Job Shadowing in der Berufsbildung
Berufsbildungspersonal besucht Fachpersonen in einem anderen Land. Sie beobachten deren Arbeitsalltag, tauschen sich über Ihr Fachgebiet aus und bringen neue Kontakte und internationales Know-how an Ihren Arbeitsplatz.
Übersicht
Für wen
- Lehrpersonen, Berufsbildner:innen und Schuldirektor:innen der beruflichen Grundbildung
Dauer
- 2 bis 60 Tage
Wo
- Weltweit für Personen aus der Schweiz (Outgoing)
- In der Schweiz für Personen aus dem Ausland (Incoming)
Unterstützung durch Movetia
- Finanzielle Unterstützung für Organisation, Reise und Aufenthalt
Was tun
- Teilnehmende wenden sich an ihre Institution
- Institutionen suchen eine Partnerinstitution, planen gemeinsam das Projekt und reichen einen Förderantrag ein
Fristen und Termine
- Antragsfrist: 5. März und 1. Oktober
- Projektstart: 1. Juni bzw. 1. Dezember
Im Detail
Ein Job Shadowing (Hospitation) im Ausland ermöglicht Berufsbildungspersonal, Arbeitserfahrung im internationalen Umfeld zu sammeln. Sie begleiten Arbeitskolleg:innen in einer berufsbildenden Institution im Ausland während mindestens zwei Tagen bei ihrer Tätigkeit und tauschen sich beruflich aus.
Diese Aktivität wird finanziert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Damit können Schweizer Institutionen ähnliche Aktivitäten durchführen wie mit dem Europäischen Bildungsprogramm Erasmus+.
Voraussetzungen
Für Teilnehmende:
- Sie sind in der beruflichen Grundbildung als Lehrperson, Berufsbildner:in oder Schuldirektor:in tätig.
Für Institutionen:
- Ihre Institution ist in der beruflichen Grundbildung tätig, z.B. Berufsschulen, Lehrbetrieb oder üK-Zentrum.
- Die beantragende Institution hat ihren Sitz in der Schweiz.
An das Job Shadowing:
- Das Job Shadowing dauert zwischen 2 und 60 aufeinanderfolgende Tagen.
- Es hat einen klaren Bezug zu Ihrer Arbeit
- Es findet im Ausland (Outgoing) oder in der Schweiz (Incoming) statt.
- Es bietet einen Mehrwert für das Schweizer Bildungssystem.
Förderbeiträge
- Organisationspauschale für die Institution: 450 CHF (pro Person, nur für Outgoing)
- Für die Reise: 400 CHF bis 1'000 CHF (pro Person, je nach Zielland)
- Für den Aufenthalt: 120 CHF bis 180 CHF (pro Tag, pro Person, je nach Zielland)
- Für besondere Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten: Max. 12‘000 CHF (effektive Kosten gemäss Bedarfsmeldung)
Sie finden alle Beträge und die Berechnung dazu im Detail in unserer Zuschusstabelle
Vorgehen
Für Teilnehmende (Outgoing und Incoming)
Wenden Sie sich an Ihre:n Arbeitgeber:in. Diese:r organisiert das Projekt mit einer Gastinstitution. Besprechen Sie, welche Planungsschritte Sie selbst übernehmen können. Den Förderantrag muss die Schweizer Institution einreichen.
Für Institutionen
Grundsätzlich können alle Mitarbeitenden ein Projekt initiieren. Der Förderantrag wird im Namen der Schweizer Institution eingereicht.
Ein Job Shadowing im Ausland wird gefördert durch das Schweizer Programm zu Erasmus+. Neben Job Shadowing umfasst dieses im Bereich Berufsbildung auch Lehrtätigkeiten, Netzwerkarbeit und Weiterbildungen im Ausland für Personal in der Berufsbildung sowie Berufspraktikum und Projektarbeiten im Ausland für Lernende und Lehrabsolvent:innen. Wir empfehlen Ihnen, mehrere Aktivitäten in einem Förderantrag zu bündeln.
Folgen Sie diesen Schritten, um Ihr Projekt durchzuführen:
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1. Partnerinstitution finden
Um ein Job Shadowing durchzuführen, benötigen Sie eine Partnerinstitution.
- Finden Sie eine Partnerinstitution im Ausland über Ihr Netzwerk und das Netzwerk der Schule, durch die Teilnahme an Networking-Veranstaltungen von Movetia oder an internationalen Konferenzen.
- Ein Job Shadowing in der Berufsbildung ist grundsätzlich weltweit möglich, mit wenigen Ausnahmen. Stellen Sie sicher, dass sich die gewünschte Partnerinstitution in einem förderfähigen Programmland befindet.
- Erfahren Sie mehr zum Thema Austauschpartner:in finden.
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2. optional Konsortium bilden
Verfolgen mehrere Schweizer Institutionen das gleiche Ziel, können sie als Konsortium gemeinsam Fördergelder für Mobilitäten beantragen. Informieren Sie sich, ob diese Möglichkeit Ihrem Projekt einen Mehrwert bietet: Konsortium bilden.
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3. optional Vorbereitenden Besuch vorsehen
Möchten Sie mögliche Projektpartner:innen vor Ort treffen, um sich kennenzulernen oder ein gemeinsames Projekt auszuarbeiten? Sie erhalten finanzielle Unterstützung für einen vorbereitenden Besuch.
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4. Projekt planen
- Klären Sie den Bedarf in Ihrer Institution ab und legen Sie fest, was durch das Job Shadowing erreicht werden soll.
- Planen Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerinstitution das Projekt und den Aufenthalt.
- Im Projektantrag beschreiben Sie die geplanten Aktivitäten und geben Auskunft Punkten wie:
- Angaben zu allen Partnerinstitutionen
- Kurzer Projektbeschrieb mit Zielen und Massnahmen
- Übersicht der geplanten Mobilitätsaktivitäten
- Angaben zur Vorbereitung, Begleitung vor Ort und Nachbereitung der Mobilitätsaktivitäten
- Plan zur internen und externen Kommunikation der Projektergebnisse.
- Es ist uns wichtig, Menschen mit Behinderungen oder mit physischen, psychischen oder chronischen Krankheiten die Teilnahme zu ermöglichen. Deshalb finanzieren wir besondere Bedürfnisse mit zusätzlichen Mitteln, die Sie im Förderantrag beantragen oder während der gesamten Projektlaufzeit mit einer Bedarfsmeldung nachreichen können. Mehr Informationen finden Sie unter Inklusion und Chancengleichheit.
- Orientieren Sie sich dabei an den Vergabekriterien:
- Berücksichtigen Sie in Ihrer Planung umweltfreundliche Transportmittel. Erfahren Sie mehr zum Thema grüne Mobilität.
- Wir beraten Sie gerne individuell, um Fragen zu Planung, Einreichung und Durchführung zu klären. Das Gespräch kann telefonisch, online oder vor Ort stattfinden.
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5. Förderantrag einreichen
- Reichen Sie online den Förderantrag ein. Halten Sie sich dabei an die Fristen im März und im Oktober.
- Eröffnen Sie den Antrag möglichst früh, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir schalten die Antragsformulare gemeinsam mit dem Projektaufruf auf, normalerweise im Dezember und Juni. Sie können den Antrag zwischenspeichern und später weiterbearbeiten. Falls Sie zum ersten Mal einen Antrag einreichen, braucht es eine einmalige Registrierung.
- Es braucht nur einen Antrag für alle am Job Shadowing beteiligten Personen. Im selben Förderantrag können Sie auch Gelder für Lehrtätigkeiten, Netzwerkarbeiten und Weiterbildungen im Ausland für Personal in der Berufsbildung sowie Berufspraktikum und Projektarbeiten im Ausland für Lernende und Lehrabsolvent:innen beantragen.
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6. Vertrag und Auszahlung
- Nach Ablauf der Frist prüfen wir Ihren Antrag.
- Ende Mai bzw. Ende November erhalten Sie den Bescheid.
- Nach einem positiven Entscheid schicken wir Ihnen einen Vertrag zu.
- Projektstart ist jeweils der 1. Juni bzw. der 1. Dezember. Sie wählen zwischen 12 oder 24 Monaten Projektlaufzeit.
- Innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des unterzeichneten Vertrags zahlen wir 40% der bewilligten Gesamtsumme aus (1. Tranche). Sobald Sie 70% dieses Betrages genutzt haben, können Sie die nächsten 40% einfordern (2. Tranche). Den Restbetrag berechnen wir nach der Einreichung des Schlussberichts.
- Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich an Institutionen der Berufsbildung mit Sitz in der Schweiz.
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7. Projekt umsetzen
- Bereiten Sie die Teilnehmenden auf den Austausch vor, damit sie möglichst viel von der Erfahrung profitieren können.
- Nach dem Projektstart führen wir eine Informationsveranstaltung durch. Sie erhalten alle Informationen, um Ihr Projekt erfolgreich durchzuführen und zum Abschluss zu bringen. Zudem bietet sie Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kontaktpersonen bei uns sowie andere Projektverantwortliche kennenzulernen.
- Mit der Bedarfsmeldung für Menschen mit besonderen Bedürfnissen können Sie zusätzliche Mittel für Teilnehmende mit Behinderungen oder physischen, physischen oder chronischen Krankheiten beantragen, falls Sie dies nicht schon im Förderantrag getan haben.
- Änderungen an Ihrem Projekt (z.B. Dauer, Projektpartner:innen) melden Sie uns mit einem speziellen Antrag (im Login-Bereich).
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8. Schlussbericht einreichen
- Nach Ablauf der Projektlaufzeit reichen Sie innerhalb von 60 Tagen einen kurzen Schlussbericht ein. Je nach Anzahl umgesetzter Mobilitäten zahlen wir allfällige Restbeträge aus oder stellen eine Rückforderung.
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9. Über das Projekt berichten
- Setzen Sie die geplanten Kommunikationsmassnahmen um. Achten Sie darauf, die Finanzierung durch Movetia zu erwähnen. Wir stellen Logo und Textbausteine dazu bereit.
- Teilen Sie den Inhalt breit über die Kanäle Ihrer Institution, z.B. Newsletter, Social Media, Blog etc. So präsentieren Sie Ihre Institution so als innovativ, aufgeschlossen und als attraktive Arbeitgeberin. Ausserdem regen Sie den fachlichen Austausch in der Bildungsbranche an.
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Ihre Reichweite zu erhöhen, z.B. durch einen Magazin-Beitrag auf unserer Website.
Fragen & Antworten
Können wir als Gruppe von Personen, die in der beruflichen Grundbildung tätig sind, über das Job Shadowing Bildungsinstitutionen im Ausland besuchen oder besichtigen?
Das Job Shadowing stellt das Beobachten oder Eintauchen z. B. einer Lehrperson in den Arbeitsalltag im Ausland in den Fokus. Dabei begleiten die Teilnehmenden Fachkolleg:innen im Berufsleben. Gruppen- oder Delegationsbesuche, bei denen beispielsweise Schulen oder Lehrbetriebe besichtigt werden, werden nicht finanziert.