Sprachassistenz in der Schweiz
Unterrichten Sie für die Dauer eines Schuljahres Ihre Muttersprache an einer Schule in der Schweiz. Während der bezahlten Unterrichtstätigkeit als Sprachassistent:in sammeln Sie Erfahrungen als Lehrperson, entdecken die Schweizer Kultur und verbessern Ihre Sprachkenntnisse.
Übersicht
Für wen
- Für Studierende und Absolvent:innen einer Hochschule im Ausland
- Mit EU/EFTA/UK/US-Staatsbürgerschaft und Auslandschweizer:innen
Dauer
- 10-12 Monate
Wo
- in der Schweiz, deutsche oder französische Sprachregion
Unterstützung durch Movetia
- Vermittlung an eine Gastschule
Vorgehen
- Teilnehmende reichen eine Bewerbung bei der Partnerorganisation im Herkunftsland ein
- Individuelle Bewerbung bei Movetia, falls keine Partnerorganisation vorhanden ist
Fristen und Termine
- Bewerbungsfrist 15.1.-31.3.2025 (abhängig von Unterrichts- und Muttersprache)
- Arbeitsstart: Beginn Schuljahr (August) oder 1.September
Im Detail
Lernen Sie das Schweizer Schulsystem und die Kultur während Ihrem Aufenthalt kennen. Als Sprachassistent:in sammeln Sie während eines Schuljahres Berufserfahrung für den Lehrberuf. Sie unterstützen Schüler:innen von Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen, Ihre Muttersprache zu lernen, die Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sein kann. Neben Ihrer Unterrichtstätigkeit bleibt genügend Zeit, um eigene Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und mit neuen Freund:innen die vielseitigen Sport- und Kulturangebote und die Natur zu entdecken.
Voraussetzungen
- Ihre Muttersprache ist Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch oder Spanisch.
- Sie sind im Ausland aufgewachsen und besitzen eine EU/EFTA- oder UK-Staatsbürgerschaft. Teilnehmen können auch US-Bürger:innen über das Fulbright-Programm und Auslandschweizer:innen aus Ländern, in denen eine der genannten Sprachen eine offizielle Nationalsprache ist.
- Sie sind zwischen 21 bis 30 Jahre alt, bei einer Zweitausbildung maximal 35 Jahre alt.
- Sie haben mindestens 4 Semester an einer Hochschule, Fachhochschule oder pädagogischen Hochschule studiert oder ein abgeschlossenes Studium in relevanten Fachrichtungen mit Bezug zum Lehrberuf z.B. Deutsche, englische, französische, italienische oder spanische Sprache und Literatur; Deutsch (DaF), Englisch (EFL), Französisch (FLE), Italienisch oder Spanisch als Fremdsprache; andere Studienrichtungen, z.B. in Geschichte, Politikwissenschaften oder Kommunikation, vorzugsweise mit deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder Literatur als Nebenfach.
- Zur alltäglichen Verständigung werden je nach Schweizer Sprachregion zusätzlich Fremdsprachenkenntnisse auf Niveau A2 (französisch) oder B1 (deutsch) verlangt. An manchen Schulen ist ein gutes Englischniveau (ab Niveau B2) ausreichend.
- Sie besitzen eine gute Allgemeinbildung und klare Ausdrucksweise.
- Grundkenntnisse in Pädagogik und erste Erfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen (Halbklassen, Gruppen oder Einzeln) sind von Vorteil.
Förderbeiträge
- Die Gastschulen respektive der Kanton zahlt den Sprachassistent:innen einen Mindestlohn von 3'200 CHF pro Monat brutto (2'600 CHF netto).
- Sprachassistent:innen erhalten von uns keine direkten Förderbeiträge, die Gastschulen können jedoch finanzielle Unterstützung bei uns beantragen.
Vorgehen
Für Teilnehmende aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Österreich, Spanien und den USA:
Melden Sie sich bei der zuständigen Partnerorganisation Ihres Herkunftslandes für das Sprachassistenzprogramm an. Achten Sie besonders auf die jeweilige Anmeldefrist. Sie liegt immer im 1. Quartal des Jahres.
- Belgien: Wallonie - Bruxelles International.de
- Deutschland: Pädagogischer Austauschdienst
- Frankreich: France Education International
- Grossbritannien: British Council
- Österreich: Weltweit unterrichten
- Spanien: Accion Educativa Exterior
- USA: Fulbright
Für Teilnehmende aus anderen Ländern und Auslandschweizer:innen
Sie können sich direkt bei uns bewerben. Dafür registrieren Sie sich einmalig in unserem Onlinetool und folgen den weiteren Schritten.
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1. Bewerbung vorbereiten
Prüfen Sie, ob Sie alle genannten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung erfüllen.
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2. Bewerbung einreichen
Ihre Bewerbung können Sie online bei uns einreichen. Halten Sie sich dabei an die Frist Ende März.
- Eröffnen Sie die Bewerbung möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Sie können zwischenspeichern und später weiterbearbeiten.
- Sind alle Unterlagen bereit, benötigen Sie ca. 20 Minuten für das Ausfüllen der Bewerbung.
- Stellen Sie sicher, dass Sie während des Bewerbungsprozesses telefonisch und per E-Mail erreichbar sind. Wir informieren Sie regelmässig über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung und die nächsten Schritte.
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3. Entscheid und Vermittlung Gastschule
- Nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, prüfen wir Ihre Unterlagen. Haben Sie sich über eine Partnerorganisation beworben, übernimmt diese die Prüfung und sendet Ihre Bewerbung anschliessend in die Schweiz.
- Wir geben Ihnen innerhalb von 2 Wochen nach dem Ende der Antragsfrist Bescheid, ob Ihre Bewerbung den Anforderungen entspricht.
- Falls möglich senden wir Ihre Unterlagen an eine passende Schule mit einer freien Stelle.
- Die Vermittlungen an die Gastschulen finden in der Regel zwischen März und Mai statt.
- Die Schule tritt direkt mit Ihnen in Kontakt und lädt sie zu einem (virtuellen) Vorstellungsgespräch ein. Gemeinsam regeln Sie die Anstellungsbedingungen und schliessen einen Vertrag ab.
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4. Assistenzzeit vorbereiten
- Sobald Sie die Anstellungsbedingungen geregelt haben, können Sie Ihren Aufenthalt in der Schweiz vorbereiten. Mehr Informationen dazu finden Sie in den aktuellen Länderinformationen.
- Achten Sie bei der Wohnungssuche darauf, innerhalb der Schweiz und in der Nähe Ihrer Gastschule zu wohnen. So erleben Sie eine vollständige Immersion und profitieren umfassend von Ihrem Aufenthalt. Ein Wohnsitz im nahen Ausland ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit der Gastschule erlaubt.
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5. Assistenzzeit erleben
- Damit Sie gut in der Schweiz starten, organisieren wir zum Schulstart im Sommer ein eintägiges Seminar für alle neu vermittelten Sprachassistent:innen in Bern. Ziel ist, dass Ihnen das Einleben in der Schweiz mühelos gelingt und Ihre Assistenzzeit rundum positiv verläuft.
- Der erste Lohn wird normalerweise gegen Ende des ersten Monats auf Ihr Konto in der Schweiz ausbezahlt.
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6. Feedback ausfüllen
Am Ende Ihrer Assistenzzeit werden wir Sie bitten, an einer Online-Befragung teilzunehmen. Mit Ihrer Teilnahme an dieser Umfrage tragen Sie dazu bei, die Qualität unseres Förderangebots zu erhalten.
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7. Über das Projekt berichten
- Für andere Bewerber:innen sind Ihre Erlebnisse wertvoll. Berichten Sie deshalb über Ihre Erfahrung in Ihrem Umfeld und fragen Sie in der Gastschule, ob und in welcher Form Sie sich vorstellen können. Achten Sie darauf, Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine bereit.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen: Gerne publizieren wir Ihren Beitrag auf unserer Website und in unseren sozialen Netzwerken.
Fragen & Antworten
Reicht das Gehalt, um die Lebenskosten zu decken?
Der von uns empfohlene Mindestlohn reicht grundsätzlich für den Lebensunterhalt einer alleinstehenden Person in der Schweiz. Wir empfehlen Ihnen, ein Budget zu erstellen und Preise zu vergleichen. Sie finden viele Informationen in unseren Länderinformationen über die Schweiz. Auch ehemalige Sprachassistent:innen und Ihre Gastschule können Ihnen Tipps geben.
Die wichtigsten Punkte:
- Suchen Sie eine möglichst kostengünstige Unterkunft, zum Beispiel ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft
- Vergleichen Sie die Preise der Krankenversicherer für die obligatorische Krankenkassenversicherung, zum Beispiel auf comparis.ch
- Halten Sie eine Geldreserve für den ersten Monat bereit, bevor Sie Ihren ersten Lohn erhalten.
Bekomme ich eine Stelle in der Nähe von Verwandten/Freunden, die in der Schweiz wohnen?
Die meisten Stellen gibt es im Kanton Zürich. Nicht alle Kantone bieten Sprachassistenzstellen an. Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt offen sein für Platzierungen in irgendeiner Region der Schweiz. Die Schweiz ist klein und öffentliche Verkehrsmittel funktionieren auch in Randregionen gut. An Wochenenden bleibt somit ausreichend Zeit für die Pflege von Kontakten zu Verwandten/Freunden in der Schweiz.
Kann ich während meiner Anstellung in der Schweiz im benachbarten Ausland wohnen?
Wir empfehlen Ihnen sehr, in der Schweiz und in der Nähe Ihrer Gastschule zu wohnen. So erleben Sie eine vollständige Immersion und profitieren umfassend von Ihrem Aufenthalt.
Ein Wohnsitz im nahen Ausland entspricht nicht den Zielen des Programms und ist nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit der Gastschule erlaubt.
Bis wann erfahre ich, ob ich eine Stelle bekomme?
Die Vermittlungen finden in der Regel zwischen März und April statt, in Ausnahmefällen auch erst im Mai. Sie werden per E-Mail informiert, sobald wir Ihre Bewerbung an eine Schule weiterleiten. Der Entscheid, ob Sie die Stelle bekommen, liegt bei der Schule.