Berufspraktikum für Lernende im Ausland

Ein Auslandaufenthalt während einer Berufslehre – das geht: Über das Schweizer Programm zu Erasmus+ können Lernende und Absolvent:innen Berufserfahrung im Ausland sammeln. Das bringt fachliche und interkulturelle Kompetenz und das gewisse Etwas für den CV. 

Nächste Schritte

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Übersicht

Für wen

  • Lernende und Lehrabsolvent:innen der Berufsbildung (EBA, EFZ, BM)

Dauer des Berufspraktikums

  • 5 bis 365 Tage

Wo

  • In Europa und weltweit (Outgoing)
  • In der Schweiz (Incoming)

Unterstützung durch Movetia

  • Finanzielle Unterstützung für Organisieren, Reise, Aufenthalt und Sprachkurs 

Vorgehen

  • Interessierte Teilnehmende melden sich bei ihrer Berufsfachschule, ihrem Lehrbetrieb, der Mobilitätsstelle ihres Kantons oder anderen Institutionen, die Berufspraktika anbieten
  • Die Bildungsinstitution kontaktiert mögliche Partner, organisiert die Praktika und reicht einen Förderantrag ein

Fristen und Termine

  • Antragsfrist: 5. März und 1. Oktober
  • Projektstart: 1. Juni und 1. Dezember

Nächste Schritte

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Im Detail

Ein Berufspraktikum im Ausland ermöglicht Lernenden und Lehrabsolvent:innen, ihren Beruf in einem anderen Land auszuüben. Die Teilnehmenden arbeiten bis zu einem Jahr in Europa oder anderswo auf der Welt. Um das Vermitteln einer Praktikumsstelle und die Betreuung vor Ort kümmert sich die Schweizer Berufsfachschule, der Schweizer Berufsverband oder der Lehrbetrieb in der Schweiz.

Die Lernenden erwerben im Auslandspraktikum wichtige fachliche und persönliche Kompetenzen. Die Vorbereitung durch die Schweizer Institution und ein freiwilliger Sprachkurs vor Ort vereinfachen den Start im Ausland.

Berufspraktika im Ausland sind einzeln oder in einer Gruppe möglich. Die organisierende Schweizer Institution kann den Austausch einseitig (Outgoing) oder als gegenseitigen Austausch zwischen z.B. zwei Lehrbetrieben oder zwei Berufsfachschulen planen (Outgoing und Incoming).

Das Berufspraktikum wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+.

Im Ausland persönlich und beruflich weiterkommen 

Lernende und Lehrabsolvent:innen verlassen für ein Auslandspraktikum ihr gewohntes Umfeld und  stellen sich in einem anderen Land neuen Arbeitsbedingungen. Die Jugendlichen bauen zusätzliches Fachwissen auf, schaffen sich ein internationales Netzwerk und verbessern ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Sie lernen Fachbegriffe und Zusammenhänge in einer Fremdsprache zu verstehen und anzuwenden. Ausserdem stärkt ein Auslandsaufenthalt Soft Skills und das Selbstbewusstsein sowie die eigene kulturelle Sensibilität. Dies lässt sowohl den gewählten Beruf als auch das eigene heimische Umfeld in neuem Licht erscheinen.  

Ablauf des Berufspraktikums

Lernende und Lehrabsolvent:innen bekunden Interesse bei ihrer Berufsfachschule, ihrem Lehrbetrieb oder anderen Stellen, die Auslandspraktika vermitteln (z.B. Kantone, Berufsverbände oder andere Akteure der Berufsbildung). Die Bildungsinstitution (Projektträgerin) findet eine Partnerinstitution im Ausland, welche die Lernenden und Lehrabsolvent:innen aufnimmt respektive in die Schweiz sendet. Die Schweizer Projektträgerin ist auch für die Vorbereitung der Berufspraktikums verantwortlich, kann die Teilnehmenden jedoch in die Planung einbinden. Die Jugendlichen können beispielsweise eigenständig einen Praktikumsplatz und eine Unterkunft suchen. 

Fremdsprache mit Sprachkurs verbessern

Optional nehmen die Teilnehmenden während ihres Aufenthalts zusätzlich an einem Sprachkurs vor Ort teil. Wenn der Aufenthalt mindestens 2 Wochen und höchstens 2 Monate dauert, können die Lernenden einen Sprachkurs von maximal 2 Wochen vor Beginn des Praktikums machen. Dafür gibt es Fördergelder.

Die sprachliche Vorbereitung darf jedoch nicht länger sein als der anschliessende Aufenthalt im Praktikum. Dauert das Praktikum über 2 Monate, wird eine Sprachvorbereitung von max. 1 Monat finanziell unterstützt.

Attraktive Berufslehre mit internationalem Flair 

Der Mangel an Nachwuchskräften in zahlreichen Branchen der Schweiz stellt die Berufsbildung vor grosse Herausforderungen. Mit internationalen Praktikumsangeboten erhöhen Berufsfachschulen, Lehrbetriebe, Berufsverbände und Kantone die Attraktivität der Ausbildung und fördern junge Talente.

Auslandspraktika nützen nicht nur den Jugendlichen, sondern bringen auch frische Ideen und Perspektiven in die Betriebe. Hier einige Beispiele:

  • Berufsfachschulen fördern die Soft Skills und Sprachkompetenzen der Lernenden indem sie diese 4 Wochen nach Irland senden.
  • Lehrbetriebe in der IT-Branche tauschen für 2 Wochen Lernende mit Schweden oder den USA aus, um ihnen verschiedene Perspektiven auf Innovation zu vermitteln. 
  • Berufsverbände im technischen oder handwerklichen Bereich, wie Schreiner oder Elektriker, entsenden ihre Lehrabsolvent:innen für ein 6-monatiges Praktikum nach Deutschland, um dort neue handwerkliche Techniken kennenzulernen und die Fachkräfte der Branche zu sichern.

Konkrete Umsetzung der Berufspraktika

Der Projektträger/die Projektträgerin, also die Bildungsinstitution, die bei uns einen Förderantrag einreicht, ist für die Durchführung der Mobilitäten zuständig. Wir unterstützen die Bildungsinstitution. Konkret bedeutet das: Der Projektträger organisiert die Mobilitäten, wählt die Teilnehmenden aus, plant die Lerninhalte und Unterkünfte, begleitet die Teilnehmenden während des Austauschs und kümmert sich um die Nachbereitung. Wir helfen der Bildungsinstitution bei der Entwicklung von Mobilitätsprojekten und der Vernetzung mit anderen Schweizer Bildungsinstitutionen. Kontaktieren Sie uns für Unterstützung.

Erfahrungsberichte

Ein Austausch macht eine Lehre attraktiver

Bereits während der Ausbildung Arbeitserfahrung im Ausland sammeln. Das ermöglichte das Universitätsspital Zürich vier Lernenden im Rahmen eines Pilotprojektes. Linda Bosson war eine von ihnen und kehrte mit vielen Erfahrungen und zahlreichen Eindrücken zurück.

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Auch Lernende technischer Berufe können in den Austausch

Drei Wochen arbeiteten vier Zuger Konstrukteure und Automatiker während ihrer Lehre in einem Betrieb in Irland. Sie lernten dabei nicht nur Englisch, sondern nahmen auch fachlich und persönlich sehr viel mit. Davon profitieren sie, ihr Lehrbetrieb und ihre Schule gleichermassen.

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Lernendenaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz

Während der Lehre ins Ausland gehen – diesen Traum hat die Logistikerin Marina Schmid vor gut zwei Jahren verwirklichen können. Mit anderen Lernenden des Berufsbildungszentrums IDM in Thun reiste sie für drei Wochen nach Jever und arbeitete dort als Lernende weiter.

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Dank Austausch zum Unternehmertum

Yasmine, Félicien und Sarah arbeiteten während und nach der Lehre im Ausland. Profitiert davon haben alle drei. Sie wurden selbstständiger, initiativer und verbesserten ihre Kommunikationsfähigkeiten. Kompetenzen, die sie als Unternehmer:in benötigen. 

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Dank eines Austausches zum eigenen Start-Up

Noah Rechsteiner betreibt bereits mit 19 Jahren ein Pop-Up Restaurant. Sein Austauscheinsatz in Sylt 2018 legte den Grundstein für einen beachtlichen Karriereschritt.

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Berufspraktikum in Liverpool

Wie lebt es sich für ein halbes Jahr in Liverpool? Noé Berdoz gibt Einblicke in sein Auslandspraktikum.

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Erfahrungen aus einem Berufspraktikum in Schweden

Nuria Regensburger ist in der Ausbildung zur Kauffrau. Während ihrer Lehre erlebte sie einen Auslandaufenthalt in Schweden. Die Erfahrungen im Austausch wirkten sich nur positiv auf sie als Person aus, sondern sind auch ein grosses Plus für ihren Lebenslauf.   

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Auslandsaufenthalte bieten grossen Mehrwert für Lernende

Der Verband der Schweizer Tech-Industrie (Swissmem) ist von dual gestalteten Auslandsaufenthalte während der Lehre überzeugt. Diese kombinieren den Sprachunterrichtet und die praktische Arbeit. Es entsteht ein Mehrwert für die Lernenden und den Betrieb. 

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Lernende stärken während eines Austauschs ihr Selbstvertrauen

Lina, Fabian und Nuria erlebten während ihrer Berufslehre einen Austausch in Schweden. Welche kulturellen Unterschiede es gibt, wie sie Herausforderungen gemeistert haben und welchen Effekt der Austausch auf ihr Selbstvertrauen hatte, erfahren Sie im Erfahrungsbericht.  

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Voraus­setzungen

Für Teilnehmende:

  • Sie sind in einer beruflichen Grundbildung (EBA, EFZ oder BM).
  • Für Lehrabsolvent:innen darf der Abschluss der beruflichen Grundbildung (EBA, EFZ oder BM) bei Start des Berufspraktikums nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
  • Eine Begleitperson kann minderjährige Lernende oder Lernende mit wenig Erfahrung ausserhalb im Ausland begleiten, um ihre Sicherheit sowie ein wirksames Lernen im Rahmen der Mobilitätserfahrung zu gewährleisten.
  • Die Bildungsinstitution kann zusätzlich eigene Kriterien für die Teilnahme festlegen.

Für Bildungsinstitutionen:

  • Berufsfachschulen, (Lehr-)Betriebe, Berufsverbände, kantonale Berufsbildungsämter sowie andere berufsbildungsnahe Organisationen mit Sitz in der Schweiz (öffentlich oder privat) können einen Förderantrag einreichen.
  • Es braucht mindestens eine Partnerinstitution pro Praktikumsdestination 
  • Einzelpersonen und gewinnorientierte Austausch-Dienstleister wie beispielsweise Vermittlungsbüros sind nicht antragsberechtigt.

An das Berufspraktikum:

  • Minimum ist eine Praktikumsstelle mit 80% Pensum.
  • Die Dauer des Praktikums für Lernende liegt zwischen 5 und 365 Tagen. Für Lehrabsolvent:innen beträgt die Praktikumsdauer maximal 180 Tage. 

Förder­beiträge

Die Förderbeiträge sind abhängig vom Ort und der Dauer der Auslandspraktika und gelten für Incoming und Outgoing:

  • Organisationspauschale für die Institution: 250 CHF bis 450 CHF je nach Anzahl der Teilnehmenden (nur für Outgoing)
  • Für die Reise: 400 CHF bis 1'000 CHF je nach Land, pro Person (für Lernende und Lehrabsolvent:innen und Begleitpersonen).
  • Für den Aufenthalt: 40 CHF bis 91 CHF für Lernende und Lehrabsolvent:innen respektive 120 CHF bis 180 CHF für Begleitpersonen, pro Tag je nach Land und Dauer (ohne Reisetage)
  • Für Sprachvorbereitungskurse: 190 CHF pro Person (nur für Outgoing)
  • Für Begleitpersonen: Beiträge für Aufenthalt und Reisekosten wie oben beschrieben.
  • Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)

In unserer Zuschusstabelle für internationale Mobilitätsprojekte finden Sie alle Beträge und die Berechnung dazu im Detail.

Vorgehen

Für Teilnehmende

Lernende und Lehrabsolvent:innen wenden sich an ihre Lehrperson, ihre:n Berufsbildner:in oder weitere Ansprechpersonen (Berufsfachschulen, Lehrbetriebe, Kantone, Berufsverbände und andere Akteure der Berufsbildung) und bekunden das Interesse an einem Berufspraktikum. 

Für Institutionen

Ein Berufspraktikum im Ausland wird gefördert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Neben dem Berufspraktikum für Lernende umfasst dieses im Bereich Berufsbildung auch die Projektarbeit für Lernende im Ausland sowie Job ShadowingLehrtätigkeitNetzwerkarbeit und Weiterbildung für Berufsbildungspersonal im Ausland. Wir empfehlen Ihnen, thematisch verwandte in einem Förderantrag zu bündeln.

Alle Details zum Berufspraktikum im Ausland finden Sie in unserem Leitfaden 2024:

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    1. Partner im Ausland finden

    Um ein Berufspraktikum durchzuführen, benötigen Sie eine Partnerinstitution im Ausland. Diese nimmt die Teilnehmenden für ein Praktikum auf oder entsendet sie:

    • Finden Sie eine Partnerinstitution im Ausland über Ihr Netzwerk und das Netzwerk der Schule, durch die Teilnahme an Networking-Veranstaltungen von Movetia oder an internationalen Konferenzen. 
    • Ein Berufspraktikum im Ausland ist grundsätzlich weltweit möglich, mit wenigen Ausnahmen. Stellen Sie sicher, dass sich die gewünschte Partnerinstitution in einem förderfähigen Programmländer befindet.
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    2. optional Konsortium bilden

    Verfolgen mehrere Schweizer Institutionen das gleiche Ziel, können sie als Konsortium gemeinsam Fördergelder für Mobilitäten beantragen. Informieren Sie sich, ob diese Möglichkeit Ihrem Projekt einen Mehrwert bietet: Konsortium bilden.

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    3. optional Vorbereitenden Besuch vorsehen

    Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch. 

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    4. Projekt planen

    • Sie planen mit der ausländischen Partnerinstitution den Aufenthalt der Lernenden und Lehrabsolvent:innen.
    • Stellen Sie sicher, dass das Projekt unseren Vergabekriterien entspricht.
    • Sie planen die Auslandspraktika der Teilnehmer:innen. Dazu schätzen Sie die Anzahl der Teilnehmenden an Ihrer Institution ab, wie Sie die Teilnehmenden auf die bevorstehende Mobilität vorbereiten und begleiten sowie die Lernergebnisse der Mobilität festigen. 
    • Im Projektantrag beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten und geben Auskunft zu Punkten wie:
      • Angaben zu allen Partnerinstitutionen
      • Kurzer Projektbeschrieb mit Zielen und Massnahmen
      • Übersicht der geplanten Mobilitätsaktivitäten
      • Angaben zur Vorbereitung, Begleitung vor Ort und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten. 
      • Plan zur internen und externen Kommunikation der Projektergebnisse. 
    • Beachten Sie die aktuelle Zuschusstabelle für internationale Mobilitätsprojekte in der Berufsbildung. Für die Budgetberechnungen und orientieren Sie sich an unseren Vergabekriterien.
    • Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel. Erfahren Sie mehr zum Thema grüne Mobilität. 
    • Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
    • Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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    5. Förderantrag einreichen

    • Reichen Sie online den Förderantrag ein. Halten Sie sich dabei an die Fristen im März und im Oktober.
    • Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember und Juni. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung. 
    • Es braucht nur einen Antrag für verschiedene Mobilitäten. Im selben Förderantrag können Sie auch Gelder für Projektarbeit für Lernende im Ausland, sowie Job ShadowingLehrtätigkeitNetzwerkarbeit und Weiterbildungen für Berufsbildungspersonal im Ausland beantragen, wenn die Mobilitäten thematisch miteinander verknüpft sind.
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    6. Vertrag und Auszahlung

    • Nach Ablauf der Frist prüfen wir Ihren Antrag.
    • Ende Mai bzw. Ende Dezember erhalten Sie den Bescheid.
    • Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
    • Projektstart ist jeweils der 1. Juni bzw. der 1. Dezember. Sie wählen zwischen 12 oder 24 Monaten Projektlaufzeit.  
    • Wir finanzieren das Projekt in 3 Tranchen. Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags zahlen wir die erste Tranche der Fördergelder (40%) aus. Sobald Sie 70% dieses Betrages genutzt haben, können Sie die nächsten 40% einfordern. Den Restbetrag für die letzte Tranche oder die Rückforderung berechnen wir nach der Einreichung des Schlussberichts. 
    • Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Institutionen der Berufsbildung mit Sitz in der Schweiz.
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    7. Aufenthalte vorbereiten

    • Sie wählen die Teilnehmenden aus und organisieren gemeinsam mit Ihrer Partnerinstitution die Praktikumsstelle, die Unterkunft und ggf. den Sprachkurs. Sie beziehen die Teilnehmenden in die Planung ein. 
    • Bereiten Sie die Teilnehmenden auf ihre Austauscherfahrung vor, indem Sie die Rahmenbedingungen der Austauschaktivität sowie Lern- und Arbeitsziele definieren. Nutzen Sie dazu den Mobilitätsvertrag, er ist ein obligatorisches Nachweisdokument für den Schlussbericht. 
    • Bereiten Sie die Teilnehmenden auch inhaltlich vor. Dafür können Sie beispielsweise ein Workshop zur interkulturellen Vorbereitung nutzen. 
    • Treffen Sie alle notwendigen organisatorischen Vorbereitungen bezüglich Hin- und Rückreise, Unterkunft, Versicherung, Visa, Notfälle, etc. Nutzen Sie dafür die Hilfsdokumente betreffend Versicherungen oder Regelung der Urlaubstage.
    • Mit der Bedarfsmeldung für Personen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit physischer oder psychischer Beeinträchtigung beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben. 
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    8. Auslandspraktika durchführen

    • Führen Sie die Auslandspraktika gemäss Projektantrag durch.
    • Nach dem Projektstart führen wir eine obligatorische Informationsveranstaltung durch. Sie erhalten alle Informationen, um Ihr Projekt erfolgreich durchzuführen und zum Abschluss zu bringen. Zudem bietet sie Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kontaktpersonen bei uns sowie andere Projektverantwortliche kennenzulernen.
    • Sie sind dafür zuständig, den Lernenden die finanzielle Unterstützung für Reise und Aufenthalt auszuzahlen. Nach der Projektdurchführung kontrollieren Sie die gesetzten Ziele wie im Förderantrag definiert und evaluieren das durchgeführte Projekt:
      Wir führen stichprobenartig Monitoring-Gespräche mit den Projektträger:innen durch. Sie können bei diesem Termin Fragen klären sowie ein Feedback, Instrumente und Vorschläge für die weitere Projektumsetzung erhalten. 
    • Stellen Sie sicher, dass die Austauschaktivitäten und die erworbenen Lern- und Arbeitsinhalte der Teilnehmenden für ihre Arbeitgeber in der Schweiz sichtbar sind. Dafür eignen sich beispielsweise ein Zertifikat, eine Arbeitsbestätigung oder ein Arbeitszeugnis. Erfahren Sie mehr zur Anerkennung von Kompetenzen.
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    9. Schlussbericht einsenden

    Nach Ablauf der Projektlaufzeit reichen Sie innerhalb von 60 Tagen einen kurzen Schlussbericht bei uns ein. Sie benötigen dazu die sog. «Mobilitätsverträge» für alle Teilnehmenden. Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.

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    10. Über das Projekt berichten

    • Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, die Finanzierung durch Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit. 
    • Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Schule/Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Berufsbildung an. 
    • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website. 
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    11. Weiterentwicklung Koordinationsstrukturen

    Sie möchten internationale Berufspraktika auch für Lernende ausserhalb Ihrer Institution anbieten? Movetia bietet hier eine Anschubfinanzierung für den Aufbau von Koordinationsstrukturen, wie z.B. kantonalen Austauschbüros. 

Fragen & Antworten

Sie haben in Ihrer Branche von interessanten Akteuren im Ausland gehört. Nehmen Sie spontan Kontakt auf. So wurden schon viele Auslandpraktika ermöglicht. Wenden Sie sich an Movetia. 

Nein, in vielen Ländern – besonders ausserhalb Europas – ist eine Arbeitsbewilligung nötig. Es ist teilweise aufwändig oder sehr schwierig, diese zu erhalten. Z. B. in Grossbritannien ist es anspruchsvoll. Dort stehen die Schweizer Lernenden in Konkurrenz zu Arbeitskräften aus der ganzen Welt. Erkundigen Sie sich vor der Durchführung von Praktika über die Einreise- und Arbeitsbestimmungen der Destination. 

Ja, wenn Sie in Ihrem Förderantrag Outgoings (von der Schweiz ins Ausland) und Incomings (aus dem Ausland in die Schweiz) beantragt haben. Ein gegenseitiger Austausch ist sehr wünschenswert. Die Anzahlt der Incomings darf die Anzahl Outgoings jedoch nicht übersteigen.

Ja, wenn Sie in Ihrem Förderantrag Outgoings (von der Schweiz ins Ausland) und Incomings (aus dem Ausland in die Schweiz) beantragt haben. Ein gegenseitiger Austausch ist sehr wünschenswert. Die Anzahlt der Incomings darf die Anzahl Outgoings jedoch nicht übersteigen.

Nein, Einzelpersonen sind bei Movetia nicht antragsberechtigt. Nur Bildungsinstitutionen erhalten von Movetia Förderbeiträge. Lernende und Lehrabsolvent:innen wenden sich an eine Bildungsinstitution, um ein gefördertes Berufspraktikum zu beantragen. Die bewilligten Fördergelder zahlt dann die organisierende Institution (Projektträger) an Sie aus.

Weitere Möglichkeiten

Ähnliche Förderangebote

  • Ferienaustausch

    Jugendliche besuchen sich während den Ferien gegenseitig und verbringen ein bis zwei Wochen bei den jeweiligen Familien in einer anderen Sprachregion der Schweiz.

  • Freiwilligeneinsatz leisten

    Junge Erwachsene können in der Schweiz oder in Europa ein gemeinnütziges Projekt in einem Bereich Ihrer Wahl aktiv unterstützen.