Das Programm des Europäischen Freiwilligendienstes bietet jungen Erwachsenen zwischen 18 und 30 Jahren die Möglichkeit, als Freiwillige:r einen gemeinnützigen Einsatz im Ausland zu leisten und dabei neue Fähigkeiten zu entwickeln und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln. Die Aufnahmeorganisationen wiederum erhalten Unterstützung bei der Durchführung ihrer Aktivitäten und profitieren vom Engagement und den neuen Ideen der jungen Freiwilligen.

Was ist ein Europäischer Freiwilligendienst (European Voluntary Service, EVS)?

Junge Menschen, die einen EVS absolvieren, beteiligen sich individuell an einem gemeinnützigen Projekt. Durch diese bereichernde Erfahrung im Ausland können sie sich auf vielen Ebenen weiterbilden und den Aufnahmeorganisationen aktiv helfen. So profitieren beide Seiten von diesem interkulturellen Austausch. Alle Organisationen, die am Programm teilnehmen, wurden akkreditiert, um die Qualität der Freiwilligendienste zu garantieren.

Die Tätigkeitsfelder, die im Rahmen eines EVS angeboten werden, sind sehr vielfältig: soziale, kulturelle und gesundheitliche Bereiche, Arbeit zusammen mit Kindern, Jugendlichen und der Gemeinschaft, Umweltschutz, etc. Die den Jugendlichen übertragenen Aufgaben sollten vielfältig und strukturiert sein und möglichst ihren Interessen und ihrem Profil entsprechen. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt zwischen 30 und 38 Stunden. Ein Einsatz im Freiwilligendienst ist kein Ersatz für eine bezahlte Arbeit und auch kein Praktikum. Das Programm dient der persönlichen Entwicklung junger Erwachsener und steht allen offen; es erfordert weder Berufsbildung noch eine spezielle Ausbildung.

Während des EVS nehmen die Freiwilligen an begleitenden Seminaren teil, in denen sie ihre Erfahrungen reflektieren können und die sie in ihrem Lernprozess unterstützen.

Wie sieht das Anmeldeverfahren für die Teilnahme an einem EVS aus?

Du bist zwischen 18 und 30 Jahre alt und möchtest an einem EVS teilnehmen? Alle Informationen zur Teilnahme am Programm findest du:

  • hier für Jugendliche, die in der Schweiz leben.
  • hier für Jugendliche, die in Europa oder in einem der Nachbarländer leben.

Wie ist das Verfahren, um als Organisation/Institution am Programm teilzunehmen?

Jede Organisation, die am Programm teilnehmen und Freiwillige aufnehmen möchte, muss sich zuerst akkreditieren lassen. Informationen über den Akkreditierungsprozess und die Beantragung von Finanzmitteln finden Sie auf dieser Seite.

Formale Kriterien für das EVS-Programm

Alle detaillierten Informationen über das EVS-Programm finden Sie im Programmleitfaden

Hier eine Übersicht über die formalen Kriterien des Programms:

  • Teilnehmer:innen: Junge Erwachsene im Alter von 18 bis 30 Jahren mit Wohnsitz in einem der teilnehmenden Länder. Um möglichst vielen Menschen den Zugang zu diesem Programm zu ermöglichen, kann ein:e Jugendliche:r nur an einem Freiwilligendienst im Rahmen des EVS-Programms teilnehmen. 
  • Teilnehmende Organisationen/Institutionen: Jede Organisation, die am Programm teilnehmen möchte, muss akkreditiert sein. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier
  • Dauer: Die Dauer einer Mobilität beträgt zwischen zwei und 12 Monaten; Für junge Menschen mit besonderen Bedürfnissen/weniger Möglichkeiten sind auch Kurzzeitfreiwilligendienste von mindestens 14 Tagen (Reisetage ausgeschlossen) möglich. Die Gesamtdauer des Projekts, einschließlich der Vor- und Nachbereitungsphase, beträgt 3 bis 24 Monate.
  • Ort: Der Freiwilligendienst muss in der Schweiz (Incoming Mobilität) oder in einem der Programmländer (Outgoing Mobilität) stattfinden.
  • Planungstreffen: Bei Mobilitäten mit einem starken Inklusionsaspekt kann vor der eigentlichen Anstellung ein Planungstreffen stattfinden. Seine maximale Dauer beträgt zwei Tage (ohne Reisetage). 

Wie werden EVS durch Movetia finanziell gefördert?

  • Reisepauschale: 400 bis 1’000 CHF pro Person für internationale Reisen, je nach Zielort.
  • Organisationspauschale: 200 CHF pro Person
  • Pauschale für den Aufenthalt:
    • für Freiwilligendienste: 26 bis 37 CHF (inkl. Taschengeld) pro Tag und Person, je nach Zielort.
    • für Planungstreffen: 41-59 CHF pro Tag und Person, je nach Zielort.
  • Pauschale für einen Sprachkurs: 250 CHF pro Person (nur bei Bedarf).
  • Besondere Bedürfnisse: Effektive förderfähige Kosten, max. CHF 12'000 CHF.

Diese Zuschüsse gelten für Projekte, die ab 2023 bewilligt werden. Die genauen Beträge sowie die entsprechenden Erläuterungen finden Sie im Programmleitfaden. Zuschüsse für Projekte, die in den Jahren 2021 und 2022 genehmigt wurden, befinden sich hier.
 

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