Einzelaustausch im Ausland
Ein Einzelaustausch in einem anderen Land während der Schulzeit ermöglicht es den Schüler:innen, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern, eine neue Kultur und einen anderen Lebensstil kennenzulernen. Sie besuchen in ihrem Gastland die Schule und leben in einer Gastfamilie.
Übersicht
Für wen
- Schüler:innen der Primarschule bis zur Sekundarstufe II
Dauer
- 10 Tage bis ein Schuljahr
Wo
- Weltweit für Schüler:innen aus der Schweiz (Outgoing)
- In der Schweiz für Schüler:innen aus dem Ausland (Incoming)
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Unterstützung für Organisieren, Reise und Aufenthalt
Vorgehen
- Schüler:innen oder ihre Eltern wenden sich an ihre Schule oder den Kanton. Einige Kantone bieten bereits ausgearbeitete Projekte an.
- Die Schule, der Kanton oder die Familie finden eine Partnerschule und eine Gastfamilie.
- Die Schule oder der Kanton reichen einen Förderantrag ein.
Fristen und Termine
- Antragsfrist: 5. März und 1. Oktober
- Projektstart: 1. Juni bzw. 1. Dezember
Im Detail
Ein Schüler:innenaustausch bietet die Gelegenheit, eine neue Sprache zu lernen oder eine in der Schule gelernte Sprache zu verbessern. Die Schüler:innen besuchen zwei Wochen bis zu einem ganzen Austauschjahr die Schule vor Ort und leben für diesen Zeitraum in einer Gastfamilie. Bei einem Auslandaufenthalt lernen die Kinder und Jugendlichen zudem eine andere Kultur kennen, entwickeln sich persönliche weiter und schliessen internationale Freundschaften.
Diese Aktivität wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+.
Voraussetzungen
Für Teilnehmende:
- Schüler:innen von der Primarschule bis zur Sekundarstufe II (Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen) mit Wohnsitz in der Schweiz.
- Oder Schüler:innen aus dem Ausland, die für einen Austausch an eine Schule in der Schweiz gehen.
Für Institutionen:
- Antragsberechtigt sind Schulen in der Schweiz und Kantone (über die Austauschverantwortlichen).
An das Austauschprojekt:
- Der Aufenthalt dauert mindestens 2 Wochen bis maximal ein Schuljahr.
- Während des Austauschs besuchen die Schüler:innen die Schule. Projekte während der Schulferien sind von der Finanzierung ausgeschlossen.
Förderbeiträge
- Organisationspauschale für die Institution: 500 CHF pro Schüler:in aus der Schweiz
- Für die Reise: 400 CHF bis 1'000 CHF pro Schüler:in (je nach Land)
- Für den Aufenthalt: 30 CHF bis 50 CHF pro Tag und pro Schüler:in (je nach Dauer des Aufenthalts und Land)
- Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)
Vorgehen
Für Teilnehmende (Outgoing und Incoming)
Interessierte Schüler:innen und Erziehungsberechtigte wenden sich an die Schweizer Schule oder an die kantonalen Austauschverantwortlichen. Diese organisieren das Projekt und reichen einen Förderantrag ein.
Für Institutionen
Ein Einzelaustausch im Ausland wird gefördert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Neben Einzelaustausch umfasst dieses im Bereich Schulbildung auch Klassenaustausch im Ausland, Hospitieren und unterrichten im Ausland sowie Weiterbildungen im Ausland. Wir empfehlen Ihnen, mehrere Aktivitäten in einem Förderantrag zu bündeln, sofern sie thematisch verknüpft sind.
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:
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1. Partnerschule und Gastfamilie finden
- Suchen Sie eine oder mehrere Partnerschulen. Aktivieren Sie dazu Ihr persönliches oder berufliches Umfeld.
- Alternativ können Sie Berufsverbände kontaktieren oder an Fachkonferenzen teilnehmen.
- Erfahren Sie mehr zum Thema Austauschpartner:in finden.
- Suchen Sie mit Ihrer Partnerschule die erforderliche Anzahl Gastfamilien.
- Bei einem gegenseitigen Austausch wohnen die Schüler:innen direkt in der jeweiligen Partnerfamilie, die Suche nach Gastfamilien entfällt.
- Für die Vermittlung von Gastfamilien sind folgende Anbieter:innen zugelassen: (Dokument folgt)
- Möchten Sie mögliche Partnerschulen für eine institutionelle Partnerschaft vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Sie erhalten dafür finanzielle Unterstützung mit dem Förderangebot Vorbereitende Besuche.
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2. Austausch planen und organisieren
- Ziehen Sie möglichst alle beim Austauschprojekt involvierten Lehrpersonen und Schulleitende beider Schulen in die Planung mit ein.
- Im Förderantrag geben Sie die Partnerinstitutionen, Anzahl der Teilnehmenden, Beginn- und Enddatum der Aufenthalte und den Auswahlkriterien an. Orientieren Sie sich dabei an den Vergabekriterien:
- Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
- Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel. Erfahren Sie mehr zum Thema grüne Mobilität.
- Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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3. Förderantrag einreichen
- Reichen Sie online den Förderantrag ein. Halten Sie sich dabei an die Fristen im März und im Oktober.
- Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember und Juni. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung.
- Es braucht nur einen Antrag für alle Schüler:innen (Outgoing und Incoming). Im selben Förderantrag können Sie auch Gelder für Klassenaustausch im Ausland, Hospitieren und unterrichten im Ausland sowie Weiterbildungen im Ausland im Bereich Schulbildung beantragen, sofern alle Aktivitäten thematisch verknüpft sind.
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4. Vertrag und Auszahlung
- Nach Ablauf der Frist prüfen wir Ihren Antrag.
- Ende Mai bzw. Ende November erhalten Sie den Bescheid.
- Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
- Projektstart ist jeweils der 1. Juni bzw. der 1. Dezember. Sie wählen zwischen 12 oder 24 Monaten Projektlaufzeit.
- Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags zahlen wir den ersten Teil der Fördergelder aus: bei Projekten mit einer Laufzeit von 12 Monaten 80 % der bewilligten Gesamtsumme, bei einer Laufzeit von 24 Monaten 40 %. Sobald Sie 70 % dieses Betrages genutzt haben, können Sie die nächsten 40 % einfordern. Den Restbetrag berechnen wir nach der Einreichung des Schlussberichts.
- Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an die antragstellenden Institutionen. Diese zahlen die Förderbeiträge an die Teilnehmenden aus.
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5. Projekt umsetzen
- Bereiten Sie die Schüler:innen auf den Austausch vor, damit sie möglichst viel von der Erfahrung profitieren können. Wir stellen Ihnen Dokumente zur Verfügung für die interkulturelle Vorbereitung und für eine gelungene Integration in die Partnerklasse.
- Legen Sie eine Kontaktperson fest, die die Teilnehmenden während des Aufenthalts unterstützt und ihnen hilft, die angestrebten Lernergebnisse zu erreichen.
- Nach dem Projektstart führen wir eine Informationsveranstaltung durch. Sie erhalten alle Informationen, um Ihr Projekt erfolgreich durchzuführen und zum Abschluss zu bringen. Zudem bietet sie Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kontaktpersonen bei uns sowie andere Projektverantwortliche kennenzulernen.
- Mit der Bedarfsmeldung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, physischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben.
- Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:innen, Budget) melden Sie uns mit einem speziellen Antrag.
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6. Schlussbericht einreichen
- Nach Ablauf der Projektlaufzeit reichen Sie innerhalb von 60 Tagen einen kurzen Schlussbericht ein. Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.
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7. Einzelaustausch institutionalisieren
Nutzen Sie Ihre Zusammenarbeit mit einer Partnerschule, um weitere Schüler:innen an Ihrer Schule für einen Einzelaustausch zu motivieren. Beispielsweise:
- Vereinbaren Sie mit der Partnerschule, weiteren Schüler:innen einen Austausch zu ermöglichen.
- Sie nehmen als Gastschule Schüler:innen auf und finden Gastfamilien, bei denen sie wohnen können.
- Sie informieren alle Schüler:innen einer bestimmten Schulstufe über die Möglichkeit, einen Austausch in einer anderen Sprachregion zu absolvieren.
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8. Über das Projekt berichten
- Informieren Sie über das Austauschprojekt und motivieren Sie damit weitere Jugendliche, einen Austausch zu machen. Achten Sie darauf, die Finanzierung durch Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
- Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution so als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website.
Fragen & Antworten
Wird auch der Aufenthalt von Schüler:innen aus dem Ausland in der Schweiz unterstützt?
Ja, die Pauschalen gelten sowohl für Schweizer Schüler:innen, die sich im Ausland aufhalten, als auch für Schüler:innen aus dem Ausland, die sich in der Schweiz aufhalten. Der Förderantrag muss jedoch von einer Institution mit Sitz in der Schweiz gestellt werden.