Berufspraktikum in der Schweiz während der Fachmittelschule

Fachmittelschüler:innen profitieren gleich mehrfach, wenn sie das obligatorische Berufspraktikum in einer anderen Sprachregion der Schweiz absolvieren: Sie sammeln nicht nur Berufserfahrung, sondern verbessern ihre Sprachkenntnisse und lernen die Schweiz von einer anderen Seite kennen.

Nächste Schritte

Für Institutionen:

Für Institutionen:

Übersicht

Für wen

  • Schüler:innen der Fachmittelschule

Dauer

  •  5 Tage bis 6 Monate

Wo

  • In einer anderen Sprachregion der Schweiz

Unterstützung durch Movetia

  • Finanzielle Unterstützung für Organisation, Reise, Aufenthalt und Sprachkurs 

Was tun

  • Interessierte Teilnehmende melden sich bei ihrer Schule
  • Die Fachmittelschule kontaktiert einen Praktikumsbetrieb, organisiert das Praktikum und reicht den Förderantrag ein

Fristen und Termine

  • Antragsfrist mindestens 30 Tage vor Praktikumsstart

Nächste Schritte

Für Institutionen:

Im Detail

Ein Berufspraktikum bietet Schüler:innen der Fachmittelschule die Chance, Berufserfahrung in einer anderen Schweizer Sprachregion zu sammeln, indem sie dort ihr obligatorisches Praktikum absolvieren. Die Teilnehmenden verbringen bis zu sechs Monate vor Ort – allein oder in einer Gruppe. Die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz in der gewünschten Region erfolgt entweder durch die Teilnehmenden selbst oder durch die Fachmittelschule. Während des Praktikums wohnen die Schüler:innen in der entsprechenden Sprachregion und haben die Möglichkeit, vor Ort einen Sprachkurs zu besuchen. 

Dieses Förderangebot wird über das Programm nationaler Austausch in der Berufsbildung (NABB) finanziert.

Berufspraktikum mit einem Plus

Ein Berufspraktikum ist obligatorischer Bestandteil von Ausbildungen an Fachmittelschulen. Indem dass die Schüler:innen das Praktikum in einer anderen Sprachregion der Schweiz absolvieren, erhöhen sie den Mehrwert davon. Sie erwerben nicht nur Berufspraxis, sondern verbessern auch ihre Sprachkenntnisse. Zudem stärken sie Soft Skills wie Selbstständigkeit und interkulturelle Kompetenzen. Mit diesen Fähigkeiten vergrössern die Schüler:innen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Möglichkeiten sind z.B.:

  • Ein Schüler der Fachrichtung Gesundheit aus St. Gallen absolviert ein sechsmonatiges Praktikum am Kantonsspital in Genf.
  • Eine Schülerin im Berufsfeld Soziale Arbeit aus Basel arbeitet für 4 Wochen in einem betreuten Wohnheim in Lugano.  
  • Ein Schüler einer Fachmittelschule im Berufsfeld Pädagogik im Oberwallis sammelt in einem 6-wöchigen Praktikum Arbeitserfahrung an einer Unterwalliser Primarschule. 

Optional nehmen die Teilnehmenden vor oder während ihres Aufenthalts zusätzlich an einem Sprachkurs teil. 

Vorteile für Fachmittelschulen

Fachmittelschulen profitieren ebenfalls durch ein Praktikumsangebot in anderen Sprachregionen: Einerseits von den Erfahrungen und Fähigkeiten, die ihre Schüler:innen während ihres Austausches erwerben und an die Schule zurücktragen und andererseits steigern sie die Attraktivität ihrer Ausbildungsstätte. 

Konkrete Umsetzung der Berufspraktika

Schüler:innen wenden sich bei Interesse an ihre Schule. Reichen Sie als Fachmittelschule einen Förderantrag ein, Sie sind für die Umsetzung der Austauschaktivitäten verantwortlich. Konkret heisst das: Sie suchen nach Praktikumsbetrieben, planen die Aktivitäten, rekrutieren die Teilnehmenden, kümmern sich um die Lerninhalte und Unterkünfte, begleiten die Teilnehmenden während dem Austausch und kümmern sich um die Nachbereitung. Falls es Sinn macht, ziehen Sie die Schüler:innen in die Planung mit ein. Wir begleiten und unterstützen Sie im ganzen Prozess und helfen Ihnen, sich mit Schweizer Bildungsinstitutionen zu vernetzen. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung. 

Voraus­setzungen

Für Teilnehmende:

  • Sie besuchen eine Fachmittelschule in der Schweiz.
  • Die organisierende Fachmittelschule kann zusätzlich eigene Kriterien für die Teilnahme festlegen.

Für Bildungsinstitutionen:

  • Es braucht mindestens zwei Schweizer Institutionen, die Teilnehmende empfangen bzw. senden (z. B. Fachmittelschule und Praktikumsbetrieb).
  • Fachmittelschulen und Praktikumsbetriebe mit Sitz in der Schweiz oder kantonale Bildungsämter können Anträge einreichen.
  • Einzelpersonen und gewinnorientierte Austausch-Dienstleister wie beispielsweise Vermittlungsbüros sind nicht antragsberechtigt.

An das Berufspraktikum:

  • Die Schüler:innen erhalten einen Einblick in den Arbeitsalltag.
  • Die Arbeitszeit entspricht mindestens einem 50% Pensum. Daneben ist der Besuch eines Sprachkurses möglich.
  • Das Praktikum dauert zwischen 5 Tagen und 6 Monaten. 
  • Das Praktikum findet in einer anderen Schweizer Sprachregion statt.
  • Die Teilnehmenden wohnen hauptsächlich am Ort des Praktikums.

Förder­beiträge

  • Organisationspauschale für die Institution: 450 CHF pro Person 
  • Für die Reise: 100 CHF pro Person
  • Für den Aufenthalt: 170 CHF pro Person und Woche
  • Für Sprachkurse: 100 CHF (Deutsch, Französisch), 125 CHF (Italienisch, Rätoromanisch) pro Person und Woche
  • Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)

In unserem Leitfaden für die Antragsstellung finden Sie alle Beträge und die Berechnung dazu im Detail.

Vorgehen

Für Teilnehmende

Fachmittelschüler:innen wenden sich bei Interesse direkt an ihre Schule. 

Für Institutionen

Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Austauschprojekt durchzuführen:

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    1. Partnerinstitution finden

    Um Berufspraktika innerhalb der Schweiz durchzuführen, benötigen Sie einen Praktikumsbetrieb in der jeweiligen Sprachregion.

    • Nutzen Sie dazu Ihr persönliches oder berufliches Umfeld.
    • Oder besuchen Sie eine Veranstaltung der Berufsbildung bei uns.
    • Erfahren Sie mehr zum Thema Austauschpartner:in finden.
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    2. optional Konsortium

    Verfolgen mehrere Schweizer Institutionen das gleiche Ziel, können sie als Konsortium gemeinsam Fördergelder für Mobilitäten beantragen. Informieren Sie sich, ob diese Möglichkeit Ihrem Projekt einen Mehrwert bietet: Konsortium bilden.

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    3. optional Vorbereitenden Besuch vorsehen

    Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch.

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    4. Projekt planen

    • Sie definieren frühzeitig die Ziele des Projekts und wie Sie diese erreichen wollen und Sie klären die Zuständigkeiten mit Ihrer Partnerinstitution. In einem Projekt planen Sie idealerweise mehrere Berufspraktika für Ihre Schüler:innen. 
    • Sie planen die Berufspraktika für Ihre Teilnehmenden. Dazu schätzen Sie die Anzahl der Teilnehmenden an Ihrer Institution ab, legen fest, wie Sie die Teilnehmenden auf die bevorstehenden Aufenthalte vorbereiten und begleiten sowie die Lernergebnisse festigen. 
    • Sie stellen sicher, dass das geplante Projekt unseren Vergabekriterien entspricht: 
    • Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
    • Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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    5. Förderantrag einreichen

    • Reichen Sie das Projekt online mindestens 30 Tage vor Beginn ein. 
    • Der Förderantrag wird durch eine der Partnerinstitutionen für das gesamte Projekt eingereicht.
    • Eine Institution kann Beiträge für mehrere Teilnehmende erhalten. 
    • Die Projektlaufzeit (Vertragslaufzeit zwischen dem Projektträger und Movetia) dauert maximal 12 Monate.
    • Im Projektantrag beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten und geben Auskunft Punkten wie:
      • Angaben zu allen Partnerinstitutionen
      • Kurzer Projektbeschrieb mit Zielen und Massnahmen
      • Übersicht der geplanten Mobilitätsaktivitäten
      • Angaben zur Vorbereitung, Begleitung vor Ort und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten
      • Plan zur internen und externen Kommunikation der Projektergebnisse. 
    • Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung. 
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    6. Vertrag und Auszahlung

    • Wir prüfen den Förderantrag innert 30 Tagen nach Einreichung.
    • Bei einem positiven Entscheid stellen wir den Fördervertrag aus und bezahlen 80% der Fördergelder aus.
    • Die Auszahlung erfolgt innert 30 Tagen nach Erhalt des unterschriebenen Vertrages.
    • Die Förderbeiträge werden ausschliesslich an Schulen, Praktikumsbetriebe und kantonale Bildungsinstitutionen mit Sitz in der Schweiz ausbezahlt und nicht direkt an Teilnehmenden. 
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    7. Projekt umsetzen

    • Sie wählen die Teilnehmenden aus und organisieren mit ihnen die Praktikumsstelle, die Unterkunft und ggf. den Sprachkurs. Sie beziehen die Teilnehmenden bei Bedarf in die Planung ein. 
    • Bereiten Sie die Teilnehmenden auf ihre Austauscherfahrung vor. Dafür können Sie beispielsweise unseren Workshop zur interkulturellen Vorbereitung nutzen. 
    • Sie sind dafür zuständig, den Schüler:innen die finanzielle Unterstützung für Reise und Aufenthalt auszuzahlen.
    • Sie begleiten die Teilnehmenden auch während und nach dem Berufspraktikum.
    • Brauchen Sie mehr Zeit für die Projektumsetzung? Sie können das Projekt bis zu zweimal um maximal 6 Monate verlängern. Somit ist eine Verlängerung von maximal 12 Monaten auf eine Vertragslaufzeit von maximal 24 Monaten möglich. Ändern sich sonstige vertragsrelevante Aspekte wie z.B. Budgets oder Name der zuständigen Person, informieren Sie uns bitte vor Projektende per E-Mail.
    • Mit der Bedarfsmeldung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, physischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben. 
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    8. Schlussbericht einreichen

    • Spätestens 60 Tage nach dem Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie online den Schlussbericht einreichen.
    • Im Schlussbericht sind nebst der Übersicht über die Austausche (im Login-Bereich dokumentiert) und ggf. einer Teilnahmebestätigung für den Sprachkurs keine weiteren Nachweise oder Belege einzureichen. 
    • Der Schlussbericht erfragt primär Informationen zu folgenden Punkten:
      • Übersicht der durchgeführten Austausche 
      • Erreichung der Ziele des Projekts und des Förderprogramms
      • Unterstützungsbedarf
      • Übersicht der Informations- und Kommunikationsaktivitäten im Projekt
    • Im Falle eines Finanzaudits durch uns muss die Durchführung der Austausche jedoch belegt werden können (inkl. Belege für Kosten der Austausche).
    • Wir evaluieren den Schlussbericht und zahlen Restbeträge aus oder stellen Rückforderungen. Das geschieht innert 30 Tagen nach Einreichung des Schlussberichts.
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    9. Über das Projekt berichten

    • Die Erfahrungen, die Sie und die Teilnehmenden während des Austauschs machen, sind auch für andere Akteure der Berufsbildung interessant. Machen Sie diese sichtbar und berichten Sie in Ihrer Institution und in Ihrem Netzwerk darüber.
    • Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an. 
    • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website. 

Fragen & Antworten

Nein, Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Nur Bildungsinstitutionen erhalten Förderbeiträge. Fachmittelschüler:innen wenden sich zuerst an ihre Schule, um ein Berufspraktikum zu organisieren. Die Auszahlung von Fördergeldern zu Reise und Unterkunft erfolgt durch die organisierende Schule. 

Kantone und weitere Bildungsakteure haben weitere Förderangebote für Fachmittelschüler:innen in gewissen Kantonen und Branchen. Dort können sich die Schüler:innen direkt anmelden.

Ja. Aber die Teilnehmenden müssen die überwiegende Zeit ihres Praktikums in der anderen Sprachregion übernachten. 

Weitere Möglichkeiten