Weiterbildung für Schulpersonal
Lehrpersonen, Schulleitende und weiteres Schulpersonal können Weiterbildungen im Ausland besuchen, z.B. Kurse und Fachtagungen. Oder Sie holen sich Expert:innen in die Schweiz, um Weiterbildungen für das Personal ihrer Schule anzubieten.
Übersicht
Für wen
- Lehrpersonen, Schulleitende und weiteres Schulpersonal
- In Schulen in der Schweiz
Dauer der Weiterbildung
- 2 bis 30 Tage
Wo
- Weltweit für Personen aus der Schweiz (Outgoing)
- In der Schweiz für Personen aus dem Ausland (Invited Experts)
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Unterstützung für Organisieren, Reise, Aufenthalt, Kurskosten und Übernachtungen
Vorgehen
- Institutionen suchen eine passende Weiterbildung oder geeignete Expert:innen, die sie an Ihre Schule einladen möchten, planen gemeinsam den Kurs und reichen einen Förderantrag ein
Fristen und Termine
- Antragsfrist: 5. März und 1. Oktober 2025
- Projektstart: 1. Juni bzw. 1. Dezember 2025
Im Detail
Ob Binnendifferenzierung, Umgang mit Diversität, bilingualer Unterricht oder ein anderes Thema – wir ermöglichen Lehrpersonen, Schulleitenden und weiterem Bildungspersonal wie zum Beispiel Heilpädagog:innen oder Schulsozialarbeitenden schulrelevante Weiterbildungen im Ausland. Oder Sie laden Fachpersonen aus dem Ausland zu sich an die Schule ein, um Wissen und Erfahrungen weiterzugeben.
Diese Aktivität wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+.
Mehrwert
Für Teilnehmende:
- Die Teilnehmenden erweitern ihre beruflichen Kompetenzen.
- Eine Weiterbildung im Ausland bringt Abwechslung in den beruflichen Alltag.
- Sie knüpfen internationale Kontakte zu knüpfen.
- Sie erhalten einen wertvollen Einblick in die Schulpraxis im Ausland.
Für Schulen:
- Schulen profitieren von der Kompetenzentwicklung ihrer Mitarbeitenden.
- Der Austausch trägt zur Weiterentwicklung der Schule bei.
- Die Motivation der Mitarbeitenden wird durch die Weiterbildung und die neuen Eindrücke gestärkt.
- Schulen können ein internationales Umfeld schaffen und knüpfen wertvolle Kontakte.
Voraussetzungen
Für Teilnehmende:
- Sie sind eine Lehrperson, Schulleiter:in oder gehören zum Schulpersonal einer öffentlichen oder privaten Schule der Primarstufe oder Sekundarstufe I und II (allgemeinbildende Schule) mit Sitz in der Schweiz.
- Fachpersonen aus dem Ausland unterstützen wir ebenfalls, um in der Schweiz eine Weiterbildung für Schulpersonal anzubieten.
An die Weiterbildung:
- Eine Weiterbildung dauert zwischen 2 und 30 Tagen.
- Die Weiterbildung oder Fachtagung hat eine Relevanz für Ihre berufliche Tätigkeit und die Schulbildung in der Schweiz.
- Die Weiterbildung ist ein strukturiertes Angebot, d.h. mit einem Programm und klarem Lernziel.
- Eine ausländische Partnerorganisationen ist zu einem grossen Teil an der Konzeption und Durchführung der Weiterbildungsaktivitäten beteiligt.
Förderbeiträge
- Organisationspauschale für die Institution: 125 CHF pro Person oder Invited Expert
- Für die Reise: 400 CHF – 1’000 CHF pro Person (je nach Zielland)
- Aufenthalt: 72 CHF – 192 CHF pro Person und pro Tag (je nach Zielland und Dauer)
- Kurskosten: 84 CHF pro Tag (max. 840 CHF)
- Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)
Sie finden alle Beträge und die Berechnung dazu im Detail in unserer Zuschusstabelle:
Vorgehen
Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden einer Bildungsinstitution ein Projekt initiieren und dieses zusammen mit der/den Partnerschule/n planen. Der Förderantrag erfolgt im Namen der Schule in der Schweiz.
Weiterbildungen im Ausland werden gefördert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Nebst diesen Aktivitäten umfasst dies im Bereich der Schulbildung auch Hospitieren und unterrichten im Ausland sowie Einzel- und Klassenaustausch im Ausland. Mehrere Aktivitäten (Einzel-, Gruppen-, und Personalmobilitäten) können in einem Antrag gebündelt werden, wenn alle Aktivitäten thematisch miteinander verknüpft sind und dieselben Ziele verfolgen.
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:
-
1
1. Weiterbildung finden
- Überlegen Sie sich im Vorfeld, in welchen Bereichen Sie und Ihre Arbeitskolleg:innen sich weiterbilden möchten.
- Finden Sie über persönliche Empfehlungen oder eine Internetrecherche einen passenden Kurs oder eine Fachtagung von Anbietern im Ausland. Oder suchen Sie nach einer befähigten Partnerorganisation oder Expert:innen im Ausland, welche Ihnen die gewünschte Weiterbildung anbieten.
- Bei Fragen beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen mit Tipps und unserer Erfahrung weiter.
- Eine Weiterbildung in der Schulbildung ist grundsätzlich weltweit möglich, mit wenigen Ausnahmen. Stellen Sie sicher, dass sich die gewünschte Weiterbildung in einem förderfähigen Programmland stattfindet:
-
2
2. optional Konsortium bilden
Verfolgen mehrere Schweizer Institutionen das gleiche Ziel, können sie als Konsortium gemeinsam Fördergelder für Mobilitäten beantragen. Informieren Sie sich, ob diese Möglichkeit Ihrem Projekt einen Mehrwert bietet: Konsortium bilden.
-
3
3. optional Vorbereitenden Besuch vorsehen
Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch.
-
4
4. Projekt planen
- Definieren Sie, welche Ziele Sie mit dem Besuch der Weiterbildung im Ausland verfolgen wollen. Die Ziele sollen aufzeigen, wie die Weiterbildung zur Qualitätsentwicklung an der/den teilnehmenden bzw. antragstellenden Schule/n und zu deren Internationalisierung beitragen.
- Planen Sie die Weiterbildung im Ausland entsprechend der definierten Ziele. Machen Sie die nötigen Abklärungen bei den Weiterbildungsanbietern im Ausland oder treffen Sie Vereinbarungen mit den einzuladenden Fachpersonen. Beachten Sie dabei unsere Vergabekriterien.
- Im Projektantrag beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten und geben Auskunft zu Punkten wie:
- Angaben zu allen Partnerinstitutionen
- Kurzer Projektbeschrieb mit Zielen und Massnahmen
- Übersicht der geplanten Mobilitätsaktivitäten
- Angaben zur Vorbereitung, Begleitung vor Ort und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten
- Plan zur internen und externen Kommunikation der Projektergebnisse.
- Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
- Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel. Erfahren Sie mehr zum Thema grüne Mobilität.
- Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
-
5
5. Förderantrag einreichen
- Reichen Sie online den Förderantrag ein. Halten Sie sich dabei an die Fristen im März und im Oktober.
- Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember und Juni. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung.
- Es braucht nur einen Antrag für alle an der Weiterbildung beteiligten Personen. Im selben Förderantrag können Sie auch Gelder für Hospitationen und Unterrichtstätigkeiten im Ausland sowie Einzel- und Klassenaustausch im Ausland beantragen, insofern alle Aktivitäten thematisch verknüpft sind und dieselben Ziele verfolgen.
- Der Antrag wird von der Leitung einer Schule in der Schweiz unterzeichnet und eingereicht. Im Fall von einem Konsortium reicht eine Bildungsinstitution als Koordinator:in von mehreren Schulen stellvertretend für diese einen Antrag ein.
-
6
6. Vertrag und Auszahlung
- Nach Ablauf der Frist prüfen wir Ihren Antrag.
- Ende Mai bzw. Ende November erhalten Sie den Bescheid.
- Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
- Projektstart ist jeweils der 1. Juni bzw. der 1. Dezember. Sie wählen zwischen 12 oder 24 Monaten Projektlaufzeit.
- Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags zahlen wir den ersten Teil der Fördergelder aus: bei Projekten mit einer Laufzeit von 12 Monaten 80 % der bewilligten Gesamtsumme, bei einer Laufzeit von 24 Monaten 40 %. Sobald Sie 70 % dieses Betrages genutzt haben, können Sie die nächsten 40 % einfordern. Den Restbetrag berechnen wir nach der Einreichung des Schlussberichts.
- Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Schulen mit Sitz in der Schweiz.
-
7
7. Projekt umsetzen
- Eine gezielte Vorbereitung auf die Weiterbildung oder vorgängige Absprachen mit den einzuladenden Fachpersonen lohnen sich, damit sie möglichst viel von der Weiterbildung profitieren können.
- Nach dem Projektstart führen wir eine Informationsveranstaltung durch. Sie erhalten alle Informationen, um Ihr Projekt erfolgreich durchzuführen und zum Abschluss zu bringen. Zudem bietet sie Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kontaktpersonen bei uns sowie andere Projektverantwortliche kennenzulernen.
- Mit der Bedarfsmeldung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben.
- Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:innen) melden Sie uns mit einem speziellen Antrag (im Login-Bereich).
-
8
8. Schlussbericht einreichen
- Nach Ablauf der Projektlaufzeit reichen Sie innerhalb von 60 Tagen einen kurzen Schlussbericht ein. Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.
-
9
9. Über das Projekt berichten
- Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, die Finanzierung durch Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
- Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution so als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website.
-
10
10. Weiterentwicklung Mobilitätsprojekt
Sie haben an einem Austausch teilgenommen, haben konkrete Umsetzungsideen mitgenommen, sind motiviert und inspiriert, etwas an Ihrer Schule zu bewegen? Wir bieten finanzielle Unterstützung, sodass Ihre Austauscherfahrung eine nachhaltige Wirkung an Ihrer Schule hat.
Fragen & Antworten
Welche Art von Weiterbildungen im Ausland wird unterstützt?
Wir unterstützen strukturierte Kurse oder die Teilnahme an Fachtagungen ausserhalb der Schweiz. Die Teilnahme an Kursen und Tagungen unterstützen wir im Sinne der beruflichen Fortbildung, weshalb die Relevanz der Kursinhalte für die aktuelle Berufstätigkeit der teilnehmenden Personen gegeben sein muss.
Kann ich für eine Bildungsreise im Ausland finanzielle Unterstützung beantragen?
Von Bildungsinstitutionen mit Sitz in der Schweiz angebotene Bildungsreisen im Ausland können nur unterstützt werden, insofern ausländische Partnerorganisationen zu einem grossen Teil an der Konzeption und Durchführung der Weiterbildungsaktivitäten beteiligt sind. Ausserdem fördern wir nur Aktivitäten, welche in ihrem Charakter dem einer strukturierten Weiterbildung entsprechen. D.h. die Vermittlung erfolgt durch eine Fachperson und die Aktivität hat einen strukturierten Rahmen (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung). Und die Dauer der Aktivität muss eine finanzielle Unterstützung in Form einer Tagespauschale rechtfertigen.