Lehrtätigkeit in der Hochschulbildung

Dozierende und Lehrbeauftragte von Hochschulen oder Höheren Fachschulen können für kurze Zeit im Ausland unterrichten. Dadurch erhalten sie einen Einblick in eine andere Institution, lernen neue Unterrichtsmethoden kennen und erweitern ihr berufliches Netzwerk.

Nächste Schritte

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Für Teilnehmende:

Finden Sie Ihre Mobilitätsstelle (IRO)

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Übersicht

Für wen

  • Dozierende und Mitarbeitende mit einer Lehrtätigkeit (Professor:innen, Lehrbeauftragte, Assistent:innen, usw.) von Hochschulen und Höheren Fachschulen

Dauer

  • 2 bzw. 5 Tage (europaweit/weltweit) bis 60 Tage

Wo

  • Weltweit für Personen aus der Schweiz (Outgoing)
  • In der Schweiz für Personen aus dem Ausland (Incoming)

Unterstützung durch Movetia

  • Finanzielle Unterstützung für Reise und Aufenthalt

Was tun

  • Interessierte Teilnehmende wenden sich an das International Relations Office der Schweizer Hochschule oder Höheren Fachschule (auch Teilnehmende aus dem Ausland)
  • Die Schweizer Hochschulinstitution lässt sich bei Movetia akkreditieren und reicht einen Förderantrag ein

Fristen und Termine

Für Teilnehmende:

  • Individuelle Fristen der Schweizer Institution

Für Schweizer Institutionen:

  • Akkreditierung: jährlich Anfang März
  • Antragsfrist für Fördermittel: jährlich Anfang März
  • Beginn der Förderperiode: 1. Juni

Nächste Schritte

Für Institutionen:

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Im Detail

Mitarbeitende einer Hochschule oder einer Höheren Fachschule, die eine Lehrtätigkeit ausüben, können für einige Tage oder Wochen an einer Partnerhochschule im Ausland unterrichten. So sammeln sie wertvolle Erfahrungen und neue Ideen für den eigenen Unterricht.

Die Lehrtätigkeit im Ausland wird finanziert durch das Swiss-European Mobility Programme des Schweizer Programms zu Erasmus+. Im Rahmen des Swiss-European Mobility Programmes (SEMP) und in der internationalen Hochschulmobilität allgemein sind diese Aufenthalte unter dem Begriff «Staff Mobility for Teaching Assignments (STA)» bekannt.

Expertise teilen und internationale Netzwerke stärken

Während der Lehrtätigkeit im Ausland führen die Dozierenden z.B. Vorlesungen oder Seminare in ihrem Fachgebiet durch, um den Studierenden an der Partnerhochschule ihre Expertise und Perspektiven näherzubringen. Mit einer Minimaldauer von zwei Tagen sind auch Unterrichtsaktivitäten an Summer Schools, Block-Seminaren, o.ä. möglich. Das Mindestpensum beträgt 8 Unterrichtseinheiten pro Woche. 

Durch den Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule haben Dozierende die Möglichkeit, neue didaktische und pädagogische Ansätze kennenzulernen. Zudem stärken sie ihr internationales Netzwerk.

Organisation des Aufenthalts

Bei der Planung des Aufenthalts und der Wahl der Destination sind die Mitarbeitenden der Hochschule oder Höheren Fachschule frei. Die Gastinstitution muss jedoch eine Partnerhochschulen der Institution sein, an der sie tätig sind. Das International Relations Office / die Mobilitätsstelle der Schweizer Institution weiss, welche das sind. Dieses unterstützt die Teilnehmenden zudem bei der Organisation des Aufenthaltes (Incoming und Outgoing) und gibt Auskunft zu Fragen rund um Visum, Unterkunft, usw. Die Mitarbeitenden klären vorher mit ihrem Arbeitgeber, unter welchen Bedingungen ein Auslandaufenthalt möglich ist (Stellvertretung, usw.).

Unterstützung bei besonderen Bedürfnissen

Personen mit Behinderungen oder physischer, psychischer oder chronischen Krankheiten können zusätzliche Unterstützung für ihren Aufenthalt beantragen. Der Zuschuss kann Kosten decken, die beim Auslandaufenthalt in Zusammenhang mit besonderen Bedürfnissen entstehen, z.B. Begleitperson für An- und Abreise, Zusatzkosten für rollstuhlgängige Unterkunft, o.ä. Der Beitrag wird direkt über das International Relations Office der Schweizer Heim- oder Gastinstitution beantragt. 

Dozentin doziert im Vorlesungssaal

Voraus­setzungen

Für Teilnehmende:

  • Sie haben an einer Hochschule (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) oder einer Höheren Fachschule eine Unterrichtstätigkeit, z.B. als Professor:in, Doktorierende:r, Post-Doc, Oberassistent:in oder Lehrbeauftragte:r.
  • Der Aufenthalt dauert mind. 2 Tage (europaweit) bzw. 5 Tage (weltweit) bis max. 60 Tage.
  • Sie unterrichten während des Aufenthaltes mindestens 8 Unterrichtseinheiten pro Woche (Doppellektionen = 2 Einheiten).

Für Institutionen:

  • Sie sind eine vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) offiziell anerkannte Schweizer Hochschule oder eine Höhere Fachschule mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen auf Tertiärstufe

Förder­beiträge

  • Für die Reise: effektive Kosten pro Aufenthalt bis max. 500 CHF (Europa) bzw. 1’300 CHF (weltweit). 
  • Für den Aufenthalt: 170 CHF pro Tag. Ab dem 14. Aufenthaltstag 80 CHF pro Tag.
  • Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)

In unserer Zuschusstabelle für Hochschulbildung und höhere Berufsbildung finden Sie alle Beträge und die Berechnung der Zuschüsse im Detail.

Vorgehen

Für Teilnehmende:

Für eine Lehrtätigkeit im Ausland im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme (SEMP), wenden Sie sich an das International Relations Office Ihrer Hochschule oder Höheren Fachschule. Teilnehmende aus dem Ausland (Incoming) wenden sich ebenfalls an das International Relations Office der geplanten Schweizer Gastinstitution.

Für Institutionen:

Die Lehrtätigkeit für Hochschulpersonal im Ausland wird gefördert durch das das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) des Schweizer Programms zu Erasmus+. Dieses Programm fördert nebst der Lehrtätigkeit auch Weiterbildung von Hochschulpersonal im Ausland sowie Auslandssemester und -praktika von Studierenden. 

Im Beratungsartikel zur SEMP-Verwaltung finden Sie detaillierte Informationen zu Antragsstellung und Durchführung der Mobilitäten. Der Prozess beinhaltet folgende Etappen:

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    1. Akkreditierung beantragen

    Falls Ihre Institution noch nicht für die Teilnahme am Swiss-European Mobility Programme (SEMP) akkreditiert ist, muss als erstes die Akkreditierung vorgenommen werden. Die Institution verpflichtet sich dabei, die Qualitätskriterien der SEMP-Charta einzuhalten. Sie kann anschliessend einmal im Jahr Mittel für die Förderung der Studierenden- und Personalmobilität bei uns beantragen.

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    2. optional Zu einem Konsortium zusammenschliessen

    Die Akkreditierung zum SEMP ist auch als Konsortium möglich. Ein Konsortium ermöglicht es mehreren Institutionen gemeinsam Mobilitäten zu beantragen und umzusetzen, zum Beispiel um den administrativen Aufwand zu reduzieren. An einem Konsortium beteiligen können sich Hochschulen und Höhere Fachschulen und auch öffentliche oder private Organisationen, zum Beispiel Kantone oder Unternehmen. Mindestens eine der beteiligten Organisationen muss eine Hochschulinstitution oder Höhere Fachschule aus der Schweiz sein. Alle beteiligten Hochschulen oder Höheren Fachschulen des Konsortiums müssen individuell für das SEMP akkreditiert sein. 

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    3. Förderantrag einreichen

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    4. Mobilitäten umsetzen

    • Nach Ablauf der Eingabefrist evaluieren wir die Anträge. Sie erhalten anschliessend einen Fördervertrag.
    • Die Förderperiode startet jeweils am 1. Juni des Antragsjahres.
    • Sie verfügen über Ihr eigenes Budget und sind für die Beratung der Teilnehmenden, die Durchführung der Mobilitäten und die Überweisung der Zuschüsse zuständig.
       
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    5. Zwischenbericht einsenden

    Mit dem Zwischenbericht ermitteln wir, ob die Mobilitäten wie geplant stattgefunden haben, oder ob es einen Mehrbedarf an Mitteln gibt. Mittel, die nicht gebraucht wurden, müssen zu diesem Zeitpunkt zurückbezahlt werden.

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    6. Schlussbericht einsenden

    • Am Ende der Förderperiode reichen Sie einen Schlussbericht ein.
    • Dieser Schlussbericht dient als Endabrechnung. 
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    7. Über Mobilitäten berichten

    • Sie machen das Mobilitätsangebot und auch die durchgeführten Mobilitäten auf Ihren Kommunikationskanälen sichtbar, z.B. in Form von Erfahrungsberichten. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ und betonen ihre internationale Ausrichtung.

Fragen & Antworten

Den Aufenthalt organisieren Sie in der Regel selbst. Das International Relations Office der Schweizer Institution, an der Sie arbeiten, bzw. die Sie besuchen möchten, unterstützt Sie bei Fragen (z.B. Visum, Unterkunft, usw.) und beim Ausfüllen der Dokumente für die finanzielle Unterstützung.

Dozierende aus der Schweiz: Sie können an einer Hochschule oder einer Höheren Fachschule in Europa oder weltweit unterrichten. Voraussetzung ist, dass die Institution, an der Sie tätig sind, mit der geplanten Gastinstitution ein Partnerschaftsabkommen hat. Darüber kann das International Relations Office/die Mobilitätsstelle Ihrer Institution Auskunft geben.

Dozierende aus dem Ausland: Sie können an einer Schweizer Hochschule oder Höheren Fachschule unterrichten. Voraussetzung ist, dass die Institution, an der Sie tätig sind, mit der Schweizer Gastinstitution ein Partnerschaftsabkommen hat. Darüber kann das International Relations Office Ihrer Institution oder der geplanten Gastinstitution Auskunft geben.

Ja, auch Dozierende, die für einen Aufenthalt aus dem Ausland in die Schweiz kommen, können Fördergelder erhalten. Dazu muss zwischen der Institution, an der Sie tätig sind, und der Schweizer Gastinstitution ein Partnerschaftsabkommen bestehen. Für detaillierte Informationen zu Kriterien, Ablauf und Fristen wenden Sie sich direkt an die Schweizer Institution, an der Sie unterrichten möchten. 

Kontakt

Weitere Möglichkeiten

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