Hospitieren und unterrichten im Ausland
Lehrpersonen, Schulleitende und weiteres Schulpersonal hospitieren oder unterrichten in Schulen im Ausland. Bei Unterrichtshospitationen oder Lehrtätigkeiten tauschen Sie Erfahrungen und Wissen aus. Zudem ermöglicht diese Auslanderfahrung Ihnen eine internationale Vernetzung.
Übersicht
Für wen
- Lehrpersonen, Schulleitende und weiteres Schulpersonal
Dauer der Mobilität
- 2 bis 60 Tage (Hospitation) bzw. bis 365 Tage (Lehrtätigkeit) Tage
Wo
- Weltweit für Personen aus der Schweiz (Outgoing)
- In der Schweiz für Personen aus dem Ausland (Incoming)
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Unterstützung für Organisation, Reise, Aufenthalt und sprachliche Vorbereitung
Vorgehen
- Schulen suchen eine oder mehrere Partnerschule/n, planen gemeinsam das Projekt und reichen einen Förderantrag ein
Fristen und Termine
- Antragsfrist: 5. März 2025 und 1. Oktober 2025
- Projektstart: 1. Juni 2025 und 1. Dezember 2025
Im Detail
Lehrpersonen, Schulleitende und weiteres Schulpersonal können an einer Partnerschule im Ausland hospitieren oder unterrichten. Dabei gewinnen sie Einblicke in den Unterricht an Schulen ausserhalb der Schweiz, lernen neue Unterrichtsmethoden kennen und verbessern ihre Sprachkenntnisse.
Diese Aktivität wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+.
Voraussetzungen
Für Teilnehmende:
- Sie sind Lehrperson, Schulleiter:in oder weiteres Schulpersonal einer öffentlichen oder privaten Schule der Primarstufe oder Sekundarstufe I und II (allgemeinbildende Schule) mit Sitz in der Schweiz (Outgoing) oder im Ausland (Incoming).
Für antragstellende Institutionen:
- Sie sind eine private oder öffentliche Schule mit Sitz in der Schweiz.
- Oder sie sind eine Bildungsinstitution mit Sitz in der Schweiz (z.B. Schule, Kantonale Behörde, Pädagogische Hochschule usw.) und koordinieren ein Projekt, an dem Schulpersonal von mindestens einer Schule in der Schweiz beteiligt ist.
An das Projekt, das Sie mit Ihrer Partnerschule planen:
- Am Projekt sind mindestens zwei Partnerschulen aus zwei verschiedenen Ländern (Schweiz und Ausland) beteiligt.
- Ein Projekt besteht aus einer oder mehrerer Aktivitäten (Besuch und Gegenbesuch, Hospitation und/oder Lehrtätigkeit).
- Das gesamte Projekt dauert mindestens zwei und maximal 60 Tage (Hospitation) bzw. 365 Tage (Lehrtätigkeit).
- Das Projekt trägt zur Qualitätsentwicklung und internationalen Vernetzung von Schweizer Schulen bei.
Förderbeiträge
- Organisationspauschale für die Institution: 420 CHF (Outgoing) oder 240 CHF (Incoming) pro Person
- Für die Reise: 400 CHF bis 1‘000 pro Person (je nach Zielland)
- Für den Aufenthalt: 72 CHF bis 192 CHF pro Person und Tag (je nach Zielland und Dauer)
- Für die sprachliche Vorbereitung: 190 CHF pro Person, bei nachgewiesenem Bedarf
- Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)
In unserer Zuschusstabelle finden Sie alle Beträge und die Berechnung dazu im Detail:
Vorgehen
Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden einer Bildungsinstitution ein Projekt initiieren und dieses zusammen mit der/den Partnerschule/n planen. Der Förderantrag wird aber im Namen der Schule in der Schweiz eingereicht.
Hospitieren und unterrichten im Ausland wird gefördert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Nebst diesen Aktivitäten im Ausland umfasst dieses im Bereich Schulbildung auch Weiterbildungen für Schulpersonal sowie Einzel- und Klassenaustausch im Ausland. Mehrere Aktivitäten (Einzel-, Gruppen-, und Personalmobilitäten) können in einem Antrag gebündelt werden, wenn alle Aktivitäten thematisch miteinander verknüpft sind und dieselben Ziele verfolgen.
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:
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1. Partnerschule finden
- Aktivieren Sie dazu Ihr persönliches oder berufliches Netzwerk.
- Oder suchen Sie eine europäische Schule mit Austauscherfahrung. Im Erasmus+ Portal finden Sie alle von Erasmus+ geförderten Projekte und die daran beteiligten Partnerschulen. Sie können sich auch von bereits stattgefunden Projekten für eine Projektidee inspirieren lassen.
- Auch unsere Botschafter:innen verfügen über ein Netzwerk zu Schulen im Ausland und vermitteln bei Bedarf Kontakte. Erfahren Sie mehr über ihre Erfahrung und treten Sie mit ihnen in Kontakt.
- Eine Hospitation oder Unterrichtstätigkeit im Ausland ist grundsätzlich weltweit möglich, mit wenigen Ausnahmen. Stellen Sie sicher, dass sich die gewünschte Partnerinstitution in einem förderfähigen Programmland befindet.
Erfahren Sie mehr zum Thema Partner finden.
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2. optional Konsortium bilden
Ein Konsortium ermöglicht es mehreren Schweizer Institutionen gemeinsam Fördergelder für Mobilitäten ins Ausland zu beantragen und Teilnehmende aus mehreren Schweizer Institutionen daran teilnehmen zu lassen. Informieren Sie sich, ob diese Möglichkeit Ihrem Projekt einen Mehrwert bietet: Konsortium bilden.
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3. optional Vorbereitenden Besuch vorsehen
Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch.
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4. Projekt planen
- Definieren Sie, welche Ziele Sie mit Ihren Hospitationen oder Lehrtätigkeiten im Ausland verfolgen wollen. Die Ziele sollen aufzeigen, wie die Aktivitäten zur Qualitätsentwicklung an den teilnehmenden Schulen und deren Internationalisierung beitragen.
- Planen Sie gemeinsam mit Ihrer/Ihren Partnerschule(n) das Projekt und den Aufenthalt. Beachten Sie dabei unsere Vergabekriterien.
Im Projektantrag beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten und geben Auskunft zu Punkten wie:
Angaben zu allen Partnerinstitutionen
Kurzer Projektbeschrieb mit Zielen und Massnahmen
Übersicht der geplanten Mobilitätsaktivitäten
Angaben zur Vorbereitung, Begleitung vor Ort und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten
Plan zur internen und externen Kommunikation der Projektergebnisse.
Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel. Erfahren Sie mehr zum Thema grüne Mobilität.
Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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5. Förderantrag einreichen
- Reichen Sie online den Förderantrag ein. Halten Sie sich dabei an die Fristen im März und im Oktober.
- Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember und Juni. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung.
- Es braucht nur einen Antrag für alle an der Hospitation und Lehrtätigkeit beteiligten Personen. Im selben Förderantrag können Sie auch Gelder für Weiterbildungen im Ausland sowie Einzel- und Klassenaustausche im Ausland beantragen, insofern alle Aktivitäten thematisch verknüpft sind und dieselben Ziele verfolgen.
- Der Antrag wird von der Leitung einer Schule in der Schweiz unterzeichnet und eingereicht. Im Fall von einem Konsortium reicht eine Bildungsinstitution als Koordinator:in von mehreren Schulen stellvertretend für diese einen Antrag ein.
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6. Vertrag und Auszahlung
- Nach Ablauf der Antragsfrist prüfen wir Ihren Antrag.
- Ende Mai bzw. Ende November erhalten Sie den Bescheid.
- Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
- Projektstart ist jeweils der 1. Juni bzw. der 1. Dezember. Sie wählen zwischen 12 oder 24 Monaten Projektlaufzeit.
- Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags zahlen wir den ersten Teil der Fördergelder aus: bei Projekten mit einer Laufzeit von 12 Monaten 80 % der bewilligten Gesamtsumme, bei einer Laufzeit von 24 Monaten 40 %. Sobald Sie 70 % dieses Betrages genutzt haben, können Sie die nächsten 40 % einfordern. Den Restbetrag berechnen wir nach der Einreichung des Schlussberichts.
- Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Institutionen der Schulbildung mit Sitz in der Schweiz.
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7. Projekt umsetzen
- Eine gezielte Vorbereitung auf den Austausch und vorgängige Absprachen mit der oder den Partnerschule/n lohnen sich, damit sie möglichst viel von der Erfahrung profitieren können.
- Nach dem Projektstart führen wir eine Informationsveranstaltung durch. Sie erhalten alle Informationen, um Ihr Projekt erfolgreich durchzuführen und zum Abschluss zu bringen. Zudem bietet sie Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kontaktpersonen bei uns sowie andere Projektverantwortliche kennenzulernen.
- Mit der Bedarfsmeldung für Personen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit physischer oder psychischer Beeinträchtigung beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben.
- Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:innen, Budget) melden Sie uns mit einem speziellen Antrag.
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8. Schlussbericht einreichen
- Nach Ablauf der Projektlaufzeit reichen Sie innerhalb von 60 Tagen einen kurzen Schlussbericht ein. Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.
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9. Über das Projekt berichten
- Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, die Finanzierung durch Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
- Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution so als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website.
- Verbreiten Sie die Lernergebnisse auch innerhalb Ihrer Institution, um Ihr Projekt sichtbar zu machen und damit möglichst viele Personen davon profitieren.
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10. Etablierung Schulpartnerschaft
Bauen Sie mit einer Partnerschule eine Schulpartnerschaft auf, um Austauschaktivitäten an Ihren Schulen langfristig zu verankern. Nutzen Sie zur Unterstützung unsere Vereinbarungsvorlage:
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11. Weiterentwicklung Mobilitätsprojekt
Sie haben an einem Austausch teilgenommen, haben konkrete Umsetzungsideen mitgenommen, sind motiviert und inspiriert, etwas an Ihrer Schule zu bewegen? Wir bieten finanzielle Unterstützung, sodass Ihre Austauscherfahrung eine nachhaltige Wirkung an Ihrer Schule hat. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Förderangebot Weiterentwicklung Mobilitätsprojekt.
Fragen & Antworten
Was genau ist unter einer Hospitation zu verstehen?
Bei einer Hospitation beobachten Sie eine andere Lehrperson oder Schulleitung bei der Arbeit, um Einblick in dessen Alltag und Praxis zu erhalten. Als Beobachtende:r arbeiten Sie aber nicht selbst mit. Diese praxisorientierte Lernmethode ermöglicht es, Einblicke in den tatsächlichen Ablauf von Arbeitsaufgaben zu erhalten.
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Programmkoordinatorin