Kurzpraktikum in der Schweiz während der Austauschwoche

Die Austauschwoche bietet ein nationales Zeitfenster, um erste Austauscherfahrungen zu ermöglichen und Austausch in der Schweiz sichtbar zu machen und zu etablieren. Ein Kurzpraktikum in einer anderen Sprachregion stärkt die Kompetenzen Ihrer Lernenden wie auch Ihr Unternehmen.

Proxims pass

Für Institutionen

Antragsstellung von August bis November möglich

Für Institutionen

Antragsstellung von August bis November möglich

Survista

Per tgi

  • Lernende der Berufsbildung (EBA, EFZ, BM)

Durada

  • 2 bis 5 Tage während der nationalen Austauschwoche Ende November

Nua

  • In einer anderen Sprachregion der Schweiz

Tge che nus sustegnin?

  • Finanzielle Unterstützung für Organisation, Transport und Aufenthalt

Tge far

  • Interessierte Teilnehmende melden sich bei einer Bildungsinstitution oder Organisation im Bildungsbereich – z.B. Berufsfachschule, Lehrbetrieb, kantonale Mobilitätsstelle etc.
  • Diese organisiert das Praktikum gemeinsam mit einer Partnerinstitution und reicht den Förderantrag ein. 

Termins da scadenza

  • Antragsstellung von August bis November möglich

Proxims pass

Für Institutionen

Antragsstellung von August bis November möglich

En detagl

Vom 24. bis 28. November 2025 rückt die dritte Ausgabe der nationalen Austauschwoche die Berufsbildung ins Zentrum. Mit gezielten Initiativen während der Austauschwoche sollen unkomplizierte Austauscherfahrungen ermöglicht und neue Zielgruppen erreicht werden. Der Fokus liegt auf dem Kennenlernen anderer Sprach- und Arbeitskulturen innerhalb der Schweiz – mit minimalem organisatorischem Aufwand und maximaler Wirkung. Begegnungen über die Sprachgrenzen hinweg durchbrechen den Arbeitsalltag, stärken individuelle Kompetenzen und schaffen die Grundlage für weitere Austausch- und Kooperationsprojekte. Ergänzend bietet die Austauschwoche eine Plattform zur Vernetzung und Partnersuche für nachhaltige Austauschprojekte.

Erfahrungen in einer anderen Sprachregion

Bei einem Kurzpraktikum sammeln Lernende während zwei bis fünf Tagen Arbeitserfahrung in einem Betrieb in einer andern Sprachregion der Schweiz. Schon eine kurze Austauscherfahrung stärkt die Lernenden auf verschiedenen Ebenen und ermöglicht einen vielseitigen Kompetenzerwerb: Sie stärken ihre sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen, tauchen in einen anderen Betrieb ein und erweitern ihren Horizont in der Arbeitswelt. Dank der kurzen Dauer können die Lernenden die Berufsschule wie gewohnt besuchen. Der Austausch soll möglichst während der Austauschwoche vom 24. bis 28. November 2025 stattfinden, Ausnahmen sind möglich. Der Kurzaustausch ist als Einzelmobilität oder als Tandem mit gegenseitigem Betriebsbesuch von zwei Lernenden möglich.

Langfristig das Unternehmen stärken

Der Kurzaustausch unterstreicht das Engagement eines Betriebs für eine qualitativ hochwertige Ausbildung und interkulturelle Lernerfahrungen. Dies stärkt die Attraktivität der Berufsbildung in einem kompetitiven Ausbildungsumfeld. Zudem bietet ein Kurzpraktikum während der Austauschwoche Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, wertvolle Kontakte zu knüpfen und das eigene Netzwerk zu stärken. Diese Kontakte können die Grundlage für spätere Austauschprojekte bilden – oder einfach sonst frischen Wind ins Unternehmen bringen.

So funktioniert ein Kurzpraktikum

Der Projektträger/die Projektträgerin, d.h. die Bildungsinstitution, die bei uns einen Förderantrag einreicht, ist für die Umsetzung der Mobilitäten verantwortlich. Konkret heisst das: Der Projektträger/die Projektträgerin plant den Austausch, rekrutiert die Teilnehmenden, kümmert sich um die Lerninhalte, die Unterkünfte, begleitet die Teilnehmenden im Austausch und kümmert sich um die Nachbereitung. Wir unterstützen die Bildungsinstitution, um Mobilitätsprojekte zu konzipieren und sich mit Schweizer Bildungsinstitutionen zu vernetzen. Kontaktieren Sie uns für eine Begleitung. 

Lust auf ein längeres Berufspraktikum während oder nach der Berufslehre – innerhalb der Schweiz oder sogar im Ausland? Schauen Sie sich unsere anderen Möglichkeiten an:

Premissas

Für Teilnehmende:

  • Lernende in der beruflichen Grundbildung EBA, EFZ oder BM

Für Bildungsinstitutionen:

  • Folgende Institutionen können Anträge einreichen:(Lehr-)Betriebe, Berufsfachschulen, Berufsverbände, kantonale Berufsbildungsämter sowie andere berufsbildungsnahe Organisationen mit Sitz in der Schweiz (öffentlich oder privat).
  • Es braucht mindestens zwei Schweizer Betriebe und/oder andere Bildungsinstitutionen, die Teilnehmende empfangen bzw. senden.
  • Einzelpersonen und gewinnorientierte Austausch-Dienstleister wie beispielsweise Vermittlungsbüros sind nicht antragsberechtigt.

An das Kurzpraktikum während der Austauschwoche:

  • Der Austausche dauert zwischen zwei und fünf Tagen pro teilnehmende Person (inkl. An-/Abreise, ohne obligatorischen Besuch der Berufsfachschule).
  • Das Kurzpraktikum findet primär während der nationalen Austauschwoche zwischen dem 24. und 28. November 2025 statt.
  • Die Aktivitäten finden an einem Ort in der Schweiz statt, an dem eine andere Landessprache gesprochen wird als am Ausbildungs- bzw. Arbeitsort der Lernenden.
  • Der Austausch ist als einseitiges Praktikum oder gegenseitig als Tandem möglich.

Contribuziuns da promoziun

  • Organisationspauschale für die Institution: 250 CHF pro Person
  • Für die Reise: 100 CHF pro Person
  • Für den Aufenthalt: 25 CHF pro Person und Tag
  • Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)

In unserem Leitfaden für die Austauschwoche finden Sie alle Beträge und die Berechnung im Detail.

Proceder

Für Teilnehmende

Lernende wenden sich an ihre Bildungsinstitution (Berufsfachschulen, Lehrbetriebe, Kantone, Berufsverband und andere Akteure der Berufsbildung) und bekunden das Interesse an einem Kurzpraktikum während der Austauschwoche. 

Kantone, Branchenverbände und weitere Organisationen der Berufsbildung organisieren das Kurzpraktikum für die Lernenden. 

Für Institutionen

Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Austauschprojekt durchzuführen:

  1. 1

    1. Partnerinstitution finden

    Um Berufspraktika innerhalb der Schweiz durchzuführen, benötigen Sie eine Partnerinstitution in einer anderen Sprachregion. Beide Institutionen können Teilnehmende entsenden und/oder aufnehmen. 

  2. 2

    2. Projekt planen

    • Sie definieren frühzeitig die Ziele des Projekts und wie Sie diese erreichen wollen und Sie klären die Zuständigkeiten mit Ihrer Partnerinstitution.
    • Sie planen die Berufspraktika für Ihre Teilnehmenden. Dazu schätzen Sie die Anzahl der Teilnehmenden an Ihrer Institution ab, legen fest, wie Sie die Teilnehmenden auf die bevorstehenden Aufenthalte vorbereiten und begleiten sowie die Lernergebnisse festigen. 
    • Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie während der Projektlaufzeit im Login-Bereich beantragen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.

    • Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.

  3. 3

    3. Förderantrag einreichen

    • Der Förderantrag wird durch eine der Partnerinstitutionen für das gesamte Projekt eingereicht.
    • Eine Institution kann Beiträge für mehrere Teilnehmende erhalten. Beachten Sie die Limite von 30 Mobilitäten für einen ersten Antrag.
  4. 4

    4. Vertrag und Auszahlung

    • Wir prüfen den Förderantrag innert 30 Tagen nach Einreichung.
    • Die Förderbeiträge werden ausschliesslich an Schulen, Lehrbetriebe und weitere Institutionen der Berufsbildung mit Sitz in der Schweiz ausbezahlt und nicht direkt an Teilnehmende. 
  5. 5

    5. Projekt umsetzen

    • Sie rekrutieren die Lernenden, bei einem Tandem organisieren Sie ein internen Praktikumsplatz. Nutzen Sie dafür unser Factsheet und den Flyer für Lernende.
    • Sie organisieren gemeinsam mit den Lernenden das Kurzpraktikum und evtl. eine Unterkunft. Bereiten Sie die Lernenden auf die Austauscherfahrung vor.
    • Sie sind dafür zuständig, den Lernenden die finanzielle Unterstützung für Reise und Aufenthalt auszuzahlen.
    • Mit der Bedarfsmeldung für Personen mit besonderen Bedürfnissen können Sie während der Projektlaufzeit zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit physischer oder psychischer Beeinträchtigung beantragen.

    • In unserem Login-Bereich dokumentieren Sie die geplanten und durchgeführten Austausche fortlaufend. Diese Übersicht über die effektiv durchgeführten Austausche ist Teil des Schlussberichts und der zentrale Nachweis der Austausche.
  6. 6

    6. Schlussbericht einreichen

    • Im Schlussbericht ist eine Übersicht über die Austausche einzureichen.
    • Wir evaluieren den Schlussbericht und zahlen Restbeträge aus oder stellen Rückforderungen. 
  7. 7

    7. Über das Projekt berichten

    • Die Erfahrungen, die Sie und die Teilnehmenden während des Austauschs machen, sind auch für andere Akteure der Berufsbildung interessant. Machen Sie diese sichtbar und berichten Sie in Ihrer Institution und in Ihrem Netzwerk darüber.
    • Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an.
    • Nutzen Sie das Logo und weitere Kommunikationsmittel der Austauschwoche. 

Ulteriuras pussaivladads