Europäische Hochschulen Erasmus+
Mit dem Projektformat «Europäische Hochschulen» fördert Erasmus+ Exzellenzprojekte europäischer Hochschulverbünde. Hochschulen in ganz Europa testen und etablieren umfassende institutionelle und transnationale Zusammenarbeit in Lehre, Forschung, Innovation und Dienstleistung für den gesamten Europäischen Hochschulraum, zu dem auch die Schweiz gehört.
Übersicht
Für wen
- Anerkannte Schweizer Hochschulen und Institutionen
Dauer
- 2 Jahre
Wo
- Hauptsächlich in Europa
- Zusätzliche Partnerinstitutionen weltweit möglich
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Beteiligung an Personal- und Sachkosten der Schweizer Organisation bis maximal 60% der Projektkosten
Was tun
- Institutionen finden Europäische Partnerinstitutionen und planen gemeinsam das Projekt.
- Die Hochschulleitung stellt einen Förderantrag für die Schweizer Teilnahme als «assoziierte Partnerin»
Fristen und Termine
- Antragsfrist anfangs Jahr
- Nächste Frist: 18.03.2026 für obligatorische Anmeldung des Antrags (EU Frist: 04.03.2026); Antrag ca. 4 Wochen nach Förderentscheid auf EU-Ebene für die zweite Stufe
- Projektstart: analog zum Erasmus+ Projekt
Im Detail
«Europäische Hochschulen» stärken die strategische internationale Zusammenarbeit in Lehre und Forschung und fördern die Mobilität von Studierenden. Damit gestalten sie die Hochschullandschaft neu. Ein Projekt umfasst rund 9 Hochschulen und zahlreiche weitere Partnerorganisationen wie Städte, Unternehmen oder Berufsverbände. Durch die strategische Orientierung sind die Hochschulleitungen eng in die Projekte eingebunden.
Die «Europäischen Hochschulen» sind eine prestigeträchtige Leuchtturm-Initiative der europäischen Hochschulstrategie und werden im Rahmen von Erasmus+ gefördert. Europaweit werden momentan nur 65 solcher Projekte insgesamt gefördert, bei 12 Allianzen sind Schweizer Hochschulen beteiligt. Die assoziierte Teilnahme an einem Erasmus+ Projekt wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+.
Voraussetzungen
Für Institutionen:
- Antragsberechtigt sind offiziell anerkannte Schweizer Hochschulen mit einer Akkreditierung gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG).
- Pro Hochschule kann nur eine Teilnahme finanziell unterstützt werden.
Für das Projekt
- Die Schweizer Hochschule beteiligt sich als eigenständige «assoziierte Partnerin». Ihre Rollen und Aktivitäten sind im Erasmus+ Antrag klar ausgewiesen.
- Der Schweizer Antrag wird parallel zum entsprechenden Erasmus+ Antrag bei Movetia eingereicht, in der gleichen Antragsrunde des gleichen Jahres.
- Der Förderbeitrag muss angemessen und verhältnismässig sein im Vergleich zu den EU-Partner:innen und den geplanten Aktivitäten.
- Ihre Rolle muss derjenigen einer «vollwertigen Partnerhochschule» entsprechen.
- Mindestens 40% sind Eigen- oder Drittmittel.
- Keine Doppelfinanzierung mit anderen Förderangeboten von Movetia oder Erasmus+.
- Eine Schweizer Teilnahme an einer Erasmus+ Europäische Hochschule kann nur gefördert werden, wenn die europäische Exekutivagentur (EACEA) die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt.
Erasmus+ Call «Europäische Hochschulen 2026»
News der Europäischen Kommission zum Aufruf «Europäische Hochschulen» 2026
Förderbeiträge
- Förderbeitrag: pauschal 350'000 CHF pro Jahr und Institution.
- Maximal 60% der Personal- und Sachkosten der Schweizer Organisation, die einen direkten Zusammenhang mit dem Projekt haben. Mindestens 40% der Projektfinanzierung müssen Sie selber bereitstellen, oder über andere Quellen finanzieren (Fördermittel von Movetia oder Erasmus+ sind ausgeschlossen).
Förderkriterien
Eine Schweizer Teilnahme an einem Erasmus+ Projekt «Europäische Hochschule» kann nur gefördert werden, wenn die europäische Exekutivagentur (EACEA) die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt.
Vorgehen
Grundsätzlich kann nur die Leitung einer Hochschule ein Projekt im Namen der Schweizer Institution einreichen.
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:
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1. Sich informieren und Möglichkeiten ausloten
Informieren Sie sich über die Initiative «Europäische Hochschulen» und die Schweizer Möglichkeiten:
- Sprechen Sie mit europäischen und Schweizer Kolleg:innen über die Initiative.
- Nehmen Sie an Informationsveranstaltungen teil.
- Informieren Sie sich über Erasmus+ und die Schweizer Regeln.
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2. Sich von Movetia beraten lassen
optional
- Kontaktieren Sie uns, um das Projektformat besser zu verstehen. Wir beraten Sie gerne individuell, um ein geeignetes Förderformat für Ihr Projekt zu finden, oder um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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3. Projekt planen
- Beteiligen Sie sich bei der Konzeption des Projekts und schreiben Sie den Erasmus+ Antrag mit. Stellen Sie sicher, dass Ihre Teilnahme und Rolle im Erasmus+ Antrag beschrieben und begründet ist.
- Planen Sie – als Teil des Erasmus+ Antrags – Ihre Projektbeteiligung in einem für Sie möglichen Umfang, z.B. unter Berücksichtigung der maximal möglichen Schweizer Ko-Finanzierung.
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4. Förderantrag anmelden
- Die Projektleitung reicht den Erasmus+ Antrag bei der Exekutivagentur (EACEA) in Brüssel ein.
- Um als «assoziierte Partnerin» am Projekt teilzunehmen und Schweizer Fördergeld bei uns zu beantragen, reichen Sie neu als ersten Schritt den EU-Antrag per E-Mail bei uns ein (highereducation@movetia.ch). Halten Sie sich dabei an unsere Frist, normalerweise zwei Wochen nach der Erasmus+ Antragsfrist. Nur wenn Sie den EU-Antrag fristgerecht einreichen, haben Sie anschliessend die Möglichkeit, einen Schweizer Förderantrag bei Movetia zu stellen.
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5. Vorbereitung Schweizer Förderantrag
Wir stellen Ihnen die Schweizer Antragsformulare zu. Machen Sie sich damit bekannt oder beginnen Sie bereits mit dem Verfassen des Antrags.
- Für Ihren Schweizer Förderantrag brauchen Sie insbesondere folgende Texte:
- Projektbeschrieb mit den Zielen und dem Mehrwert für das Schweizer Bildungssystem.
- Definieren Sie, welche spezifische Rolle Sie als Schweizer Institution in der Erasmus+ Europäischen Hochschule einnehmen. Um sich für eine Schweizer Ko-Finanzierung zu qualifizieren, muss Ihre Rolle derjenigen einer «vollwertigen Partnerhochschule» entsprechen.
- Projektumsetzung: Präsentieren Sie die von Ihnen erwarteten Kosten für Ihre Teilnahme am Erasmus+ Projekt. Orientieren Sie sich dabei an den Angaben, die Sie bereits für den EU-Antrag gemacht haben.
- Projektfinanzierung: Angaben zu Eigenleistung und Drittfinanzierung. Der Beitrag von Movetia darf maximal 60% der erwarteten Gesamtkosten decken.
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6. Movetia über Erasmus+ Förderentscheid informieren
Eine Schweizer Teilnahme an einer Erasmus+ Europäischen Hochschule kann nur gefördert werden, wenn die Exekutivagentur in Brüssel (EACEA) die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt. Deshalb warten wir den Förderentscheid ab. Kommunizieren Sie uns so schnell wie möglich, ob das Erasmus+ Projekt gefördert wird oder nicht.
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7. Förderantrag einreichen
- Bei einem positiven Erasmus+ Entscheid, können Sie einen Förderantrag bei uns einreichen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Förderantrag firstgereicht bei uns angemeldet haben.
- Halten Sie sich dabei an unsere Frist, Sie haben ca. 4 Wochen Zeit. Wir werden Ihnen die genaue Frist nach Bekanntgabe der EU-Resultate kommunizieren.
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8. Förderentscheid und Vertrag
Wir prüfen Ihren Antrag.
- Sie erhalten in der Regel innerhalb von 2 Monaten Bescheid mit Informationen zur Evaluation und zum genehmigten Förderbeitrag.
- Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
- Der Projektstart ist im Erasmus+ Projekt festgelegt und gilt analog für die Schweizer Teilnahme.
- Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags erhalten Sie 40% der Fördersumme. Weitere 40% erhalten Sie, wenn mindestens 70% der ersten Tranche ausgegeben wurde und frühestens im Folgejahr, 20% nach Prüfung des Schlussberichts.
- Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Institutionen mit Sitz in der Schweiz.
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9. Projekt umsetzen
- Das Projekt startet, alle geplanten Aktivitäten finden während der Projektlaufzeit statt.
- Allfällige Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:in, Budget) können Sie uns mit einem separaten Formular mitteilen (hier verfügbar). Dieser muss von uns geprüft und genehmigt werden.
- Während der Projektlaufzeit sollen die Ergebnisse kontinuierlich verbreitet werden – nehmen Sie an Konferenzen teil, publizieren Sie Artikel zum Projekt und sprechen Sie in Ihrem Netzwerk darüber. Weisen Sie dabei auf die Förderung durch Movetia hin und markieren Sie uns online.
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10. Zwischen- und Schlussbericht einreichen
- Während der Projektlaufzeit reichen Sie wie vertraglich vereinbart einen Zwischenbericht und nach Ablauf der Projektlaufzeit einen Schlussbericht ein. Die Formulare dafür stehen online zur Verfügung und umfassen Informationen zum Projektmanagement, zur Projektdurchführung und zu den Ergebnissen. Im Schlussbericht ist auch eine Aufstellung der tatsächlichen Kosten für das gesamte Projekt fällig (bewahren Sie die Belege auf). Wir informieren wir Sie, sobald die Formulare freigeschaltet und Berichte fällig sind.
- Nach der Prüfung des Schlussberichts erhalten Sie die letzte Tranche von 20% sofern die Aktivitäten durchgeführt, das Budget ausgegeben wurden und mindestens 40% Eigenleistungen ausgewiesen werden. Falls Sie weniger Kosten hatten, zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.
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11. Über das Projekt berichten
- Die Resultate und Produkte der geförderten Projekte sollen möglichst breit geteilt und für andere Akteure des Bildungssystems zur Verfügung gestellt werden – das Konzept dafür ist Teil Ihres Förderantrags. Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, Movetia als Finanzierungspartnerin zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
- Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website.
Fragen & Antworten
Wir möchten einer «Europäischen Hochschule» beitreten, die bereits von Erasmus+ gefördert wird. Können wir Schweizer Fördermittel beantragen?
Ein Schweizer Antrag muss parallel zum Erasmus+ Antrag eingereicht werden. Nachträglich können keine Schweizer Fördermittel beantragt werden.