Europäische Hochschulen Erasmus+
Mit dem Projektformat «Europäische Hochschulen» fördert Erasmus+ Exzellenzprojekte europäischer Hochschulverbünde. Hochschulen in ganz Europa testen und etablieren umfassende institutionelle und transnationale Zusammenarbeit in Lehre, Forschung, Innovation und Dienstleistung für den gesamten Europäischen Hochschulraum, zu dem auch die Schweiz gehört.
Übersicht
Für wen
- Anerkannte Schweizer Hochschulen und Institutionen
Dauer
- Noch offen, voraussichtlich 2 Jahre
Wo
- Hauptsächlich in Europa
- Zusätzliche Partnerinstitutionen weltweit möglich
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Beteiligung an Personal- und Sachkosten der Schweizer Organisation bis maximal 60% der Projektkosten
Was tun
- Institutionen finden Europäische Partnerinstitutionen und planen gemeinsam das Projekt.
- Die Hochschulleitung stellt einem Förderantrag für die Schweizer Teilnahme als «assoziierte Partnerin»
Fristen und Termine
- Antragsfrist noch offen, frühestens 2026, voraussichtlich mit angepassten Förderbedingungen
Im Detail
«Europäische Hochschulen» stärken die strategische internationale Zusammenarbeit in Lehre und Forschung und fördern die Mobilität von Studierenden. Damit gestalten sie die Hochschullandschaft neu. Ein Projekt umfasst rund 9 Hochschulen und zahlreiche weitere Partnerorganisationen wie Städte, Unternehmen oder Berufsverbände. Durch die strategische Orientierung sind die Hochschulleitungen eng in die Projekte eingebunden.
Die «Europäischen Hochschulen» sind eine prestigeträchtige Leuchtturm-Initiative der europäischen Hochschulstrategie und werden im Rahmen von Erasmus+ gefördert. Europaweit werden momentan nur 65 solcher Projekte insgesamt gefördert, bei 12 Allianzen sind Schweizer Hochschulen beteiligt. Die assoziierte Teilnahme an einem Erasmus+ Projekt wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+.
Voraussetzungen
Für Institutionen:
- Antragsberechtigt sind offiziell anerkannte Schweizer Hochschulen mit einer Akkreditierung gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG)
Für das Projekt
- Die Schweizer Beteiligung als «assoziierte Partnerin» sowie Ihre Rollen und Aktivitäten sind im Erasmus+ Antrag klar ausgewiesen.
- Der Schweizer Antrag wird parallel zum entsprechenden Erasmus+ Antrag bei Movetia eingereicht, in der gleichen Antragsrunde des gleichen Jahres.
- Der Förderbeitrag muss angemessen und verhältnismässig sein im Vergleich zu den EU-Partner:innen und den geplanten Aktivitäten.
- Mindestens 40% sind Eigen- oder Drittmittel.
- Keine Doppelfinanzierung mit anderen Förderangeboten von Movetia oder Erasmus+.
- Eine Schweizer Teilnahme an einer Erasmus+ Europäische Hochschule kann nur gefördert werden, wenn die europäische Exekutivagentur (EACEA) die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt.
Förderbeiträge
- Maximal 60% der Personal- und Sachkosten der Schweizer Organisation, die einen direkten Zusammenhang mit dem Projekt haben. Mindestens 40% der Projektfinanzierung müssen Sie selber bereitstellen, oder über andere Quellen finanzieren (Fördermittel von Movetia oder Erasmus+ sind ausgeschlossen).
- Wir behalten uns das Recht vor, die beantragten Mittel zu kürzen.
Förderkriterien
Eine Schweizer Teilnahme an einem Erasmus+ Projekt «Europäische Hochschule» kann nur gefördert werden, wenn die europäische Exekutivagentur (EACEA) die Förderung des Erasmus+ Projekts auf EU Ebene bewilligt.
Die Schweizer Anträge werden anhand der folgenden Qualitätskriterien bewertet, wobei der Schwerpunkt auf dem Schweizer Projekt und nicht dem gesamten Erasmus+ Projekt liegt
- Relevanz des (Schweizer) Projekts (30%)
- Qualität der Projektkonzeption & -durchführung (20%)
- Projektteam & Vereinbarung (20%)
- Wirkung & Resultate (30%)
Vorgehen
Eine nächste Erasmus+ Antragsfrist ist noch nicht bekannt. Auch eine Schweizer Antragsfrist ist nicht definiert. Momentan können bei Movetia keine Anträge auf Schweizer Fördermittel eingereicht werden. Wir rechnen damit, dass der nächste Europäische Projektaufruf Ende 2025 lanciert wird. Dann wird auch entschieden, ob sich Schweizer Institutionen erneut beteiligen können und welche Finanzierungsoptionen möglich sind.
Fragen & Antworten
Wann ist die nächste Antragsfrist für «Europäischen Hochschulen»?
Eine nächste Erasmus+ Antragsfrist ist noch nicht bekannt. Auch eine Schweizer Antragsfrist ist nicht definiert. Momentan können bei Movetia keine Anträge auf Schweizer Fördermittel eingereicht werden. Wir rechnen damit, dass der nächste Europäische Projektaufruf Ende 2025 lanciert wird. Dann wird auch entschieden, ob sich Schweizer Institutionen erneut beteiligen können und welche Finanzierungsoptionen möglich sind.
Wir möchten einer «Europäischen Hochschule» beitreten, die bereits von Erasmus+ gefördert wird. Können wir Schweizer Fördermittel beantragen?
Ein Schweizer Antrag muss parallel zum Erasmus+ Antrag eingereicht werden. Nachträglich können keine Schweizer Fördermittel beantragt werden.