsbedarf in Ihrer Institution ab und legen Sie fest, was durch das Job Shadowing erreicht werden soll.
- Planen Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerinstitution das Projekt und den Aufenthalt.
- Im Projektantrag beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten und geben Auskunft Punkten wie:
- Angaben zu allen Partnerinstitutionen
- Kurzer Projektbeschrieb mit Zielen und Massnahmen
- Übersicht der geplanten Mobilitätsaktivitäten
- Angaben zur Vorbereitung, Begleitung vor Ort und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten
- Plan zur internen und externen Kommunikation der Projektergebnisse.
- Orientieren Sie sich dabei an den Vergabekriterien:
- Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
- Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel. Erfahren Sie mehr zu Grüne Mobilität.
- Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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5. Förderantrag einreichen
- Reichen Sie online den Förderantrag ein. Halten Sie sich dabei an die Fristen im März und im Oktober.
- Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember und Juni. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung.
- Es braucht nur einen Antrag für alle am Job Shadowing beteiligten Personen. Im selben Förderantrag können Sie auch Gelder für Lehrtätigkeiten und Weiterbildungen im Ausland im Bereich Erwachsenenbildung beantragen.
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6. Vertrag und Auszahlung
- Nach Ablauf der Frist prüfen wir Ihren Antrag.
- Ende Mai bzw. Ende November erhalten Sie den Bescheid.
- Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
- Projektstart ist jeweils der 1. Juni bzw. der 1. Dezember. Sie wählen zwischen 12 oder 24 Monaten Projektlaufzeit.
- Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags zahlen wir den ersten Teil der Fördergelder aus: bei Projekten mit einer Laufzeit von 12 Monaten 80% der bewilligten Gesamtsumme, bei einer Laufzeit von 24 Monaten 40%. Sobald Sie 70% dieses Betrages genutzt haben, können Sie die nächsten 40% einfordern. Den Restbetrag berechnen wir nach der Einreichung des Schlussberichts.
- Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Institutionen der Erwachsenenbildung mit Sitz in der Schweiz.
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7. Projekt umsetzen
- Bereiten Sie die Teilnehmenden auf den Austausch vor, damit sie möglichst viel von der Erfahrung profitieren können.
- Nach dem Projektstart führen wir eine Informationsveranstaltung durch. Sie erhalten alle Informationen, um Ihr Projekt erfolgreich durchzuführen und zum Abschluss zu bringen. Zudem bietet sie Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kontaktpersonen bei uns sowie andere Projektverantwortliche kennenzulernen.
- Mit der Bedarfsmeldung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, physischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben.
- Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:innen, Budget) melden Sie uns mit einem speziellen Antrag.
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8. Schlussbericht einreichen
- Nach Ablauf der Projektlaufzeit reichen Sie innerhalb von 60 Tagen einen kurzen Schlussbericht ein. Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.
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9. Über das Projekt berichten
- Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, die Finanzierung durch Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
- Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution so als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website.
Fragen & Antworten
Wer organisiert meine Stellvertretung während meiner Abwesenheit?
Dafür gibt es keine Regelung von Movetia. Sie organisieren die Stellvertretung oder der Zeitpunkt der Mobilität in Absprache mit Ihrer Institution.
Was passiert, wenn die Mobilität nicht stattfindet?
Falls Sie das Projekt nicht wie geplant durchführen können, können Sie versuchen, eine Alternative zu finden. Wichtig ist, dass der genehmigte Budgetrahmen nicht überschritten wird und Sie uns allfällige Änderungen mitteilen.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, eine Lösung zu finden.