SEMP-Beratungsseite
Swiss-European Mobility Programme - SEMP
Das Swiss-European Mobility Programme ist Teil des Schweizer Programms zu Erasmus+. Es ermöglicht es den Schweizer Hochschulen und Höheren Fachschulen die internationale Mobilität von Studierenden und Mitarbeitenden zu fördern. Hochschulen und Höhere Fachschulen können eigene Studierende und Mitarbeitende ins Ausland schicken (Outgoing), oder Personen aus dem Ausland empfangen (Incoming).
Umsetzung und Verwaltung vom SEMP
Die Grundlagen des SEMP und seiner Verwaltung sowie die wichtigsten Punkte für die Organisation von Mobilitäten finden Sie in der kurzen How to SEMP Broschüre:
Informationen zum neuen Angebot Blended Intensive Programme (BIP) finden Sie in unserem BIP Facthseet.
Die detaillierten Informationen finden Sie in unserem Leitfaden:
SEMP-Akkreditierung
Alle offiziell anerkannten Schweizer Hochschulen und Fachhochschulen sowie alle Höheren Fachschulen, die über eidgenössisch anerkannte Bildungsgänge auf Tertiärstufe verfügen, können am Swiss-European Mobility Programme teilnehmen und an ihrer Institution internationale Mobilität fördern. Dazu müssen sie sich für die Teilnahme am SEMP akkreditieren lassen. Anschliessend können sie einmal im Jahr bei Movetia Mittel beantragen, um die geplanten Mobilitäten im folgenden akademischen Jahr zu fördern.
Mit der Akkreditierung verpflichtet sich die Institution dazu, die SEMP-Charta einzuhalten und die Mobilitäten nach den SEMP-Qualitätsgrundsätzen umzusetzen.
[Linkliste] SEMP-Charta: offizielle Qualitätsgrundsätze [Link auf Charta PDF]
Vorgehen SEMP-Akkreditierung
Ihre Institution ist noch nicht am SEMP beteiligt und möchte sich akkreditieren lassen?
- Lesen Sie die How to SEMP-Broschüre [Link zum How to SEMP PDF]
- Lesen Sie die SEMP-Charta [Link zu Charta PDF] und das Antragsformular [Link zum Antragsformular]
- Nehmen Sie mit dem Team Hochschulbildung und Höhere Berufsbildung Kontakt auf für eine individuelle Beratung.
- Reichen Sie den Antrag bis Anfang März ein
Tipp: Sie können gleichzeitig einen Antrag auf Akkreditierung und einen Antrag auf Fördermittel einreichen. Bei einer erfolgreichen Akkreditierung können Sie so im selben Jahr anfangen Mobilität zu fördern.
Konsortium
Die Teilname am SEMP ist auch als Konsortium möglich. Die Schritte sind dieselben, wie für die Akkreditierung individueller Institutionen.
SEMP Antragstellung und Call-System
Im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme können Schweizer Hochschulen und Höhere Fachschulen einmal im Jahr Mittel für Studierenden- und Personalmobilität beantragen. Dazu schätzt jede Institution ab, wie viele Aufenthalte im kommenden akademischen Jahr durchgeführt werden. Im Antragsformular werden anschliessend alle vier Typen Mobilität gleichzeitig beantragt.
Movetia evaluiert die Anträge und stellt einen Vertrag aus. Die Förderperiode, auch «Call» genannt, startet am 1. Juni des Antragjahres. Jeder Call dauert 26 Monate. Die 26 Monate erlauben es, die Fördermittel bestmöglich auszuschöpfen: Wenn nach einem akademischen Jahr Mittel übrig sind, können sie zwischen den beteiligten Institutionen umverteilt werden.
Zwischenbericht und Schlussbericht
Zur Ermittlung der verfügbaren Mittel für die Umverteilung wird der Zwischenbericht ausgefüllt. [Link zu PDF mit Übersicht Call-Verwaltung].
Am Ende der Förderperiode reichen die Institutionen einen Schlussbericht ein. Im Schlussbericht werden alle Mobilitäten aufgeführt, die während des Calls durchgeführt wurden. Der Schlussbericht dient der Endabrechnung und der statistischen Erhebung der geförderten Mobilitäten. Er besteht aus einem online Formular und einem statistischen Teil (Excel-Tabelle).
Die Antragstellung, sowie die Einreichung des Zwischenberichts und des Schlussberichts laufen über den Login-Bereich
Vorgehen SEMP-Akkreditierung
Ihre Institution ist noch nicht am SEMP beteiligt und möchte sich akkreditieren lassen?
- Lesen Sie die How to SEMP-Broschüre.
- Lesen Sie die SEMP-Charta und das Antragsformular.
- Nehmen Sie mit dem Team Hochschulbildung und Höhere Berufsbildung Kontakt auf für eine individuelle Beratung.
- Reichen Sie den Antrag bis Anfang März ein.
Tipp: Sie können gleichzeitig einen Antrag auf Akkreditierung und einen Antrag auf Fördermittel einreichen. Bei einer erfolgreichen Akkreditierung können Sie so im selben Jahr anfangen, Mobilität zu fördern.
Die Teilnahme am SEMP ist auch als Konsortium möglich. Die Schritte sind dieselben, wie für die Akkreditierung individueller Institutionen.
SEMP Verwaltung
Antragstellung
Im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme können Schweizer Hochschulen und Höhere Fachschulen einmal im Jahr, im März, Mittel für Studierenden- und Personalmobilität beantragen. Dazu schätzt jede Institution ab, wie viele Aufenthalte im kommenden akademischen Jahr durchgeführt werden. Der Antrag wird über den Login-Bereich gestellt. Im Antragsformular werden alle Typen SEMP-Mobilität gleichzeitig beantragt. Movetia evaluiert anschliessend die Anträge und stellt einen Vertrag aus.
Call-System
Die Förderperiode, auch «Call» genannt, startet am 1. Juni des Antragjahres. Jeder Call dauert 26 Monate. Die 26 Monate erlauben es, die Fördermittel bestmöglich auszuschöpfen: Wenn nach einem akademischen Jahr Mittel übrig sind, kann Movetia sie zwischen den am SEMP beteiligten Schweizer Institutionen umverteilen. [Link zu PDF mit Übersicht Call-Verwaltung]
Zwischenbericht
Um zu ermitteln, bei welchen Institutionen nach Ablauf eines akademischen Jahres Mittel übrig sind, und welche Institutionen noch Mittel brauchen, wird der Zwischenbericht ausgefüllt. So können die Fördermittel bei Bedarf umverteilt und effizient verwendet werden.
Schlussbericht
Am Ende der Förderperiode von 26 Monaten reichen die Institutionen einen Schlussbericht ein. Im Schlussbericht werden alle Mobilitäten aufgeführt, die während des Calls durchgeführt wurden. Der Schlussbericht dient als Endabrechnung und erlaubt die statistische Erhebung der geförderten Mobilitäten. Er besteht aus einem online Formular und einem statistischen Teil (Excel-Tabelle).
Die Einreichung des Zwischenberichts und des Schlussberichts laufen wie die Antragstellung über den Login-Bereich.
Abkommen mit Partnerinstitutionen abschliessen
Um im Rahmen des SEMP Auslandssemester für Studierende und Lehrtätigkeit von Dozierenden im Ausland zu fördern, muss die Schweizer Institution mit einer ausländischen Institution ein interinstitutionelles Abkommen abschliessen. Dieses Abkommen regelt die Rahmenbedingungen und die verfügbaren Plätze für die Mobilität.
Ihre Hochschule/Höhere Fachschule möchte mit einer neuen Institution im Ausland ein interinstitutionelles Abkommen (Interinstitutional Agreement) abschliessen? Sie möchten zur Vorbereitung dieser neuen Partnerschaft ein Treffen organisieren? Um die zukünftige Zusammenarbeit zu besprechen und ein Abkommen in die Wege zu leiten bieten wir finanzielle Unterstützung für vorbereitende Besuche. Diese Unterstützung ist nur für die Vorbereitung von Abkommen mit neuen Partnerinstitutionen verfügbar.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite zu den vorbereitenden Besuchen.
Mobilität umsetzen
Die Hochschulen und höheren Fachschulen sind für die Umsetzung der Mobilitäten verantwortlich. Sie machen Promotion für das Mobilitätsangebot und beraten die Teilnehmenden während des ganzen Prozesses (Bewerbung, Aufenthalt, Rückkehr, Anerkennung). Zudem koordinieren Sie die Anmeldungen, füllen die Dokumente zur Mobilität aus und sind für die Überweisung der Zuschüsse verantwortlich.
Die Vorlagen für die Mobilitätsdokumente finden Sie im Login-Bereich. Einen Überblick über die Zuschüsse für Outgoing und Incoming Mobilität liefert die Zuschuss-Tabelle:
In der SEMP-Broschüre finden Sie zudem ab Seite 9 weitere Informationen und praktische Merkblätter für die Organisation von Mobilität im Rahmen des SEMP.
Gut zu wissen
Allgemeine Informationen zu transversalen Themen im Bereich der internationalen Mobilität wie Grüne Mobilität, Interkulturalität und Inklusion finden Sie auf den entsprechenden Beratungsseiten.
Personen mit besonderen Bedürfnissen
Für Auslandsaufenthalte von Studierenden, Dozierenden und Personal mit besonderen Bedürfnissen bieten wir eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, den Special Needs-Zuschuss. Der Zuschuss dient der Deckung von Mehrkosten, die während des Aufenthalts wegen einer Behinderung oder eines physischen oder psychischen Gesundheitsproblem entstehen. Der Antrag wird für Outgoing wie auch für Incoming Mobilitäten von der Schweizer Institution gestellt. Er kann jederzeit eingereicht werden, aber auf jeden Fall vor Antritt des Aufenthaltes.
Mehr Informationen zu den Kriterien für einen Special Needs-Zuschuss und zum Ablauf der Antragstellung finden Sie auf unserem Merkblatt:
Erasmus without Paper (EWP)
Die Verwaltung von Erasmus+ wird in Zusammenhang mit der European Student Card Initiative digitalisiert. Die Initiative soll europaweit zur Schaffung eines gemeinsamen, digitalen Bildungsraums beitragen. Sie beinhaltet mehrere Projekte, darunter drei von zentraler Bedeutung:
- Erasmus Without Paper EWP
- European Student Identifier (ESI)
- E+ App
Diese drei Projekte sind miteinander verknüpft und sollen für den Informationsfluss zwischen den europäischen Studierenden, und deren Heim- und Gastinstitutionen sorgen. Detaillierte Informationen zu den drei Projekten und zur aktuellen Situation für Schweizer Institutionen finden Sie in unserem Factsheet.
Unterstützung und Beratung
Wir bieten verschiedene Formate an, um Sie bei Fragen rund um das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) und seinen Angeboten zu beraten.
Rund vier Mal pro Jahr bieten wir sogenannte «Sofa-Talks» an. Sofa Talks sind informelle Beratungsrunden, bei denen wir während einer Stunde für Fragen zum SEMP zur Verfügung stehen.
Einmal im Jahr organisieren wir für alle am SEMP beteiligten Institutionen eine Jahresveranstaltung. Diese Veranstaltung findet in der Regel Ende November/Anfang Dezember statt und bietet die Gelegenheit sich zu treffen und zu aktuellen Themen auszutauschen.
Zudem beraten wir Sie auch immer gerne per Email oder Telefon.
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