Bundesrat verabschiedet Movetia-Gesetz

Nach abgeschlossener Vernehmlassung hat der Bundesrat das überarbeitete Movetia-Gesetz verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Um den Anforderungen der Corporate Governance des Bundes besser zu entsprechen, soll Movetia in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden. 

Bundeshaus

Movetia wurde 2017 als privatrechtliche Stiftung gegründet, um im Auftrag von Bund und Kantonen Austausch, Mobilität und Kooperation in allen Bildungsbereichen zu fördern. Die nationale Agentur hat sich in dieser Form bewährt. Um die Corporate-Governance-Grundsätze des Bundes jedoch besser zu berücksichtigen, müssen Rechtsform und Steuerungsstruktur von Movetia angepasst werden. Der Bundesrat will die nationale Agentur deshalb in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführen. Als dezentrale Verwaltungseinheit soll sie künftig der direkten Aufsicht durch den Bundesrat und der Oberaufsicht des Parlaments unterstehen. Dabei wird die enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bei der strategischen Steuerung der nationalen Agentur fortgeführt. Movetia begrüsst diese neue Rechtsform: Sie gewährt der Agentur mehr Autonomie bei der Gestaltung von sinnvollen Förderangeboten, und sie stärkt deren Legitimität auf nationaler und internationaler Ebene. 

Die Umwandlung in eine öffentlich-rechtliche Anstalt erfordert einen Organisationserlass in Form eines Bundesgesetzes. Einen entsprechenden Entwurf hatte der Bundesrat von Mitte Dezember 2022 bis Mitte April 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Die interessierten Akteure haben der Vernehmlassungsvorlage breit zugestimmt. Begrüsst wurden insbesondere die Übereinstimmung des vorgeschlagenen Modells mit den Corporate-Governance-Grund-sätzen des Bundes sowie der Einbezug der Kantone in die strategische Steuerung, namentlich bei der Besetzung des Verwaltungsrats und der periodischen Vorbereitung der strategischen Ziele für Movetia. 

Das neue Movetiagesetz geht nun ans Parlament. Es wird voraussichtlich auf Anfang der nächsten Förderperiode für Bildung, Forschung und Innovation (BFI), parallel zur BFI-Botschaft und zur Kulturbotschaft 2025-2028, in Kraft treten.

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