Lernmobilität von Einzelpersonen
Mit Erasmus+ sollen Schweizer Hochschulen und Höhere Fachschulen die Möglichkeit bekommen, ihren Studierenden und Mitarbeitenden ein breites Angebot an Mobilität zu bieten. In den folgenden Abschnitten zeigen wir Ihnen auf, welche Rahmenbedingungen gelten, was sich im Vergleich zum Swiss-European Mobility Programme SEMP gegebenenfalls für Sie ändert und welche Aktionen Ihnen bei Erasmus+ zur Verfügung stehen würden.
Um im Szenario einer Assoziierung einen möglichst nahtlosen Übergang von SEMP zu Erasmus+ sicherzustellen, müssen schon jetzt unterschiedliche Vorbereitungen getroffen werden. Die Laufdauer des SEMP Calls 2026 wurde entsprechend angepasst. Wir empfehlen Ihnen ausserdem, sich so früh wie möglich mit der Gültigkeit der interinstitutionellen Abkommen (Inter-institutional Agreements, IIA) und der Digitalisierung der Mobilität auseinanderzusetzen.
Wir planen zudem, allgemeine Informationen zu den Erasmus+-Angeboten zur Verfügung zu stellen, um Ihnen bei der Vorbereitung des ECHE-Akkreditierungsantrags zu helfen und Ihnen grundlegende Kenntnisse über das Programm zu vermitteln. Diese Seite soll Ihnen bei der Planung des Übergangs und den notwendigen Vorbereitungen helfen. Sie wird in den kommenden Monaten weiterentwickelt und ergänzt werden.
Wichtige Vorbereitungen
Laufdauer SEMP Call 2026
Im Hinblick auf die geplante Assoziierung ab Call 2027 wird die Projektdauer des SEMP Calls 2026 verkürzt. Der Call 2026 wird vom 1. Juni 2026 bis zum 31. August 2027 laufen. Diese Anpassung soll einen reibungslosen Übergang vom Schweizer zum europäischen Förderprogramm ermöglichen. Ziel ist es, die Überlappung beider Programme minimal zu halten und von einem akademischen Jahr ins nächste auf Erasmus+ zu wechseln.
Interinstitutionelle Abkommen
Stellen Sie als Schweizer Institution frühzeitig mit Ihren Partnerinstitutionen sicher, dass Ihre interinstitutionellen Abkommen bei einer Assoziierung die Erasmus+ Vorgaben erfüllen, denn: Studierendenmobilität zwecks Studium (SMS) und Personalmobilität zwecks Unterricht (STA) sind auch bei Erasmus+ nur förderfähig, wenn sie im Rahmen von gültigen interinstitutionellen Abkommen, den sogenannten «interinstitutional Agreements» (IIA) stattfinden. Falls Sie aktuell die SEMP-Vorlagen verwenden, müssten Sie auf den Call 2027 auf Erasmus+ Vorlagen umsteigen und diese von Ihren Partnern unterzeichnen lassen.
Erasmus+ unterscheidet zwischen IIA für innereuropäische Mobilitäten und IIA für internationale Mobilitäten.
IIA für innereuropäische Mobilitäten gelten für den Austausch zwischen Hochschuleinrichtungen innerhalb der 27 EU-Mitgliedstaaten und/oder mit Hochschulen aus assoziierten Programmländern (aktuelle sind es sechs: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei). Alle beteiligten Institutionen müssen über eine gültige ECHE verfügen.
- Beispiel: Ein Student der Universität Zürich geht für ein Semester an die Humboldt-Universität zu Berlin, Deutschland. Ab 2027 braucht es dazu ein Erasmus+ IIA für innereuropäische Mobilität.
IIA für internationale Mobilitäten kommen zum Einsatz, wenn eine Hochschule in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Erasmus+ assoziierten Programmland mit einer Hochschule in einem nicht assoziierten Drittland kooperiert.
- Beispiel: Eine Studentin der Universität Genf geht für ein Semester an die University of Auckland, Neuseeland. Ab 2027 braucht es dazu ein Erasmus + IIA für internationale Mobilität.
Die entsprechenden Vorlagen sind auf dieser Seite verfügbar.
Hinweis: SEMP akzeptiert schon jetzt beide Erasmus+ Vorlagen. Auch im Falle einer Nicht-Assoziierung werden die Erasmus+ Vorlagen weiterhin akzeptiert.
Wichtig:
- IIA die im Rahmen der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 abgeschlossen wurden, decken Mobilitäten bis und mit Call 2027 ab (Laufdauer Call 2027 bis Mitte 2029).
- Für die nächste Programmgeneration 2028–2034 müssen alle IIA erneuert werden, um die Mobilitäten aus Call 2028 und folgenden abzudecken.
- Sie finden in dieser Darstellung einen Überblick zu den verschiedenen IIA-Vorlagen und ihre Anwendungen (nur zum internen Gebrauch an Schweizer Institutionen).
Derzeit wird auf europäischer Ebene über Möglichkeiten diskutiert, diesen Erneuerungsprozess zu vereinfachen. Diese Vereinfachung betrifft nur digitale IIAs, welche über Erasmus without Paper (EWP) abgeschlossen wurden.
Digitalisierung der Mobilität: ESCI und Erasmus Without Paper
Die Digitalisierung und die Vereinfachung der administrativen Prozesse ist ein Kernprojekt des Erasmus+ Programms. Im Rahmen der «European Student Card Initiative» (ESCI) wird die Programmadministration an den beteiligten Hochschulen und höheren Fachschulen digitalisiert. Der Austausch von Dokumenten per Mail weicht nach und nach einem Austausch von Daten über das Erasmus Without Paper Netzwerk (EWP). Diese digitale administrative Zusammenarbeit wird europaweit immer mehr zum Standard.
Mit der Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) verpflichten sich die Hochschulen und Höheren Fachschulen zur Umsetzung der ESCI. Jede Institution, die an Erasmus+ teilnehmen möchte, muss sich daher mit der Digitalisierung des Mobilitätsmanagements und der Möglichkeit befassen, ihre Verwaltungsinstrumente und ihre IT-Infrastruktur anzupassen, um dem EWP-Netzwerk beizutreten.
Zum Einstieg in die «European Student Card Initiative» und in das EWP-Netzwerk finden Sie auf unserem Factsheet eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Begriffe.
Die deutsche Nationalagentur widmet dem Thema Digitalisierung bei Erasmus+ auf ihrer Website eine ausführliche Rubrik.
Ende 2025 sowie Anfang 2026 hat Movetia in Zusammenarbeit mit der European University Foundation (EUF) ein Beratungs- und Trainingsangebot speziell zum Thema EWP für Schweizer Hochschulen und Höhere Fachschulen angeboten.
Was würde sich im Vergleich zum Swiss-European Mobility Programme (SEMP) ändern?
- Sie haben Zugang zu allen Erasmus+ Aktionen, die sich an Institutionen der Hochschulbildung und Höheren Berufsbildung richten, gleichberechtigt mit Institutionen aus den EU-Mitgliedstaaten.
- Sie beantragen in der Regel nur noch Outgoing-Mobilität (Ausnahme: Projekte unter Key Action 171, siehe unten).
- Sie können Erasmus+ Blended Intensive Programmes leiten.
- Sie können sich gleichberechtigt und ohne Einschränkungen an der European Student Card Initiative (ESCI) und an Erasmus Without Paper beteiligen.
Wie sieht die Mobilität von Einzelpersonen bei Erasmus+ aus?
Bei Erasmus+ wird die Lernmobilität von Einzelpersonen als Leitaktion 1 oder "Key Action 1" (KA1) bezeichnet.
Unter der Leitaktion1 (KA1) fördert Erasmus+ die Mobilität von Studierenden (inkl. PhD) für Studien- und Praktikumsaufenthalte, Aufenthalte von Dozierenden zwecks Unterricht, und von Mitarbeitenden zwecks Weiterbildung.
Das Programm unterscheidet innerhalb der Key Action 1 zwischen:
- Key Action 131 (KA131) für Mobilität in Europa, d.h. zwischen Programmländern (EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierte Drittländer)
- Key Action 171 (KA171) für Mobilität weltweit, d.h. in nicht mit dem Programm assoziierte Drittländer
Welche Aktionen würden Ihnen offenstehen?
Bei einer erfolgreichen Assoziierung wird die Schweiz zu einem neuen Erasmus+ Programmland. Genau genommen: zu einem mit dem Programm assoziierten Drittland (wie z.B. Liechtenstein, Island oder Norwegen). Schweizer Hochschulen und Höhere Fachschulen könnten sich somit an allen Angeboten im Rahmen der Key Action 131 und Key Action 171 beteiligen.
Mobilität mit Programmländern (KA131)
Im Rahmen der Mobilität mit Programmländern (KA131) fördert Erasmus+, analog zum SEMP:
- Studierendenmobilität zum Studium und Studierendenmobilität zum Auslandspraktikum, mit einer Dauer zwischen 2 und 12 Monaten
- Personalmobilität zum Unterricht und Personalmobilität zur Fort- und Weiterbildung, mit einer Dauer von 2 bis 60 Tagen
- Blended Intensive Programmes (BIP). BIP können sich an Studierende und/oder Staff richten, und kombinieren eine physische Mobilität von 5 bis 30 Tagen mit einer virtuellen Komponente.
Neu im Vergleich zum SEMP sind bei KA131 folgende Angebote:
- Individuelle Kurzzeitmobilität, hybrid: Kurze physische Mobilität von min. 5 und max. 30 Tagen, die mit einer Phase virtuellen Lernens kombiniert wird.
- Kurzzeitmobilität für PhD-Studierende: Kurze physische Mobilität von min. 5 und max. 30 Tagen, mit oder ohne virtuelle Komponente.
Seit 2021 können im Rahmen eines KA131 Projekts 20% des Budgets für internationale Mobilität verwendet werden, also Mobilität in nicht mit dem Programm assoziierte Länder der Regionen 1-14.
Wichtig: bei KA131 beantragt und fördert jede Institution ausschliesslich ihre eigenen Studierenden/ihr eigenes Personal (nur Outgoing-Mobilität).
Internationale Mobilität (KA171)
Internationale Mobilität (KA171) fördert den Austausch von Studierenden, Dozierenden und Hochschulmitarbeitenden zwischen Erasmus+ Programmländern und nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern weltweit. Es sind dieselben Typen Aktivität förderbar, wie bei KA131 (siehe oberhalb, jedoch ohne Blended Intensive Programmes). KA171 ermöglicht es mit Partnerinstitutionen weltweit sowohl Outgoing als auch Incoming Mobilität zu organisieren.
Das Budget für KA171 stammt aus den "External Policy Funds" der EU. Die Mobilitätsprojekte sollen dementsprechend dazu beitragen, die strategischen Prioritäten der EU zu fördern. Zu diesem Zweck gibt die Europäische Kommission den Nationalagenturen eine Gewichtung des verfügbaren Budgets nach Weltregion vor (insgesamt 12 Weltregionen).
Anders als bei KA131 beinhaltet ein Antrag im Rahmen von KA171 immer auch einen qualitativen Teil: es wird ein Projekt beantragt, mit einer strategischen Zielsetzung. Antragstellende Institutionen müssen die Wahl der Länder begründen, mit denen sie ein KA171 Projekt durchführen möchten, und erklären, wie sich die geplante Partnerschaft in ihre Internationalisierungsstrategie einfügt.