Europäische Experimentelle Massnahmen Erasmus+ zur Politikentwicklung

Dieses Format fördert gross angelegte transnationale Projekte unter der Erasmus+ Leitaktion 3 (Unterstützung politischer Reformen). Es ermöglicht ein Praxistesten politischer Strategien und deren Skalierung, häufig unter Einbindung öffentlicher Stellen wie Bildungsministerien oder Dachverbänden.

Proxims pass

Für Institutionen

Nächste Antragsfrist: 22. April 2026 (EU Frist: 08. April 2026)

Für Institutionen

Nächste Antragsfrist: 22. April 2026 (EU Frist: 08. April 2026)

Survista

Per tgi

  • Schweizer Institutionen aller Bildungsstufen inkl. Jugendarbeit 

Durada

  • Normalerweise 2 oder 3 Jahre

Nua

  • Hauptsächlich in Europa

Tge che nus sustegnin?

  • Finanzielle Beteiligung an Personal- und Sachkosten der Schweizer Organisation bis maximal 60% der Projektkosten

Tge far

  • Institutionen finden Europäische Partnerinstitutionen und planen gemeinsam das Projekt, oder sie schliessen sich einem bestehenden Projektteam an.
  • Sie reichen einen Förderantrag ein für die Schweizer Teilnahme als «assoziierte Partnerin»

Termins da scadenza

  • Antragsfrist: unregelmässig und unabhängig des generellen Erasmus+ Projektaufrufs im Herbst
  • nächste Frist: EU-Frist 08. April / Movetia-Frist 22. April
  • Projektstart: analog zum Erasmus+ Projekt

Proxims pass

Für Institutionen

Nächste Antragsfrist: 22. April 2026 (EU Frist: 08. April 2026)

En detagl

«Europäische Experimentelle Massnahmen zur Politikentwicklung» sind ein anspruchsvolles Projektformat von Erasmus+. Sie testen in mehreren europäischen Ländern, wie gut bestimmte politische Ideen funktionieren, welche Auswirkungen sie haben und ob Sie sich in grossem Massstab umsetzen lassen. Beispiele dafür sind Mikrozertifikate, ethisches Design von KI für Bildung oder europäische Qualifikationslabels für Hochschul- und Berufsbildung. 

Diese Projekte verbinden strategische Planung, fundierte Methoden und eine starke europäische Zusammenarbeit. Die Projekte umfassen oft fünf oder mehr Bildungsinstitutionen, und es wird erwartet, dass auch Behörden oder Dachverbände beteiligt sind. 

Schweizer Institutionen können als zusätzliche Partnerinnen teilnehmen. Es gelten die Vorgaben des Erasmus+ Programms. Die Leitung unterliegt immer einer Institution in einem Erasmus+ Land.

Die assoziierte Teilnahme an einem Erasmus+ Projekt wird teilweise finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Versicherin Sie sich bei einem EU-Projektaufruf deshalb zuerst auf dieser Website, ob es eine Schweizer Ko-Finanzierung mit einer Schweizer Antragsfrist gibt.


«Europäische Experimentelle Massnahmen zur Politikentwicklung» zählen zur Leitaktion 3 Politikunterstützung. Der aktuelle Erasmus+ Projektaufruf «Europäische Politische Massnahmen» vom 22. Dezember 2025 umfasst 10 Topics. Ein weiteres Topic (Erasmus+ scholarships, wahrscheinlich mit Fokus Hochschulbildung/Höhere Berufsbildung und MINT) ist für einen späteren Zeitpunkt angekündet.

  • Topic 1: Digital Education Content: success factors in decision making and use by teachers, trainers and school/institution leaders
  • Topic 2: Digital Education: Public-private partnerships for ethical design, development and use of Artificial Intelligence tools in education and training
  • Topic 3: Digital Education: AI-powered Personalised Learning Pathways for Basic Skills
  • Topic 4: Micro-credentials – focus on eco-systems
  • Topic 5: School Education: STEM Education Centres
  • Topic 6: School Education: Proficiency in basic skills
  • Topic 7: Vocational Education and Training: Developing basic skills in Vocational Education and Training
  • Topic 8: Vocational Education and Training: Improving transparency and recognition of VET qualifications
  • Topic 9: Adult Education: Support to the Regional Skills Partnerships in the Pact for Skills
  • Topic 10: Adult Education: Motivation in Motion: Empowering Adults to Up- and Reskilling

Plivalur

Für Institutionen:

  • Sie erweitern oder stärken ihr Netzwerk durch strategische Partnerschaften mit Schweizer und europäischen Akteur:innen.
  • Sie stärken Ihre Innovationskraft, indem sie neue Ansätze in der Bildungspolitik erproben.
  • Sie tragen zu einer evidenzbasierten europäischen und Schweizer Politikgestaltung bei.
  • Sie erhöhen die internationale Sichtbarkeit und Positionierung des Schweizer Bildungssystems.
  • Sie verbessern die Qualität und Wirkung Ihrer Arbeit durch den Austausch bewährter Praktiken.

Für Teilnehmende:

  • Sie vertiefen ihr Fachwissen durch die Zusammenarbeit mit europäischen Expert:innen.
  • Sie entwickeln Kompetenzen in Projektmanagement und internationaler Kooperation.
  • Sie gewinnen Einblicke in europäische Bildungsstrategien und Reformprozesse.
  • Sie erweitern ihr berufliches Netzwerk über nationale Grenzen hinaus.
  • Sie fördern ihre persönliche und berufliche Weiterentwicklung durch interkulturelle Zusammenarbeit.

Premissas

Für Institutionen:

  • Die beantragende Institution hat ihren Sitz in der Schweiz.
  • Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

An das Projekt:

  • Die Schweizer Beteiligung als «assoziierte Partnerin» sowie Ihre Rollen und Aktivitäten sind im Erasmus+ Antrag erwähnt.
  • Der Schweizer Antrag wird parallel zum entsprechenden Erasmus+ Gesuch bei Movetia eingereicht, in der gleichen Antragsrunde des gleichen Jahres.
  • Der Förderbeitrag ist angemessen und verhältnismässig im Vergleich zu den EU-Partner:innen und den geplanten Aktivitäten.
  • Mindestens 40% sind Eigen- oder Drittmittel.
  • Keine Doppelfinanzierung mit anderen Förderangeboten von Movetia oder Erasmus+
  • Eine Schweizer Teilnahme an einer Erasmus+ Europäischen Experimentellen Massnahmen zur Politikentwicklungkann nur gefördert werden, wenn die europäische Exekutivagentur (EACEA) die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt.

Criteris da promoziun

Eine Schweizer Teilnahme an einem Erasmus+ Projekt  Europäische Experimentelle Massnahmen zur Politikentwicklung kann nur gefördert werden, wenn die europäische Exekutivagentur (EACEA) die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt.

Die Schweizer Gesuche werden anhand der folgenden Qualitätskriterien bewertet, wobei der Schwerpunkt auf dem Schweizer Projekt und nicht dem gesamten Erasmus+ Projekt liegt:

  • Relevanz des Schweizer Projekts (30%)
  • Qualität der Projektkonzeption & -durchführung (20%)
  • Projektteam & Vereinbarung (20%)
  • Wirkung & Resultate (30%)

Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden.

Contribuziuns da promoziun

  • Maximal 60% der Personal- und Sachkosten der Schweizer Organisation, die einen direkten Zusammenhang mit dem Projekt haben. Mindestens 40% der Projektfinanzierung müssen Sie selber bereitstellen, oder über andere Quellen finanzieren (Fördermittel von Movetia oder Erasmus+ sind ausgeschlossen).
  • Wir behalten uns das Recht vor, die beantragten Mittel zu kürzen.

Proceder

Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden und Mitglieder ein Projekt initiieren. Der Förderantrag wird im Namen der Schweizer Institution eingereicht.

Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:

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    1. Projektidee entwickeln und Projektteam bilden

    • Schliessen Sie sich einem Projekt an, das in Planung jedoch noch nicht eingereicht ist. Nutzen Sie Ihr persönliches oder berufliches Netzwerk.
    • Besuchen Sie (internationale) Tagungen.
    • Erfahren Sie mehr zum Thema Austauschpartner:in finden.

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    2. Optional Sich von Movetia beraten lassen

    • Kontaktieren Sie uns, um das Projektformat besser zu verstehen. Wir beraten Sie gerne individuell, um ein geeignetes Förderformat für Ihr Projekt zu finden, oder um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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    3. Projekt planen

    • Beteiligen Sie sich wenn möglich bei der Konzeption des Projekts und schreiben Sie den Erasmus+ Antrag mit. Stellen Sie sicher, dass Ihre Teilnahme im Erasmus+ Antrag beschrieben und begründet ist.
    • Verfassen Sie parallel dazu Ihren Schweizer Förderantrag. Dazu brauchen Sie insbesondere folgende Texte:
      • Projektbeschrieb mit den Zielen, den Aktivitäten und den erwarteten Resultaten des Projektes. Vergessen Sie dabei nicht den Mehrwert für das Schweizer Bildungssystem zu erwähnen.
      • Definieren Sie, welche spezifische Rolle Sie als Schweizer Institution in der Erasmus+ Europäischen Experimentellen Massnahme zur Politikentwicklung einnehmen. Halten Sie die Abmachungen in einer Kooperationsvereinbarung fest.
      • Projektumsetzung: Beschreibung Sie das Schweizer Teilprojekt in Form von Arbeitspaketen. Geben sie jeweils Ziele, Massnahmen und Aktivitäten, Verantwortlichkeiten, Meilensteine, Dauer und Ort, Indikatoren zur Qualitätsprüfung sowie Budget an.
      • Beschreiben Sie die Resultate und die erwartete Wirkung des Projekts für die Schweiz sowie wie Sie die Ergebnisse verbreiten.
      • Projektfinanzierung: Angaben zu Eigenleistung und Drittfinanzierung. Der Beitrag von Movetia darf maximal 60% des Gesamtbudgets decken.
    • Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich besser kennenzulernen und gemeinsam am Projektvorhaben zu arbeiten? Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch.
    • Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel. Erfahren Sie mehr zum Thema grüne Mobilität
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    4. Förderantrag einreichen

    • Die Projektleitung reicht den Erasmus+ Antrag bei der Exekutivagentur (EACEA) in Brüssel ein. Um als «assozierte Partnerin» am Projekt teilzunehmen und Schweizer Fördergeld bei uns zu beantragen, reichen Sie per Email Ihren Antrag ein.
    • Halten Sie sich dabei an unsere Frist, normalerweise zwei Wochen nach der Erasmus+ Frist.
    • Schauen Sie sich die Antragsformulare möglichst früh an, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir stellen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf zur Verfügung. 
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    5. Movetia über Erasmus+ Förderentscheid informieren

    Eine Schweizer Teilnahme an einer Erasmus+ Europäischen Experimentellen Massnahmen zur Politikentwicklung kann nur gefördert werden, wenn die Exekutivagentur in Brüssel (EACEA) die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt. Deshalb warten wir den Förderentscheid ab. Kommunizieren Sie uns so schnell wie möglich, ob das Erasmus+ Projekt gefördert wird oder nicht. 

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    6. Förderentscheid und Vertrag

    • Bei einem positiven Erasmus+ Entscheid prüfen wir Ihren Antrag.
    • Sie erhalten in der Regel innerhalb von 2 Monaten Bescheid mit Informationen zur Evaluation und zum genehmigten Förderbeitrag.
    • Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
    • Der Projektstart ist im Erasmus+ Projekt festgelegt und gilt analog für die Schweizer Teilnahme.
    • Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags erhalten Sie 40% der Fördersumme. Weitere 40% erhalten Sie, wenn mindestens 70% der ersten Tranche ausgegeben wurde und frühestens im Folgejahr, 20% nach Prüfung des Schlussberichts.
    • Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Institutionen mit Sitz in der Schweiz.
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    7. Projekt umsetzen

    • Das Projekt startet, alle geplanten Aktivitäten finden während der Projektlaufzeit statt.
    • Haben Sie Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten im Schweizer Projektteam oder planen Sie eine inklusive Veranstaltung? Die Mehrkosten für besondere Bedürfnisse müssen Sie bereits bei der Antragstellung einplanen. Es ist bei Kooperationsprojekten nicht möglich, nachträglich zusätzliche Mittel dafür zu beantragen. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.

    • Allfällige Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:in, Budget) können Sie uns mit einem separaten Formular mitteilen. Dieser Antrag muss von uns geprüft und genehmigt werden.

    • Während der Projektlaufzeit sollen die Ergebnisse kontinuierlich verbreitet werden – nehmen Sie an Konferenzen teil, publizieren Sie Artikel zum Projekt und sprechen Sie in Ihrem Netzwerk darüber. Weisen Sie dabei auf die Förderung durch Movetia hin und markieren Sie uns online: Über Projekte berichten.
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    8. Zwischen- und Schlussbericht einreichen

    • Während der Projektlaufzeit reichen Sie einen Zwischenbericht, nach Ablauf der Projektlaufzeit innerhalb von 60 Tagen einen Schlussbericht ein. Die Formulare dafür stehen online zur Verfügung und umfassen Informationen zum Projektmanagement, zur Projektdurchführung und zu den Ergebnissen. Im Schlussbericht ist auch eine Aufstellung der tatsächlichen Kosten für das gesamte Projekt fällig (bewahren Sie die Belege auf). Wir informieren wir Sie, sobald die Formulare freigeschaltet und Berichte fällig sind.
    • Nach der Prüfung des Schlussberichts erhalten Sie die letzte Tranche von 20% sofern die Aktivitäten durchgeführt, das Budget ausgegeben wurden und mindestens 40% Eigenleistungen ausgewiesen werden. Falls Sie weniger Kosten hatten, zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung. 
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    9. Über das Projekt berichten

    • Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, die Finanzierung durch Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
    • Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Schule/Arbeitgeberin.
    • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website: Über das Projekt berichten

Dumondas e respostas

Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Es gibt drei Hauptgründe:

  • Falls eine Erasmus+ Projekt auf EU-Ebene abgelehnt wird, kann auch der Schweizer Antrag nicht genehmigt werden.
  • Falls der Mehrwert der Schweizer Teilnahme für die Schweiz nicht überzeugend dargelegt wird, kann das Projekt ebenfalls abgelehnt werden.
  • Grundsätzlich erwarten wir für die kommenden Jahre einen verstärkten Wettbewerb um die Schweizer Fördermittel für internationale Bildungskooperationen, wie sie Movetia fördert. Es kann sein, dass wir Projekte wegen limitierter Fördergelder ablehnen müssen.

Unter «Institution» oder «Organisation» verstehen wir eine Einheit, die an Bildungsaktivitäten beteiligt ist. Dazu gehören Schulen, Hochschulen, Berufsbildungszentren, Vereine, Stiftungen oder andere Strukturen. Diese Institutionen müssen einen formalen Rahmen für ihre Tätigkeit haben und in der Schweiz rechtlich anerkannt sein. Mitarbeitende, die für eine Institution arbeiten, können mit der Zustimmung ihrer Direktion ein Projekt starten.

Mögliche Partnerinstitutionen für eine internationale Zusammenarbeit umfassen verschiedene Arten von Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Berufsbildungszentren, Behörden, Verbände und Unternehmen, die im Bildungsbereich tätig sind. Diese Partnerinnen sollten aus verschiedenen Ländern stammen und eine echte transnationale Zusammenarbeit ermöglichen, um innovative Bildungsprojekte zu entwickeln, Praktiken auszutauschen oder gemeinsame Herausforderungen im Bildungswesen zu lösen.

Purschidas da promoziun sumegliantas

  • Nationaler Austausch für angehende Lehrpersonen

    Angehende Lehrpersonen absolvieren ein Austauschsemester oder ein Praktikum in einer anderen Sprachregion der Schweiz.

  • Internationale Kooperationen für Exzellenz

    Bei den Erasmus+ Exzellenzpartnerschaften steht die strategische internationale Zusammenarbeit über mehrere Jahre im Zentrum.