Lernmobilität von Einzelpersonen
Mit Erasmus+ sollen Schweizer Hochschulen und Höhere Fachschulen die Möglichkeit bekommen, ihren Studierenden und Mitarbeitenden ein breites Angebot an Mobilität zu bieten. In den folgenden Abschnitten zeigen wir Ihnen auf, welche Rahmenbedingungen gelten, was sich im Vergleich zum Swiss-European Mobility Programme SEMP gegebenenfalls für Sie ändert und welche Aktionen Ihnen bei Erasmus+ zur Verfügung stehen würden.
Um im Szenario einer Assoziierung einen möglichst nahtlosen Übergang von SEMP zu Erasmus+ sicherzustellen, müssen schon jetzt unterschiedliche Vorbereitungen getroffen werden. Die Laufdauer des SEMP Calls 2026 wurde entsprechend angepasst. Wir empfehlen Ihnen ausserdem, sich so früh wie möglich mit der Gültigkeit der interinstitutionellen Abkommen (Inter-institutional Agreements, IIA) und der Digitalisierung der Mobilität auseinanderzusetzen.
Wir planen zudem, allgemeine Informationen zu den Erasmus+-Angeboten zur Verfügung zu stellen, um Ihnen bei der Vorbereitung des ECHE-Akkreditierungsantrags zu helfen und Ihnen grundlegende Kenntnisse über das Programm zu vermitteln. Diese Seite soll Ihnen bei der Planung des Übergangs und den notwendigen Vorbereitungen helfen. Sie wird in den kommenden Monaten weiterentwickelt und ergänzt werden.
Wichtige Vorbereitungen
Laufdauer SEMP Call 2026
Im Hinblick auf die geplante Assoziierung ab Call 2027 wird die Projektdauer des SEMP Calls 2026 verkürzt. Der Call 2026 wird vom 1. Juni 2026 bis zum 31. August 2027 laufen. Diese Anpassung soll einen reibungslosen Übergang vom Schweizer zum europäischen Förderprogramm ermöglichen. Ziel ist es, die Überlappung beider Programme minimal zu halten und von einem akademischen Jahr ins nächste auf Erasmus+ zu wechseln.
Interinstitutionelle Abkommen
Stellen Sie als Schweizer Institution frühzeitig mit Ihren Partnerinstitutionen sicher, dass Ihre interinstitutionellen Abkommen bei einer Assoziierung die Erasmus+ Vorgaben erfüllen, denn: Studierendenmobilität zwecks Studium (SMS) und Personalmobilität zwecks Unterricht (STA) sind auch bei Erasmus+ nur förderfähig, wenn sie im Rahmen von gültigen interinstitutionellen Abkommen, den sogenannten «interinstitutional Agreements» (IIA) stattfinden. Falls Sie aktuell die SEMP-Vorlagen verwenden, müssten Sie auf den Call 2027 auf Erasmus+ Vorlagen umsteigen und diese von Ihren Partnern unterzeichnen lassen.
Erasmus+ unterscheidet zwischen IIA für innereuropäische Mobilitäten und IIA für internationale Mobilitäten.
IIA für innereuropäische Mobilitäten gelten für den Austausch zwischen Hochschuleinrichtungen innerhalb der 27 EU-Mitgliedstaaten und/oder mit Hochschulen aus assoziierten Programmländern (aktuelle sind es sechs: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei). Alle beteiligten Institutionen müssen über eine gültige ECHE verfügen.
- Beispiel: Ein Student der Universität Zürich geht für ein Semester an die Humboldt-Universität zu Berlin, Deutschland. Ab 2027 braucht es dazu ein Erasmus+ IIA für innereuropäische Mobilität.
IIA für internationale Mobilitäten kommen zum Einsatz, wenn eine Hochschule in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Erasmus+ assoziierten Programmland mit einer Hochschule in einem nicht assoziierten Drittland kooperiert.
- Beispiel: Eine Studentin der Universität Genf geht für ein Semester an die University of Auckland, Neuseeland. Ab 2027 braucht es dazu ein Erasmus + IIA für internationale Mobilität.
Die entsprechenden Vorlagen sind auf dieser Seite verfügbar.
Hinweis: SEMP akzeptiert schon jetzt beide Erasmus+ Vorlagen. Auch im Falle einer Nicht-Assoziierung werden die Erasmus+ Vorlagen weiterhin akzeptiert.
Wichtig:
- IIA die im Rahmen der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 abgeschlossen wurden, decken Mobilitäten bis und mit Call 2027 ab (Laufdauer Call 2027 bis Mitte 2029).
- Für die nächste Programmgeneration 2028–2034 müssen alle IIA erneuert werden, um die Mobilitäten aus Call 2028 und folgenden abzudecken.
- Sie finden in dieser Darstellung einen Überblick zu den verschiedenen IIA-Vorlagen und ihre Anwendungen (nur zum internen Gebrauch an Schweizer Institutionen).
Derzeit wird auf europäischer Ebene über Möglichkeiten diskutiert, diesen Erneuerungsprozess zu vereinfachen. Diese Vereinfachung betrifft nur digitale IIAs, welche über Erasmus without Paper (EWP) abgeschlossen wurden.
Digitalisierung der Mobilität: ESCI und Erasmus Without Paper
Die Digitalisierung und die Vereinfachung der administrativen Prozesse ist ein Kernprojekt des Erasmus+ Programms. Im Rahmen der «European Student Card Initiative» (ESCI) wird die Programmadministration an den beteiligten Hochschulen und höheren Fachschulen digitalisiert. Der Austausch von Dokumenten per Mail weicht nach und nach einem Austausch von Daten über das Erasmus Without Paper Netzwerk (EWP). Diese digitale administrative Zusammenarbeit wird europaweit immer mehr zum Standard.
Mit der Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) verpflichten sich die Hochschulen und Höheren Fachschulen zur Umsetzung der ESCI. Jede Institution, die an Erasmus+ teilnehmen möchte, muss sich daher mit der Digitalisierung des Mobilitätsmanagements und der Möglichkeit befassen, ihre Verwaltungsinstrumente und ihre IT-Infrastruktur anzupassen, um dem EWP-Netzwerk beizutreten.
Zum Einstieg in die «European Student Card Initiative» und in das EWP-Netzwerk finden Sie auf unserem Factsheet eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Begriffe. Eine gute Einführung bietet auch die Präsentation zum Thema Digitalisierung aus unserer Jahresveranstaltung 2024.
Die deutsche Nationalagentur widmet dem Thema Digitalisierung bei Erasmus+ auf ihrer Website eine ausführliche Rubrik.
Ende 2025 sowie Anfang 2026 hat Movetia in Zusammenarbeit mit der European University Foundation (EUF) ein Beratungs- und Trainingsangebot speziell zum Thema EWP für Schweizer Hochschulen und Höhere Fachschulen angeboten. Weitere Informationen finden Sie auf der Veranstaltungsseite.