1.20.2 Kooperationspartnerschaften Erasmus+
Overview
In detail
Bei Erasmus+ Kooperationspartnerschaften arbeiten Bildungsinstitutionen an einem Erasmus+ Projekt von Institutionen aus dem Ausland mit. Es gelten die Vorgaben des Erasmus+ Programms und die Leitung unterliegt einer Institution in einem Erasmus+ Programmland, im Gegensatz zu Weltweiten Kooperationen unter Schweizer Leitung.
Die assoziierte Teilnahme an einem Erasmus+ Projekt wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+.
Requirements
Für Institutionen:
- Die beantragende Institution hat ihren Sitz in der Schweiz.
- Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Für das Projekt
- Kooperation mit mindestens drei Institution oder Organisation aus Erasmus+ Programmländern.
- Die Schweizer Beteiligung als «assoziierte Partnerin» sowie Ihre Rollen und Aktivitäten sind im Erasmus+ Antrag erwähnt.
- Der Schweizer Antrag wird parallel zum entsprechenden Erasmus+ Gesuch bei Movetia eingereicht, in der gleichen Antragsrunde des gleichen Jahres.
- Der Förderbeitrag muss angemessen und verhältnismässig sein im Vergleich zu den EU-Partner:innen und den geplanten Aktivitäten.
- 40% Eigen- oder Drittmittel
- Keine Doppelfinanzierung mit anderen Förderangeboten von Movetia oder Erasmus+
- Eine Schweizer Teilnahme an einer Erasmus+ Kooperationspartnerschaft kann nur gefördert werden, wenn die zuständige nationale Agentur die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt.
Funding amounts
- Max. 60% der Personal- und Sachkosten der Schweizer Organisation, die einen direkten Zusammenhang mit dem Projekt haben. Mindestens 40% der Projektfinanzierung müssen Sie selber bereitstellen, oder über andere Quellen finanzieren (Fördermittel von Movetia oder Erasmus+ sind ausgeschlossen)
- Vordefinierte Förderbeiträge:
- CHF 15‘000
- CHF 30‘000
- CHF 60‘000
- CHF 100‘000
- CHF 150‘000
Funding criteria
Die Schweizer Gesuche werden anhand der folgenden Qualitätskriterien bewertet, wobei der Schwerpunkt auf dem Schweizer Projekt und nicht dem gesamten Erasmus+ Projekt liegt
- Relevanz des (Schweizer) Projekts (30%)
- Qualität der Projektkonzeption & -durchführung (20%)
- Projektteam & Vereinbarung (20%)
- Wirkung & Resultate (30%)
Procedure
Für Institutionen
Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden und Mitglieder ein Projekt initiieren. Der Förderantrag wird im Namen der Schweizer Institution eingereicht.
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:
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1. Projektidee entwickeln und Projektteam bilden
Sie haben eine Projektidee und möchten diese mit einem Kooperationsprojekt vertiefen. Suchen Sie nach geeigneten Partnerinstitutionen im EU-Ausland, die Expertise in diesem Bereich haben und interessiert sind, diese in einer Kooperationspartnerschaft weiterzuentwickeln. Sie können sich auch einem Projekt anschliessen, das bereits in Planung jedoch noch nicht eingereicht ist.
- Nutzen Sie Ihr persönliches oder berufliches Netzwerk
- Besuchen Sie (internationale) Tagungen.
- Erfahren Sie mehr zum Thema Partner finden.
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2. Projekt planen
- Klären Sie mit dem:r Projektkoordinator:in, ob Ihre Institution als «vollwertige» oder als «assoziierte» Partnerin am Projekt teilnehmen soll. Bei einer «vollwertigen» Partnerschaft werden die Gelder über Erasmus+ beantragt, während bei einer «assoziierten» Partnerschaft die Gelder für die Schweizer Teilnahme bei Movetia beantragt werden. Hier gehen wir primär auf die «assoziierte» Teilnahme ein.
- Beteiligen Sie sich wenn möglich bei der Konzeption des Projekts und schreiben Sie den Erasmus+ Antrag mit. Stellen Sie sicher, dass Ihre Teilnahme im Erasmus+ Antrag beschrieben und begründet ist.
Verfassen Sie parallel dazu Ihren Förderantrag. Dazu brauchen Sie insbesondere folgende Texte:
- Projektbeschrieb mit den Zielen, den Aktivitäten und den erwarteten Resultaten des Projektes. Vergessen Sie dabei nicht den Mehrwert für das Schweizer Bildungssystem zu erwähnen.
- Definieren Sie, welche spezifische Rolle Sie als Schweizer Institution in der Erasmus+ Kooperationspartnerschaft einnehmen. Halten Sie die Abmachungen in einer Kooperationsvereinbarung fest.
- Projektumsetzung: Beschreibung Sie das Schweizer Teilprojekt in Form von Arbeitspaketen. Geben sie jeweils Ziele, Massnahmen und Aktivitäten, Verantwortlichkeiten, Meilensteine, Dauer und Ort, Indikatoren zur Qualitätsprüfung sowie Budget an.
- Beschreiben Sie die Resultate und die Wirkung des Projekts sowie wie Sie die Ergebnisse verbreiten.
Projektfinanzierung: Angaben zu Eigenleistung und Drittfinanzierung. Der Beitrag von Movetia darf maximal 60% des Gesamtbudgets decken.
- Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich besser kennenzulernen und gemeinsam am Projektvorhaben zu arbeiten? Sie erhalten dafür finanzielle Unterstützung mit dem Förderangebot Vorbereitende Besuche.
- Es ist uns wichtig, Personen mit physischer oder psychischer Beeinträchtigung die Teilnahme zu ermöglichen. Sie können dafür während der gesamten Projektlaufzeit eine Bedarfsmeldung einreichen.
Weitere Informationen: Besondere Bedürfnisse
- Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel.
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- Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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3. Förderantrag einreichen
- Die Projektleitung reicht den Erasmus+ Antrag bei der zuständigen Nationalagentur in ihrem Land oder der Exekutivagentur in Brüssel ein. Falls Sie als «assozierte Partnerin» am Projekt teilnehmen und Schweizer Fördergeld bei uns beantragen, reichen Sie online Ihren Antrag ein. Als «vollwertige Partnerin» ist kein Antrag bei Movetia nötig.
- Halten Sie sich dabei an die Fristen im März und Oktober, rund zwei Wochen nach der Erasmus+ Frist.
- Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung.
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4. Movetia über Erasmus+ Förderentscheid informieren
Eine Schweizer Teilnahme an einer Erasmus+ Kooperationspartnerschaft kann nur gefördert werden, wenn die zuständige nationale Agentur oder die Exekutivagentur in Brüssel die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt. Deshalb warten wir den Förderentscheid der Nationalagentur des Projektkoordinators ab. Kommunizieren Sie uns so rasch wie möglich, ob das Erasmus+ Projekt gefördert wird oder nicht.
Falls Sie als «vollwertige Partnerin» eine Förderung eingereicht haben und das Projekt bewilligt jedoch Ihre Teilnahme nicht finanziert wird, können Sie innerhalb der Frist von 30 Tagen noch einen Antrag für eine Schweizer Finanzierung einreichen.
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5. Förderentscheid und Vertrag
- Bei einem positiven Erasmus+ Entscheid prüfen wir Ihren Antrag.
- Sie erhalten in der Regel innerhalb von maximal 2 Monaten Bescheid mit Informationen zur Evaluation und zum genehmigten Förderbeitrag.
- Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
- Der Projektstart ist im Erasmus+ Projekt festgelegt und gilt analog für die Schweizer Teilnahme.
- Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags erhalten Sie 40% der Fördersumme. Weitere 40% erhalten Sie, wenn mindestens 70% der ersten Tranche ausgegeben wurde und frühestens im Folgejahr, 20% nach Prüfung des Schlussberichts.
- Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Institutionen mit Sitz in der Schweiz.
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6. Projekt umsetzen
- Das Projekt startet, alle geplanten Aktivitäten finden während der Projektlaufzeit statt.
- Mit der Bedarfsmeldung für Personen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit physischer oder psychischer Beeinträchtigung beantragen.
Bedarfsmeldung für Personen mit besonderen Bedürfnissen
- Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:innen, Budget) melden Sie uns mit einem speziellen Antrag. Dieser muss von uns geprüft und genehmigt werden.
- Während der Projektlaufzeit sollen die Ergebnisse kontinuierlich verbreitet werden – nehmen Sie an Konferenzen teil, publizieren Sie Artikel zum Projekt und sprechen Sie in Ihrem Netzwerk darüber. Weisen Sie dabei auf die Förderung durch Movetia hin und markieren Sie uns online. Über Projekte berichten.
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7. Zwischen- und Schlussbericht einreichen
- Während der Projektlaufzeit reichen Sie einen Zwischenbericht, nach Ablauf der Projektlaufzeit innerhalb von 60 Tagen einen Schlussbericht ein. Die Formulare dafür stehen online zur Verfügung und umfassen Informationen zum Projektmanagement, zur Projektdurchführung und zu den Ergebnissen. Im Schlussbericht ist auch eine Aufstellung der tatsächlichen Kosten für das gesamte Projekt fällig (bewahren Sie die Belege auf). Wir informieren wir Sie, sobald die Formulare freigeschaltet und Berichte fällig sind.
- 30-60 Tage nach Erhalt der Berichte bekommen Sie eine Rückmeldung dazu.
- Nach der Prüfung des Schlussberichts erhalten Sie die letzte Tranche von 20% sofern die Aktivitäten durchgeführt wurden und das Budget ausgegeben wurde.
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8. Über Projekte berichten
- Die Resultate und Produkte der geförderten Projekte sollen möglichst breit geteilt und für andere Akteure des Bildungssystems zur Verfügung gestellt werden – das Konzept dafür ist Teil Ihres Förderantrags. Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, Movetia als Finanzierungspartnerin zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
- Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website.
Q & A
Welche Teilnahmemöglichkeiten haben Schweizer Institutionen bei Erasmus+?
Bei den meisten Förderformaten haben Schweizer Institutionen zwei Möglichkeiten, sich an Erasmus+ Projekten zu beteiligen: einerseits als «vollwertige Partnerin» (Full Partner), bei welchem sie über den EU Förderantrag bei Erasmus+ Fördermittel beantragen, oder als «assoziierte Partnerin» (Associated Partner), mit der Option, dass die Schweizer Institution ihre Teilnahme via Movetia über «Schweizer Programm zu Erasmus+» beantragt. Bei einer assoziierten Teilnahme an einem Erasmus+ Projekt müssen die Anträge parallel, d.h. in der gleichen Antragsrunde bei der Zuständigen EU-Agentur und bei Movetia eingereicht werden. Eine nachträgliche Finanzierung einer assoziierten Teilnahme ist nicht möglich.
Eine offizielle Teilnahme ist nur in gewissen Erasmus+ Förderlinien möglich. Sie können diese Informationen folgender Übersichtstabelle entnehmen. Die geltenden Regeln dazu sind im Erasmus+ Guide enthalten.
Ist es möglich, dass ein Antrag auf Förderbeiträge im Rahmen einer assoziierten Teilnahme in einem Erasmus+ Projekt bei Movetia abgelehnt wird?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Es gibt drei Hauptgründe:
- Falls eine Erasmus+ Projekt auf EU-Ebene abgelehnt wird, kann auch der Schweizer Antrag nicht genehmigt werden.
- Falls der Mehrwert der Schweizer Teilnahme für die Schweiz nicht überzeugend dargelegt wird, kann das Projekt ebenfalls abgelehnt werden.
- Grundsätzlich erwarten wir für die kommenden Jahre einen signifikant verstärkten Wettbewerb um die Schweizer Fördermittel für internationale Bildungskooperation, wie sie Movetia fördert.
Was versteht Movetia unter einer «Institution» / «Organisation»?
Unter «Institution» oder «Organisation» verstehen wir eine Einheit, die an Bildungsaktivitäten beteiligt ist. Dazu gehören Schulen, Hochschulen, Berufsbildungszentren, Vereine, Stiftungen oder andere Strukturen. Diese Institutionen müssen einen formalen Rahmen für ihre Tätigkeit haben und in der Schweiz rechtlich anerkannt sein. Mitarbeitende, die für eine Institution arbeiten, können mit der Zustimmung ihrer Direktion ein Projekt starten.
Was sind mögliche Partnerinstitutionen?
Mögliche Partnerinstitutionen für eine internationale Zusammenarbeit umfassen verschiedene Arten von Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Berufsbildungszentren, Behörden, Verbände und Unternehmen, die im Bildungsbereich tätig sind. Diese Partnerinnen sollten aus verschiedenen Ländern stammen und eine echte transnationale Zusammenarbeit ermöglichen, um innovative Bildungsprojekte zu entwickeln, Praktiken auszutauschen oder gemeinsame Herausforderungen im Bildungswesen zu lösen.