Berufspraktikum für Lernende in der Schweiz
Lernende und Lehrabsolvent:innen sammeln praktische Berufserfahrung in einer anderen Sprachregion der Schweiz. Sie erwerben dabei vielseitige fachliche, sprachliche und soziale Kompetenzen und verleihen ihrem CV das gewisse Etwas.
Übersicht
Für wen
- Lernende und Lehrabsolvent:innen sammeln praktische Berufserfahrung in einer anderen Sprachregion der Schweiz. Sie erwerben dabei vielseitige fachliche, sprachliche und soziale Kompetenzen und verleihen ihrem CV das gewisse Etwas
Dauer des Berufspraktikums
- 5 Tage bis 6 Monate
Wo
- In einer anderen Sprachregion der Schweiz
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Unterstützung für Organisieren, Reise, Aufenthalt und Sprachkurs
Vorgehen
- Interessierte Teilnehmende melden sich bei ihrer Berufsfachschule, ihrem Lehrbetrieb, der Mobilitätsstelle ihres Kantons oder anderen Institutionen, die Berufspraktika anbieten
- Die Bildungsinstitution kontaktiert eine Partnerinstitution, organisiert das Praktikum und reicht den Förderantrag ein
Fristen und Termine
- Antragsfrist mindestens 30 Tage vor Praktikumsstart
Im Detail
Das Berufspraktikum ermöglicht Lernenden und Lehrabsolvent:innen Berufserfahrung in einer anderen Sprachregion der Schweiz zu erwerben. Die Teilnehmenden arbeiten für bis zu 6 Monate vor Ort. Die Suche nach einem passenden Praktikumsplatz in der gewünschten Region übernehmen die Teilnehmenden oder die Institutionen, z.B. die Berufsfachschule, der Lehrbetrieb, ein Berufsverband oder der Kanton. Während des Berufspraktikums leben und wohnen die Lernenden in dieser Sprachregion. Vor Ort können sie zusätzlich einen Sprachkurs besuchen.
Das Berufspraktikum ist einzeln oder in einer Gruppe möglich. Die organisierende Institution kann die Lernenden oder Lehrabsolvent:innen entweder nur entsenden (einseitig) oder als gegenseitiger Austausch (entsenden und empfangen) planen.
Dieses Förderangebot wird über das Programm nationaler Austausch in der Berufsbildung (NABB) finanziert.
Voraussetzungen
Für Teilnehmende:
- Sie haben eine Lehrstelle oder besuchen eine Schule der beruflichen Grundbildung in der Schweiz (geplanter Abschluss EBA, EFZ oder BM)
- Nach Abschluss der beruflichen Grundbildung in der Schweiz (EBA, EFZ oder BM) darf der Start des Berufspraktikums nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
- Die organisierende Institution kann zusätzlich eigene Kriterien für die Teilnahme festlegen.
Für Bildungsinstitutionen:
- Folgende Institutionen können Anträge einreichen: Berufsfachschulen, (Lehr-)Betriebe, Berufsverbände, kantonale Berufsbildungsämter sowie andere berufsbildungsnahe Organisationen mit Sitz in der Schweiz (öffentlich oder privat).
- Es braucht mindestens zwei Schweizer Betriebe und/oder andere Bildungsinstitutionen, die Teilnehmende empfangen bzw. senden.
- Einzelpersonen und gewinnorientierte Austausch-Dienstleister wie beispielsweise Vermittlungsbüros sind nicht antragsberechtigt.
An das Berufspraktikum:
- Das Berufspraktikum ermöglicht den Teilnehmenden einen Einblick in den Arbeitsalltag. Die Arbeitszeit entspricht mindestens einem 50% Pensum (daneben sind der Besuch eines Sprachkurses und/oder einer Berufsfachschule möglich).
- Das Praktikum dauert zwischen 5 Tagen und 6 Monaten.
- Das Praktikum findet in einer anderen Schweizer Sprachregion statt
- Die Teilnehmenden wohnen hauptsächlich am Ort der Mobilität.
Förderbeiträge
- Organisationspauschale für die Institution: 450 CHF pro Person
- Für die Reise: 100 CHF pro Person
- Für den Aufenthalt: 170 CHF pro Person und Woche
- Für Sprachkurse: 800 CHF (Deutsch, Französisch), 1000 CHF (Italienisch, Rätoromanisch) pro Person ab mindestens zehn Aufenthaltstagen
- Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)
In unserem Leitfaden für die Antragsstellung finden Sie alle Beträge und die Berechnung dazu im Detail.
Vorgehen
Für Teilnehmende
Lernende und Lehrabsolvent:innen wenden sich an ihre Bildungsinstitution (Berufsfachschulen, Lehrbetriebe, Kantone, Berufsverband und andere Akteure der Berufsbildung) und bekunden das Interesse an einem Berufspraktikum während oder nach der Ausbildung.
Für Institutionen
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Austauschprojekt durchzuführen:
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1. Partnerinstitution finden
Um Berufspraktika innerhalb der Schweiz durchzuführen, benötigen Sie eine Partnerinstitution in der jeweiligen Sprachregion. Beide Institutionen können Teilnehmende entsenden und/oder aufnehmen.
- Nutzen Sie dazu Ihr persönliches oder berufliches Umfeld.
- Oder besuchen Sie eine Veranstaltung der Berufsbildung bei uns.
- Erfahren Sie mehr zum Thema Partner:in finden.
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2. optional Konsortium bilden
Verfolgen mehrere Schweizer Institutionen das gleiche Ziel, können sie als Konsortium gemeinsam Fördergelder für Mobilitäten beantragen. Informieren Sie sich, ob diese Möglichkeit Ihrem Projekt einen Mehrwert bietet: Konsortium bilden.
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3. optional Vorbereitenden Besuch vorsehen
Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch.
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4. Projekt planen
- Sie definieren frühzeitig die Ziele des Projekts und wie Sie diese erreichen wollen und Sie klären die Zuständigkeiten mit Ihrer Partnerinstitution.
- Sie planen die Berufspraktika für Ihre Teilnehmenden. Dazu schätzen Sie die Anzahl der Teilnehmenden an Ihrer Institution ab, legen fest, wie Sie die Teilnehmenden auf die bevorstehenden Aufenthalte vorbereiten und begleiten sowie die Lernergebnisse festigen.
- Im Projektantrag beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten und geben Auskunft Punkten wie:
- Angaben zu allen Partnerinstitutionen
- Kurzer Projektbeschrieb mit Zielen und Massnahmen
- Übersicht der geplanten Mobilitätsaktivitäten
- Angaben zur Vorbereitung, Begleitung vor Ort und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten
- Plan zur internen und externen Kommunikation der Projektergebnisse.
- Sie stellen sicher, dass das geplante Projekt unseren Vergabekriterien entspricht:
Leitfaden für die Antragsstellung. - Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
- Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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5. Förderantrag einreichen
- Reichen Sie das Projekt per Online-Formular mindestens 30 Tage vor Projektbeginn ein.
- Der Förderantrag wird durch eine der Partnerinstitutionen für das gesamte Projekt eingereicht.
- Eine Institution kann Beiträge für mehrere Teilnehmende erhalten. Beachten Sie die Limite von 30 Mobilitäten für einen ersten Antrag.
- Die Projektlaufzeit (Vertragslaufzeit zwischen dem Projektträger und Movetia) dauert maximal 12 Monate.
- Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung.
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6. Vertrag und Auszahlung
- Wir prüfen den Förderantrag innert 30 Tagen nach Einreichung.
- Bei einem positiven Entscheid stellen wir den Fördervertrag aus und bezahlen 80% der Fördergelder aus.
- Die Auszahlung erfolgt innert 30 Tagen nach Erhalt des unterschriebenen Vertrages.
- Die Förderbeiträge werden ausschliesslich an Schulen, Lehrbetriebe und weitere Institutionen der Berufsbildung mit Sitz in der Schweiz ausbezahlt und nicht direkt an Teilnehmende.
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7. Projekt umsetzen
- Sie wählen die Teilnehmenden aus und organisieren mit ihnen die Praktikumsstelle, die Unterkunft und ggf. den Sprachkurs. Sie beziehen die Teilnehmenden bei Bedarf in die Planung ein.
- Bereiten Sie die Teilnehmenden auf ihre Austauscherfahrung vor. Dafür können Sie beispielsweise unseren Workshop zur interkulturellen Vorbereitung [Link zu Angebot interkulturelle Vorbereitung] nutzen.
- Sie sind dafür zuständig, den Lernenden die finanzielle Unterstützung für Reise und Aufenthalt auszuzahlen.
- Sie begleiten die Teilnehmenden auch während und nach dem Berufspraktikum.
- Brauchen Sie mehr Zeit für die Projektumsetzung? Sie können das Projekt bis zu zweimal um maximal 6 Monate verlängern. Somit ist eine Verlängerung von maximal 12 Monaten auf eine Vertragslaufzeit von maximal 24 Monaten möglich. Ändern sich sonstige vertragsrelevante Aspekte wie z.B. Budgets oder Name der zuständigen Person, informieren Sie uns bitte vor Projektende per Mail.
- Mit der Bedarfsmeldung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, physischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben
- In unserem Login-Bereich dokumentieren Sie die geplanten und durchgeführten Austausche fortlaufend. Diese Übersicht über die effektiv durchgeführten Austausche ist Teil des Schlussberichts und der zentrale Nachweis der Austausche.
- Wir führen mit den Projektträger:innen ein Monitoring-Gespräch während der Projektlaufzeit durch. Sie können bei diesem Termin Fragen klären sowie ein Feedback, Instrumente und Vorschläge für die weitere Projektumsetzung erhalten.
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8. Schlussbericht einreichen
- Spätestens 60 Tage nach dem Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie online den Schlussbericht einreichen.
- Im Schlussbericht sind nebst der Übersicht über die Austausche (im Login-Bereich dokumentiert) und ggf. einer Teilnahmebestätigung für den Sprachkurs keine weiteren Nachweise oder Belege einzureichen.
- Der Schlussbericht erfragt primär Informationen zu folgenden Punkten:
- Übersicht der durchgeführten Austausche
- Erreichung der Ziele des Projektes und des Förderprogramms
- Unterstützungsbedarf
- Übersicht der Informations- und Kommunikationsaktivitäten im Projekt
- Im Falle eines Finanzaudits durch uns muss die Durchführung der Austausche jedoch beleget werden können (inkl. Belege für Kosten der Austausche).
- Wir evaluieren den Schlussbericht und zahlen Restbeträge aus oder stellen Rückforderungen. Das geschieht innert 30 Tagen nach Einreichung des Schlussberichts.
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9. Über das Projekt berichten
- Die Erfahrungen, die Sie und die Teilnehmenden während des Austauschs machen, sind auch für andere Akteure der Berufsbildung interessant. Machen Sie diese sichtbar und berichten Sie in Ihrer Institution und in Ihrem Netzwerk darüber.
- Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website.
Fragen & Antworten
Erhalte ich als Lernende oder Lehrabsolvent:in von Movetia direkt Geld für mein Berufspraktikum?
Nein, Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Nur Bildungsinstitutionen erhalten Förderbeiträge. Lernende und Lehrabsolvent:innen wenden sich zuerst an ihre Schule oder Lehrbetriebe, um ein Berufspraktikum zu organisieren. Die Auszahlung von Fördergeldern zu Reise und Unterkunft erfolgt durch die organisierende Schule/den Lehrbetrieb.
Dürfen die Teilnehmenden während des Praktikums auch zuhause übernachten?
Wir unterstützen nur Mobilitäten, wenn die Lernenden oder Lehrabsolvent:innen die meiste Zeit ihrer Mobilität in der anderen Sprachregion übernachten.
Kontakt
Bereich Berufsbildung