Auslandspraktikum für Studierende

Mit einem Praktikum im Ausland sammeln Studierende Berufserfahrung. Egal ob Pflichtpraktikum, Diplomierten-Praktikum oder während der Semesterpause: Sie erhalten finanzielle Unterstützung für ihren Auslandaufenthalt.

Nächste Schritte

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Für Teilnehmende:

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Übersicht

Für wen

  • Studierende und Doktorierende von Hochschulen und Höheren Fachschulen

Dauer

  • 2 bis 12 Monate

Wo

  • Weltweit für Personen aus der Schweiz (Outgoing)
  • In der Schweiz für Personen aus dem Ausland (Incoming)

Unterstützung durch Movetia

  • Finanzielle Unterstützung für den Aufenthalt 

Was tun

  • Interessierte Teilnehmende wenden sich an das International Relations Office der Schweizer Hochschule oder Höheren Fachschule (auch Teilnehmende aus dem Ausland)
  • Die Schweizer Hochschulinstitution lässt sich bei Movetia akkreditieren und reicht einen Förderantrag ein

Fristen und Termine

Für Teilnehmende:

  • Individuelle Fristen der Schweizer Institution.

Für Institutionen:

  • Akkreditierung: jährlich Anfang März
  • Antragsfrist für Fördermittel: jährlich Anfang März
  • Beginn der Förderperiode: 1. Juni

Nächste Schritte

Für Institutionen:

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Im Detail

Studierende und Doktorierende haben die Möglichkeit, während des Studiums ein Praktikum im Ausland (Outgoing) oder in der Schweiz (Incoming) zu absolvieren. Das Praktikum kann entweder Teil des Studienplans sein, oder sie organisieren es auf Eigeninitiative, z.B. während der Semesterpause. Das Praktikum soll mindestens 60 Tage dauern und kann an einer Hochschule stattfinden (z.B. in einem Universitätslabor), in einem Unternehmen, einer NGO oder in privaten Instituten, usw. Studierende aus der Schweiz können auch kurz nach Abschluss des Studiums ein Diplomierten-Praktikum machen.

Nebst dem Praktikumslohn erhalten die Studierenden finanzielle Unterstützung für den Aufenthalt.

Ein Auslandspraktikum, auch genannt «Student Mobility for Traineeships (SMT)», wird finanziert durch das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) des Schweizer Programms zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+.

Koordination durch eine Schweizer Hochschule

Für die Organisation des Praktikums und des Aufenthalts (Unterkunft, Lohn, Versicherungen, usw.) sind in der Regel die Studierenden selbst zuständig. 

Für Studierende von Schweizer Institutionen bietet die Mobilitätsstelle der Heiminstitution bei organisatorischen Fragen Unterstützung. Sie ist auch zuständig für die Auszahlung der Fördergelder. 

Studierende aus dem Ausland wenden sich für ein Praktikum an einer Schweizer Hochschule oder Höheren Fachschule direkt an die Mobilitätsstelle oder das International Relations Office der gewählten Institution. Auch für ein Praktikum bei einem Unternehmen oder einer NGO in der Schweiz können sie einen Zuschuss erhalten. Der Antrag auf einen Zuschuss muss jedoch immer über eine Schweizer Hochschule oder Höhere Fachschule koordiniert werden. Die Studierenden suchen hierfür selbst eine Schweizer Institution, die ihr Vorhaben unterstützt.

Unterstützung bei besonderen Bedürfnissen

Personen mit Behinderungen oder mit physischer, psychischer oder chronischer Krankheit können zusätzliche Unterstützung für ihren Aufenthalt beantragen. Der Zuschuss kann Kosten decken, die beim Auslandaufenthalt in Zusammenhang mit besonderen Bedürfnissen entstehen, z.B. Begleitperson für An- und Abreise, Zusatzkosten für rollstuhlgängige Unterkunft, o.ä. Der Beitrag wird direkt über das International Relations Office der Schweizer Heim- oder Gastinstitution beantragt.

Voraus­setzungen

Für Teilnehmende:

  • Sie sind an einer Hochschule (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) oder an einer Höheren Fachschule in der Schweiz oder im Ausland immatrikuliert.
  • Aufenthaltsdauer zwischen 60 Tagen und 12 Monaten.
  • Diplomierten-Praktika (nur Studierende von Schweizer Institutionen): Diese Praktika finden kurz nach Abschluss des Studiums statt. Damit solch ein Praktikum förderfähig ist, muss es vor dem Abschluss des Studiums organisiert werden (d.h.: alle Dokumente für den Erhalt des Zuschusses wurden unterschrieben). Das Praktikum muss zudem innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Diploms angetreten und abgeschlossen werden. 
  • Für Praktika von Studierenden aus dem Ausland: Sie finden eine Schweizer Hochschule oder Höhere Fachschule, die den Antrag auf einen SEMP-Zuschuss koordiniert

Für Institutionen:

  • Sie sind eine vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) offiziell anerkannte Schweizer Hochschule und Höhere Fachschule mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen auf Tertiärstufe

Förder­beiträge

  • Für den Aufenthalt: 440 CHF pro Monat in Europa, 500 CHF pro Monat weltweit
  • Personen, die umweltfreundlich an- und abreisen (Zug, Bus, Carsharing), erhalten einen einmaligen Beitrag von 100 CHF für nachhaltige Mobilität
  • Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)

In unserer Zuschusstabelle finden Sie alle Beträge und die Berechnung der Zuschüsse im Detail.

Vorgehen

Für Teilnehmende

Um für ein Auslandspraktikum im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme (SEMP) finanzielle Unterstützung zu erhalten, wenden Sie sich an das International Relations Office Ihrer Heiminstitution in der Schweiz. 

Studierende aus dem Ausland wenden sich an die Schweizer Hochschulinstitution, an der das Praktikum stattfindet. Findet das Praktikum nicht an einer Hochschule oder Höheren Fachschule statt, müssen Sie trotzdem eine Schweizer Hochschulinstitution finden, die Ihren Antrag auf finanzielle Unterstützung koordiniert.

Für Institutionen

Auslandspraktika für Studierende (Student Mobility for Traineeships) werden gefördert durch das  Swiss-European Mobility Programm (SEMP) des Schweizer Programms zu Erasmus+. Dieses Programm fördert nebst dem Auslandspraktikum auch Auslandssemester von Studierenden sowie Weiterbildung und Lehrtätigkeit im Ausland für Hochschulpersonal. 

Im Beratungsartikel zur SEMP-Verwaltung finden Sie detaillierte Informationen zu Antragsstellung und Durchführung der Mobilitäten. Der Prozess beinhaltet folgende Etappen:

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    1. Akkreditierung beantragen

    Falls Ihre Institution noch nicht für die Teilnahme am Swiss-European Mobility Programme (SEMP) akkreditiert ist, muss als erstes die Akkreditierung vorgenommen werden. Die Institution verpflichtet sich dabei, die Qualitätskriterien der SEMP-Charta einzuhalten. Sie kann anschliessend einmal im Jahr Mittel für die Förderung der Studierenden- und Personalmobilität bei uns beantragen.

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    2. optional Zu einem Konsortium zusammenschliessen

    Die Akkreditierung zum SEMP ist auch als Konsortium möglich. Ein Konsortium ermöglicht es mehreren Institutionen gemeinsam Mobilitäten zu beantragen und umzusetzen, zum Beispiel um den administrativen Aufwand zu reduzieren. An einem Konsortium beteiligen können sich Hochschulen und Höhere Fachschulen und auch öffentliche oder private Organisationen, zum Beispiel Kantone oder Unternehmen. Mindestens eine der beteiligten Organisationen muss eine Hochschulinstitution oder Höhere Fachschule aus der Schweiz sein. Alle beteiligten Hochschulen oder Höheren Fachschulen des Konsortiums müssen individuell für das SEMP akkreditiert sein. 

    Informieren Sie sich, ob diese Möglichkeit Ihrem Projekt einen Mehrwert bietet: Konsortium bilden.

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    3. Förderantrag einreichen

    • Sie machen jährlich eine Einschätzung der geplanten Mobilitäten für das nächste akademische Jahr und stellen einen Antrag auf Fördergelder.
    • Beachten Sie, dass Sie dabei alle vier Typen SEMP-Mobilität gleichzeitig über dasselbe Formular beantragen: Auslandspraktika für Studierende (Student Mobility for Traineeships), Auslandssemester für Studierende (Student Mobility for Studies), Weiterbildung für Hochschulpersonal (Staff Mobility for Training) und Lehrtätigkeit für Hochschulpersonal (Staff Mobility for Teaching Assignments)  
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    4. Mobilitäten umsetzen

    • Nach Ablauf der Eingabefrist evaluieren wir die Anträge. Sie erhalten anschliessend einen Fördervertrag.
    • Die Förderperiode startet jeweils am 1. Juni des Antragsjahres.
    • Sie verfügen somit über Ihr eigenes Budget und sind für die Beratung der Teilnehmenden, die Durchführung der Mobilitäten und die Überweisung der Zuschüsse zuständig.
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    5. Zwischenbericht einsenden

    • Mit dem Zwischenbericht ermitteln wir, ob die Mobilitäten wie geplant stattgefunden haben, oder ob es einen Mehrbedarf an Mitteln gibt. Mittel, die nicht gebraucht wurden, müssen zu diesem Zeitpunkt zurückbezahlt werden.
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    6. Schlussbericht einsenden

    • Am Ende der Förderperiode reichen Sie einen Schlussbericht ein.
    • Dieser Schlussbericht dient als Endabrechnung.
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    7. Über Mobilitäten berichten

    • Sie machen das Mobilitätsangebot und auch die durchgeführten Mobilitäten auf Ihren Kommunikationskanälen sichtbar, z.B. in Form von Erfahrungsberichten. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ und betonen ihre internationale Ausrichtung.

Fragen & Antworten

Ja, das ist möglich. Der Antrag auf Fördergelder und die Unterschrift aller Mobilitätsdokumente muss jedoch vor Abschluss des Studiums erfolgen. Dazu muss die Praktikumstelle schon bekannt sein. Zudem muss das Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Studiums angegangen und abgeschlossen werden. Diese Möglichkeit steht nur den Studierenden von Schweizer Hochschulen und Höheren Fachschulen offen (Outgoing).

Ja. Wenn Ihr Praktikum direkt an einer Schweizer Hochschule oder Höheren Fachschule stattfindet, können Sie bei Ihrer Schweizer Gastinstitution Fördergelder beantragen. Wenn Ihr Praktikum nicht an eine Schweizer Hochschule oder Höheren Fachschule stattfindet sondern bei einer Schweizer Firma, NGO, usw., dann müssen Sie eine am SEMP beteiligte Schweizer Institution finden, die bereit ist, Ihren Antrag zu koordinieren, und Ihnen einen Zuschuss auszubezahlen. SEMP-Zuschüsse können nur von Schweizer Hochschulinstitutionen ausbezahlt werden. Nicht alle Institutionen bieten Zuschüsse für Praktika an.

Kontakt

Weitere Möglichkeiten

Ähnliche Förderangebote

  • Unterrichtserfahrung sammeln

    Studierende oder Absolvent:innen einer Hochschule arbeiten als Sprachassistent:in an einer Gastschule in einem anderen Land.

  • Nationaler Austausch für angehende Lehrpersonen

    Angehende Lehrpersonen absolvieren ein Austauschsemester oder ein Praktikum in einer anderen Sprachregion der Schweiz.

  • Auslandsaufenthalte für Hochschulpersonal

    Hochschulangestellte können sich im Ausland fortbilden, indem sie dort unterrichten, Kurse besuchen oder an Job Shadowings teilnehmen.

  • Freiwilligeneinsatz leisten

    Junge Erwachsene können in der Schweiz oder in Europa ein gemeinnütziges Projekt in einem Bereich Ihrer Wahl aktiv unterstützen.