Zukunftsorientierte Projekte Erasmus+

Zukunftsorientierte Projekte Erasmus+ sind gross angelegte Kooperationsprojekte. Ziel ist es, innovative Ansätze zu entwickeln, welche die Bildungssysteme in Europa verbessern können. Schweizer Bildungsinstitutionen können sich beteiligen.

Nächste Schritte

Für Institutionen

Nächste Antragsfrist: voraussichtlich Frühling 2027

Für Institutionen

Nächste Antragsfrist: voraussichtlich Frühling 2027

Übersicht

Für wen

  • Schweizer Institutionen aller Bildungsstufen, je nach Projektaufruf

Dauer

  • 2-3 Jahre 

Wo

  • Hauptsächlich in Europa

Unterstützung durch Movetia

  • Finanzielle Beteiligung an Personal- und Sachkosten der Schweizer Organisation bis maximal 60% der Projektkosten

Was tun

  • Institutionen finden europäische Partnerinstitutionen und planen gemeinsam das Projekt
  • Sie reichen einen Förderantrag ein für die Schweizer Teilnahme als «assoziierte Partnerin» 

Fristen und Termine

  • Antragsfrist: in der Regel jährlich im Frühling
  • nächste Frist: voraussichtlich Frühling 2027
  • Projektstart: analog zum Erasmus+ Projekt 

Nächste Schritte

Für Institutionen

Nächste Antragsfrist: voraussichtlich Frühling 2027

Im Detail

Erasmus+ fördert gezielt Projekte, um in spezifischen Bereichen systemische Innovationen anzustossen. Wir finanzieren die Teilnahme von Schweizer Institutionen als assoziierte Partnerinnen. 

Als Partnerin in zukunftsorientierten Kooperationen gestalten Sie Innovationen mit, wenden Innovationen als erste an, unterstützen Innovationstransfers in verschiedene Länder, Politikbereiche oder für verschiedene Zielgruppen und profilieren sich als Pionierin im Bildungssystem. Sie vernetzen sich mit anderen innovativen Institutionen in Europa.

Erasmus+ legt die grundsätzlichen Regeln für das Erasmus+ Projektformat fest. Jede Erasmus+ Ausschreibung gliedert sich in unterschiedliche Schwerpunkte (Lose), für die es spezifische Anforderungen für die Antragsstellung und die Bewertung der Projekte gibt, z.B. themenspezifische Prioritäten, Projektlaufzeiten, Budgets, maximale EU-Förderung pro Projekt.

Für Anträge bei Movetia gelten zusätzliche Schweizer Regeln. Die assoziierte Teilnahme an einem Erasmus+ Projekt wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+

Die Zukunft gestalten mit innovativen Ansätzen

Zukunftsorientierte Projekte sind gross angelegte Projekte, die darauf abzielen, innovative systemische Ansätze zu ermitteln, zu entwickeln, zu erproben und/oder zu bewerten. Diese Ansätze sollen die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung verbessern. Nach dem Bottom-Up-Ansatz sollen diese Projekte eine systemische Wirkung auf europäischer Ebene erzielen, eine Übertragbarkeit auf andere Kontexte und Zielgruppen gewährleisten und die politische Agenda der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa vorantreiben.

Der Projektaufruf ist normalerweise in verschiedene Schwerpunkte (Lose) unterteilt, die sich an unterschiedliche Bildungsbereiche richten, unterschiedliche lange Projekte und unterschiedlich hohe Mittel pro Projekt vorsehen.

Schweizer Institutionen als assoziierte Partnerinnen

Bei zukunftsorientierten Projekten Erasmus+ müssen sich mindestens drei bis sechs Partnerinstitutionen aus drei unterschiedlichen Erasmus+ Ländern beteiligen – die Schweiz zählt als nicht assoziiertes Drittland nicht dazu. Eine dieser Partnerinstitutionen reicht als Projektleitung den Antrag bei der Exekutivagentur (EACEA) in Brüssel ein.

Haben Sie Kooperationspartnerinnen gefunden, kann Ihre Institution eine assoziierte Partnerschaft eingehen. Für Ihre Beteiligung am Projekt können Sie bei Movetia Fördermittel für Ihre Teilnahme beantragen

Mehr zum Projektaufruf für Zukunftsoreintierte Projekte;

Voraus­setzungen

Für Institutionen:

  • Die beantragende Institution hat ihren Sitz in der Schweiz.
  • Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

An das Projekt:

  • Die Schweizer Beteiligung als «assoziierte Partnerin» sowie Ihre Rollen und Aktivitäten sind im Erasmus+ Antrag erwähnt.
  • Der Schweizer Antrag wird parallel zum entsprechenden Erasmus+ Gesuch bei Movetia eingereicht, in der gleichen Antragsrunde des gleichen Jahres.
  • Der Förderbeitrag ist angemessen und verhältnismässig im Vergleich zu den EU-Partner:innen und den geplanten Aktivitäten.
  • Mindestens 40% sind Eigen- oder Drittmittel.
  • Es besteht keine Doppelfinanzierung mit anderen Förderangeboten von Movetia oder Erasmus+.
  • Eine Schweizer Teilnahme an einem Erasmus+ zukunftsorientierten Projekt kann nur gefördert werden, wenn die Exekutivagentur in Brüssel die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt.

Förder­beiträge

  • Maximal 60% der Personal- und Sachkosten der Schweizer Organisation, die einen direkten Zusammenhang mit dem Projekt haben. Mindestens 40% der Projektfinanzierung müssen Sie selber bereitstellen, oder über andere Quellen finanzieren (Fördermittel von Movetia oder Erasmus+ sind ausgeschlossen).
  • Wir behalten uns das Recht vor, die beantragten Mittel zu kürzen.

Förder­kriterien

Eine Schweizer Teilnahme an einem Erasmus+ zukunftsorientierten Projekt kann nur gefördert werden, wenn die Exekutivagentur (EACEA) in Brüssel die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt.

Die Schweizer Gesuche werden anhand der folgenden Qualitätskriterien bewertet, wobei der Schwerpunkt auf dem Schweizer Projekt und nicht dem gesamten Erasmus+ Projekt liegt

  • Relevanz des Schweizer Projekts (30%)
  • Qualität der Projektkonzeption & -durchführung (20%)
  • Projektteam & Vereinbarung (20%)
  • Wirkung & Resultate (30%)

Fragen & Antworten

Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Es gibt drei Hauptgründe:

  • Falls eine Erasmus+ Projekt auf EU-Ebene abgelehnt wird, kann auch der Schweizer Antrag nicht genehmigt werden.
  • Falls der Mehrwert der Schweizer Teilnahme für die Schweiz nicht überzeugend dargelegt wird, kann das Projekt ebenfalls abgelehnt werden. 
  • Grundsätzlich erwarten wir für die kommenden Jahre einen verstärkten Wettbewerb um die Schweizer Fördermittel für internationale Bildungskooperationen, wie sie Movetia fördert. Es kann sein, dass wir Projekte wegen limitierter Fördergelder ablehnen müssen.

Unter «Institution» oder «Organisation» verstehen wir eine Einheit, die an Bildungsaktivitäten beteiligt ist. Dazu gehören Schulen, Hochschulen, Berufsbildungszentren, Vereine, Stiftungen oder andere Strukturen. Diese Institutionen müssen einen formalen Rahmen für ihre Tätigkeit haben und in der Schweiz rechtlich anerkannt sein. Mitarbeitende, die für eine Institution arbeiten, können mit der Zustimmung ihrer Direktion ein Projekt starten.

Mögliche Partnerinstitutionen für eine internationale Zusammenarbeit umfassen verschiedene Arten von Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Berufsbildungszentren, Behörden, Verbände und Unternehmen, die im Bildungsbereich tätig sind. Diese Partnerinnen sollten aus verschiedenen Ländern stammen und eine echte transnationale Zusammenarbeit ermöglichen, um innovative Bildungsprojekte zu entwickeln, Praktiken auszutauschen oder gemeinsame Herausforderungen im Bildungswesen zu lösen.

Weiterführende Informationen

Weitere Möglichkeiten

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