Zukunftsorientierte Projekte Erasmus+
Zukunftsorientierte Projekte Erasmus+ sind gross angelegte Kooperationsprojekte. Ziel ist es, innovative Ansätze zu entwickeln, welche die Bildungssysteme in Europa verbessern können. Schweizer Bildungsinstitutionen können sich beteiligen.
Aperçu
Pour qui
- Schweizer Institutionen aller Bildungsstufen, je nach Projektaufruf
Durée
- 1-3 Jahre
Où
- Hauptsächlich in Europa
Nos prestations
- Finanzielle Beteiligung an Personal- und Sachkosten der Schweizer Organisation bis maximal 60% der Projektkosten
Que faire
- Institutionen finden europäische Partnerinstitutionen und planen gemeinsam das Projekt
- Sie reichen einen Förderantrag ein für die Schweizer Teilnahme als «assoziierte Partnerin»
Délais
- Antragsfrist: in der Regel jährlich im Frühling
En détail
Erasmus+ fördert gezielt Projekte, um in spezifischen Bereichen systemische Innovationen anzustossen. Wir finanzieren die Teilnahme von Schweizer Institutionen als assoziierte Partnerinnen.
Als Partnerin in zukunftsorientierten Kooperationen gestalten Sie Innovationen mit, wenden Innovationen als erste an, unterstützen Innovationstransfers in verschiedene Länder, Politikbereiche oder für verschiedene Zielgruppen und profilieren sich als Pionierin im Bildungssystem. Sie vernetzen sich mit anderen innovativen Institutionen in Europa.
Erasmus+ legt die grundsätzlichen Regeln für das Erasmus+ Projektformat fest. Jede Erasmus+ Ausschreibung gliedert sich in unterschiedliche Schwerpunkte (Lose), für die es spezifische Anforderungen für die Antragsstellung und die Bewertung der Projekte gibt, z.B. themenspezifische Prioritäten, Projektlaufzeiten, Budgets, maximale EU-Förderung pro Projekt.
Für Anträge bei Movetia gelten zusätzliche Schweizer Regeln. Die assoziierte Teilnahme an einem Erasmus+ Projekt wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+.
Conditions requises
Für Institutionen:
- Die beantragende Institution hat ihren Sitz in der Schweiz.
- Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
An das Projekt:
- Die Schweizer Beteiligung als «assoziierte Partnerin» sowie Ihre Rollen und Aktivitäten sind im Erasmus+ Antrag erwähnt.
- Der Schweizer Antrag wird parallel zum entsprechenden Erasmus+ Gesuch bei Movetia eingereicht, in der gleichen Antragsrunde des gleichen Jahres.
- Der Förderbeitrag ist angemessen und verhältnismässig im Vergleich zu den EU-Partner:innen und den geplanten Aktivitäten.
- Mindestens 40% sind Eigen- oder Drittmittel.
- Es besteht keine Doppelfinanzierung mit anderen Förderangeboten von Movetia oder Erasmus+.
- Eine Schweizer Teilnahme an einem Erasmus+ zukunftsorientierten Projekt kann nur gefördert werden, wenn die Exekutivagentur in Brüssel die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt.
Soutien financier
- Maximal 60% der Personal- und Sachkosten der Schweizer Organisation, die einen direkten Zusammenhang mit dem Projekt haben. Mindestens 40% der Projektfinanzierung müssen Sie selber bereitstellen, oder über andere Quellen finanzieren (Fördermittel von Movetia oder Erasmus+ sind ausgeschlossen).
- Wir behalten uns das Recht vor, die beantragten Mittel zu kürzen.
Critères d'éligibilité
Eine Schweizer Teilnahme an einem Erasmus+ zukunftsorientierten Projekt kann nur gefördert werden, wenn die Exekutivagentur (EACEA) in Brüssel die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt.
Die Schweizer Gesuche werden anhand der folgenden Qualitätskriterien bewertet, wobei der Schwerpunkt auf dem Schweizer Projekt und nicht dem gesamten Erasmus+ Projekt liegt
- Relevanz des Schweizer Projekts (30%)
- Qualität der Projektkonzeption & -durchführung (20%)
- Projektteam & Vereinbarung (20%)
- Wirkung & Resultate (30%)
Marche à suivre
Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden und Mitglieder ein Projekt initiieren. Der Förderantrag wird im Namen der Schweizer Institution eingereicht.
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:
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1. Projektidee entwickeln und Projektteam bilden
Sie haben eine Projektidee und möchten diese mit einem Kooperationsprojekt vertiefen. Suchen Sie nach geeigneten Partnerinstitutionen Erasmus+ Ländern, die Expertise in diesem Bereich haben und interessiert sind, diese in einer Allianz für Innovation weiterzuentwickeln. Sie können sich auch einem Projekt anschliessen, das bereits in Planung jedoch noch nicht eingereicht ist.
- Nutzen Sie Ihr persönliches oder berufliches Netzwerk.
- Besuchen Sie (internationale) Tagungen.
- Erfahren Sie mehr zum Thema Austauschpartner:in finden.
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2. optional Sich von Movetia beraten lassen
- Kontaktieren Sie uns, um das Projektformat besser zu verstehen. Wir beraten Sie gerne individuell, um ein geeignetes Förderformat für Ihr Projekt zu finden, oder um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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3. Projekt planen
- Beteiligen Sie sich wenn möglich bei der Konzeption des Projekts und schreiben Sie den Erasmus+ Antrag mit. Stellen Sie sicher, dass Ihre Teilnahme im Erasmus+ Antrag beschrieben und begründet ist.
Verfassen Sie parallel dazu Ihren Schweizer Förderantrag. Dazu brauchen Sie insbesondere folgende Texte:
- Projektbeschrieb mit den Zielen, den Aktivitäten und den erwarteten Resultaten des Projektes. Vergessen Sie dabei nicht den Mehrwert für das Schweizer Bildungssystem zu erwähnen.
- Definieren Sie, welche spezifische Rolle Sie als Schweizer Institution in der Erasmus+ Allianz für Innovation einnehmen. Halten Sie die Abmachungen in einer Kooperationsvereinbarung fest.
- Projektumsetzung: Beschreibung Sie das Schweizer Teilprojekt in Form von Arbeitspaketen. Geben sie jeweils Ziele, Massnahmen und Aktivitäten, Verantwortlichkeiten, Meilensteine, Dauer und Ort, Indikatoren zur Qualitätsprüfung sowie Budget an.
- Beschreiben Sie die Resultate und die erwartete Wirkung des Projekts für die Schweiz sowie wie Sie die Ergebnisse verbreiten.
Projektfinanzierung: Angaben zu Eigenleistung und Drittfinanzierung. Der Beitrag von Movetia darf maximal 60% des Gesamtbudgets decken.
- Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich besser kennenzulernen und gemeinsam am Projektvorhaben zu arbeiten? Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch.
- Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
- Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel. Erfahren Sie mehr zum Thema grüne Mobilität.
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4. Förderantrag einreichen
- Die Projektleitung reicht den Erasmus+ Antrag bei der Exekutivagentur (EACEA) in Brüssel ein. Um als «assozierte Partnerin» am Projekt teilzunehmen und Schweizer Fördergeld bei uns zu beantragen, reichen Sie online Ihren Antrag ein.
- Halten Sie sich dabei an unsere Frist im März, normalerweise zwei Wochen nach der Erasmus+ Frist.
- Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung.
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5. Movetia über Erasmus+ Förderentscheid informieren
Eine Schweizer Teilnahme an einer Erasmus+ Allianz für Innovation kann nur gefördert werden, wenn die Exekutivagentur in Brüssel (EACEA) die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt. Deshalb warten wir den Förderentscheid ab. Kommunizieren Sie uns so schnell wie möglich, ob das Erasmus+ Projekt gefördert wird oder nicht.
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6. Förderentscheid und Vertrag
- Bei einem positiven Erasmus+ Entscheid prüfen wir Ihren Antrag.
- Sie erhalten in der Regel innerhalb von 2 Monaten Bescheid mit Informationen zur Evaluation und zum genehmigten Förderbeitrag.
- Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
- Der Projektstart ist im Erasmus+ Projekt festgelegt und gilt analog für die Schweizer Teilnahme.
- Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags erhalten Sie 40% der Fördersumme. Weitere 40% erhalten Sie, wenn mindestens 70% der ersten Tranche ausgegeben wurde und frühestens im Folgejahr, 20% nach Prüfung des Schlussberichts.
- Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Institutionen mit Sitz in der Schweiz.
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7. Projekt umsetzen
- Das Projekt startet, alle geplanten Aktivitäten finden während der Projektlaufzeit statt.
- Mit der Bedarfsmeldung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, physischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben.
- Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:innen, Budget) melden Sie uns mit einem speziellen Antrag (im Login-Bereich). Dieser muss von uns geprüft und genehmigt werden.
- Während der Projektlaufzeit sollen die Ergebnisse kontinuierlich verbreitet werden – nehmen Sie an Konferenzen teil, publizieren Sie Artikel zum Projekt und sprechen Sie in Ihrem Netzwerk darüber. Weisen Sie dabei auf die Förderung durch Movetia hin und markieren Sie uns online. Über Projekte berichten
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8. Zwischen- und Schlussbericht einreichen
- Während der Projektlaufzeit reichen Sie einen Zwischenbericht, nach Ablauf der Projektlaufzeit innerhalb von 60 Tagen einen Schlussbericht ein. Die Formulare dafür stehen online zur Verfügung und umfassen Informationen zum Projektmanagement, zur Projektdurchführung und zu den Ergebnissen. Im Schlussbericht ist auch eine Aufstellung der tatsächlichen Kosten für das gesamte Projekt fällig (bewahren Sie die Belege auf). Wir informieren wir Sie, sobald die Formulare freigeschaltet und Berichte fällig sind.
- Nach der Prüfung des Schlussberichts erhalten Sie die letzte Tranche von 20% sofern die Aktivitäten durchgeführt, das Budget ausgegeben wurden und mindestens 40% Eigenleistungen ausgewiesen werden. Falls Sie weniger Kosten hatten, zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.
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9. Über Projekte berichten
- Die Resultate und Produkte der geförderten Projekte sollen möglichst breit geteilt und für andere Akteure des Bildungssystems zur Verfügung gestellt werden – das Konzept dafür ist Teil Ihres Förderantrags. Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, Movetia als Finanzierungspartnerin zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
- Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website.
Questions & réponses
Ist es möglich, dass ein Antrag auf Förderbeiträge im Rahmen einer assoziierten Teilnahme in einem Erasmus+ Projekt bei Movetia abgelehnt wird?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Es gibt drei Hauptgründe:
- Falls eine Erasmus+ Projekt auf EU-Ebene abgelehnt wird, kann auch der Schweizer Antrag nicht genehmigt werden.
- Falls der Mehrwert der Schweizer Teilnahme für die Schweiz nicht überzeugend dargelegt wird, kann das Projekt ebenfalls abgelehnt werden.
- Grundsätzlich erwarten wir für die kommenden Jahre einen verstärkten Wettbewerb um die Schweizer Fördermittel für internationale Bildungskooperationen, wie sie Movetia fördert. Es kann sein, dass wir Projekte wegen limitierter Fördergelder ablehnen müssen.
Was versteht Movetia unter einer «Institution» / «Organisation»?
Unter «Institution» oder «Organisation» verstehen wir eine Einheit, die an Bildungsaktivitäten beteiligt ist. Dazu gehören Schulen, Hochschulen, Berufsbildungszentren, Vereine, Stiftungen oder andere Strukturen. Diese Institutionen müssen einen formalen Rahmen für ihre Tätigkeit haben und in der Schweiz rechtlich anerkannt sein. Mitarbeitende, die für eine Institution arbeiten, können mit der Zustimmung ihrer Direktion ein Projekt starten.
Was sind mögliche Partnerinstitutionen?
Mögliche Partnerinstitutionen für eine internationale Zusammenarbeit umfassen verschiedene Arten von Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Berufsbildungszentren, Behörden, Verbände und Unternehmen, die im Bildungsbereich tätig sind. Diese Partnerinnen sollten aus verschiedenen Ländern stammen und eine echte transnationale Zusammenarbeit ermöglichen, um innovative Bildungsprojekte zu entwickeln, Praktiken auszutauschen oder gemeinsame Herausforderungen im Bildungswesen zu lösen.