Nationale Kooperationen in der Lehrpersonenbildung

Schweizer Institutionen der Lehrer:innenbildung erhalten finanzielle Unterstützung, um innovative Projekte mit Institutionen einer anderen Sprachregion zu entwickeln, bewährte Praktiken auszutauschen und Kompetenzen über verschiedene Sprachregionen hinweg zu stärken.

Personengruppe in einer Diskussion

Prossime tappe

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5 März 2025

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5 März 2025

Panoramica

Per chi

  • Pädagogische Hochschulen und andere Institutionen der Lehrer:innenbildung

Durata

  • Bis 2 Jahre

Dove

  • In einer anderen Sprachregion der Schweiz

I nostri servizi

  • Finanzielle Beteiligung an Personal- und Sachkosten des Projekts bis max. CHF 10'000

Cosa fare

  • Institutionen der Lehrer:innenbildung finden mindestens eine Partnerinstitution in einer anderen Sprachregion der Schweiz, planen die gemeinsame Zusammenarbeit und reichen einen Förderantrag ein

Scadenze

  • Nächste Frist: 5. März 2025 

Prossime tappe

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5 März 2025

Più dettagli

Eine nationale Kooperation in der Schulbildung ermöglicht die Zusammenarbeit von Institutionen der Lehrer:innenbildung untereinander oder mit Schulen in der Schweiz mit der finanziellen Unterstützung von Movetia. Ziel dieser Initiative ist es, einen Austausch zwischen den Sprachregionen zu fördern, innovative pädagogische Methoden zu entwickeln und die Qualität der Bildung durch kollaborative Ansätze zu stärken. 

Bei einer nationalen Kooperation muss die antragstellende Institution eine Pädagogische Hochschule oder eine andere Institution der Lehrer:innenbildung mit einem Ausbildungsangebot für die Primarstufe, die Sekundarstufe I und/oder die Sekundarstufe II sein. Gemeinsam mit mindestens einer anderen Institution der Lehrer:innenbildung oder einer Schule einer anderen Sprachregion der Schweiz können sie ein gemeinsames Projekt durchführen. Das Projekt muss ein innovatives Element enthalten, z. B. ein neues Bildungsmodell oder einen einzigartigen kollaborativen Ansatz. 

Mögliche Projekte sind: 

  • Pädagogische Hochschulen entwickeln gemeinsam didaktische Materialien zur Förderung von bilingualen Unterrichtssettings und testen diese an Sekundarschulen in ihrer jeweiligen Sprachregion.
  • Zwei Pädagogische Hochschulen unterschiedlicher Sprachregionen entwickeln ein Sprachtandem-Angebot zur Vernetzung der Studierenden und der Weiterentwicklung deren Partnersprachkompetenzen.
  • Zum Aufbau der notwendigen Strukturen und Prozesse für die Studierendenmobilität zwischen zwei Institutionen der Lehrpersonenbildung arbeiten die jeweiligen International Offices in einem gemeinsamen Kooperationsprojekt zusammen.

Nationale Kooperationen in der Schulbildung verfolgen mehrere strategische Ziele. Sie fördern die interregionale Zusammenarbeit, indem sie die Interaktion zwischen Bildungsinstitutionen aus verschiedenen Sprachregionen der Schweiz fördern. Sie ermöglichen auch die Entwicklung gemeinsamer Ausbildungsmodule oder anderer Initiativen zur Verbesserung der Kompetenzen von Studierenden und Lehrpersonen. Und schliesslich erleichtern sie den Austausch bewährter Praktiken, indem sie einen Rahmen schaffen, in dem Expertenwissen ausgetauscht und gegenseitige Inspirationen gegeben werden können, was wiederum zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen in der Schweiz beiträgt.

Valore aggiunto

Für Institutionen der Lehrer:innenbildung:

  • Erweiterung des Netzwerks respektive Intensivierung der Zusammenarbeit
  • Innovationen im Schweizer Bildungssystem
  • Sprach- und Institutionsübergreifende Module, welche die Vielfalt des Lehrangebots für Ihre Studierenden erhöhen können.
  • Zusammenarbeit zwischen Studierenden, aber auch zwischen den Mitarbeitenden der Institutionen erhöhen.

Für Teilnehmende:

  • Erfahrungen austauschen und neue Erkenntnisse gewinnen
  • Entwicklung der eigenen Sprachkompetenzen
  • Bereicherung der disziplinären und bereichsübergreifenden Kompetenzen
  • Das eigene Netzwerk erweitern

Termini e condizioni

Für Institutionen:

  • Die gesuchstellende Institution ist eine Pädagogische Hochschule oder eine andere Institution der Lehrer:innenbildung mit einem Ausbildungsangebot für die Primarstufe, die Sekundarstufe I und/oder die Sekundarstufe II.
  • Die antragstellende Institution hat ihren Sitz in der Schweiz.
  • Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

An das Projekt:

  • Mindestens eine der Partnerinstitutionen muss aus einer anderen Sprachregion der Schweiz sein.
  • Jedes Projekt muss ein innovatives Element enthalten, z. B. ein neues Bildungsmodell oder einen einzigartigen kollaborativen Ansatz.
  • Das Projekt dauert maximal bis zwei Jahre. In bestimmten Fällen gibt es die Möglichkeit einer Verlängerung.

Sostegno finanziario

  • Finanzielle Beteiligung an Personal- und Sachkosten gemäss dargelegtem Projektbudget bis zu einem maximalen Beitrag von CHF 10'000 pro Projekt. 
  • Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. CHF 12‘000 (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung).

Im Leitfaden finden Sie alle Beträge und die Berechnung dazu im Detail:

Procedimento

Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden ein Projekt initiieren. Der Förderantrag wird im Namen der Schweizer Institution für Lehrer:innenbildung eingereicht.

In unserem Leitfaden finden Sie alle detaillierten Informationen zur nationalen Kooperation in der Schulbildung.

Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:

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    1. Projektteam bilden

    Sie haben eine Projektidee und möchten diese durch eine nationale Kooperation vertiefen? Suchen Sie eine oder mehrere Partnerinstitutionen (Institutionen der Lehrer:innenbildung oder Schulen) aus einer anderen Sprachregion der Schweiz.

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    2. optional Vorbereitenden Besuch vorsehen

    Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch. 

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    3. Projekt planen

    • Konzipieren Sie gemeinsam mit den Partnerinstitutionen das Projekt und legen Sie fest, was mit dem Kooperationsprojekt erreicht werden soll.
    • Die Kooperationsvereinbarung ist die Grundlage für ein Kooperationsprojekt. Darin werden die Aufgaben und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten sowie die gegenseitigen Verpflichtungen oder andere Vereinbarungen zur erfolgreichen Umsetzung des gemeinsamen Projekts festgelegt. Im Formular finden Sie eine Vorlage dazu. 
    • Für den Förderantrag benötigen Sie insbesondere folgende Inhalte:
      • Thema und Ziele
      • Innovativer Charakter und Relevanz des Projekts
      • Erfahrungen und Verantwortlichkeiten der Partner:innen
      • Evaluierung des Projekts und Verbreitung der Ergebnisse
      • Projektbudget
    • Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie während der Projektlaufzeit im Login-Bereich beantragen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.

    • Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel. Erfahren Sie mehr zum Thema grüne Mobilität

    • Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.

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    4. Förderantrag einreichen

    • Reichen Sie online den Förderantrag ein. Halten Sie sich dabei an die Frist im März.
    • Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember. Sie können Ihren Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung.
    • Fügen Sie dem Antrag ein detailliertes Projektbudget bei. Darin müssen die Budgetposten/Aktivitäten aufgeführt sein, für die der Förderbeitrag bestimmt ist.
    • Legen Sie die Kooperationsvereinbarung dem Antrag bei.  
    • Es braucht nur einen Antrag für alle am Projekt beteiligten Institutionen.
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    5. Förderentscheid und Vertrag

    • Nach Ablauf der Frist prüfen wir Ihren Antrag.
    • Ende Juni erhalten Sie den Entscheid mit Informationen zur Evaluation und zum genehmigten Förderbeitrag.
    • Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
    • Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Institutionen, spätestens 30 Kalendertage nach Unterzeichnung des Vertrages durch die Institution.
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    6. Projekt umsetzen

    • Den Beginn und die Dauer des Projekts haben Sie im Förderantrag festgelegt. Das Projekt beginnt zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember des Antragsjahres. Alle geplanten Projektaktivitäten müssen während der Dauer des Projekts stattfinden.
    • Mit der Bedarfsmeldung für Personen mit besonderen Bedürfnissen können Sie während der Projektlaufzeit zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit physischer oder psychischer Beeinträchtigung beantragen.

    • Allfällige Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:in, Budget) können Sie uns mit einem separaten Formular mitteilen. Dieser Antrag muss von uns geprüft und genehmigt werden. Ab der Förderperiode 2025 können Anpassungen während der Projektlaufzeit direkt im Login-Bereich gemacht werden.

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    7. Schlussbericht einreichen

    • Als antragstellende Institution reichen Sie den Schlussbericht spätestens 60 Tage nach Abschluss des Projekts bei uns (an nale@movetia.ch) ein.
    • Wir stellen Ihnen das Formular für den Schlussbericht vorgängig per E-Mail zu.
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    8. Über das Projekt berichten

    • Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, die Finanzierung durch Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit. 

    • Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Schule/Arbeitgeberin. 

    • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website. 

Domande e risposte

Nein, das Förderangebot unterstützt Projekte mit einer maximalen Laufzeit von zwei Jahren. Für ein Folgeprojekt in angepasster Form kann jedoch in begründeten Fällen erneut ein Antrag gestellt werden.