Sprachassistent:in einstellen

Bereichern Sie Ihren Sprachenunterricht: Sprachassistent:innen unterstützen Klassenlehrpersonen im Unterricht und motivieren die Schüler:innen zum aktiven Sprechen der Fremdsprache. Sie bringen zudem kulturelle Vielfalt ins Klassenzimmer und erleichtern die Halbklassen- und Gruppenarbeiten.

Eine Person demonstriert etwas

Nächste Schritte

Für Schulleitende

Nächste Antragsfrist: 31. Januar 2025

Für Schulleitende

Nächste Antragsfrist: 31. Januar 2025

Übersicht

Für wen

  • Schweizer Sekundarschulen II (Gymnasien, Fachmittelschulen, Berufsschulen)
  • Schweizerschulen in Singapur, Spanien und Kolumbien

Dauer des Aufenthalts der Sprachassistent:innen

  • Schulen in der Schweiz: 10 bis 12 Monate
  • Schweizerschulen im Ausland: 6 bis 12 Monate

Wo

  • An Ihrer Schule

Unterstützung durch Movetia

  • Vermittlung von Assistenzlehrpersonen
  • Finanzieller Beitrag an die Lohnkosten für Schweizerschulen im Ausland

Vorgehen

  • Schulleitende ermitteln ihren Bedarf und beantragen die Vermittlung von Sprachassistenzlehrperson(en)

Fristen und Termine

  • Antragsfrist: 31. Januar
  • Arbeitsbeginn: Beginn Schuljahr oder 1. September

Nächste Schritte

Für Schulleitende

Nächste Antragsfrist: 31. Januar 2025

Im Detail

Schaffen Sie ein internationales Lernumfeld an Ihrer Schule, indem Sie eine Sprachassistent:in aus dem Ausland anstellen. Diese Berufseinsteiger:innen unterstützen die Lehrpersonen im Unterricht in ihrer Muttersprache, die in der Schweiz unterrichtet wird, und fördern so ein authentisches Sprachenlernen. Sie können sich auch mit Partnerschulen zusammenschliessen und sich eine Sprachassistenzperson teilen. 

Unterstützung im Sprachunterricht

Sprachassistent:innen aus dem Ausland unterrichten ihre Muttersprache Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch oder Spanisch an Gastschulen in der Schweiz. An Schweizerschulen im Ausland unterrichten Schweizer Sprachassistent:innen Deutsch oder Französisch. 

Sprachassistent:innen unterstützen die Klassenlehrpersonen im Fremdsprachenunterricht oder auch im fremdsprachigen Fachunterricht (Immersions- und bilingualer Unterricht). Sie erleichtern dadurch Halbklassen- und Gruppenarbeiten sowie den Ausgleich unterschiedlicher Lernniveaus. Indem die Assistenzlehrpersonen authentische Materialien aus ihrem Herkunftsland mitbringen, bauen sie mit aktuellen Themen Brücken zur Lebenswelt der Schüler:innen. Durch ihre spielerische Herangehensweise motivieren sie die Schüler:innen zudem zu einem aktiven Sprachgebrauch und bauen ihre Sprechhemmungen ab. Beides wirkt sich positiv auf die Ergebnisse von Abschlussprüfungen und internationalen Examen aus.

Beachten Sie, dass Sprachassistenzlehrpersonen keine regulären Lehrpersonen ersetzen dürfen: Grenzen des Einsatzes von Sprachassistenzen.

Fixes Pensum und Lohnbeteiligung

Die Sprachassistent:innen verpflichten sich zu 12 Stunden pro Woche (16 Lektionen zu 45 Minuten). Ihre Schule bezahlt der Assistenzlehrperson dafür monatlich einen Mindest-Bruttolohn von 3'200 CHF aus (ausser Schweizerschulen). Movetia beteiligt sich an den Lohnkosten von Schweizerschulen im Ausland.

Kleinere Pensen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Haben Sie weniger als 16 Lektionen pro Woche Bedarf, können Sie sich mit maximal zwei anderen Schulen in der Nähe zusammenschliessen und eine Assistenz teilen.

Sie beschäftigen die Assistenzlehrpersonen ab Schuljahresbeginn während 10 bis 12 Monaten.

Berufseinsteiger:innen mit akademischem Hintergrund

Wir arbeiten bei der Rekrutierung und Vermittlung jeweils mit einer Partnerorganisation im Herkunftsland zusammen, die eine Vorselektion vornimmt. Wir nehmen aber auch Bewerbungen direkt entgegen, zum Beispiel von italienischsprachigen Assistenzlehrpersonen. Für die Schweizerschulen im Ausland übernehmen wir die Rekrutierung und Vermittlung ebenfalls. 

Die Sprachassistent:innen bringen folgendes mit:

  • Sie sind Studierende oder Studienabgänger:innen einer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule oder eine noch unerfahrene Lehrperson aus dem Ausland (weltweit; für Schweizer Schulen im Ausland: aus der Schweiz).
  • Sie sprechen entweder Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch oder Spanisch als Muttersprache und sind im Ausland aufgewachsen (für Schweizerschulen im Ausland: aufgewachsen in der Schweiz).  
  • Sie sind zwischen 21 und 30 Jahre alt (in Ausnahmefällen bis 35 Jahre). 
  • Sie bringen eine gute Allgemeinbildung, eine klare Ausdrucksweise und Grundkenntnisse im pädagogischen Bereich sowie im selbständigen Arbeiten mit Einzelpersonen, Halbklassen oder Gruppen mit.

Mehr zu den Voraussetzungen, um Sprachassistent:in zu werden, erfahren Sie in unserem Angebot für Teilnehmende:

Betreuung vor Ort gewährleisten

Wir bereiten die Sprachassistent:innen mit Informationen und in einem Vorbereitungsseminar auf die Arbeit und das Leben in der Schweiz vor. Die Assistenzlehrpersonen kümmern sich vor und während ihres Aufenthalts grundsätzlich selbst um Wohnungssuche, Administratives, Versicherungen und Organisation des Alltags. Um die fachliche und persönliche Betreuung der Sprachassistenzlehrperson im Arbeitsalltag zu gewährleisten, ernennt die Gastschule eine:n Mentor:in.

Mehrwert

Für die Schule: 

  • Attraktives internationales Lehr- und Lernumfeld schaffen.
  • Gute Prüfungsergebnisse der Schüler:innen.

Für die Lehrpersonen:

  • Unterstützung im Halbklassen- oder Gruppenunterricht.
  • Unterrichten zu zweit (Teamteaching).
  • Entlastung bei der Unterrichtsvorbereitung.
  • Mehr Zeit, um auf individuelle Bedürfnisse der Schüler:innen einzugehen.

Für die Schüler:innen:

  • Sprechhemmungen abbauen durch zwanglosen mündlichen Sprachgebrauch. 
  • Individuelle Förderung.
  • Brücken zur Lebenswelt der Schüler:innen dank altersbedingter Nähe der Assistenzlehrpersonen.
  • Andere Kulturen kennenlernen.

Voraus­setzungen

Für die Schulen:

  • Schule in der Schweiz auf Sekundarstufe II (Gymnasien, Fachmittelschulen, Berufsschulen)
  • Auf Anfrage können auch Assistenzen an Schulen anderer Stufen vermittelt werden.
  • Schweizerschule, aktuell in Spanien, Kolumbien und Singapur. 
  • Sie beschäftigen die Assistenzlehrperson ab Schuljahresbeginn zwischen 10 und 12 Monaten zu einem Mindest-Bruttolohn von 3'200 CHF. Bei Schweizerschulen im Ausland beteiligen wir uns an den Lohnkosten.

Für die Sprachassistent:innen:

Erkundigen Sie sich, welche Voraussetzung die Bewerber:innen für eine Sprachassistenz in der Schweiz mitbringen.

Förder­beiträge

Schweizerschulen im Ausland unterstützen wir mit einem finanziellen Beitrag an die Lohnkosten der Sprachassistenzen:

  • 8'000 CHF (pro Person und Schuljahr) für Schweizerschulen in Singapur
  • 4'000 CHF (pro Person und Schuljahr) für Schweizerschulen in Spanien und Kolumbien

Vorgehen

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    1. Assistenzstelle planen und Finanzmittel sicherstellen

    • Ermitteln Sie, in welcher Sprache und für wie viele Lektionen Sie an Ihrer Schule Bedarf für eine Assistenzperson haben. Sie können bei der Bedarfsmeldung die Muttersprache der Assistenzlehrperson wählen und eine Präferenz des Herkunftslandes angeben. An Schweizerschulen im Ausland vermitteln wir nur Schweizer Sprachassistent:innen mit Deutsch oder Französisch als Muttersprache.
    • Klären Sie ab, ob alle involvierten Personen an Ihrer Schule oder beim Kanton damit einverstanden sind und Sie einen Arbeitsvertrag ausstellen können, um die Assistenzlehrperson anzustellen. Nicht Movetia, sondern die Schule oder der Kanton ist der Arbeitgeberin.
    • Stellen Sie die nötigen finanziellen Ressourcen sicher. 
    • Suchen Sie allenfalls eine Partnerschule in der Nähe, mit der Sie die Assistenzlehrperson teilen können und klären Sie die Zuständigkeiten, insbesondere die Koordinationsrolle.
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    2. Bedarfsmeldung einreichen

    • Reichen Sie online eine Bedarfsmeldung ein. Halten Sie sich dabei an die Frist Ende Januar oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie mehr Zeit brauchen.
    • Bei der Anmeldung geben Sie die gewünschte Sprache, das Profil der Schule und das Aufgabengebiet der künftigen Sprachassistent:in an. Sie können auch eine Präferenz für ein Herkunftsland angeben. Aufgrund dieser Informationen suchen wir nach einer passenden Assistenzperson. 
    • Wenn mehrere Schulen sich eine Assistenzstelle teilen, braucht es nur einen Antrag. 
    • Sie benötigen ca. 20 Minuten für das Einreichen der Bedarfsmeldung. Schauen Sie sich im Online-Tool das Erklärvideo und die Hilfstexte an.
    • Sie können Ihre Angaben zwischenspeichern und später ergänzen. 
    • Beachten Sie, dass eine Bedarfsmeldung verbindlich ist. Sie erhalten ein Bestätigungs-E-Mail.
    • Zu jeder Vermittlungsetappe bekommt die von Ihnen in der Bedarfsmeldung bestimmte Person informative Systemmeldungen.
    • Sie können den Bearbeitungsstatus Ihrer Stellen jederzeit im Online-Tool nachsehen.
    • Zwischen Februar und Anfang Mai vermitteln wir eine passende Kandidatur.
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    3. Assistenzlehrperson auswählen und Vertrag abschliessen

    • Sie erhalten von uns für jede Stelle ein Bewerbungsdossier einer geeigneten Assistenzlehrperson. Ausnahme: Für Spanisch- und Italienisch-Sprachassistenzen erhalten Sie mehrere Bewerbungen zur Auswahl.
    • Ihre Schule oder der Kanton regelt alles Rechtliche mit dem/der Sprachassistent:in in einem Vertrag oder einer Verfügung.
    • Falls der Anstellungsprozess nicht erfolgreich verläuft, können wir alternative Bewerbungsdossiers nachliefern, wenn es die Warteliste zulässt. Nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf.
    • Für die fachliche und persönliche Betreuung der Sprachassistenzlehrperson bezeichnet die Schule zudem eine:n Mentor:in. Sie ist Ansprechsperson für die Assistenzlehrperson während ihrer Arbeit an Ihrer Schule.

    Die Checkliste mit den wichtigsten Schritten im Vermittlungsprozess entnehmen Sie unserem Leitfaden zum Vermittlungsprozess:

    Britische Sprachassistenzlehrpersonen gelten seit dem 2021 als Drittstaatsangehörige. Für ihre Anstellung habe wir einen speziellen Leitfaden erstellt.

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    4. Assistenzzeit durchführen und Fördergeld einfordern

    • Arbeitsbeginn der Sprachassistent:innen ist jeweils zu Beginn eines Schuljahres oder Anfang September. Ausnahme: An der Schweizer Schule in Singapur starten die Sprachassistenzen halbjährlich, also zusätzlich im Januar.
    • Um den Sprachassistent:innen einen möglichst angenehmen Start zu ermöglichen, empfehlen wir, sie bei der Unterkunftssuche, administrativen Aufgaben und Behördengängen zu unterstützen. Wir stellen Ihnen dazu die Informationen zur Verfügung, welche wir den Sprachassistent:innen ebenfalls schicken.
    • Kurz vor Schuljahresbeginn führen wir ein eintägiges Seminar in Bern durch, um die Sprachassistent:innen auf das Leben in der Schweiz sowie ihre Assistenztätigkeit vorzubereiten. Sprachassistent:innen, die an Schweizerschulen im Ausland arbeiten werden, besuchen ein entsprechendes Seminar in Bern im Juni.
    • Die Sprachassistent:innen haben Rechte und Pflichten gemäss Arbeitsvertrag oder Verfügung. Kann das Arbeitsverhältnis nicht über den vereinbarten Zeitraum aufrechterhalten werden, bemühen wir uns gemeinsam um eine Lösung. Wir fordern keine ausbezahlten Fördergelder zurück, wenn die Stelle angetreten wurde.
    • Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt im November. Voraussetzung ist der unterzeichnete Vertrag, den Sie im Online-Tool hochladen.
    • Wir schliessen die Assistenzzeit mit einer Befragung der Assistenzlehrperson ab.
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    5. Über das Projekt berichten

    • Für andere sind Ihre Erlebnisse wertvoll. Bereiten Sie deshalb einen kurzen News-Beitrag für Ihre Institution auf. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit. 
    • Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. In der öffentlichen Wahrnehmung zeigen Sie Ihre Institution so als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Bildungseinrichtung. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an. 
    • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website. 

Fragen & Antworten

Ab 2025 beteiligt sich Movetia nur noch an den Lohnkosten von Schweizerschulen im Ausland. Den Betrag bezahlen wir jeweils im November des Kalenderjahres aus, in dem die Vermittlung stattgefunden hat bzw. im Folgejahr, wenn die Assistenz erst im nachfolgenden Kalenderjahr beginnt.

Sie erhalten in der Regel ein Bewerbungsdossier. Nur für Spanisch- und Italienisch-Sprachassistenzen stellen wir zwei bis drei Dossiers zur Auswahl. Alternativdossiers können wir nur nachliefern, wenn es die Warteliste zulässt.

Ähnliche Förderangebote

  • Unterrichtserfahrung sammeln

    Studierende oder Absolvent:innen einer Hochschule arbeiten als Sprachassistent:in an einer Gastschule in einem anderen Land.

  • Internationale Kooperationen für Zusammenarbeit und Innovation

    Internationale Kooperationen für die strategische Zusammenarbeit von Bildungsinstitutionen.