Blended Intensive Programmes für Hochschulpersonal

Mitarbeitende von Hochschulen und Höheren Fachschulen können an Blended Intensive Programmes (BIP) teilnehmen. Bei diesen Programmen ergänzt eine virtuelle Komponente den physischen Aufenthalt im Ausland.

Nächste Schritte

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: Frühling 2026

Für Teilnehmende:

Finden Sie Ihre Mobilitätsstelle (IRO)

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Übersicht

Für wen

  • Mitarbeitende von Hochschulen und Höheren Fachschulen

Dauer

  • 5 bis 30 Tage physische Mobilität

Wo

  • An Partnerinstitutionen in Europa

Unterstützung durch Movetia

  • Finanzielle Unterstützung für den Aufenthalt 

Was tun

  • Interessierte Teilnehmende informieren sich bei ihrer Institution, ob Blended Intensive Programmes (BIP) für Mitarbeitende im Angebot sind
  • Die Schweizer Hochschulinstitution lässt sich bei Movetia akkreditieren und reicht einen Förderantrag ein

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Im Detail

Ein Blended Intensive Programme (BIP) ist eine hybride Form von Austausch. Es besteht immer aus einem virtuellen und einem physischen Teil. Im Rahmen eines BIP kann eine Gruppe von Hochschulmitarbeitende an eine Hochschule/Höhere Fachschule im Ausland reisen, mit dem Ziel sich weiterzubilden. Vor oder nach dem physischen Aufenthalt arbeiten die Teilnehmenden zudem online mit den Kolleg:innen aus dem Ausland zusammen, um die gemeinsamen Lernziele zu erreichen.

Blended Intensive Programmes (BIP) werden finanziert durch das Swiss-European Mobility Programme (SEMP) des Schweizer Programms zu Erasmus+.

Ein Blended Intensive Programme für das Hochschulpersonal kann zum Beispiel so aussehen: eine Partnerinstitution aus Deutschland organisiert eine «International Staff Week» zum Thema mentale Gesundheit bei Studierenden. Die «Staff Week» wird als BIP organisiert. Die Teilnehmenden nehmen zuerst online an einer thematischen Einführung Teil. Sie erhalten dabei Inputs von Spezialist:innen aus dem Feld und arbeiten in kleinen Gruppen zusammen. Im Rahmen der physischen Mobilität begeben sich die Teilnehmenden anschliessend an die Gastinstitution in Deutschland. Während 5 Tagen vertiefen sie das Thema im Austausch mit Expert:innen und in Praxis-orientierten Workshops. 

Um für die Teilnahme am BIP finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen sich die Teilnehmenden aktiv an der virtuellen Zusammenarbeit beteiligen und an dem Aufenthalt bei der Partnerinstitution im Ausland teilnehmen. 

Dozierende von Hochschulen und Höheren Fachschulen haben ebenfalls die Möglichkeit, ein Blended Intensive Programme für ihre Studierenden zu organisieren. Dazu setzen sie sich mit dem International Relations Office/der Mobilitätsstelle an ihrer Institution in Verbindung, um das Vorhaben zu diskutieren und das Budget zu planen. Das International Relations Office/die zentrale Mobilitätsstelle der Institution ist zuständig für den Antrag auf Fördermittel bei Movetia.

Unterstützung bei besonderen Bedürfnissen

Personen mit Behinderungen oder mit physischer, psychischer oder chronischer Krankheit können zusätzliche Unterstützung für ihren Aufenthalt beantragen. Der Zuschuss kann Kosten decken, die beim Auslandaufenthalt in Zusammenhang mit besonderen Bedürfnissen entstehen, z.B. Begleitperson für An- und Abreise, Zusatzkosten für rollstuhlgängige Unterkunft, o.ä. Der Beitrag wird direkt über das International Relations Office der Schweizer Heim- oder Gastinstitution beantragt.

Voraus­setzungen

Für Teilnehmende:

  • Sie sind an einer Hochschule (Universität, Fachhochschule, Pädagogische Hochschule) oder an einer Höheren Fachschule angestellt.
  • Ihre Hochschule/Höhere Fachschule bietet die Teilnahme an Blended Intensive Programmes (BIP) an.
  • Sie erfüllen die internen Kriterien Ihrer Institution für die Teilnahme am BIP.

Für Institutionen:

  • Sie sind eine vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) offiziell anerkannte Schweizer Hochschule und Höhere Fachschule mit eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen auf Tertiärstufe.

An das Blended Intensive Programm:

  • Es umfasst ein physischer und virtueller Teil.
  • Die physische Aktivität dauert 5 – 30 Tage.

Förder­beiträge

  • Für die Reise: effektive Kosten bis max. 500 CHF pro Aufenthalt
  • Für den Aufenthalt: 170 CHF pro Tag. Ab dem 14. Aufenthaltstag 80 CHF pro Tag.
  • Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)

Vorgehen

Für Teilnehmende

Um für die Teilnahme an einem Blended Intensive Programme (BIP) im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme (SEMP) finanzielle Unterstützung zu erhalten, wenden Sie sich an das International Relations Office Ihrer Institution. 

Für Institutionen

Blended Intensive Programmes (BIP) werden gefördert durch das Swiss-European Mobility Programm (SEMP) des Schweizer Programms für Erasmus+. Dieses Programm fördert auch Auslandssemester und Auslandspraktika von Studierenden sowie Weiterbildung und Lehrtätigkeit im Ausland für Hochschulpersonal.

Im Beratungsartikel zur SEMP-Verwaltung finden Sie detaillierte Informationen zu Blended Intensive Programmes und zu Antragsstellung und Durchführung der Mobilitäten. Der Prozess beinhaltet folgende Etappen:

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    1. Akkreditierung beantragen

    Falls Ihre Institution noch nicht für die Teilnahme am Swiss-European Mobility Programme (SEMP) akkreditiert ist, muss als erstes die Akkreditierung vorgenommen werden. Die Institution verpflichtet sich dabei, die Qualitätskriterien der SEMP-Charta einzuhalten. Sie kann anschliessend einmal im Jahr Mittel für die Förderung der Studierenden- und Personalmobilität bei uns beantragen. 

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    2. optional Konsortium bilden

    Die Akkreditierung zum SEMP ist auch als Konsortium möglich. Ein Konsortium ermöglicht es mehreren Institutionen gemeinsam Mobilitäten zu beantragen und umzusetzen, zum Beispiel um den administrativen Aufwand zu reduzieren. An einem Konsortium beteiligen können sich Hochschulen und Höhere Fachschulen und auch öffentliche oder private Organisationen, zum Beispiel Kantone oder Unternehmen. Mindestens eine der beteiligten Organisationen muss eine Hochschulinstitution oder Höhere Fachschule aus der Schweiz sein. Alle beteiligten Hochschulen oder Höheren Fachschulen des Konsortiums müssen individuell für das SEMP akkreditiert sein. 

    Informieren Sie sich, ob diese Möglichkeit Ihrem Projekt einen Mehrwert bietet: Konsortium bilden.

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    3. Förderantrag einreichen

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    4. Mobilitäten umsetzen

    • Nach Ablauf der Eingabefrist evaluieren wir die Anträge. Sie erhalten anschliessend einen Fördervertrag.
    • Die Förderperiode startet jeweils am 1. Juni des Antragsjahres.
    • Sie verfügen über Ihr eigenes Budget und sind für die Beratung der Teilnehmenden, die Durchführung der Mobilitäten und die Überweisung der Zuschüsse zuständig.
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    5. Zwischenbericht einsenden

    • Mit dem Zwischenbericht ermitteln wir, ob die Mobilitäten wie geplant stattgefunden haben, oder ob es einen Mehrbedarf an Mitteln gibt. Mittel, die nicht gebraucht wurden, müssen zu diesem Zeitpunkt zurückbezahlt werden.
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    6. Schlussbericht einsenden

    • Am Ende der Förderperiode reichen Sie einen Schlussbericht ein.
    • Dieser Schlussbericht dient als Endabrechnung.
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    7. Über Mobilitäten berichten

    Sie machen das Mobilitätsangebot und auch die durchgeführten Mobilitäten auf Ihren Kommunikationskanälen sichtbar, z.B. in Form von Erfahrungsberichten. So präsentieren Sie Ihre Institution als innovativ und betonen ihre internationale Ausrichtung.

Fragen & Antworten

Um herauszufinden, ob an Ihrer Institution Blended Intensive Programmes in Planung sind oder angeboten werden, können Sie das International Relations Office kontaktieren.

Die Anmeldung läuft direkt über Ihre Hochschule/Höhere Fachschule. Jedes BIP hat seine eigenen Kriterien und Anmeldefristen. Wenn Sie für die Teilnahme am BIP angenommen werden, und am virtuellen und physischen Teil teilnehmen, erhalten Sie einen finanziellen Zuschuss für Ihren Aufenthalt. Diesen Zuschuss bezahlt Ihre Heiminstitution aus.

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