Kooperationspartnerschaften Erasmus+

Bei Kooperationspartnerschaften Erasmus+ beteiligen sich Schweizer Bildungsinstitutionen an einem Erasmus+ Projekt im Ausland. Das Projektformat folgt den Erasmus+ Richtlinien, die Projektleitung übernimmt eine der Partnerinstitutionen in einem Erasmus+ Land.

Nächste Schritte

Für Institutionen

Nächste Antragsfrist: 19. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Für Institutionen

Nächste Antragsfrist: 19. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Übersicht

Für wen

  • Schweizer Institutionen aller Bildungsstufen inkl. Jugendarbeit

Dauer

  • 1-3 Jahre

Wo

  • Hauptsächlich in Europa

Unterstützung durch Movetia

  • Finanzielle Beteiligung an Personal- und Sachkosten der Schweizer Organisation bis maximal 60% der Projektkosten

Was tun

  • Institutionen finden Europäische Partnerinstitutionen und planen gemeinsam das Projekt, oder sie schliessen sich einem bestehenden Projektteam an.
  • Sie reichen einen Förderantrag ein für die Schweizer Teilnahme als «assoziierte Partnerin» 

Fristen und Termine

  • Antragsfrist: 2 Mal jährlich im Frühling und Herbst 
  • nächste Frist: EU-Frist 5.3. / Movetia-Frist 19.3.
  • Projektstart: analog zum Erasmus+ Projekt 

Nächste Schritte

Für Institutionen

Nächste Antragsfrist: 19. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Im Detail

Bei Erasmus+ Kooperationspartnerschaften arbeiten Bildungsinstitutionen an einem Erasmus+ Projekt von Institutionen aus dem Ausland mit. Es gelten die Vorgaben des Erasmus+ Programms und die Leitung unterliegt einer Institution in einem Erasmus+ Programmland, im Gegensatz zu Kooperationen unter Schweizer Leitung.

Die assoziierte Teilnahme an einem Erasmus+ Projekt wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+

Internationale Projekte mit Strahlkraft

Internationale Erasmus+ Kooperationspartnerschaften ermöglichen den Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen Bildungsinstitutionen unterschiedlicher Länder und das Entwickeln von neuen Ansätzen. Zm Beispiel

  • entwickeln Bildungswissenschaftler:innen mit Fach- und Sprachdidaktiker:innen Unterrichtsmaterialien für sprachsensiblen Unterricht,
  • erarbeiten Expert:innen der Erwachsenenbildung ein Curriculum für die Inklusion von Menschen mit Migrationshintergrund,
  • konzipieren universitäre Hochschulen neue Lehrformate in Zusammenhang mit dem digitalen Wandel, oder
  • erarbeiten Organisationen der Jugendarbeit ein Konzept zur Prävention von Geschlechtsdisparitäten.

Internationale Kooperationspartnerschaften verbessern durch thematische Zusammenarbeit die Qualität von ausgewählten Aspekten im Bildungssystem und fördern die Innovation. Ausserdem stärken sie die Partnernetzwerke der teilnehmenden Institutionen und sorgen dafür, dass Ihren Ergebnissen internationale Beachtung zukommt. Die Projekte sollen zudem zu einer oder mehreren politischen Prioritäten des europäischen Programms Erasmus+ beitragen.

Schweizer Institutionen als assoziierte Partnerinnen

An einer Kooperationspartnerschaft müssen sich mindestens drei Partnerinstitutionen aus drei unterschiedlichen Erasmus+ Ländern beteiligen. Eine dieser Institutionen reicht als Projektleitung den Antrag bei ihrer Nationalagentur oder der Exekutivagentur in Brüssel (EACEA) ein.

Die grundsätzlichen Regeln für die Teilnahme an einer Erasmus+ Kooperationspartnerschaft, wie z.B. Ziele, Projektdauer, Zusammensetzung des Konsortiums, Förderbeiträge und mögliche Daten für den Projektstart, legt die EU-Kommission fest. 

Haben Sie Kooperationspartnerinnen gefunden, können Sie eine assoziierte Partnerschaft eingehen. Für Ihre Beteiligung am Projekt können Sie bei Movetia Fördermittel für Ihre Teilnahme beantragen. 

Mehr zu Erasmus+:

Die nachfolgenden Voraussetzungen, Förderbeiträge und Förderkriterien gelten für eine assoziierte Teilnahme an einer Erasmus+ Kooperationspartnerschaft.

Erfahrungsberichte

Durch internationale Kooperation zu mehr Unternehmertum

Die Fachhochschule der italienischen Schweiz (SUPSI) arbeitete in einem internationalen Kooperationsprojekt mit europäischen Partner:innen zusammen, um mit einem Spiel das Unternehmertum im Bausektor zu fördern.

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Internationale Kooperation verringert Ausbildungsabbrüche

Ein vielversprechendes Projekt des Schweizerischen Verbands für Weiterbildung versucht die Ausbildungsabbrüche in der Nachholbildung zu reduzieren. Die ehemalige Projektleiterin Martina Fleischli spricht über ihre Erfahrungen sowie die Vorteile der internationalen Kooperation. 

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Gemeinsam die Schulräume von morgen gestalten

Die Gestaltung von Bildungsräumen und Schulgebäuden ist eine echte Herausforderung für die Schule von morgen. In diesem Zusammenhang konnte die Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz dank der Zusammenarbeit mit drei europäischen Ländern das Projekt PULS+ entwickeln.

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Internationale Kooperation stärkt die Ergotherapie-Ausbildung

Im Rahmen einer strategischen Partnerschaft zwischen sechs Hochschulen beteiligt sich die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW an einem innovativen Projekt für angehende Ergotherapeut:innen in der Schweiz und in Europa. Dadurch soll die Qualität der Ausbildung erhöht werden. 

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Wie Kooperationen Herausforderungen überwinden können

Globale Herausforderungen betreffen uns alle. Internationale Kooperationsprojekte können dazu beitragen, diese zu bewältigen. Ein Projekt im sozialen Bereich der SUPSI versucht, ein gesellschaftliches Problem dank internationaler Zusammenarbeit zu lösen.

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Universitäten aus Madagaskar und der Schweiz im Austausch

Ein Kooperationsprojekt zwischen der Universität Lausanne und der Universität Antananarivo ermöglichte den Studierenden des Masterstudiengangs Geografie der UNIL das Gelernte in die Tat umzusetzen und Felderfahrungen zu sammeln. 

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Neue Tools für die Schuldenprävention

Finanzdienstleistungen werden immer komplexer und digitaler. Die Vermittlung von finanziellen Grundkompetenzen ist eine wichtige Aufgabe in der Weiterbildung und Schuldenprävention. Einrichtungen der Erwachsenenbildung aus acht Ländern haben deshalb im Projekt Managing Money gemeinsam Tools zum Umgang mit Geld entwickelt.

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Voraus­setzungen

Für Institutionen:

  • Die beantragende Institution hat ihren Sitz in der Schweiz.
  • Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.

An das Projekt

  • Kooperation mit mindestens drei Institutionen oder Organisationen aus drei Erasmus+ Ländern.
  • Die Schweizer Beteiligung als «assoziierte Partnerin» sowie Ihre Rollen und Aktivitäten sind im Erasmus+ Antrag erwähnt.
  • Der Schweizer Antrag wird parallel zum entsprechenden Erasmus+ Gesuch bei Movetia eingereicht, in der gleichen Antragsrunde des gleichen Jahres.
  • Der Förderbeitrag ist angemessen und verhältnismässig im Vergleich zu den EU-Partner:innen und den geplanten Aktivitäten.
  • Mindestens 40% sind Eigen- oder Drittmittel
  • Keine Doppelfinanzierung mit anderen Förderangeboten von Movetia oder Erasmus+.
  • Eine Schweizer Teilnahme an einer Erasmus+ Kooperationspartnerschaft kann nur gefördert werden, wenn die zuständige nationale Agentur die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt.

Förder­beiträge

  • Maximal 60% der Personal- und Sachkosten der Schweizer Organisation, die einen direkten Zusammenhang mit dem Projekt haben. Mindestens 40% der Projektfinanzierung müssen Sie selber bereitstellen, oder über andere Quellen finanzieren (Fördermittel von Movetia oder Erasmus+ sind ausgeschlossen).
  • Vordefinierte Förderbeiträge:
    • CHF 15‘000
    • CHF 30‘000
    • CHF 60‘000
    • CHF 100‘000
    • CHF 150‘000

Förder­kriterien

Die Schweizer Gesuche werden anhand der folgenden Qualitätskriterien bewertet, wobei der Schwerpunkt auf dem Schweizer Projekt und nicht dem gesamten Erasmus+ Projekt liegt.

  • Relevanz des Schweizer Projekts (30%)
  • Qualität der Projektkonzeption & -durchführung (20%)
  • Projektteam & Vereinbarung (20%) 
  • Wirkung & Resultate (30%)

Vorgehen

Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden und Mitglieder ein Projekt initiieren. Der Förderantrag wird im Namen der Schweizer Institution eingereicht.

Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:

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    1. Projektidee entwickeln und Projektteam bilden

    Sie haben eine Projektidee und möchten diese mit einer Kooperationspartnerschaft vertiefen. Suchen Sie nach geeigneten Partnerinstitutionen in Erasmus+ Ländern, die Expertise in diesem Bereich haben und interessiert sind, diese in einer Kooperationspartnerschaft weiterzuentwickeln. Sie können sich auch einem Projekt anschliessen, das bereits in Planung jedoch noch nicht eingereicht ist. 

    • Nutzen Sie Ihr persönliches oder berufliches Netzwerk.
    • Besuchen Sie (internationale) Tagungen.
    • Erfahren Sie mehr zum Thema Austauschpartner: in finden.
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    2. Projekt planen

    • Beteiligen Sie sich wenn möglich bei der Konzeption des Projekts und schreiben Sie den Erasmus+ Antrag mit. Stellen Sie sicher, dass Ihre Teilnahme im Erasmus+ Antrag beschrieben und begründet ist. 
    • Verfassen Sie parallel dazu Ihren Förderantrag. Dazu brauchen Sie insbesondere folgende Texte:
    1. Projektbeschrieb mit den Zielen, den Aktivitäten und den erwarteten Resultaten des Projektes. Vergessen Sie dabei nicht den Mehrwert für das Schweizer Bildungssystem zu erwähnen. 
    2. Definieren Sie, welche spezifische Rolle Sie als Schweizer Institution in der Erasmus+ Kooperationspartnerschaft einnehmen. Halten Sie die Abmachungen in einer Kooperationsvereinbarung fest. 
    3. Projektumsetzung: Beschreibung Sie das Schweizer Teilprojekt in Form von Arbeitspaketen. Geben sie jeweils Ziele, Massnahmen und Aktivitäten, Verantwortlichkeiten, Meilensteine, Dauer und Ort, Indikatoren zur Qualitätsprüfung sowie Budget an.
    4. Beschreiben Sie die Resultate und die Wirkung des Projekts sowie wie Sie die Ergebnisse verbreiten.
    5. Projektfinanzierung: Angaben zu Eigenleistung und Drittfinanzierung. Der Beitrag von Movetia darf maximal 60% des Gesamtbudgets decken.
    • Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich besser kennenzulernen und gemeinsam am Projektvorhaben zu arbeiten? Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch. 
    • Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.

    • Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel. Erfahren Sie mehr zum Thema grüne Mobilität.
    • Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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    3. Förderantrag einreichen

    • Die Projektleitung reicht den Erasmus+ Antrag bei der zuständigen Nationalagentur in ihrem Land oder der Exekutivagentur in Brüssel (EACEA) ein. FUm als «assozierte Partnerin» am Projekt teilzunehmen und Schweizer Fördergeld bei uns zu beantragen, reichen Sie online Ihren Antrag ein. 
    • Halten Sie sich dabei an die Fristen im März und Oktober, rund zwei Wochen nach der Erasmus+ Frist.
    • Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung. 
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    4. Movetia über Erasmus+ Förderentscheid informieren

    • Eine Schweizer Teilnahme an einer Erasmus+ Kooperationspartnerschaft kann nur gefördert werden, wenn die zuständige nationale Agentur oder die Exekutivagentur in Brüssel die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt. Deshalb warten wir den Förderentscheid der Nationalagentur des Projektkoordinators ab. Kommunizieren Sie uns so schnell wie möglich, ob das Erasmus+ Projekt gefördert wird oder nicht. 
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    5. Förderentscheid und Vertrag

    • Bei einem positiven Erasmus+ Entscheid prüfen wir Ihren Antrag.
    • Sie erhalten in der Regel innerhalb von maximal 2 Monaten Bescheid, mit Informationen zur Evaluation und zum genehmigten Förderbeitrag.
    • Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
    • Der Projektstart ist im Erasmus+ Projekt festgelegt und gilt analog für die Schweizer Teilnahme.
    • Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags erhalten Sie 40% der Fördersumme. Weitere 40% erhalten Sie, wenn mindestens 70% der ersten Tranche ausgegeben wurde und frühestens im Folgejahr, 20% nach Prüfung des Schlussberichts. 
    • Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Institutionen mit Sitz in der Schweiz.
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    6. Projekt umsetzen

    • Das Projekt startet, alle geplanten Aktivitäten finden während der Projektlaufzeit statt.
    • Mit der Bedarfsmeldung für Personen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben. 

    • Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:innen, Budget) melden Sie uns mit einem speziellen Antrag (im Login-Bereich). Dieser muss von uns geprüft und genehmigt werden.
    • Während der Projektlaufzeit sollen die Ergebnisse kontinuierlich verbreitet werden – nehmen Sie an Konferenzen teil, publizieren Sie Artikel zum Projekt und sprechen Sie in Ihrem Netzwerk darüber. Weisen Sie dabei auf die Förderung durch Movetia hin und markieren Sie uns online. Über Projekte berichten. 
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    7. Zwischen- und Schlussbericht einreichen

    • Während der Projektlaufzeit reichen Sie, falls vertraglich so geregelt, einen Zwischenbericht, nach Ablauf der Projektlaufzeit innerhalb von 60 Tagen einen Schlussbericht ein. Die Formulare dafür stehen online zur Verfügung und umfassen Informationen zum Projektmanagement, zur Projektdurchführung und zu den Ergebnissen. Im Schlussbericht ist auch eine Aufstellung der tatsächlichen Kosten für das gesamte Projekt fällig 
    • Nach der Prüfung des Schlussberichts erhalten Sie die letzte Tranche von 20% sofern die Aktivitäten durchgeführt, das Budget ausgegeben wurden und mindestens 40% Eigenleistungen ausgewiesen werden. Falls Sie weniger Kosten hatten, zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung
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    8. Über Projekte berichten

    • Die Resultate und Produkte der geförderten Projekte sollen möglichst breit geteilt und für andere Akteure des Bildungssystems zur Verfügung gestellt werden – das Konzept dafür ist Teil Ihres Förderantrags. Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, Movetia als Finanzierungspartnerin zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit. 
    • Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an. 
    • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website. 

Fragen & Antworten

Bei den meisten Förderformaten haben Schweizer Institutionen zwei Möglichkeiten, sich an Erasmus+ Projekten zu beteiligen: einerseits als «vollwertige Partnerin» (Full Partner), bei welchem sie über den EU Förderantrag bei Erasmus+ Fördermittel beantragen, oder als «assoziierte Partnerin» (Associated Partner), mit der Option, dass die Schweizer Institution ihre Teilnahme via Movetia über «Schweizer Programm zu Erasmus+» beantragt. Bei einer assoziierten Teilnahme an einem Erasmus+ Projekt müssen die Anträge parallel, d.h. in der gleichen Antragsrunde bei der Zuständigen EU-Agentur und bei Movetia eingereicht werden. Eine nachträgliche Finanzierung einer assoziierten Teilnahme ist nicht möglich.

Eine offizielle Teilnahme ist nur in gewissen Erasmus+ Förderlinien möglich. Sie können diese Informationen folgender Übersichtstabelle entnehmen. Die geltenden Regeln dazu sind im Erasmus+ Guide enthalten.

Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Es gibt drei Hauptgründe:

  • Falls eine Erasmus+ Projekt auf EU-Ebene abgelehnt wird, kann auch der Schweizer Antrag nicht genehmigt werden.
  • Falls der Mehrwert der Schweizer Teilnahme für die Schweiz nicht überzeugend dargelegt wird, kann das Projekt ebenfalls abgelehnt werden. 
  • Grundsätzlich erwarten wir für die kommenden Jahre einen signifikant verstärkten Wettbewerb um die Schweizer Fördermittel für internationale Bildungskooperationen, wie sie Movetia fördert. Es kann sein, dass wir Projekte wegen limitierter Fördergelder ablehnen müssen.

Unter «Institution» oder «Organisation» verstehen wir eine Einheit, die an Bildungsaktivitäten beteiligt ist. Dazu gehören Schulen, Hochschulen, Berufsbildungszentren, Vereine, Stiftungen oder andere Strukturen. Diese Institutionen müssen einen formalen Rahmen für ihre Tätigkeit haben und in der Schweiz rechtlich anerkannt sein. Mitarbeitende, die für eine Institution arbeiten, können mit der Zustimmung ihrer Direktion ein Projekt starten.

Mögliche Partnerinstitutionen für eine internationale Zusammenarbeit umfassen verschiedene Arten von Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen wie Schulen, Hochschulen, Berufsbildungszentren, Behörden, Verbände und Unternehmen, die im Bildungsbereich tätig sind. Diese Partnerinnen sollten aus verschiedenen Ländern stammen und eine echte transnationale Zusammenarbeit ermöglichen, um innovative Bildungsprojekte zu entwickeln, Praktiken auszutauschen oder gemeinsame Herausforderungen im Bildungswesen zu lösen.

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    Bei den Erasmus+ Exzellenzpartnerschaften steht die strategische internationale Zusammenarbeit über mehrere Jahre im Zentrum.