Auslandssemester für Studierende

Studierende verbringen ein oder zwei Austauschsemester an einer Hochschule im Ausland und lassen sich die ECTS-Punkte anrechnen. Anmeldung und Organisation laufen über die Heiminstitution.

Nächste Schritte

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Für Teilnehmende:

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Übersicht

Für wen

  • Studierende und Doktorierende von Hochschulen und Höheren Fachschulen

Dauer

  • 2 bis 12 Monate

Wo

  • Weltweit für Personen aus der Schweiz (Outgoing)
  • In der Schweiz für Personen aus dem Ausland (Incoming)

Unterstützung durch Movetia

  • Finanzielle Unterstützung für den Aufenthalt 

Was tun

  • Interessierte Teilnehmende wenden sich an das International Relations Office ihrer Hochschule oder Höheren Fachschule in der Schweiz oder im Ausland
  • Die Schweizer Hochschulinstitution lässt sich bei Movetia akkreditieren und reicht einen Förderantrag ein

Fristen und Termine

Für Teilnehmende:

  • Individuelle Fristen der Heiminstitution

Für Institutionen:

  • Akkreditierung: jährlich Anfang März
  • Antragsfrist für Fördermittel: jährlich Anfang März
  • Beginn der Förderperiode: 1. Juni

Nächste Schritte

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

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Im Detail

Studierende und Doktorierende haben die Möglichkeit, ein oder zwei Semester an einer Hochschule im Ausland (Outgoing) oder in der Schweiz (Incoming) zu verbringen. 

Das Prinzip: Die Studierenden bleiben an ihrer Heiminstitution immatrikuliert und erwerben im Rahmen ihres Auslandsemesters ECTS-Credits (oder ECTS-Äquivalente). Die bestandenen Kurse werden an das Studium angerechnet. Sie bezahlen keine Semestergebühren im Ausland und erhalten finanzielle Unterstützung für Reise und Aufenthalt.

Das Auslandssemester wird finanziert durch das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) des Schweizer Programms zu Erasmus+. Im Rahmen des Swiss-European Mobility Programmes (SEMP) und in der internationalen Hochschulmobilität allgemein sind Auslandssemester unter dem Begriff «Student Mobility for Studies (SMS)» bekannt

Unterstützung bei besonderen Bedürfnissen

Personen mit Behinderungen oder mit physischer, psychischer oder chronischer Krankheit können zusätzliche Unterstützung für ihren Aufenthalt beantragen. Der Zuschuss kann Kosten decken, die beim Auslandaufenthalt in Zusammenhang mit besonderen Bedürfnissen entstehen, z.B. Begleitperson für An- und Abreise, Zusatzkosten für rollstuhlgängige Unterkunft, o.ä. Der Beitrag wird direkt über das International Relations Office der Schweizer Heim- oder Gastinstitution beantragt.

Voraus­setzungen

Für Teilnehmende:

  • Sie sind an einer Hochschule (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) oder an einer Höheren Fachschule in der Schweiz oder im Ausland immatrikuliert.
  • Aufenthaltsdauer zwischen 60 Tagen und 12 Monaten.
  • Ihre Heim- und Gastinstitution haben ein Partnerschaftsabkommen.
  • Sie absolvieren Kurse an der Gastinstitution, die für das Studium an der Heiminstitution anerkannt werden (ETCS-Credits oder Äquivalente).

Für Institutionen:

  • Sie sind eine vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) offiziell anerkannte Schweizer Hochschule und Höhere Fachschule mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen auf Tertiärstufe.

Förder­beiträge

  • Europaweite Mobilität: 
    • 1'430 CHF bis 3'900 CHF von der Schweiz ins Ausland (Outgoing), je nach Dauer
    • 1'430 CHF bis 4'500 CHF vom Ausland in die Schweiz (Incoming), je nach Dauer und Herkunftsland
  • Weltweite Mobilität: 1'750 CHF bis 5'000 CHF für Incoming und Outgoing, je nach Dauer
  • Bei der europaweiten Mobilität sind in den Pauschalen 100 CHF für nachhaltige Mobilität inbegriffen. Diese 100 CHF werden nur ausbezahlt, wenn mit einem umweltfreundlichen Transportmittel (Zug, Bus, Carsharing) an- und abgereist wird.
  • Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)

Vorgehen

Für Teilnehmende

Um für ein Auslandssemester im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme (SEMP) finanzielle Unterstützung zu erhalten, wenden Sie sich an das International Relations Office Ihrer Heiminstitution. 

Für Institutionen

Auslandssemester für Studierende werden gefördert durch das Swiss-European Mobility Programm (SEMP) des Schweizer Programms für Erasmus+. Dieses Programm fördert nebst dem Auslandssemester auch Auslandspraktika von Studierenden sowie Weiterbildung und Lehrtätigkeit im Ausland für Hochschulpersonal. 

Im Beratungsartikel zur SEMP-Verwaltung finden Sie detaillierte Informationen zu Antragsstellung und Durchführung der Mobilitäten. Der Prozess beinhaltet folgende Etappen:

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    1. Akkreditierung beantragen

    Falls Ihre Institution noch nicht für die Teilnahme am Swiss-European Mobility Programme (SEMP) akkreditiert ist, muss als erstes die Akkreditierung vorgenommen werden. Die Institution verpflichtet sich dabei, die Qualitätskriterien der SEMP-Charta einzuhalten. Sie kann anschliessend einmal im Jahr Mittel für die Förderung der Studierenden- und Personalmobilität bei uns beantragen.

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    2. optional Konsortium bilden

    Die Akkreditierung zum SEMP ist auch als Konsortium möglich. Ein Konsortium ermöglicht es mehreren Institutionen gemeinsam Mobilitäten zu beantragen und umzusetzen, zum Beispiel um den administrativen Aufwand zu reduzieren. An einem Konsortium beteiligen können sich Hochschulen und Höhere Fachschulen und auch öffentliche oder private Organisationen, zum Beispiel Kantone oder Unternehmen. Mindestens eine der beteiligten Organisationen muss eine Hochschulinstitution oder Höhere Fachschule aus der Schweiz sein. Alle beteiligten Hochschulen oder Höheren Fachschulen des Konsortiums müssen individuell für das SEMP akkreditiert sein. 

    Informieren Sie sich, ob diese Möglichkeit Ihrem Projekt einen Mehrwert bietet: Konsortium bilden.

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    3. Förderantrag einreichen

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    4. Mobilitäten umsetzen

    • Nach Ablauf der Eingabefrist evaluieren wir die Anträge. Sie erhalten anschliessend einen Fördervertrag.
    • Die Förderperiode startet jeweils am 1. Juni des Antragsjahres.
    • Sie verfügen über Ihr eigenes Budget und sind für die Beratung der Teilnehmenden, die Durchführung der Mobilitäten und die Überweisung der Zuschüsse zuständig.
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    5. Zwischenbericht einsenden

    • Mit dem Zwischenbericht ermitteln wir, ob die Mobilitäten wie geplant stattgefunden haben, oder ob es einen Mehrbedarf an Mitteln gibt. Mittel, die nicht gebraucht wurden, müssen zu diesem Zeitpunkt zurückbezahlt werden.
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    6. Schlussbericht einsenden

    • Am Ende der Förderperiode reichen Sie einen Schlussbericht ein.
    • Dieser Schlussbericht dient als Endabrechnung. 
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    7. Über Mobilitäten berichten

    • Sie machen das Mobilitätsangebot und auch die durchgeführten Mobilitäten auf Ihren Kommunikationskanälen sichtbar, z.B. in Form von Erfahrungsberichten. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ und betonen ihre internationale Ausrichtung.

Fragen & Antworten

Die Bewerbung für ein oder zwei Auslandssemester im Rahmen Ihres Studiums läuft über Ihre Heiminstitution. Für Studierende von Schweizer Hochschulen und Höheren Fachschulen läuft die Nominierung und die Auszahlung des SEMP-Zuschusses über die Schweizer Heiminstitution. Für Studierende von Hochschulen und Höheren Fachschulen im Ausland läuft die Nominierung über die Heiminstitution im Ausland. Diese «übergibt» Sie anschliessend an die Schweizer Gastinstitution. Die Schweizer Gastinstitution koordiniert den Antrag auf einen SEMP-Zuschuss und zahlt ihn aus.

Grundsätzlich sind im Rahmen von SEMP Aufenthalte in und aus Hochschulinstitutionen der ganzen Welt förderbar. Die Wahl der Destination ist jedoch an die Partnerhochschulen Ihrer Heiminstitution gebunden. Damit ein Auslandsemester möglich ist, muss zwischen der Heim- und der Gasthochschule ein Partnerschaftsabkommen bestehen. Informationen zu den Partnerschaftsabkommen und möglichen Destinationen gibt das International Relations Office Ihrer Heiminstitution. Die Vergabe von SEMP-Zuschüssen kann zudem an interne Kriterien gebunden sein (manche Institutionen vergeben nur für europaweite Mobilität SEMP-Zuschüsse).

Bei der europaweiten Mobilität sind in jeder Pauschale 100 CHF Beitrag für umweltfreundliche Mobilität inbegriffen. Diese 100 CHF werden nur ausbezahlt, wenn umweltfreundlich an- und abgereist wird. Als umweltfreundliche Transportmittel gelten der Zug, der Bus oder das Carsharing. Personen, die umweltfreundlich reisen bekommen also eine etwas höhere Pauschale.

Kontakt

Weitere Möglichkeiten

Ähnliche Förderangebote

  • Unterrichtserfahrung sammeln

    Studierende oder Absolvent:innen einer Hochschule arbeiten als Sprachassistent:in an einer Gastschule in einem anderen Land.

  • Nationaler Austausch für angehende Lehrpersonen

    Angehende Lehrpersonen absolvieren ein Austauschsemester oder ein Praktikum in einer anderen Sprachregion der Schweiz.

  • Auslandsaufenthalte für Hochschulpersonal

    Hochschulangestellte können sich im Ausland fortbilden, indem sie dort unterrichten, Kurse besuchen oder an Job Shadowings teilnehmen.

  • Freiwilligeneinsatz leisten

    Junge Erwachsene können in der Schweiz oder in Europa ein gemeinnütziges Projekt in einem Bereich Ihrer Wahl aktiv unterstützen.