Hospitieren und unterrichten in der Schweiz
Lehrpersonen, Schulleitende sowie weiteres Schulpersonal hospitieren oder unterrichten für eine kurze Zeit an Schulen anderer Sprachregionen der Schweiz. Dabei knüpfen Sie wertvolle Kontakte zu Lehrpersonen einer anderen Sprachregion, lernen voneinander und vertiefen Ihre Sprachkompetenzen.
Übersicht
Für wen
- Lehrpersonen, Schulleitende und weiteres Schulpersonal von Schulen mit Sitz in der Schweiz und Schweizerschulen im Ausland
Dauer der Aktivitäten
- 2 Tage bis 4 Wochen
Wo
- An einer Schule in einer anderen Sprachregion der Schweiz
- An einer Schweizerschule im Ausland
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Unterstützung für Organisation, Reise, Aufenthalt und Übernachtung
Was tun
- Schulen suchen eine oder mehrere Partnerschule(n), planen gemeinsam das Projekt und reichen einen Förderantrag ein
Fristen und Termine
- Antragsfrist laufend
Im Detail
Als Lehrperson oder Schulleiter:in einer Schule in der Schweiz haben Sie die Möglichkeit, an einer Partnerschule in einer anderen Sprachregion oder an einer Schweizerschule im Ausland zu hospitieren oder zu unterrichten. Auch weiteres Schulpersonal wie z.B. Heilpädagog:innen, Schulpsycholog:innen und Schulsozialarbeiter:innen kann von einem Job Shadowing (Hospitation) an einer anderen Schule profitieren. Sie erhalten Einblick in eine andere Schulhauskultur entdecken neue Unterrichtspraktiken und vertiefen Ihre Sprachkompetenzen.
Als Schulleiter:in lernen Sie eine Partnerschule bei einem Besuch besser kennen, tauschen sich mit anderen Schulleiter:innen aus und etablieren eine Schulpartnerschaft, die den Weg für künftige Austauschprojekte für Schüler:innen und Lehrpersonen ebnet.
Voraussetzungen
Für Teilnehmende:
- Sie sind Lehrperson, Schulleiter:in oder weiteres Schulpersonal einer öffentlichen oder privaten Schule der Primarstufe oder Sekundarstufe I und II (allgemein- und berufsbildende Schule sowie gymnasiale Maturität) mit Sitz in der Schweiz.
- Lehrpersonen, Schulleiter:innen und weiteres Schulpersonal von Schweizerschulen im Ausland können ebenfalls teilnehmen.
Für antragstellende Institutionen:
- Sie sind eine private oder öffentliche Schule der Primarstufe oder Sekundarstufe I und II (allgemein- und berufsbildende Schule sowie gymnasiale Maturität) mit Sitz in der Schweiz oder eine Schweizerschule im Ausland.
- Oder sie sind eine Bildungsinstitution mit Sitz in der Schweiz (z.B. Schule, Kantonale Behörde, Pädagogische Hochschule) und koordinieren ein Projekt, an dem Schulpersonal von mindestens zwei Schulen unterschiedlicher Sprachregionen der Schweiz beteiligt sind.
Für das Projekt, das Sie mit Ihrer Partnerschule planen:
- Am Projekt sind mindestens zwei Partnerschulen beteiligt.
- Die Partnerschulen sind aus verschiedenen Sprachregionen der Schweiz und/oder eine Schweizerschule im Ausland.
- Ein Projekt besteht aus einer oder mehreren Aktivitäten (Hospitationen und Lehrtätigkeiten). Eine einzelne Aktivität dauert ein Tag bis maximal vier aufeinanderfolgende Wochen (26 Tage, einschliesslich Wochenenden).
- Ein Projekt kann eine oder mehrere Aktivitäten enthalten, die insgesamt mindestens 2 Tage dauern müssen.
- Der Antrag auf Fördergelder muss mindestens einen Tag vor dem ersten physischen Treffen gestellt werden.
- Das Projekt trägt zur Entwicklung der professionellen Kompetenzen des teilnehmenden Schulpersonals und/oder dem Austausch von Unterrichts- und Schulhauspraktiken sowie sprachkulturellen Eigenheiten bei.
Förderbeiträge
- Organisationspauschale für die Institution: 240 CHF pro teilnehmende Schule
- Für die Reise: 100 CHF pro Person und Aufenthalt an einer Partnerschule
- Für den Aufenthalt: 35 CHF pro Person und Austauschtag an der Partnerschule
- Für die Übernachtung: 100 CHF pro Person und Nacht
- Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)
Vorgehen
Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden einer Bildungsinstitution ein Projekt initiieren und dieses zusammen mit der oder den Partnerschule(n) planen. Der Förderantrag wird aber im Namen der Schule eingereicht. Es reicht nur eine beteiligte Schule einen Antrag für das Projekt ein.
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt zu planen und durchzuführen:
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1. Partnerschule finden
Um an einer anderen Schule in der Schweiz zu hospitieren oder zu unterrichten, benötigen Sie eine oder mehrere Partnerschule/n.
- Aktivieren Sie dazu Ihr persönliches oder berufliches Umfeld.
Erfahren Sie mehr zum Thema Austauschpartner:in finden.
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2. optional Konsortium bilden
Verfolgen mehrere Schweizer Institutionen das gleiche Ziel, können sie als Konsortium gemeinsam Fördergelder für Mobilitäten beantragen. Informieren Sie sich, ob diese Möglichkeit Ihrem Projekt einen Mehrwert bietet: Konsortium bilden.
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3. optional Vorbereitenden Besuch vorsehen
Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch.
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4. Projekt planen
- Planen Sie gemeinsam mit Ihrer/Ihren Partnerschule(n) das Projekt und den Aufenthalt. Im Antrag muss das Projekt in drei Projektphasen unterteilt (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung) beschrieben werden.
- Legen Sie für die involvierten Schulen Ziele für die verschiedenen Austauschaktivitäten fest. Zeigen Sie auf, wie diese nach der Durchführung überprüft werden können.
- Im Projektantrag beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten und geben Auskunft zu Punkten wie:
- Angaben zu allen Partnerinstitutionen
- Kurzer Projektbeschrieb mit Zielen und Massnahmen
- Übersicht der geplanten Austauschaktivitäten
- Angaben zur Vorbereitung, Begleitung vor Ort und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten
- Plan zur internen und externen Kommunikation der Projektergebnisse.
Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie während der Projektlaufzeit im Login-Bereich beantragen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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5. Förderantrag einreichen
- Reichen Sie online einen Förderantrag ein. Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung.
- Der Antrag wird von der Leitung einer Schule in der Schweiz unterzeichnet und eingereicht. Im Fall von einem Konsortium reicht eine Bildungsinstitution als Koordinator:in von mehreren Schulen stellvertretend für diese einen Antrag ein.
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6. Vertrag und Auszahlung
- Wir prüfen Ihren Antrag. Sie erhalten ungefähr 30 Tage nach Einreichung Bescheid über die Fördergelder.
- Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
- Projektstart ist laufend, Sie wählen Ihre Projektlaufzeit frei.
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7. Projekt umsetzen
- Eine gezielte Vorbereitung auf den Austausch und vorgängige Absprachen mit der oder den Partnerschule(n) lohnen sich, damit Sie möglichst viel von der Erfahrung profitieren können.
Mit der Bedarfsmeldung für Personen mit besonderen Bedürfnissen können Sie während der Projektlaufzeit zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit physischer oder psychischer Beeinträchtigung beantragen.
- Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:innen) bedürfen einer vorgängigen Abklärung mit uns.
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8. Schlussbericht einreichen
- Nach Abschluss des Austauschprojekts reichen Sie innerhalb von 60 Tagen einen kurzen Schlussbericht ein.
- Wir zahlen Ihnen die gesprochenen Förderbeiträge innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung des Schlussberichts aus.
- Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Bildungsinstitutionen mit Sitz in der Schweiz.
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9. Über das Projekt berichten
Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, die Finanzierung durch Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Schule/Arbeitgeberin.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website.
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10. Etablierung Schulpartnerschaft
Bauen Sie mit einer Partnerschule eine Schulpartnerschaft auf, um Austauschaktivitäten an Ihren Schulen langfristig zu verankern. Nutzen Sie zur Unterstützung unsere Vereinbarungsvorlage:
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11. Weiterentwicklung Mobilitätsprojekt
Sie haben an einem Austausch teilgenommen, haben konkrete Umsetzungsideen mitgenommen, sind motiviert und inspiriert, etwas an Ihrer Schule zu bewegen? Wir bieten finanzielle Unterstützung, sodass Ihre Austauscherfahrung eine nachhaltige Wirkung an Ihrer Schule hat. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Förderangebot Weiterentwicklung Mobilitätsprojekt.
Fragen & Antworten
Kann eine Unterrichtshospitation an einer anderen Schule auch nur einen Tag dauern?
Ja, vorausgesetzt die Unterrichtshospitation (Job Shadowing) ist Teil eines Projekts, das noch mindestens einen weiteren Austauschtag oder einen Gegenbesuch vorsieht und das Projekt dadurch insgesamt mindestens 2 Tage dauert.
Werden Treffen zur Vorbereitung eines Projekts unterstützt?
Ja. Sie haben zwei Möglichkeiten: ein vorbereitender Besuch oder ein Netzwerktreffen.
Für Treffen zwischen Kontaktpersonen der Partnerschulen, um künftige Austauschprojekte zu planen, kann ein Antrag für einen vorbereitenden Besuch eingereicht werden. Pro Projekt wird ein vorbereitender Besuch unterstützt.
Wurde bereits ein Projekt geplant, aber die Teilnehmenden der verschiedenen Partnerschulen müssen sich zur detaillierten Vorbereitung der Unterrichtshospitation, Lehrtätigkeit oder anderen Austauschaktivitäten vorgängig treffen, dann kann im Rahmen des Projektantrags finanzielle Unterstützung für sogenannte «Netzwerktreffen» beantragt werden.
Können auch für Lehrpersonen, welche Hospitant:innen aufnehmen, Zuschüsse beantragt werden?
Nein. Die Zuschüsse für Reise, Aufenthalt und Übernachtung können nur für die entsendeten Lehrpersonen und Schulleitenden, welche eine Partnerschule besuchen, beantragt werden.