Berufspraktikum im Ausland während der Fachmittelschule

Fachmittelschüler:innen haben die Möglichkeit ihr obligatorisches Berufspraktikum im Ausland zu absolvieren. Dadurch sammeln sie nicht nur Berufserfahrung, sondern verbessern auch ihre Sprachkenntnisse und machen wertvolle interkulturelle Erfahrungen.

Nächste Schritte

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Übersicht

Für wen

  • Schüler:innen der Fachmittelschule

Dauer

  • 5 bis 365 Tage

Wo

  • In Europa und weltweit (Outgoing)

Unterstützung durch Movetia

  • Finanzielle Unterstützung für Organisation, Reise, Aufenthalt und Sprachkurs 

Was tun

  • Interessierte Teilnehmende melden sich bei ihrer Schule.
  • Die Fachmittelschule kontaktiert eine Partnerinstitution, organisiert das Praktikum und reicht den Förderantrag ein.

Fristen und Termine

  • Antragsfrist: 5. März und 1. Oktober
  • Projektstart: 1. Juni und 1. Dezember

Nächste Schritte

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Im Detail

Ein Berufspraktikum im Ausland ermöglicht Schüler:innen der Fachmittelschule erste Berufserfahrungen im Ausland zu sammeln. Die Teilnehmenden arbeiten bis zu einem Jahr in Europa oder anderswo auf der Welt und erwerben wichtige fachliche und persönliche Kompetenzen. Um das Vermitteln einer Praktikumsstelle und die Betreuung vor Ort kümmert sich die Schweizer Fachmittelschule. Um den Start zu vereinfachen, ist ein freiwilliger Sprachkurs möglich. Berufspraktika im Ausland sind einzeln oder in einer Gruppe möglich. 

Das Berufspraktikum wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+.

Im Ausland persönlich und beruflich weiterkommen 

Praktika sind obligatorischer Bestandteil von Ausbildungen an Fachmittelschulen. Dadurch, dass Schüler:innen ihr Praktikum im Ausland durchführen, gewinnt es an Mehrwert: die Teilnehmenden erwerben nicht nur praktische berufliche Kompetenzen, sondern fördern auch ihre Soft Skills, indem sie selbständiger werden und lernen, mit Menschen aus anderen Kulturen umzugehen. Darüber hinaus verbessern die Schüler:innen ihre Sprachkenntnisse. Alle in allem: ein Plus auf dem Arbeitsmarkt.

Möglichkeiten sind z.B.:

  • Ein Schüler in der Fachrichtung Gesundheit absolviert ein sechsmonatiges Praktikum am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.
  • Eine Schülerin im Berufsfeld Soziale Arbeit arbeitet für 4 Wochen in einem Verein für Jugendanimation in Glasgow.  
  • Ein Schüler an einer Fachmittelschule im Berufsfeld Pädagogik sammelt in einem sechswöchigen Praktikum Arbeitserfahrung an einer Primarschule in Nizza. 

Fremdsprache mit Sprachkurs verbessern

Optional nehmen die Teilnehmenden während ihres Aufenthalts zusätzlich an einem Sprachkurs vor Ort teil. Wenn der Aufenthalt mindestens 2 Wochen und höchstens 2 Monate dauert, können die Schüler:innen einen Sprachkurs von maximal 2 Wochen vor Beginn des Praktikums machen. Dafür gibt es Fördergelder.

Die sprachliche Vorbereitung darf jedoch nicht länger sein als der anschliessende Aufenthalt im Praktikum. Dauert das Praktikum über 2 Monate, unterstützen wir eine Sprachvorbereitung von max. 1 Monat finanziell.

Attraktive Ausbildung mit internationalem Flair 

Dadurch, dass Sie an Ihrer Fachmittelschule Berufspraktika im Ausland anbieten, positionieren Sie die FMS-Ausbildung und Ihre Schule selbst. Zudem profitieren Sie vom Know-how der Schüler:innen, das sie an die Schule zurücktragen.

Ablauf des Berufspraktikums

Fachmittelschüler:innen bekunden Interesse bei ihrer Schule. Diese reicht bei uns einen Förderantrag ein. Für die Durchführung der Praktika ist die Fachmittelschule zuständig. Dies bedeutet: Sie finden eine Partnerinstitution im Ausland, welche die Fachmittelschüler:innen aufnimmt. Sie organisieren die Praktika, wählen die Teilnehmenden aus, planen die Lerninhalte und Unterkünfte, begleiten die Teilnehmenden während des Austauschs und kümmern sich um die Nachbereitung. Wir helfen Ihnen bei der Planung. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung.

Voraus­setzungen

Für Teilnehmende:

  • Sie besuchen eine Fachmittelschule in der Schweiz (Outgoing) 
  • Eine Begleitperson kann minderjährige Schüler:innen mit wenig Erfahrung ins Ausland begleiten, um ihre Sicherheit sowie ein wirksames Lernen im Rahmen des Praktikums zu gewährleisten.
  • Die Fachmittelschule kann zusätzlich eigene Kriterien für die Teilnahme festlegen.

Für Bildungsinstitutionen:

  • Es braucht mindestens eine Partnerinstitution pro Praktikumsdestination im Ausland.
  • Fachmittelschulen mit Sitz in der Schweiz oder kantonale Bildungsämter können Anträge einreichen.
  • Einzelpersonen und gewinnorientierte Austausch-Dienstleister wie beispielsweise Vermittlungsbüros sind nicht antragsberechtigt.

An das Berufspraktikum:

  • Minimum ist eine Praktikumsstelle mit 80% Pensum.
  • Die Dauer des Praktikums für Fachmittelschüler:innen liegt zwischen 5 und 365 Tagen. 

Förder­beiträge

  • Organisationspauschale für die Institution: 250 CHF bis 450 CHF je nach Anzahl der Teilnehmenden (nur für Outgoing).
  • Für die Reise: 400 CHF bis 1'000 CHF pro Person (für Schüler:innen und Begleitpersonen), je nach Land.
  • Für den Aufenthalt: 40 CHF bis 91 CHF für Schüler:innen respektive 120 CHF bis 180 CHF für Begleitpersonen, pro Tag je nach Land und Dauer (ohne Reisetage).
  • Für Sprachvorbereitungskurse: 190 CHF pro Person (nur für Outgoing).
  • Für Begleitpersonen: Beiträge für Aufenthalt und Reisekosten wie oben beschrieben.
  • Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)
  • In unserer Zuschusstabelle für internationale Mobilitätsprojekte in der Berufsbildung finden Sie alle Beträge und die Berechnung dazu im Detail.

Vorgehen

Für Teilnehmende

Fachmittelschüler:innen wenden sich bei Interesse direkt an ihre Schule. 

Für Institutionen

Ein Berufspraktikum im Ausland wird gefördert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Neben dem Berufspraktikum für Fachmittelschüler:innen umfasst dieses im Bereich Berufsbildung auch das Berufspraktikum und die Projektarbeit für Lernende im Ausland sowie Job ShadowingWeiterbildungLehrtätigkeit und Netzwerkarbeit für Berufsbildungspersonal im Ausland. Wir empfehlen Ihnen, mehrere Aktivitäten in einem Förderantrag zu bündeln. 

Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:

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    1. Partner im Ausland finden

    Um ein Berufspraktikum durchzuführen, benötigen Sie eine Partnerinstitution im Ausland. Diese nimmt die Teilnehmenden für ein Praktikum auf oder entsendet sie:

    • Finden Sie eine Partnerinstitution im Ausland über Ihr Netzwerk und das Netzwerk der Schule, durch die Teilnahme an Networking-Veranstaltungen von Movetia oder an internationalen Konferenzen. 
    • Ein Berufspraktikum im Ausland ist grundsätzlich weltweit möglich, mit wenigen Ausnahmen. Stellen Sie sicher, dass sich die gewünschte Partnerinstitution in einem förderfähigen Programmländer befindet.
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    2. optional Konsortium bilden

    Verfolgen mehrere Schweizer Institutionen das gleiche Ziel, können sie als Konsortium gemeinsam Fördergelder für Mobilitäten beantragen. Informieren Sie sich, ob diese Möglichkeit Ihrem Projekt einen Mehrwert bietet: Konsortium bilden.

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    3. optional Vorbereitenden Besuch vorsehen

    Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch. 

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    4. Projekt planen

    • Sie planen mit der ausländischen Partnerinstitution den Aufenthalt der Schüler:innen.
    • In einem Projekt planen Sie idealerweise mehrere Berufspraktika für Ihre Schüler:innen ein. Dazu schätzen Sie die Anzahl der Teilnehmenden an Ihrer Institution ab und legen fest, wie Sie die Teilnehmenden auf das bevorstehende Praktikum vorbereiten und begleiten sowie die Lernergebnisse der Mobilität festigen. 
    • Im Projektantrag beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten und geben Auskunft Punkten wie:
      • Angaben zu allen Partnerinstitutionen
      • Kurzer Projektbeschrieb mit Zielen und Massnahmen
      • Übersicht der geplanten Mobilitätsaktivitäten
      • Angaben zur Vorbereitung, Begleitung vor Ort und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten
      • Plan zur internen und externen Kommunikation der Projektergebnisse. 
    • Orientieren Sie sich dabei an den Vergabekriterien:
    • Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel. Erfahren Sie mehr zum Thema grüne Mobilität. 
    • Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
    • Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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    5. Förderantrag einreichen

    • Reichen Sie online den Förderantrag ein. Halten Sie sich dabei an die Fristen im März und im Oktober.
    • Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember und Juni. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung. 
    • Es braucht nur einen Antrag für verschiedene Mobilitäten. Im selben Förderantrag können Sie auch Gelder für andere Austauschaktivitäten in der Berufsbildung beantragen: Berufspraktika und Projektarbeit für Lernende im Ausland, sowie Job ShadowingLehrtätigkeitNetzwerkarbeit und Weiterbildungen für Berufsbildungspersonal im Ausland.
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    6. Vertrag und Auszahlung

    • Nach Ablauf der Frist prüfen wir Ihren Antrag.
    • Ende Mai bzw. Ende Dezember erhalten Sie den Bescheid.
    • Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
    • Projektstart ist jeweils der 1. Juni bzw. der 1. Dezember. Sie wählen zwischen 12 oder 24 Monaten Projektlaufzeit.  
    • Wir finanzieren das Projekt in 3 Tranchen. Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags zahlen wir die erste Tranche der Fördergelder (40%) aus. Sobald Sie 70% dieses Betrages genutzt haben, können Sie die nächsten 40% einfordern. Den Restbetrag für die letzte Tranche berechnen wir nach der Einreichung des Schlussberichts. 
    • Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Bildungsinstitutionen mit Sitz in der Schweiz und nicht direkt an Teilnehmenden.
    • Inhaltliche Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Kontaktperson, Bankdaten) können Sie uns bis 30 Tage vor Projektstart melden. Budgeterhöhungen sind nicht möglich.
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    7. Aufenthalte vorbereiten

    • Sie wählen die Teilnehmenden aus und organisieren gemeinsam mit Ihrer Partnerinstitution die Praktikumsstelle, die Unterkunft und ggf. den Sprachkurs. Sie beziehen die Teilnehmenden in die Planung ein. 
    • Bereiten Sie die Teilnehmenden auf ihre Austauscherfahrung vor, indem Sie die Rahmenbedingungen der Austauschaktivität sowie Lern- und Arbeitsziele definieren. Nutzen Sie dazu den Mobilitätsvertrag, er ist ein obligatorisches Nachweisdokument für den Schlussbericht. 
    • Bereiten Sie die Teilnehmenden auch inhaltlich vor. Dafür können Sie beispielsweise ein Workshop zur  interkulturellen Vorbereitung nutzen. 
    • Treffen Sie alle notwendigen organisatorischen Vorbereitungen bezüglich Hin- und Rückreise, Unterkunft, Versicherung, Visa, Notfälle, etc. Nutzen Sie dafür die Hilfsdokumente betreffend Versicherungen oder Regelung der Urlaubstage.
    • Mit der Bedarfsmeldung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, physischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben. 
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    8. Auslandspraktika durchführen

    • Führen Sie die Auslandspraktika gemäss Projektantrag durch.
    • Nach dem Projektstart führen wir eine Informationsveranstaltung durch. Sie erhalten alle Informationen, um Ihr Projekt erfolgreich durchzuführen und zum Abschluss zu bringen. Zudem bietet sie Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kontaktpersonen bei uns sowie andere Projektverantwortliche kennenzulernen.
    • Sie sind dafür zuständig, den Fachmittelschüler:innen die finanzielle Unterstützung für Reise und Aufenthalt auszuzahlen. Nach der Projektdurchführung kontrollieren Sie die gesetzten Ziele wie im Förderantrag definiert und evaluieren das durchgeführte Projekt. 
    • Wir führen stichprobenartig Monitoring-Gespräche mit den Projektträger:innen durch. Sie können bei diesem Termin Fragen klären sowie ein Feedback, Instrumente und Vorschläge für die weitere Projektumsetzung erhalten. 
    • Stellen Sie sicher, dass die Austauschaktivitäten und die erworbenen Lern- und Arbeitsinhalte der Teilnehmenden für ihre Arbeitgeber:innen in der Schweiz sichtbar sind. Dafür eignen sich beispielsweise ein Zertifikat, eine Arbeitsbestätigung oder ein Arbeitszeugnis.

    Erfahren Sie mehr zur Anerkennung von Kompetenzen.

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    9. Schlussbericht einreichen

    Nach Ablauf der Projektlaufzeit reichen Sie innerhalb von 60 Tagen einen kurzen Schlussbericht bei uns ein. Sie benötigen dazu die sog. «Mobilitätsverträge» für alle Teilnehmenden. Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.

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    10. Über das Projekt berichten

    • Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, die Finanzierung durch Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit. 
    • Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Schule/Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Berufsbildung an. 
    • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website. 

Fragen & Antworten

Nutzen Sie Ihr Netzwerk. Haben Sie z.B. in Ihrer Branche von interessanten Akteur:innen im Ausland gehört? Dann nehmen Sie spontan Kontakt auf. So wurden schon viele Auslandpraktika ermöglicht.

Nein, in vielen Ländern – besonders ausserhalb Europas – ist eine Arbeitsbewilligung nötig. Es ist teilweise aufwändig oder sehr schwierig, diese zu erhalten. Z.B. in Grossbritannien ist es anspruchsvoll. Dort stehen die Schweizer Schüler:innen in Konkurrenz zu Arbeitskräften aus der ganzen Welt. Erkundigen Sie sich vor der Durchführung von Praktika über die Einreise- und Arbeitsbestimmungen der Destination. 

Ja, wenn ihre Institution einen Fördervertrag abgeschlossen hat, erhalten Sie eine Pauschale pro vermitteltes Praktikum. Siehe Förderbeiträge

Nein, Einzelpersonen sind bei Movetia nicht antragsberechtigt. Nur Bildungsinstitutionen erhalten von Movetia Förderbeiträge. Schüler:innen der Fachmittelschule wenden sich an ihre Schule, um ein Berufspraktikum zu beantragen. Die bewilligten Fördergelder zahlt dann die Schule an Sie aus.

Weitere Möglichkeiten

  • Berufspraktikum in der Schweiz während der Fachmittelschule