Movetia unterstützt die VIZBM – mit einigen Präzisierungen

Ein möglichst baldiges Inkrafttreten der Totalrevision der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (VIZBM) ist unerlässlich. Allerdings sollten einige Bestimmungen angepasst oder ausgebaut werden.

Bundeshaus

Nach der Annahme des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung (BIZMB) durch das Parlament im September 2020 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) im vergangenen Juni einen Entwurf zur Totalrevision der Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Zusammen bilden sie den neuen – flexibleren und offeneren – gesetzlichen Rahmen, der für die internationalen Mobilitäten und Kooperationen im Schweizer Bildungssystems eine verlässliche und ehrgeizige Zukunft schafft. Movetia hat dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ihre Stellungnahme zukommen lassen. Die nationale Agentur zur Förderung von Austausch und Mobilität unterstützt den Entwurf in seiner Gesamtheit, schlägt jedoch einige Anpassungen vor und möchte wichtige Grundsätze stärken.

Die Assoziierung an Erasmus+ bleibt eine unabdingbare Rahmenbedingung

Movetia vertritt die Meinung, dass die Assoziierung der Schweiz an das Bildungsprogramm Erasmus+ 2021–2027 prioritär bleiben und so schnell wie möglich erreicht werden muss. Die seit 2014 gültige Schweizer Lösung kann ein multilaterales Programm wie Erasmus+ nur sehr beschränkt ersetzen. Für die Mehrheit der Schweizer Institutionen und Organisationen ist Erasmus+ weiterhin ein unverzichtbares Instrument und Netzwerk, um den zukünftigen Bildungsherausforderungen zu begegnen und die Bildungsqualität in der Schweiz zu stärken.

Gleichzeitig muss die Schweiz auch in der Lage sein, spezifische Programme ausserhalb des europäischen Rahmens von Erasmus+ zu unterstützen und anzubieten. Diese ist unerlässlich, um den Bereich der internationalen Mobilitäten und Kooperationen weltweit auszuweiten und zu fördern.

Mehr Offenheit und Flexibilität in einigen Bestimmungen

Die nationale Agentur verweist ausserdem auf mehrere kritische Punkte, die es anzupassen oder zumindest zu ergänzen gilt, da sie die vom Gesetz beabsichtigte Offenheit und Flexibilität beeinträchtigen könnten.

So schlägt Movetia zum Beispiel vor, die Möglichkeit der Antragstellung nicht auf die in der Verordnung genannten Institutionen und Organisationen zu beschränken, sondern auf sämtliche Institutionen und Organisationen auszuweiten, die Aktivitäten im Bereich der Bildung, Forschung und Innovation durchführen.

In Bezug auf die Kostendeckung der Projekte wünscht sich die nationale Agentur eine grössere Flexibilität und schlägt vor, dass die Übernahme von 80 % der Kosten – statt der festgelegten 60 % – nicht nur in «Ausnahmefällen» realisiert werden kann. Tatsächlich kann die Deckung von zusätzlichen 20 % für kleinere Organisationen wie kleine Schulen oder Vereine oder für Institutionen mit wenig Erfahrung in der Internationalisierung entscheidend sein.

Unterstützung für eingehende Mobilität für die Schweiz notwendig

Solange die Schweiz nicht dem Programm Erasmus+ angehört, schlägt Movetia vor, die finanzielle Unterstützung sowohl für die ausgehende Mobilität (ins Ausland) als auch für die eingehende Mobilität (in die Schweiz) aufrechtzuerhalten. Gemäss der Agentur ist die Finanzierung beider Mobilitätsströme notwendig, um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Bildungseinrichtungen im internationalen Kontext sicherzustellen und um allen Schweizer Institutionen und Organisationen die gleichen Möglichkeiten zu bieten. Ausserdem ist sie für Mobilitäts- und Kooperationsprogramme ausserhalb Europas eine wesentliche Grundlage. Dieser Aspekt ist in der Verordnung nicht enthalten, wird im erläuternden Bericht jedoch thematisiert.

Physische und virtuelle Mobilität nicht im Widerspruch zueinander

Movetia befürwortet die Weiterentwicklung der virtuellen Mobilität – ebenfalls thematisiert im erläuternden Bericht – im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie und angesichts von Umweltfragen. Weil es sich um eine neue Mobilitätsform handelt ist noch unklar, welche Folgen diese haben wird und welche Anreize geschaffen werden müssen. Auch wenn die virtuelle Mobilität die physische Mobilität nicht vollständig ersetzen kann, sollen die neuen Formen, die während der Pandemie erprobt wurden, analysiert und in intelligenter Kombination mit der physischen Mobilität genutzt werden.

Die Vernehmlassung der Verordnung läuft bis am 15. Oktober 2021.

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