Weiterbildung in der Hochschulbildung

Akademisches, technisches und administratives Personal von Hochschulen und Höheren Fachschulen kann sich im Ausland mittels Kurse und Job Shadowings weiterbilden. Dabei erwerben die Teilnehmenden neue Kompetenzen und entdecken innovative Ansätze.

Nächste Schritte

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Für Teilnehmende:

Finden Sie Ihre Mobilitätsstelle (IRO)

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Für Teilnehmende:

Finden Sie Ihre Mobilitätsstelle (IRO)

Übersicht

Für wen

  • Mitarbeitende von Hochschulen und Höheren Fachschulen

Dauer

  • 2 bzw. 5 Tage (europaweit/weltweit) bis 60 Tage

Wo

  • Weltweit für Personen aus der Schweiz (Outgoing)
  • In der Schweiz für Personen aus dem Ausland (Incoming)

Unterstützung durch Movetia

  • Finanzielle Unterstützung für Reise und Aufenthalt

Was tun

  • Interessierte Teilnehmende wenden sich an das International Relations Office der Schweizer Hochschule oder Höheren Fachschule (auch Teilnehmende aus dem Ausland)
  • Die Schweizer Hochschulinstitution lässt sich bei Movetia akkreditieren und reicht einen Förderantrag ein

Fristen und Termine

Für Teilnehmende:

  • Individuelle Fristen der Schweizer Institution

Für Schweizer Institutionen:

  • Akkreditierung: jährlich Anfang März
  • Antragsfrist für Fördermittel: jährlich Anfang März
  • Beginn der Förderperiode: 1. Juni

Nächste Schritte

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Für Teilnehmende:

Finden Sie Ihre Mobilitätsstelle (IRO)

Im Detail

Mit einer Weiterbildung im Ausland erwerben Mitarbeitende von Hochschulen und Höheren Fachschulen neue Kompetenzen für ihre berufliche Tätigkeit. Ob Dozierende, wissenschaftliche Mitarbeitende, oder Mitarbeitende der administrativen oder technischen Dienste – Auslandsaufenthalte stehen dem gesamten Personal offen.

Zu einer Weiterbildung zählen unter anderem:

  • Kurse, z.B. für Bibliothekar:innen, eine Staff Training Week zum Thema Digitalisierung in Bibliotheken.
  • Weiterbildungsseminare, z.B. für Dozierende, ein Seminar, um neue didaktische Kompetenzen für den Hochschulunterricht zu erwerben.
  • Job Shadowings, z.B. für HR-Fachpersonen, das Begleiten von Arbeitskolleg:innen einer HR-Fachstelle im Ausland.

Teilnehmende aus der Schweiz können an einer Hochschulinstitution oder an einer anderen relevanten Organisation im Ausland eine Weiterbildung besuchen. Hochschulpersonal aus dem Ausland kann für eine Weiterbildung oder ein Job Shadowing an einer Schweizer Hochschulinstitution finanzielle Unterstützung erhalten. 

Die Weiterbildung im Ausland wird finanziert durch das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) des Schweizer Programms zu Erasmus+. Im Rahmen des Swiss-European Mobility Programmes (SEMP) und in der internationalen Hochschulmobilität allgemein sind Weiterbildungen unter dem Begriff «Staff Mobility for Training (STT)» bekannt.

Neue Perspektiven im internationalen Umfeld

Durch Kurse oder Job Shadowings im Ausland machen sich Mitarbeitende von Hochschulen und Höheren Fachschulen mit den neuesten Entwicklungen in ihrem Tätigkeitsbereich vertraut, vertiefen ihre Kenntnisse und entdecken „Best Practices“ anderer Länder und Institutionen. Sie erhalten zudem die Gelegenheit, ein internationales Netzwerk aufzubauen. 

Planung des Aufenthalts

Die Planung des Aufenthalts ist den Teilnehmenden überlassen. Das International Relations Office / die Mobilitätsstelle der Schweizer Heim- oder Gastinstitution bietet Unterstützung bei der Organisation des Aufenthaltes und gibt Auskunft zu Fragen rund um Visum, Unterkunft, usw. Zudem informiert die Schweizer Institution über Prozess, Kriterien und Fristen und zahlt die Fördergelder an die Teilnehmenden aus. Diese können an interne Kriterien gebunden sein (z.B. nur Förderung von Mobilität nach und aus europäischen Destinationen, Vorgaben zur umweltfreundlichen Reise, o.ä.). Mit der Heiminstitution ist im vorab abzuklären, ob und zu welchen Bedingungen (Stellvertretung, usw.) der Auslandsaufenthalt möglich ist, vor allem bei längeren Aufenthalten.

Unterstützung bei besonderen Bedürfnissen

Personen mit Behinderungen oder physischer, psychischer oder chronischen Krankheiten können zusätzliche Unterstützung für ihren Aufenthalt beantragen. Der Zuschuss kann Kosten decken, die beim Auslandaufenthalt in Zusammenhang mit besonderen Bedürfnissen entstehen, z.B. Begleitperson für An- und Abreise, Zusatzkosten für rollstuhlgängige Unterkunft, o.ä. Der Beitrag wird direkt über das International Relations Office der Schweizer Heim- oder Gastinstitution beantragt. 

Personen in einer Sitzung

Voraus­setzungen

Für Teilnehmende:

  • Sie sind an einer Hochschule (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) oder einer Höheren Fachschule angestellt. Dazu zählen wissenschaftliche Mitarbeitende, Dozierende, Professor:innen sowie technische und administrative Mitarbeitende (z.B. Bibliothekar:innen, Sachbearbeiter:innen, Köch:innen).
  • Die Weiterbildung ist für Ihre Tätigkeit direkt relevant.
  • Der Aufenthalt dauert mind. 2 Tage (europaweit) bzw. 5 Tage (weltweit) bis max. 60 Tage.
  • Die Weiterbildung findet vor Ort statt (keine virtuellen Formate).
  • Teilnehmende aus dem Ausland: nur Weiterbildungen an Schweizer Hochschulen und Höheren Fachschulen
  • Die Weiterbildung ist keine Forschungsaktivität. Teilnahme an Kongressen, Forschungsseminaren, Forschungsbesuchen usw. werden nicht gefördert. 
  • Die Teilnahme an Konferenzen wird allgemein nicht als Weiterbildung gefördert.

Für Institutionen:

  • Sie sind eine vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) offiziell anerkannte Schweizer Hochschule und Höhere Fachschule mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen auf Tertiärstufe

Förder­beiträge

  • Für die Reise: effektive Kosten bis max. 500 CHF (Europa) bzw. 1’300 CHF (weltweit), pro Aufenthalt
  • Für den Aufenthalt: 170 CHF pro Tag. Ab dem 14. Aufenthaltstag 80 CHF pro Tag.
  • Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)

In unserer Zuschusstabelle finden Sie alle Beträge und die Berechnung der Zuschüsse im Detail.

Vorgehen

Für Teilnehmende

Um an einer Weiterbildung im Ausland (Staff Mobility for Training) im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme (SEMP) teilzunehmen, wenden Sie sich an das International Relations Office Ihrer Hochschule oder Höheren Fachschule. Teilnehmende aus dem Ausland (Incoming) wenden sich ebenfalls an das Internal Relations Office der geplanten Schweizer Gastinstitution.

Für Institutionen:

Die Weiterbildung für Hochschulpersonal im Ausland wird gefördert durch das das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) des Schweizer Programms zu Erasmus+. Dieses Programm fördert nebst Weiterbildung auch Lehrtätigkeit von Hochschulpersonal im Ausland sowie Auslandssemester und -praktika von Studierenden. 

Im Beratungsartikel zur SEMP-Verwaltung finden Sie detaillierte Informationen zu Antragsstellung und Durchführung der Mobilitäten. Der Prozess beinhaltet folgende Etappen:

  1. 1

    1. Akkreditierung beantragen

    Falls Ihre Institution noch nicht für die Teilnahme am Swiss-European Mobility Programme (SEMP) akkreditiert ist, muss als erstes die Akkreditierung vorgenommen werden. Die Institution verpflichtet sich dabei, die Qualitätskriterien der SEMP-Charta einzuhalten. Sie kann anschliessend einmal im Jahr Mittel für die Förderung der Studierenden- und Personalmobilität bei uns beantragen.

  2. 2

    2. optional Zu einem Konsortium zusammenschliessen

    Die Akkreditierung zum SEMP ist auch als Konsortium möglich. Ein Konsortium ermöglicht es mehreren Institutionen gemeinsam Mobilitäten zu beantragen und umzusetzen, zum Beispiel um den administrativen Aufwand zu reduzieren. An einem Konsortium beteiligen können sich Hochschulen und Höhere Fachschulen und auch öffentliche oder private Organisationen, zum Beispiel Kantone oder Unternehmen. Mindestens eine der beteiligten Organisationen muss eine Hochschulinstitution oder Höhere Fachschule aus der Schweiz sein. Alle beteiligten Hochschulen oder Höheren Fachschulen des Konsortiums müssen individuell für das SEMP akkreditiert sein. 

  3. 3

    3. Förderantrag einreichen

  4. 4

    4. Mobilitäten umsetzen

    • Nach Ablauf der Eingabefrist evaluieren wir die Anträge. Sie erhalten anschliessend einen Fördervertrag.
    • Die Förderperiode startet jeweils am 1. Juni des Antragsjahres.
    • Sie verfügen somit über Ihr eigenes Budget und sind für die Beratung der Teilnehmenden, die Durchführung der Mobilitäten und die Überweisung der Zuschüsse zuständig.
  5. 5

    5. Zwischenbericht einsenden

    • Mit dem Zwischenbericht ermitteln wir, ob die Mobilitäten wie geplant stattgefunden haben, oder ob es ein Mehrbedarf an Mitteln gibt. Mittel, die nicht gebraucht wurden, müssen zu diesem Zeitpunkt zurückbezahlt werden.
  6. 6

    6. Schlussbericht einsenden

    • Am Ende der Förderperiode reichen Sie einen Schlussbericht ein.
    • Dieser Schlussbericht dient als Endabrechnung. 
  7. 7

    7. Über Mobilitäten berichten

    • Sie machen das Mobilitätsangebot und auch die durchgeführten Mobilitäten auf Ihren Kommunikationskanälen sichtbar, z.B. in Form von Erfahrungsberichten. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ und betonen ihre internationale Ausrichtung.

Fragen & Antworten

Den Aufenthalt organisiert das Hochschulpersonal in der Regel selbst. Das International Relations Office der Schweizer Institution unterstützt sie bei organisatorischen Fragen (z.B. Visum, Unterkunft, usw.) und beim Ausfüllen der Dokumente für Förderbeiträge.

Ja, diese Möglichkeit steht dem gesamten Hochschulpersonal offen. Wenden Sie sich für mehr Informationen direkt an das International Relations Office der Schweizer Hochschulinstitution, an der Sie arbeiten, bzw. die Sie besuchen möchten.

Forschungsbezogene Aktivitäten sind nicht als Weiterbildungen förderbar. Sie können hingegen an einer Weiterbildung zur Hochschuldidaktik in Ihrem Fach teilnehmen, oder an einem Seminar zum Aufbau von internationalen Kooperationen, o.ä. Sie können auch für ein paar Tage oder Wochen an einer Hochschule/Höheren Fachschule im Ausland dozieren. 

Der Besuch von Konferenzen ist allgemein nicht förderbar, auch wenn sie nicht mit Forschung zusammenhängen.

Das International Relations Office Ihrer Institution kennt ggf. Alternativen zur Finanzierung von Forschungsaufenthalten und/oder von Konferenzteilnahmen. 

Kontakt

Weitere Möglichkeiten

Ähnliche Förderangebote

  • Internationale Kooperationen für Zusammenarbeit und Innovation

    Internationale Kooperationen für die strategische Zusammenarbeit von Bildungsinstitutionen.

  • Internationale Kooperationen für Exzellenz

    Bei den Erasmus+ Exzellenzpartnerschaften steht die strategische internationale Zusammenarbeit über mehrere Jahre im Zentrum.