Kooperationen mit Schweizer Leitung

Bei einer internationalen Kooperation mit Schweizer Leitung arbeiten Schweizer und ausländische Bildungsinstitutionen zusammen an einem aktuellen Thema und entwickeln gemeinsam neue Bildungskonzepte, Programme oder Tools, die einen Mehrwert für die Bildung in der Schweiz bringen. Eine Schweizer Institution koordiniert dabei das Gesamtprojekt.

Nächste Schritte

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 31. März 2025

Antragsformular anfangs 2025 verfügbar

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 31. März 2025

Antragsformular anfangs 2025 verfügbar

Übersicht

Für wen

  • Schweizer Institutionen aller Bildungsstufen inklusiv Jugendarbeit

Dauer

  • Bis 2 Jahre

Wo

  • Weltweit

Unterstützung durch Movetia

  • Finanzielle Beteiligung an Personal- und Sachkosten bis maximal 60% der Projektkosten

Was tun

  • Institutionen finden mindestens eine Partnerinstitution im Ausland, planen gemeinsam das Projekt und reichen einen Förderantrag ein 

Fristen und Termine

  • Antragsfrist: jährlich im Frühling
  • nächste Frist 31. März 2025 
  • Projektstart: frei wählbar zwischen 1. August und 31. Dezember des Antragsjahrs 

Nächste Schritte

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 31. März 2025

Antragsformular anfangs 2025 verfügbar

Im Detail

Bei internationalen Kooperationen mit Schweizer Leitung arbeiten Lehrpersonen, Ausbildner:innen, Dozierende, Schulleitungen, Kantonsvertreter:innen, Forschende, Verbandsmitarbeitende oder Vereinsmitglieder aus mehreren Ländern gemeinsam an einem Projekt. Im Gegensatz zu den Erasmus+ Formaten wie den Kooperationspartnerschaften Erasmus+ ist die Zusammenarbeit auf eine Weiterentwicklung im Schweizer Bildungssystem ausgerichtet und die Schweizer Organisation koordiniert das Vorhaben. Wir unterstützen das Gesamtprojekt und damit auch die Beteiligung der ausländischen Partnerinstitutionen finanziell.

Kooperationen mit Schweizer Leitung werden durch das Internationale Programm finanziert.

Projekte mit Wirkung auf das Schweizer Bildungssystem

Eine internationale Kooperation mit Schweizer Leitung ermöglicht den Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen Bildungsinstitutionen unterschiedlicher Länder und das Entwickeln von neuen Ansätzen. Zum Beispiel

  • entwickeln pädagogische Hochschulen ein digitales Tool für die politische Bildung,
  • erarbeiten Berufsschulen Lehr- und Lernkonzepte zur Förderung der Zukunftskompetenzen, 
  • konzipieren Universitäre Hochschulen international zugängliche Bildungsgänge oder
  • erarbeiten Jugendarbeiter:innen ein Rahmenkonzept zur Freiwilligenarbeit. 

Die Ergebnisse der Projekte sind anwendungs- bzw. produktorientiert und sollen im Schweizer Bildungssystem nachhaltig verankert und einem breiten Publikum zur Verfügung gestellt werden. Die beteiligten Institutionen entwickeln gemeinsam neue Bildungsangebote oder -materialien, erarbeiten neue Prozesse, Arbeitsweisen oder pädagogische Ansätze und implementieren sie. Die Projekte tragen dazu bei, die Qualität des Schweizer Bildungssystems zu sichern und weiter zu entwickeln.

Schweizer Federführung, offen für alle Bildungsstufen

An einer weltweiten Kooperation mit Schweizer Leitung können Institutionen und Organisationen teilnehmen, die im Bildungskontext bzw. in der formalen und non-formalen Bildung aktiv sind. Das sind z.B. Schulen, Berufsschulen, Berufsverbände, Hochschulen, Organisationen der Erwachsenenbildung sowie Vereine und Organisationen der Jugendarbeit. Mindestens eine der teilnehmenden Institutionen hat ihren Sitz im Ausland. Die Projektleitung bzw. die beteiligten Institutionen bestimmen, welche Personen konkret mitarbeiten. Das können Lehrpersonen, Ausbildner: innen, Dozierende, Schulleitungen, Institutionsleitungen, Mitarbeitende und Freiwillige sein, aber auch Schüler: innen, Lernende, Studierende oder Mitglieder.

Die Schweizer Institution leitet das Gesamtprojekt und beantragt Gelder für die Schweizer und die ausländischen Partner: innen. Das ist der wesentliche Unterschied zur EU-geförderten Kooperationspartnerschaft unter Erasmus+. Zudem sind die Prozesse und Anforderungen möglichst einfach gestaltet und auch für wenig kooperationserfahrene Institutionen und Organisationen geeignet. Ein Projekt kann von allen Mitarbeitenden bzw. Mitgliedern einer Institution oder Organisation initiiert und durchgeführt werden. Die institutionelle Verankerung muss jedoch durch die Unterschrift der Leitung der jeweiligen Institution gewährleistet sein. 

Voraus­setzungen

Für Institutionen:

  • Die beantragende Institution hat ihren Sitz in der Schweiz
  • Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt

An das Projekt:

  • Es bringt einen Mehrwert für das Schweizer Bildungssystem
  • Mindestens 40% Eigen- oder Drittmittel 
  • Keine Doppelfinanzierung mit anderen Förderangeboten von Movetia oder Erasmus+ 
  • Wir fördern keine Projekte der Entwicklungszusammenarbeit

Förder­beiträge

  • Maximal 60% der Personal- und Sachkosten aller Partnerinstitutionen, die einen direkten Zusammenhang mit dem Projekt haben. Mindestens 40% der Projektfinanzierung müssen Sie selber bereitstellen, oder über andere Quellen finanzieren (Fördermittel von Movetia oder Erasmus+ sind ausgeschlossen)
  • Vordefinierte Förderbeiträge für Projekte mit Wirkung in der Schulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung, Jugendarbeit: 
    • 15'000 CHF
    • 30'000 CHF
    • 60'000 CHF
    • 100'000 CHF 
    • 150'000 CHF 
  • Vordefinierte Förderbeiträge für Projekte mit Wirkung auf Hochschulbildung und höhere Berufsbildung:
    • 15'000 CHF
    • 30'000 CHF
    • 60'000 CHF

Förder­kriterien

Wir evaluieren die Projekte anhand folgender Kriterien:

  • Relevanz des Projekts (30%)
  • Qualität der Projektkonzeption & -durchführung (20%)
  • Projektteam & Vereinbarung (20%) 
  • Wirkung & Resultate (30%)

Vorgehen

Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden und Mitglieder ein Projekt initiieren. Der Förderantrag wird im Namen der Schweizer Institution oder Organisation eingereicht.

Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:

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    1. Projektidee entwickeln und Projektteam bilden

    Sie haben eine Projektidee und möchten diese mit einem Kooperationsprojekt vertiefen. Suchen Sie nach geeignete Partnerinstitutionen im In- und Ausland, die ähnliche Herausforderungen oder Expertise in diesem Bereich haben und mit denen Sie zusammenarbeiten möchten. Mit ersten Gesprächen können Sie die Thematik eingrenzen und ein Projektteam bilden.

    • Nutzen Sie Ihr persönliches oder berufliches Netzwerk.
    • Besuchen Sie (internationale) Tagungen.
    • Erfahren Sie mehr zum Thema Austauschpartner: in finden.
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    2. Projekt planen

    • Konzipieren Sie gemeinsam mit den Partnerinstitutionen das Projekt und legen Sie fest, was mit dem Kooperationsprojekt erreicht werden soll. 
    • Für den Förderantrag brauchen Sie insbesondere folgende Texte:
    1. Projektbeschrieb mit den Zielen, Aktivitäten und erwarteten Resultaten des Projektes. Vergessen Sie dabei nicht den Mehrwert für das Schweizer Bildungssystem zu erwähnen. 
    2. Projektteam: Beschreiben Sie die Zusammensetzung des Projektteams und begründen Sie die Wahl der Partnerinstitutionen. Klären Sie die verschiedenen Rollen und Aufgaben und halte Sie diese in Kooperationsvereinbarungen fest.
    3. Projektumsetzung: Beschreiben Sie das Projekt in Form von Arbeitspaketen. Geben sie jeweils Ziele, Massnahmen und Aktivitäten, Verantwortlichkeiten, Meilensteine, Dauer und Ort, Indikatoren zur Qualitätsprüfung sowie Budget an.
    4. Beschreiben Sie die Resultate und die Wirkung des Projekts und wie Sie die Ergebnisse verbreiten.
    5. Projektfinanzierung: Angaben zu Eigenleistung und Drittfinanzierung. Der Beitrag von Movetia darf maximal 60% des Gesamtbudgets decken. 
    • Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich besser kennenzulernen und gemeinsam am Projektvorhaben zu arbeiten? Sie erhalten dafür finanzielle Unterstützung mit dem Förderangebot vorbereitender Besuch.
    • Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.

    • Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel. Erfahren Sie mehr zum Thema grüne Mobilität

    • Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.

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    3. Förderantrag einreichen

    • Reichen Sie online den Förderantrag ein. Halten Sie sich dabei an die Frist im März.
    • Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung.
    • Es braucht nur einen Antrag für alle am Projekt beteiligten Institutionen.
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    4. Förderentscheid und Vertrag

    • Nach Ablauf der Frist prüfen wir Ihren Antrag.
    • Ende Juni erhalten Sie den Entscheid mit Informationen zur Evaluation und zum genehmigten Förderbeitrag.
    • Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
    • Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags zahlen wir den ersten Teil der Fördergelder aus: bei Projekten mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten 80% der bewilligten Gesamtsumme, bei einer Laufzeit von 24 Monaten 40%. Sobald Sie 70% dieses Betrages genutzt haben, können Sie die nächsten 40% einfordern (frühestens im Folgejahr). Den Restbetrag erhalten Sie nach der Einreichung des Schlussberichts. 
    • Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Institutionen mit Sitz in der Schweiz.
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    5. Projekt umsetzen

    • Das Projekt startet zwischen 1. August und 31. Dezember des Antragsjahres, alle geplanten Aktivitäten finden während der Projektlaufzeit statt.
    • Mit der Bedarfsmeldung für Personen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben. 
    • Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:innen, Budget melden Sie uns mit einem speziellen Antrag (im Login-Bereich). Dieser muss von uns geprüft und genehmigt werden.
    • Während der Projektlaufzeit sollen die Ergebnisse kontinuierlich verbreitet werden – nehmen Sie an Konferenzen teil, publizieren Sie Artikel zum Projekt und sprechen Sie in Ihrem Netzwerk darüber. Weisen Sie dabei auf die Förderung durch Movetia hin und markieren Sie uns online. Über Projekte berichten. 
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    6. Zwischen- und Schlussbericht einreichen

    • Während der Projektlaufzeit reichen Sie, falls vertraglich so geregelt, einen Zwischenbericht, nach Ablauf der Projektlaufzeit innerhalb von 60 Tagen einen Schlussbericht ein. Die Formulare dafür stehen online zur Verfügung und umfassen Informationen zum Projektmanagement, zur Projektdurchführung und zu den Ergebnissen. Im Schlussbericht ist auch eine Aufstellung der tatsächlichen Kosten für das gesamte Projekt fällig. 
    • Nach der Prüfung des Schlussberichts erhalten Sie die letzte Tranche von 20% sofern die Aktivitäten durchgeführt, das Budget ausgegeben wurden und mindestens 40% Eigenleistungen ausgewiesen werden. Falls Sie weniger Kosten hatten, zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung. 
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    7. Über das Projekt berichten

    • Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, die Finanzierung durch Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit. 

    • Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Schule/Arbeitgeberin. 

    • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website. 

Fragen & Antworten

Wählen Sie den Bildungsbereich aus, in welchem Ihr Projekt seine Wirkung entfaltet. Werden z.B. innovative Materialien für die Volksschule entwickelt, so wählen Sie den Bildungsbereich «Schulbildung» aus. Es ist nicht relevant, welcher Bildungsstufe Ihre Institution zugeordnet ist.

Ja, wenn diese im Hinblick auf die Projektergebnisse und dessen Verbreitung dienen. Nicht möglich sind Auslandaufenthalte, die nur eine positive Wirkung, im Sinne der Erweiterung von persönlichen Kompetenzen, auf die beteiligten Einzelperson haben. 

Normalerweise werden die Regeln im Dezember für das Folgejahr publiziert. Movetia informiert darüber im Newsletter, sobald die aktuellen Informationen bekannt sind.

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