Weiterbildung in der Berufsbildung
Möchten Sie im Ausland Kurse, Seminare, Konferenzen oder Kongresse im Bereich Berufsbildung besuchen, unterstützen wir Sie finanziell. Es ist auch möglich, Fachpersonen aus dem Ausland zu einer Weiterbildung an Ihrer Institution einzuladen.
Übersicht
Für wen
- Lehrpersonen, Berufsbildner:innen und Schuldirektor:innen der beruflichen Grundbildung
Dauer
- 2 bis 60 Tage
Wo
- Weltweit für Personen aus der Schweiz (Outgoing)
- In der Schweiz für Fachpersonen aus dem Ausland (Invited Experts)
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Unterstützung für Organisation, Reise und Aufenthalt
Was tun
- Teilnehmende wenden sich an ihre Institution
- Institutionen planen den Aufenthalt und reichen den Förderantrag ein
Fristen und Termine
- Antragsfrist: 5. März und 1. Oktober
- Projektstart: 1. Juni bzw. 1. Dezember
Im Detail
Als Lehrperson, Berufsbildner:in oder Schuldirektor:in können Sie an Seminaren, Kursen, Kongressen und Konferenzen im Ausland teilnehmen, die einen Bezug zu Ihrer Arbeit in der beruflichen Grundbildung haben. Wir unterstützen sie dabei finanziell. Mit einer Weiterbildung im Ausland verbessern Sie nicht nur Ihre fachlichen und sprachlichen Kompetenzen, sondern auch Ihre «Soft Skills». Nach Ihrer Rückkehr können Sie Ihr Wissen an Ihre Schüler:innen in der Schweiz weitergeben. Darüber hinaus können Sie ausländische Expert:innen (Programm «Invited experts») an Ihre Institution einladen, damit diese dort eine Weiterbildung anbieten.
Diese Aktivität wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+, bei dem die Schweiz aktuell assoziiertes Drittland ist.
Voraussetzungen
Für Teilnehmende:
- Sie sind in der beruflichen Grundbildung als Lehrperson, Berufsbildner:in oder Schuldirektor:in tätig.
Für Institutionen:
- Ihre Institution ist in der beruflichen Grundbildung tätig.
- Die antragstellende Institution hat ihren Sitz in der Schweiz.
An die Weiterbildung, die Sie planen:
- Die Weiterbildung dauert zwischen 2 und 60 aufeinanderfolgende Tage.Sie hat einen klaren Bezug zur Ausbildung der Lernenden in Ihrer Heiminstitution.
- Sie entspricht dem Bedarf Ihres beruflichen Umfelds.
- Sie findet im Ausland (Outgoing) oder in der Schweiz (Invited Experts) statt.
- Webinare oder Online-Veranstaltungen werden nicht unterstützt.
Förderbeiträge
- Organisationspauschale für die Institution: 450 CHF (pro Person, nur für Outgoing)
- Für die Reise: 400 CHF bis 1'000 CHF (pro Person, je nach Zielland)
- Für den Aufenthalt: 120 CHF bis 180 CHF (pro Tag, pro Person, je nach Zielland)
- Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)
Finden Sie alle Beträge und die Berechnung dazu im Detail in unserer Zuschusstabelle:
Vorgehen
Für Teilnehmende
Wenden Sie sich an die Schweizer Institution. Diese reicht den Förderantrag bei uns ein, egal ob Sie ins Ausland gehen oder in die Schweiz kommen.
Für Institutionen
Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden ein Projekt initiieren. Der Förderantrag wird im Namen der Schweizer Institution eingereicht.
Eine Weiterbildung im Ausland wird gefördert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Neben Weiterbildungen umfasst dieses im Bereich Berufsbildung auch Lehrtätigkeiten, Netzwerkarbeit und Job Shadowing im Ausland für Personal in der Berufsbildung sowie Berufspraktikum und Projektarbeiten im Ausland für Lernende und Lehrabsolvent:innen. Wir empfehlen Ihnen, mehrere Aktivitäten in einem Förderantrag zu bündeln.
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:
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1. Weiterbildung finden
- Legen Sie den Bereich fest, zu dem Sie sich weiterbilden möchten, z.B. Konfliktmanagement oder Digitalisierung
- Suchen Sie in Ihrem beruflichen Netzwerk nach einem passenden Angebot.
- Eine Weiterbildung in der Berufsbildung ist grundsätzlich weltweit möglich, mit wenigen Ausnahmen. Stellen Sie sicher, dass die gewünschte Weiterbildung in einem förderfähigen Programmland stattfindet.
- Bei Fragen beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen mit Tipps und unserer Erfahrung weiter.
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2. optional Konsortium bilden
Verfolgen mehrere Schweizer Institutionen das gleiche Ziel, können sie als Konsortium gemeinsam Fördergelder für Mobilitäten beantragen. Informieren Sie sich, ob diese Möglichkeit Ihrem Projekt einen Mehrwert bietet: Konsortium bilden.
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3. Projekt planen
- Planen Sie die Teilnahme an der Weiterbildung und den Aufenthalt.
- Im Projektantrag beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten und geben Auskunft Punkten wie:
- Angaben zu allen Partnerinstitutionen
- Kurzer Projektbeschrieb mit Zielen und Massnahmen
- Übersicht der geplanten Mobilitätsaktivitäten
- Angaben zur Vorbereitung, Begleitung vor Ort und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten
- Plan zur internen und externen Kommunikation der Projektergebnisse.
- Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
- Orientieren Sie sich dabei an den Vergabekriterien:
- Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel.
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- Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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4. Förderantrag einreichen
- Reichen Sie online den Förderantrag ein. Halten Sie sich dabei an die Fristen im März und im Oktober.
- Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember und Juni. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung.
- Es braucht nur einen Antrag für alle an der Weiterbildung beteiligten Personen. Im selben Förderantrag können Sie auch Gelder für Job Shadowing, Netzwerkarbeiten und Lehrtätigkeiten im Ausland für Personal in der Berufsbildung sowie Berufspraktikum und Projektarbeiten im Ausland für Lernende und Lehrabsolvent:innen beantragen.
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5. Vertrag und Auszahlung
- Nach Ablauf der Frist prüfen wir Ihren Antrag.
- Ende Mai bzw. Ende November erhalten Sie den Bescheid.
- Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
- Projektstart ist jeweils der 1. Juni bzw. der 1. Dezember. Sie wählen zwischen 12 oder 24 Monaten Projektlaufzeit.
- Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags zahlen wir 40% der bewilligten Gesamtsumme aus (1. Tranche). Sobald Sie 70% dieses Betrages genutzt haben, können Sie die nächsten 40% einfordern (2. Tranche). Den Restbetrag berechnen wir nach der Einreichung des Schlussberichts.
- Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Institutionen der Berufsbildung mit Sitz in der Schweiz.
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6. Projekt umsetzen
- Nach dem Projektstart führen wir eine Informationsveranstaltung durch. Sie erhalten alle Informationen, um Ihr Projekt erfolgreich durchzuführen und zum Abschluss zu bringen. Zudem bietet sie Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kontaktpersonen bei uns sowie andere Projektverantwortliche kennenzulernen.
- Mit der Bedarfsmeldung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, physischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben.
- Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:innen) melden Sie uns mit einem speziellen Antrag (im Login-Bereich).
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7. Schlussbericht einsenden
- Nach Ablauf der Projektlaufzeit reichen Sie innerhalb von 60 Tagen einen kurzen Schlussbericht ein. Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.
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8. Über das Projekt berichten
- Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, die Finanzierung durch Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
- Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution so als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website.
Fragen & Antworten
Kann ich als Lehrperson einen Sprachkurs oder eine persönliche Weiterbildung im Ausland besuchen?
Die Weiterbildung im Ausland muss immer einen klaren Bezug zur Lehrtätigkeit oder zur Arbeit mit den Lernenden in der Schweiz haben. Wenn Sie beispielsweise als Bili-Lehrperson auf Englisch unterrichten, ist ein berufsbezogener Englischsprachkurs im Ausland für Sie relevant.