Berufspraktikum für Lernende im Ausland
Ein Auslandaufenthalt während einer Berufslehre – das geht: Über das Schweizer Programm zu Erasmus+ können Lernende und Absolvent:innen Berufserfahrung im Ausland sammeln. Das bringt fachliche und interkulturelle Kompetenz und das gewisse Etwas für den CV.
Übersicht
Für wen
- Lernende und Lehrabsolvent:innen der Berufsbildung (EBA, EFZ, BM)
Dauer des Berufspraktikums
- 5 bis 365 Tage
Wo
- In Europa und weltweit (Outgoing)
- In der Schweiz (Incoming)
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Unterstützung für Organisieren, Reise, Aufenthalt und Sprachkurs
Vorgehen
- Interessierte Teilnehmende melden sich bei ihrer Berufsfachschule, ihrem Lehrbetrieb, der Mobilitätsstelle ihres Kantons oder anderen Institutionen, die Berufspraktika anbieten
- Die Bildungsinstitution kontaktiert mögliche Partner, organisiert die Praktika und reicht einen Förderantrag ein
Fristen und Termine
- Antragsfrist: 5. März und 1. Oktober
- Projektstart: 1. Juni und 1. Dezember
Im Detail
Ein Berufspraktikum im Ausland ermöglicht Lernenden und Lehrabsolvent:innen, ihren Beruf in einem anderen Land auszuüben. Die Teilnehmenden arbeiten bis zu einem Jahr in Europa oder anderswo auf der Welt. Um das Vermitteln einer Praktikumsstelle und die Betreuung vor Ort kümmert sich die Schweizer Berufsfachschule, der Schweizer Berufsverband oder der Lehrbetrieb in der Schweiz.
Die Lernenden erwerben im Auslandspraktikum wichtige fachliche und persönliche Kompetenzen. Die Vorbereitung durch die Schweizer Institution und ein freiwilliger Sprachkurs vor Ort vereinfachen den Start im Ausland.
Berufspraktika im Ausland sind einzeln oder in einer Gruppe möglich. Die organisierende Schweizer Institution kann den Austausch einseitig (Outgoing) oder als gegenseitigen Austausch zwischen z.B. zwei Lehrbetrieben oder zwei Berufsfachschulen planen (Outgoing und Incoming).
Das Berufspraktikum wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+.
Voraussetzungen
Für Teilnehmende:
- Sie sind in einer beruflichen Grundbildung (EBA, EFZ oder BM).
- Für Lehrabsolvent:innen darf der Abschluss der beruflichen Grundbildung (EBA, EFZ oder BM) bei Start des Berufspraktikums nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
- Eine Begleitperson kann minderjährige Lernende oder Lernende mit wenig Erfahrung ausserhalb im Ausland begleiten, um ihre Sicherheit sowie ein wirksames Lernen im Rahmen der Mobilitätserfahrung zu gewährleisten.
- Die Bildungsinstitution kann zusätzlich eigene Kriterien für die Teilnahme festlegen.
Für Bildungsinstitutionen:
- Berufsfachschulen, (Lehr-)Betriebe, Berufsverbände, kantonale Berufsbildungsämter sowie andere berufsbildungsnahe Organisationen mit Sitz in der Schweiz (öffentlich oder privat) können einen Förderantrag einreichen.
- Es braucht mindestens eine Partnerinstitution pro Praktikumsdestination
- Einzelpersonen und gewinnorientierte Austausch-Dienstleister wie beispielsweise Vermittlungsbüros sind nicht antragsberechtigt.
An das Berufspraktikum:
- Minimum ist eine Praktikumsstelle mit 80% Pensum.
- Die Dauer des Praktikums für Lernende liegt zwischen 5 und 365 Tagen. Für Lehrabsolvent:innen beträgt die Praktikumsdauer maximal 180 Tage.
Förderbeiträge
Die Förderbeiträge sind abhängig vom Ort und der Dauer der Auslandspraktika und gelten für Incoming und Outgoing:
- Organisationspauschale für die Institution: 250 CHF bis 450 CHF je nach Anzahl der Teilnehmenden (nur für Outgoing)
- Für die Reise: 400 CHF bis 1'000 CHF je nach Land, pro Person (für Lernende und Lehrabsolvent:innen und Begleitpersonen).
- Für den Aufenthalt: 40 CHF bis 91 CHF für Lernende und Lehrabsolvent:innen respektive 120 CHF bis 180 CHF für Begleitpersonen, pro Tag je nach Land und Dauer (ohne Reisetage)
- Für Sprachvorbereitungskurse: 190 CHF pro Person (nur für Outgoing)
- Für Begleitpersonen: Beiträge für Aufenthalt und Reisekosten wie oben beschrieben.
- Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)
In unserer Zuschusstabelle für internationale Mobilitätsprojekte finden Sie alle Beträge und die Berechnung dazu im Detail.
Vorgehen
Für Teilnehmende
Lernende und Lehrabsolvent:innen wenden sich an ihre Lehrperson, ihre:n Berufsbildner:in oder weitere Ansprechpersonen (Berufsfachschulen, Lehrbetriebe, Kantone, Berufsverbände und andere Akteure der Berufsbildung) und bekunden das Interesse an einem Berufspraktikum.
Für Institutionen
Ein Berufspraktikum im Ausland wird gefördert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Neben dem Berufspraktikum für Lernende umfasst dieses im Bereich Berufsbildung auch die Projektarbeit für Lernende im Ausland sowie Job Shadowing, Lehrtätigkeit, Netzwerkarbeit und Weiterbildung für Berufsbildungspersonal im Ausland. Wir empfehlen Ihnen, thematisch verwandte in einem Förderantrag zu bündeln.
Alle Details zum Berufspraktikum im Ausland finden Sie in unserem Leitfaden 2024:
-
1
1. Partner im Ausland finden
Um ein Berufspraktikum durchzuführen, benötigen Sie eine Partnerinstitution im Ausland. Diese nimmt die Teilnehmenden für ein Praktikum auf oder entsendet sie:
- Finden Sie eine Partnerinstitution im Ausland über Ihr Netzwerk und das Netzwerk der Schule, durch die Teilnahme an Networking-Veranstaltungen von Movetia oder an internationalen Konferenzen.
- Ein Berufspraktikum im Ausland ist grundsätzlich weltweit möglich, mit wenigen Ausnahmen. Stellen Sie sicher, dass sich die gewünschte Partnerinstitution in einem förderfähigen Programmländer befindet.
-
2
2. optional Konsortium bilden
Verfolgen mehrere Schweizer Institutionen das gleiche Ziel, können sie als Konsortium gemeinsam Fördergelder für Mobilitäten beantragen. Informieren Sie sich, ob diese Möglichkeit Ihrem Projekt einen Mehrwert bietet: Konsortium bilden.
-
3
3. optional Vorbereitenden Besuch vorsehen
Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch.
-
4
4. Projekt planen
- Sie planen mit der ausländischen Partnerinstitution den Aufenthalt der Lernenden und Lehrabsolvent:innen.
- Stellen Sie sicher, dass das Projekt unseren Vergabekriterien entspricht.
- Sie planen die Auslandspraktika der Teilnehmer:innen. Dazu schätzen Sie die Anzahl der Teilnehmenden an Ihrer Institution ab, wie Sie die Teilnehmenden auf die bevorstehende Mobilität vorbereiten und begleiten sowie die Lernergebnisse der Mobilität festigen.
- Im Projektantrag beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten und geben Auskunft zu Punkten wie:
- Angaben zu allen Partnerinstitutionen
- Kurzer Projektbeschrieb mit Zielen und Massnahmen
- Übersicht der geplanten Mobilitätsaktivitäten
- Angaben zur Vorbereitung, Begleitung vor Ort und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten.
- Plan zur internen und externen Kommunikation der Projektergebnisse.
- Beachten Sie die aktuelle Zuschusstabelle für internationale Mobilitätsprojekte in der Berufsbildung. Für die Budgetberechnungen und orientieren Sie sich an unseren Vergabekriterien.
- Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel. Erfahren Sie mehr zum Thema grüne Mobilität.
- Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
- Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
-
5
5. Förderantrag einreichen
- Reichen Sie online den Förderantrag ein. Halten Sie sich dabei an die Fristen im März und im Oktober.
- Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember und Juni. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung.
- Es braucht nur einen Antrag für verschiedene Mobilitäten. Im selben Förderantrag können Sie auch Gelder für Projektarbeit für Lernende im Ausland, sowie Job Shadowing, Lehrtätigkeit, Netzwerkarbeit und Weiterbildungen für Berufsbildungspersonal im Ausland beantragen, wenn die Mobilitäten thematisch miteinander verknüpft sind.
-
6
6. Vertrag und Auszahlung
- Nach Ablauf der Frist prüfen wir Ihren Antrag.
- Ende Mai bzw. Ende Dezember erhalten Sie den Bescheid.
- Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
- Projektstart ist jeweils der 1. Juni bzw. der 1. Dezember. Sie wählen zwischen 12 oder 24 Monaten Projektlaufzeit.
- Wir finanzieren das Projekt in 3 Tranchen. Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags zahlen wir die erste Tranche der Fördergelder (40%) aus. Sobald Sie 70% dieses Betrages genutzt haben, können Sie die nächsten 40% einfordern. Den Restbetrag für die letzte Tranche oder die Rückforderung berechnen wir nach der Einreichung des Schlussberichts.
- Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Institutionen der Berufsbildung mit Sitz in der Schweiz.
-
7
7. Aufenthalte vorbereiten
- Sie wählen die Teilnehmenden aus und organisieren gemeinsam mit Ihrer Partnerinstitution die Praktikumsstelle, die Unterkunft und ggf. den Sprachkurs. Sie beziehen die Teilnehmenden in die Planung ein.
- Bereiten Sie die Teilnehmenden auf ihre Austauscherfahrung vor, indem Sie die Rahmenbedingungen der Austauschaktivität sowie Lern- und Arbeitsziele definieren. Nutzen Sie dazu den Mobilitätsvertrag, er ist ein obligatorisches Nachweisdokument für den Schlussbericht.
- Bereiten Sie die Teilnehmenden auch inhaltlich vor. Dafür können Sie beispielsweise ein Workshop zur interkulturellen Vorbereitung nutzen.
- Treffen Sie alle notwendigen organisatorischen Vorbereitungen bezüglich Hin- und Rückreise, Unterkunft, Versicherung, Visa, Notfälle, etc. Nutzen Sie dafür die Hilfsdokumente betreffend Versicherungen oder Regelung der Urlaubstage.
- Mit der Bedarfsmeldung für Personen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit physischer oder psychischer Beeinträchtigung beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben.
-
8
8. Auslandspraktika durchführen
- Führen Sie die Auslandspraktika gemäss Projektantrag durch.
- Nach dem Projektstart führen wir eine obligatorische Informationsveranstaltung durch. Sie erhalten alle Informationen, um Ihr Projekt erfolgreich durchzuführen und zum Abschluss zu bringen. Zudem bietet sie Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kontaktpersonen bei uns sowie andere Projektverantwortliche kennenzulernen.
- Sie sind dafür zuständig, den Lernenden die finanzielle Unterstützung für Reise und Aufenthalt auszuzahlen. Nach der Projektdurchführung kontrollieren Sie die gesetzten Ziele wie im Förderantrag definiert und evaluieren das durchgeführte Projekt:
Wir führen stichprobenartig Monitoring-Gespräche mit den Projektträger:innen durch. Sie können bei diesem Termin Fragen klären sowie ein Feedback, Instrumente und Vorschläge für die weitere Projektumsetzung erhalten. - Stellen Sie sicher, dass die Austauschaktivitäten und die erworbenen Lern- und Arbeitsinhalte der Teilnehmenden für ihre Arbeitgeber in der Schweiz sichtbar sind. Dafür eignen sich beispielsweise ein Zertifikat, eine Arbeitsbestätigung oder ein Arbeitszeugnis. Erfahren Sie mehr zur Anerkennung von Kompetenzen.
-
9
9. Schlussbericht einsenden
Nach Ablauf der Projektlaufzeit reichen Sie innerhalb von 60 Tagen einen kurzen Schlussbericht bei uns ein. Sie benötigen dazu die sog. «Mobilitätsverträge» für alle Teilnehmenden. Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.
-
10
10. Über das Projekt berichten
- Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, die Finanzierung durch Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
- Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Schule/Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Berufsbildung an.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website.
-
11
11. Weiterentwicklung Koordinationsstrukturen
Sie möchten internationale Berufspraktika auch für Lernende ausserhalb Ihrer Institution anbieten? Movetia bietet hier eine Anschubfinanzierung für den Aufbau von Koordinationsstrukturen, wie z.B. kantonalen Austauschbüros.
Fragen & Antworten
Wie finde ich die Partner im Ausland für die Auslandspraktika?
Sie haben in Ihrer Branche von interessanten Akteuren im Ausland gehört. Nehmen Sie spontan Kontakt auf. So wurden schon viele Auslandpraktika ermöglicht. Wenden Sie sich an Movetia.
Können Lernende oder Lehrabsolvent:innen in jedem Land arbeiten?
Nein, in vielen Ländern – besonders ausserhalb Europas – ist eine Arbeitsbewilligung nötig. Es ist teilweise aufwändig oder sehr schwierig, diese zu erhalten. Z. B. in Grossbritannien ist es anspruchsvoll. Dort stehen die Schweizer Lernenden in Konkurrenz zu Arbeitskräften aus der ganzen Welt. Erkundigen Sie sich vor der Durchführung von Praktika über die Einreise- und Arbeitsbestimmungen der Destination.
Erhalte ich auch Förderung für Lernende/Lehrabgänger:innen, die in die Schweiz kommen wollen?
Ja, wenn Sie in Ihrem Förderantrag Outgoings (von der Schweiz ins Ausland) und Incomings (aus dem Ausland in die Schweiz) beantragt haben. Ein gegenseitiger Austausch ist sehr wünschenswert. Die Anzahlt der Incomings darf die Anzahl Outgoings jedoch nicht übersteigen.
Erhalte ich Geld für meinen Organisationsaufwand?
Ja, wenn Sie in Ihrem Förderantrag Outgoings (von der Schweiz ins Ausland) und Incomings (aus dem Ausland in die Schweiz) beantragt haben. Ein gegenseitiger Austausch ist sehr wünschenswert. Die Anzahlt der Incomings darf die Anzahl Outgoings jedoch nicht übersteigen.
Erhalte ich als Lernende oder Lehrabsolvent:in von Movetia Geld für mein Berufspraktikum im Ausland?
Nein, Einzelpersonen sind bei Movetia nicht antragsberechtigt. Nur Bildungsinstitutionen erhalten von Movetia Förderbeiträge. Lernende und Lehrabsolvent:innen wenden sich an eine Bildungsinstitution, um ein gefördertes Berufspraktikum zu beantragen. Die bewilligten Fördergelder zahlt dann die organisierende Institution (Projektträger) an Sie aus.