Netzwerkarbeit in der Berufsbildung

Projektverantwortliche in Austauschprojekten haben die Möglichkeit, mit Besuchen vor Ort die Qualität eines laufenden Austauschprojekts im Bereich Berufsbildung sicherzustellen. Oder sie treffen potenzielle Projektpartner:innen, um ein Austauschprojekt weiterzuentwickeln.

Nächste Schritte

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Übersicht

Für wen

  • Personen, die in der beruflichen Grundbildung für Austauschprojekte zuständig sind

Dauer der Aktivität

  • 2 bis 60 Tage

Wo

  • Weltweit für Personen aus der Schweiz (Outgoing)
  • In der Schweiz für Personen aus dem Ausland (Incoming)

Unterstützung durch Movetia

  • Finanzielle Unterstützung für Organisation, Reise und Aufenthalt 

Was tun

  • Teilnehmende wenden sich an ihre Institution
  • Institutionen planen gemeinsam mit der Partnerinstitution die Netzwerkarbeit und reichen einen Förderantrag ein

Fristen und Termine

  • Antragsfrist: 5. März und 1. Oktober
  • Projektstart: 1. Juni bzw. 1. Dezember

Nächste Schritte

Für Institutionen:

Nächste Antragsfrist: 5. März 2025

Antragsformular Ende 2024 verfügbar

Im Detail

Die Netzwerkarbeit ermöglicht Personen, die in einem Austauschprojekt in der beruflichen Grundbildung für die Planung oder Durchführung zuständig sind, während einem von uns finanzierten Projekt ins Ausland zu reisen. So können Sie Partnerinstitutionen vor Ort besuchen, direkte Kontakte zu ihnen aufbauen und das aktuelle oder zukünftige Projekt besprechen. Sie können auch die Teilnehmenden (z. B. Lernende im Berufspraktikum oder Lehrpersonen in einem Job Shadowing) vor Ort besuchen, um zu beurteilen, ob die gesetzten Ziele erreicht werden können. 

Haben Sie bereits ein Austauschprojekt gestartet, haben Sie zudem die Möglichkeit, Ihr Netzwerk für allfällige zukünftige Projekte zu erweitern, indem Sie neue potenzielle Partnerinstitutionen besuchen. 

Wir finanzieren auch Netzwerkbesuche von verantwortlichen Personen aus dem Ausland, die ein Austauschprojekt im Bereich Berufsbildung mit einer Schweizer Institution durchführen (Incoming).

Das Ziel der Netzwerkarbeit ist also einerseits die Qualitätssicherung im Projekt und andererseits die Projektfortsetzung und Projektweiterentwicklung.

Diese Aktivität wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+.

Qualität von Auslandaufenthalten sicherstellen

Es kann hilfreich sein, den Projektpartner vor Ort zu besuchen, um die Praktika zu beaufsichtigen und Verbesserungen zu besprechen. Sind die Berufspraktika für Lernende oder die Job Shadowings für Lehrpersonen erst einmal in die Wege geleitet, kann noch immer viel schieflaufen. Beispielsweise könnten die Aufgaben im Berufspraktikum nicht den Fähigkeiten oder Erwartungen der Lernenden entsprechen. Daher ist es wichtig, die Arbeitsbedingungen vor Ort zu überprüfen und bei Bedarf Anpassungen am Projekt vorzunehmen. Dadurch wird die Qualität der Austauschprojekte erheblich gesteigert. Z. B.:

  • Eine kaufmännische Schule organisiert für ihre Lernenden Berufspraktika in Irland. Es ist wichtig, dass die Lernenden Aufgaben erledigen, die ihnen eine berufliche Entwicklung ermöglichen. Um dies sicherzustellen, besucht eine projektverantwortliche Lehrperson einen Lernenden während des Praktikums in Irland und definiert mit dem Praktikumsbetrieb Lernziele. 

Erfolgreiche Auslandaufenthalte durch internationale Netzwerke

Um Auslandaufenthalte für Lernende, Lehrabsolvent:innen oder Berufsbildungspersonal zu organisieren, ist viel Vorbereitung nötig. Es ist zentral, geeignete Partner im Ausland, wie beispielsweise Praktikumsbetriebe, zu finden. Dafür ist ein persönlicher Kontakt mit den Partnerinstitutionen unerlässlich. Die Netzwerkarbeit unterstützt die projektverantwortlichen Personen während eines laufenden Mobilitätsprojekts, um neue Partner zu treffen. Z. B.:

  • Eine Berufsfachschule bietet Auslandpraktika für Fahrradmechaniker:innen in Holland an. Neu möchte sie auch Praktika für Konstrukteur:innen anbieten. Die Austauschverantwortliche besucht dafür einen möglichen Praktikumsbetrieb in Holland.
Personen Gruppe im Austausch

Voraus­setzungen

Für Teilnehmende:

  • Sie sind in der beruflichen Grundbildung für Austauschprojekte zuständig oder in deren Planung und Durchführung involviert. Z. B. Direktor:innen, Lehrpersonen und Berufsbildner:innen oder Vertreter:innen von kantonalen Berufsbildungsämtern oder Berufsverbänden.

Für Institutionen:

  • Ihre Institution ist in der beruflichen Grundbildung tätig, z. B. Berufsfachschulen, Lehrbetriebe, Organisationen der Arbeitswelt oder kantonale Berufsbildungsämter. 
  • Ihre Partnerinstitution im Ausland ist in der Berufsbildung tätig oder bietet direkt Berufspraktika für Schweizer Teilnehmende an. 
  • Die beantragende Institution hat ihren Sitz in der Schweiz.

An die Netzwerkarbeit, die Sie mit der Partnerorganisation planen:

  • Die Netzwerkarbeit dauert zwischen 2 und 60 aufeinanderfolgende Tage.
  • Sie findet immer im Rahmen eines geplanten oder bestehenden Austauschprojekts, das Berufspraktika für Lernende, Lehrabsolvent:innen oder Berufsbildungspersonal im Ausland fördert. Das bestehende Projekt wird durch uns gefördert.
  • Sie beinhaltet projektbezogene Arbeiten vor Ort durch projektverantwortliche Person(en) wie Monitoring der Lernfortschritte, projektbezogene Partnerbesuche und Partnerpflege, Partnersuche sowie Projektentwicklung.
  • Sie findet im Ausland (Outgoing) oder in der Schweiz (Incoming) statt.

Förder­beiträge

  • Organisationspauschale für die Institution: 450 CHF (pro Person, nur für Outgoing)
  • Für die Reise: 400 CHF bis 1'000 CHF (pro Person, je nach Zielland)
  • Für den Aufenthalt: 120 CHF bis 180 CHF (pro Tag, pro Person, je nach Zielland)
  • Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)

In unserer Zuschusstabelle finden Sie alle Beträge und die Berechnung dazu im Detail:

Vorgehen

Für Teilnehmende (Outgoing und Incoming)

Wenden Sie sich an die Schweizer Institution. Diese reicht den Förderantrag bei uns ein, egal ob Sie ins Ausland gehen oder in die Schweiz kommen.

Für Institutionen

Grundsätzlich können alle Mitarbeitende eine Netzwerkarbeit initiieren. Der Förderantrag wird im Namen der Schweizer Institution eingereicht.

Eine Netzwerkarbeit im Ausland wird gefördert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Neben Netzwerkarbeit umfasst dieses im Bereich Berufsbildung auch WeiterbildungenLehrtätigkeiten und Job Shadowing im Ausland für Personal in der Berufsbildung sowie Berufspraktikum und Projektarbeiten im Ausland für Lernende und Lehrabsolvent:innen. Wir empfehlen Ihnen, mehrere Aktivitäten in einem Förderantrag zu bündeln. 

Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:

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    1. Partnerinstitution finden

    Um eine Netzwerkarbeit durchzuführen, muss noch kein Projekt vorhanden sein. Die Aktivität soll sich jedoch auf ein geplantes Austauschprojekt beziehen. Falls Sie noch keine Partnerinstitution haben, helfen Ihnen folgende Tipps:

    • Aktivieren Sie Ihr persönliches oder berufliches Umfeld.
    • Finden Sie eine Partnerinstitution im Ausland über Ihr Netzwerk und das Netzwerk der Schule, durch die Teilnahme an Networking-Veranstaltungen von Movetia oder an internationalen Konferenzen. 
    • Eine Netzwerkarbeit in der Berufsbildung ist grundsätzlich weltweit möglich, mit wenigen Ausnahmen. Stellen Sie sicher, dass sich die gewünschte Partnerinstitution in einem förderfähigen Programmland befindet.
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    2. optional Konsortium bilden

    Verfolgen mehrere Schweizer Institutionen das gleiche Ziel, können sie als Konsortium gemeinsam Fördergelder für Mobilitäten beantragen. Informieren Sie sich, ob diese Möglichkeit Ihrem Projekt einen Mehrwert bietet: Konsortium bilden.

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    3. Projekt planen

    • Planen Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerinstitution das Netzwerkarbeit-Projekt und den Aufenthalt.
    • Im Projektantrag beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten und geben Auskunft zu Punkten wie:
      • Angaben zu allen Partnerinstitutionen
      • Kurzer Projektbeschrieb mit Zielen und Massnahmen
      • Übersicht der geplanten Mobilitätsaktivitäten
      • Angaben zur Vorbereitung, Begleitung vor Ort und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten
      • Plan zur internen und externen Kommunikation der Projektergebnisse. 
    • Orientieren Sie sich dabei an den Vergabekriterien:
    • Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
    • Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel. Erfahren Sie mehr zum Thema grüne Mobilität. 
    • Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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    4. Förderantrag einreichen

    • Reichen Sie online den Förderantrag ein. Halten Sie sich dabei an die Fristen im März und im Oktober.
    • Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf, normalerweise im Dezember und Juni. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung. 
    • Es braucht nur einen Antrag für alle an der Netzwerkarbeit beteiligten Personen. Im selben Förderantrag können Sie auch Gelder für Job ShadowingLehrtätigkeiten und Weiterbildungen im Ausland für Personal in der Berufsbildung sowie Berufspraktikum und Projektarbeiten im Ausland für Lernende und Lehrabsolvent:innen beantragen.
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    5. Vertrag und Auszahlung

    • Nach Ablauf der Frist prüfen wir Ihren Antrag.
    • Ende Mai bzw. Ende November erhalten Sie den Bescheid.
    • Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
    • Projektstart ist jeweils der 1. Juni bzw. der 1. Dezember. Sie wählen zwischen 12 oder 24 Monaten Projektlaufzeit.  
    • Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags zahlen wir 40% der bewilligten Gesamtsumme aus (1. Tranche). Sobald Sie 70% dieses Betrages genutzt haben, können Sie die nächsten 40% einfordern (2. Tranche). Den Restbetrag berechnen wir nach der Einreichung des Schlussberichts. 
    • Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Institutionen Berufsbildung mit Sitz in der Schweiz.
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    6. geplante Netzwerkarbeit umsetzen

    • Nach dem Projektstart führen wir eine Informationsveranstaltung durch. Sie erhalten alle Informationen, um Ihr Projekt erfolgreich durchzuführen und zum Abschluss zu bringen. Zudem bietet sie Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kontaktpersonen bei uns sowie andere Projektverantwortliche kennenzulernen.
    • Mit der Bedarfsmeldung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, physischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben. 
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    7. Schlussbericht einreichen

    • Nach Ablauf der Projektlaufzeit reichen Sie innerhalb von 60 Tagen einen kurzen Schlussbericht ein. Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.
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    8. Über das Projekt berichten

    • Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, die Finanzierung durch Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit. 
    • Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution so als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an. 
    • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website. 
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    9. Projekte verbessern und neue Projekte planen

    • Sie haben dank der Netzwerkarbeit neue Partner gefunden oder Optimierungsmöglichkeiten in einem Mobilitätsprojekt definiert. Planen Sie damit ein neues Projekt oder setzten Sie die Verbesserungen im laufenden Projekt um.

Fragen & Antworten

Nein, die Netzwerkarbeit beinhaltet immer Aktivitäten im Rahmen eines bestehenden oder geplanten Projekts, das Berufspraktika für Lernende und Lehrabsolvent:innen oder für Berufsbildungspersonal im Ausland anbietet. Die Vernetzung bezweckt immer, ein bestehendes oder geplantes Mobilitätsprojekt weiterzuentwickeln oder das Projekt zu monitoren. 

Um neue Kontakte zu treffen und ein neues Austauschprojekt aufzugleisen, eignet sich unser Förderangebot für vorbereitende Besuche

Nein. Bei der Netzwerkarbeit geht es nicht primär darum, dass Berufsbildungspersonal sich mit Kolleg:innen aus dem Ausland vernetzt. Es geht um die Netzwerkarbeit oder die Qualitätssicherung im Rahmen eines bestehenden oder geplanten Mobilitätsprojektes. 

Weitere Möglichkeiten

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